Zeitungsbericht

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.174 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2002 um 22:36) ist von King Wimmy.

  • "Jugendtümliche Verfehlung" ??????? (Zitat aus dem Artikel)

    Ich werde wahnsinnig. Na prima, gute Nacht Deutschland. Ohne Worte

    FX

    Ciao,

    Euer FX :laola:
    (Mitglied "Cronberger Schützengesellschaft 1398 e.V.")

  • Ich denke der Richter hat angemessen reagiert... das wird wohl reichen als Lehre solchen Müll nicht nochmal zu machen...

    Manche Leute sind einfach dumm. :new16:

    -xray

    P.S.: Ich werde den Artikel mal weiterverbreiten... da wo er eigentlich hinsoll ...

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Ich finde das auch angemessen. Nur, die Tat als "schwere Körperverletzung" zu bezeichnen, finde ich etwas übertrieben. Allerdings weiß man ja nicht mal, ob der Richter es so genannt hat oder der Staatsanwalt.

    FX, findest Du die Strafen zu hoch oder zu niedrig? Warum "Gute Nacht Deutschland"?

    Marcus

  • Nun,

    ich bin kein Jurist und neige deshalb natürlich zu meinem eigenen Rechtsverständnis.

    Ich finde die Strafe zu mild.
    Zur Begründung: Diesen Vorfall als jugendlichen Leichtsinn abzutun ist derzeit wohl der falsche Weg. Warum sie überhaupt rumfuhren, um auf Häuser zu schießen bleibt wohl deren Geheimnis.

    Wer mit Waffen auf Menschen ziehlt und abdrückt gehört bestraft. Auch muß bei diesen Vorfällen ein Exempel statuiert werden. Klar, Haftstrafen sind in diesem Fall nicht angebracht, aber so einfach sollte keiner mehr davonkommen.

    Alle reden von Erfurt und wie so was möglich sein kann und ob die Hemmschwelle durch Filme runtergesetzt wird usw. usw. Wenn Jugendliche draußen rumfahren und dann mit einer Waffe auf Menschen zielen und schießen, dann ist es genau das, was die Hemmschwelle nach unten drückt. Vom Rechtsverständnis und dem Symbolcharacter für andere Jugendliche mal ganz abgesehen.

    Deshalb "Gute Nacht Deutschland". Ich habe das Gefühl, daß die Waffenproblematik falsch angegangen wird und an den falschen Enden versucht wird, die potentielle Gefahr zu minimieren (siehe Waffengesetz, WBKs usw usw usw). Und dann eben auf der anderen Seite Vorfälle wie dieser und dem Ausspruch des Richters "jugendtümliche Verfehlung"

    So long
    Naui

    Ciao,

    Euer FX :laola:
    (Mitglied "Cronberger Schützengesellschaft 1398 e.V.")

  • Hmm, also in diesem Fall sehe ich das anders.

    Softairs sind Erbsenpistolen. Das ist Spielzeug und nichts anderes, und wenn man nicht gerade ins Auge trifft, kann man damit wirklich nichts ernsthaftes anrichten. Die Dinger sind dazu gemacht, daß sie gefahrlos sind, und daß man damit (mit Augenschutz) aufeinander schießen kann. Da von "schwerer Körperververletzung" zu sprechen, zeugt meiner Meinung nach von einer emotionalen Betrachtungsweise der Softairs. Mehr als ein kleiner blauer Fleck passiert da sicher nicht - wenn überhaupt. Wenn die Waffen gelb statt schwarz wären, würde wahrscheinlich kein Staatsanwalt auf diese Idee kommen.

    Insofern finde ich es zwar schon richtig, daß die Jungs bestraft werden, und 750 Euro sind für einen Lehrling auch nicht ganz einfach aufzubringen. Aber man muß die Kirche auch im Dorf lassen.

    Daß das Jugendstrafrecht angewandt wurde, ist bei 19jährigen normal - die Jungs können ja wohl noch nicht ganz fertig entwickelt sein kann, wenn sie mit 19 bzw. 18 noch so einen pubertären Blödsinn machen.

    Deshalb kann man sie doch nicht als potentielle Amokläufer sehen...

    Marcus

  • Marcus,

    natürlich ist der Tatbestand nicht so schwerwiegend wie der Schuß aus einem LG oder einer LuPi. Trotzdem zeugt der Vorgang der "Jugendlichen" von einer gewissen Unreife. Und mit Geld kann man das sicherlich nicht bestrafen.

    Mir dreht sich nur der Magen um wenn ich die Diskussionen um das Waffenrecht verfolge, die pauschalen Verurteilungen der Waffenbesitzer (ob scharf, oder :F: ) und dann so was lesen muß, was sicherlich Wasser in die Mühlen der Anti-Waffen-Lobby ist.

    Es wäre nicht das erste mal, daß die Gesetzgebung über eine Neuausrichtung bzgl. Luftgewehre usw. nachdenkt.

    Christoph

    Ciao,

    Euer FX :laola:
    (Mitglied "Cronberger Schützengesellschaft 1398 e.V.")

  • Richtig, die Dinger sind Spielzeug. Aber das erschreckende ist für mich, das die Typen durch die Straßen fahren und auf Gegenstände und Passanten schießen. Ich hätte in diesem Fall auch keinen Unterschied gemacht, wenn sie nur mit dem Kugelschreiber auf jemand gezielt hätten und dabei "Peng" rufen. Das ist für mich das eigentlich schlimme.

    Pellet

  • "jugendtümliche Verfehlung" soll nur heißen, daß hier eine Tat vorliegt, die ein Erwachsener so wohl nicht ausgeführt hätte, so daß auch auf den 19jährigen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Also hier nicht mehr hineingeheimnissen.

    Auch die "gefährliche Körperverletzung" ist keine Wertung des Richters, sondern die Wertung des Gesetzes. Eine Körperverletzung u.a. wird immer dann zu einer gefährlichen, wenn die Tat mit einer Waffe oder von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

    Und das Strafmaß dürfte wohl reichen, einen gewissen "Erinnerungs- und Lehrneffekt" auszulösen, schließlich sind 500/750,- für einen Lehrling keine Kleinigkeit, ebensowenig die 25 Sozialstunden.

    Udo

  • Zitat

    Original von UMeisen
    Auch die "gefährliche Körperverletzung" ist keine Wertung des Richters, sondern die Wertung des Gesetzes. Eine Körperverletzung u.a. wird immer dann zu einer gefährlichen, wenn die Tat mit einer Waffe oder von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.


    Hmm, ich sollte wohl doch ab und zu Barbara Salesch gucken... ;D

    Volle Zustimmung an Udo!

  • Sicherlich sind Softairs nur Spielzeug. Aber wenn die Jungs nun merken, daß das "nur ein bißchen zwiebelt", nehmen sie nächstes Mal eine Luftpistole mit 110m/s. Und weil das auch nicht so der Kick ist, kommt das Luftgewehr mit 170m/s. Und dann wird's langsam richtig ernst. Ich denke fast, bei Waffenmißbrauch sollte kein Unterschied gemacht werden, ob Softair oder .44 Magnum. Waffe ist Waffe und so reif sollten 18/ 19- Jährige doch wohl sein.

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146