Beiträge von UMeisen

    Hallo Klaus,

    was ich noch vergaß: Haben sich die vermeintlichen Polizisten nicht gegenüber der Freundin Deines Vaters ausgewiesen? Nur auf seine blauen Augen hin läßt man doch keinen die Wohnung leerräumen.

    Udo

    Hallo Klaus,

    wenn die Kripo bei Dir gewesen wäre und die ganzen Sachen beschlagnahmt hätte, wäre zumindest ein Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll (blauer Zettel) zurückgelassen werden, in aller Regel auch der Namen des leitenden Beamten. Auch erscheint es mir etwas ungewöhnlich (wenn auch nicht unerklärbar), daß Schußwaffen, Messer, Sportbogen usw querbeet mitgenommen wurden.

    Daher: frag bei der für Dich zuständigen Polizeibehörde nach (dürfte das Polizeipräsidium in Osnabrück sein) und wenn dort nichts bekannt ist, begib Dich zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Diebstahls (wobei ich unterstelle, daß Du auch als Schüler bereits volljährig bist, denn sonst dürftest Du z.B. die Schußwaffen ja noch gar nicht besitzen). Nimm dazu auf alle Fälle auch die Freundin Deines Vaters mit, damit diese dort eine Beschreibung der (angeblichen) Kripo-Beamten sowie eine genaue Beschreibung des Ablaufs abgeben kann.

    Entweder klärt sich die Angelegenheit dann innerhalb von ein paar Tagen oder aber Du bist jemanden "aufgesessen".

    Viel Glück
    Udo

    Die Waffe selbst ist frei, da VL/EL und auf einem System beruhend, daß vor 1871 entwickelt wurde, auch die Kugel und die Zündhütchen sind frei zu erwerben.

    Aber: Für das Schwarzpulver benötigt man eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ("Pulverschein"), dessen Erwerb doch einigen Aufwand voraussetzt. Ob das Schießen ohne SP, allein mit den Zündhütchen Spaß macht, wage ich zu bezweifeln. Und das Schießen ist (egal ob mit SP oder nur mit ZH) auch nur auf dafür genehmigten Schießständen zugelassen, nicht auch zuhause.

    Ich würde die Dinger daher wohl eher als "schußfähige Dekowaffen" ansehen.

    Udo

    "jugendtümliche Verfehlung" soll nur heißen, daß hier eine Tat vorliegt, die ein Erwachsener so wohl nicht ausgeführt hätte, so daß auch auf den 19jährigen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Also hier nicht mehr hineingeheimnissen.

    Auch die "gefährliche Körperverletzung" ist keine Wertung des Richters, sondern die Wertung des Gesetzes. Eine Körperverletzung u.a. wird immer dann zu einer gefährlichen, wenn die Tat mit einer Waffe oder von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

    Und das Strafmaß dürfte wohl reichen, einen gewissen "Erinnerungs- und Lehrneffekt" auszulösen, schließlich sind 500/750,- für einen Lehrling keine Kleinigkeit, ebensowenig die 25 Sozialstunden.

    Udo

    Bisher gab es in Fireball die Möglichkeit, auch nach Verlinkungen zu suchen, ist aber leider in der neuen Version nicht mehr vorhanden. Gibt es vielleicht noch eine andere Suchmaschine mit dieser Option?

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurde Umarex von ehemaligen Walther-Mitarbeitern gegründet, die bei Walther abheuerten, weil die keine freien Waffen mehr produzieren wollten. Später haben die dann ihren ehemaligen Brötchengeber aufgekauft.
    C'est la vie...

    Udo

    Zitat

    Original von Buddy
    UMeisen vieln dank

    und die sind wirklich frei verkäuflich?? kann ich mir beu inserem WaffG garnicht vorstellen....


    Grüße Buddy

    Si (da in den Zündhütchen nur eine solche Menge Treibladungspulver ist, die unter die Geringfügigkeitsmenge des Sprengstoffgesetzes fällt).

    Udo

    Zitat

    Original von Buddy
    UMeisen

    das klingt ja ganz gut, auch wenns andersherum ist wie ichs wollte :lol:
    knallen die nur oder zerfetzen die mir nacher die schießkarten oder gar den kugelfang?

    schonmal vieln dank

    Grüße Buddy

    für Kugelfang unproblematisch. Karte hat gute Überlebenschancen, wird allerdings manchmal doch etwas zerfetzt.

    Udo

    @Kalisti:
    weder Lücke noch sonstwas im WaffG. Das WaffG sagt nichts über das (zivilrechtliche) Eigentum aus, sondern nur über den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (= Besitz).
    Genauso, wie Du bei "normalen" Sachen auch Eigentum ohne Besitz oder Besitz ohne Eigentum innehaben kannst (gemietete, verliehene, gefundene, gestohlene Sachen etc.), geht dies auch mit Waffen. Daher ist auch das von Dir geschilderte Vorgehen möglich. Du läufst allerdings u.U. das Risiko, das Eigentum zu verlieren, sei es wie bereits oben für die TopGun-Kunden beschrieben, sei es durch einen veruntreuenden Aufbewahrer etc.

    TPO:
    Klappt so nicht, da der Verein die Waffe auch nur mit gültigem Voreintrag annehmen darf. Und das Procedere 1. Voreintrag für Verein, 2. Eintragung bei Verein, 3. späterer Voreintrag für Mitglied 4. Umschreibung in WBK des Mitglieds dürfte sich allein schon aus Kostengründen erübrigen (außer vielleicht bei Einzelladerlangwaffen auf gelbe WBK). Außerdem ist das Bedürfnis eines Vereins auch nicht unbegrenzt, so daß es u.U. auch dem Verein nicht möglich (oder für ihn nicht ratsam) ist, einen Voreintrag auf seine WBK zu erhalten.

