§ 5 Verbotene Artikel - Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-,
Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher
Art,
eBay: neue AGB´s
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rugerclub -
24. Oktober 2001 um 20:20 -
Geschlossen
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Hi Ruger
Ich habe die Mail auch bekommen. ES war doch klar daß die sich nicht auf Waffen einlassen werden und die sache Verschärfen. In Letzter zeit wurden immer mehr waffen angeboten.
Gruß
Para -
Die waren bei ebay doch schon immer verboten!
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Das ist schon klar, nur jetzt haben die einen extra Paragraphen § daraus gemacht damit die sache noch besser hervorgehoben wird.
Gruß
Para -
ob ebay weiß das wenn eine hauptkomponente bei munition (geschoß hülse treibladung zündmasse/hütchen) fehlt es sich nicht mehr um selbige handelt?
gibt es eigentlich klauseln die den verkauf von erst ab xxjahren dingen verbietet?
mfg g19
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Zitat
gibt es eigentlich klauseln die den verkauf von erst ab xxjahren dingen verbietet?mfg g19
Die braucht's nicht, JSchG reicht hierfür schon hinlänglich. Ansonsten: mit solchen Klauseln würde man sich ja (anders als in unserem Metier) ein Massengeschäft verderben, und das will man wohl nicht).
Udo
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nur mal ein Tip für ebay-Nutzer.
Am Wochenende ist bei denen Zensurpause.
Also werden Waffenangebote, die Freitagabend eröffnet werden, erst am Montag wieder gelöscht.
So kann man ein Angebot für 2 Tage bequem eröffnen und abschließen.
Allerdings muß man wohl dann mit einer Abmahnung rechnen.
Sonst hilft eben, den Anbieter anmailen und nach Löschung was zu vereinbaren.Eddi
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Stimmt ! Vor zwei Wochen gab es eine HW 45 . Der Kumpel meldete sich jedoch nie , hatte das Gefühl , man hätte ihm 800,- bieten können.....