Vorläufiges Waffenrecht

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2002 um 16:37) ist von Paramags.

  • Brauche ich jetzt zum kaufen einer neuen Luftpistole eien Waffenschein wenn ich nicht im Schützenverein bin.
    Ich war vor einigen Jahren mal in einem Schützenverein. Wir mir jetzt mein Luftgewehr abgenommen? :n6:

  • Zitat

    Original von FS92
    Aber es heißt dass wenn jemand aus einem Schützenv. austritt dass gemeldet werden muss.

    ...dabei geht es um WBK-pflichtige Schusswaffen!
    Dazu benötigst Du ein Bedürfnis. Wenn das entfällt, weil Du nicht mehr regelmässig trainierst, dann soll eine Meldung des Vereins an die Behörde erfolgen.

    Der Waffenschein hat damit nichts zu tun, der berechtigt zum Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit.

    Dabei geht es aber wie gesagt nicht um freie Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule. Lies dir mal, wie von rugerclub empfohlen, einige entsprechende Threads im FAQ-Bereich des Forums durch. (Nicht den "FAQ-Button " in der Forumkopfleiste. Der enthält nur allgemeine Hinweise zum Board)

    gunimo

  • Hallo FS92,

    Luftgewehre/uftpistolen bis 7,5 Joule (erkennbar an dem "F im Fünfeck") darfst Du soviele und solange haben wie Du willst und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein, vorausgesetzt, Du bist mindestens 18 Jahre alt. Daran wird sich wohl auch zukünftig nichts ändern.

    Also ruhig Blut und keine Panik.
    Udo

  • nur zum führen der :F: LP/LG (aber auch wenn kein :F: vorhanden) bräuchtest du einen waffenschein

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"