    Udo

    Zitat

    Original von Buddy
    aber was hat es denn nu mit den reebock kapseln auf sich?????

    Grüße Buddy

    Reebok stellt diese Kapseln für Tennisspieler her, funktionieren aber auch in unseren Geräten einwandfrei, da baugleiche (oder dieselben?) 12g-Kapseln.
    Die Reebok-Kapseln wurden regelmäßig z.B. im Visier von einem Versender aus Österreich beworben. Weiß den Preis nicht mehr genau, waren (sind?) aber konkurrenzlos günstig. :crazy3:

    Udo

    Zitat

    Original von flame
    Hat denn einer von Euch schonmal die Dinger gesehen ( Harald_PSK konnte auch nicht weiterhelfen ,er hat nur welche für die 1008er), kann maybe ein Bild posten oder mir eine Bezugsquelle nennen?

    Harald_PSK hat mal CB40 direkt mit Holzgriffschalen verkauft :n1: (und das zum gleichen Preis, den er sonst für die CB40 mit Plastikgriffschalen verlangt). Ist allerdings schon 1 1/2 Jahre her (Waffenbörse 2000 in Dortmund). :n2::n2::n2::n2:

    Wenn ich meine Digitalkamera wieder zurückhabe, stelle ich einmal ein Photo ein, kann aber ein paar Tage dauern.

    Udo

    Zitat

    Original von WJN
    Die CK92 ist sicherlich die hübschere von Beiden (möchte da jemand widersprechen?).

    Ich! Nichts gegen italienische Formen, aber nicht bei Waffen. Ansonsten kann ich Dir aber nur zunstimmen: beide, SK92 und CB40, sind C02-Pistolen, mit denen das Schießen richtig Spaß macht (wobei ich mit der CK92 etwas besser zielen kann, da m.E. dort die Visierung besser gelöst ist).

    Einziger Nachteil der CB40 ist die Griffschalenbefestigung. da hat Crosman wohl noch geübt ...

    Fazit: Hol Dir beide :n1::n1: , zumal der Preis bei Harald unschlagbar ist (letztes Jahr habe ich bei ihm noch 140,- DM gezahlt).

    Hallo FS92,

    Luftgewehre/uftpistolen bis 7,5 Joule (erkennbar an dem "F im Fünfeck") darfst Du soviele und solange haben wie Du willst und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein, vorausgesetzt, Du bist mindestens 18 Jahre alt. Daran wird sich wohl auch zukünftig nichts ändern.

    Also ruhig Blut und keine Panik.
    Udo

    Gas- und Schreckschußwaffen sind nur dann frei ab 18 jahren erhältlich, wenn sie - nach Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - mit dem PTB-Zeichen versehen wurden. Dieses Zeichen ("PTB" im Kreis) ist also Voraussetzung dafür, daß eine Schreckschußwaffe ohne WBK-Pflicht erworben werden kann. Fehlt dieses Kennzeichen (etwa bei Importwaffen oder Waffen aus der Zeit vor 1969), ist der Erwerb nur mit ausdrücklicher Erwerbsberechtigung (WBK) gestattet.
    Auch die Erlaubnis, Schreckschußwaffen außerhalb von Versammlungen etc. zu führen, gilt nur für PTB-gekennzeichnete Waffen!

    Udo

    Habe selbst eine EB17 und eine EB20. Wenn der Preis stimmt, ist die immer einen Kauf wert.

    Klar, die Visierung ist etwas simple, aber sie soll ja auch nicht als Matchpistole eingesetzt werden und für's normale Fun-Schießen recith's allemal.

    Die EB17/20 liegt beim Schießen m.E. gut in der Hand, reizt die 7,5 J rel. gut aus und sieht einfach gut aus! :n1:

    Die Schußausbeute aus einer CO2-Kapsel ist tatsächlich etwas geringer als bei anderen Pistolen, aber da Einzellader reicht's doch noch für eine ganze Zeit Fun.

    Udo

    Zitat


    gibt es eigentlich klauseln die den verkauf von erst ab xxjahren dingen verbietet?

    mfg g19

    Die braucht's nicht, JSchG reicht hierfür schon hinlänglich. Ansonsten: mit solchen Klauseln würde man sich ja (anders als in unserem Metier) ein Massengeschäft verderben, und das will man wohl nicht).

    Udo

    Selbst habe ich das Problem noch nie gehabt, Diabolos halten bei mir nie so lange. *gr*
    Selbst eine Dose, die ich vergessen hatte und jetzt nach schätzungsweise 2 Jahren wieder aufgetaucht ist, ist noch o.k., daher denke ich, daß das Problem bei "normalen" Lagerbedingungen (d.h. in einem Wohnraum) nicht auftreten dürfte.

    Bei "überlanger" Lagerung wäre eine Lösung evtl. auch das zwischenzeitliche Neuölen der Diabolos.

    Udo

    Entsorgung?

    Wir haben bei uns im Verein einfach einen Behälter aufgestellt, in dem wir Blei und Kupfer(hülsen) sammeln. Wenn der voll ist, wird's an den nächsten Altmetallhändler verkauft. Bringt zwar nicht viel, aber immerhin etwas ein.

    Soweit das Blei noch sauber ist (etwa im Diabolo-Kugelfang; d.h. nicht das aus dem Sandfang am Pistolenstand etc., kann man damit auch einen Wiederlader glücklich machen, der seine Kugeln noch selber giest.

    Udo