Die aktuelle Rechtslage ist bei unbrauchbar gemachten Kriegswaffen m.E. "ein wenig" unklar:
https://mobile-beck-online.beck.de/default.aspx?v…rWaffG.p13a.htm
==> Aus meiner Sicht bring das Zertifikat nüschts; das eingeschlagene Herstellerzeichen des Importeurs bzw. Betriebs der die Waffe unbrauchbar gemacht hat, ist für die minimale Rechtssicherheit aus meiner Sicht wichtiger.
Eigentlich kann man sich nur sicher sein, wenn es sich um Dekowaffen nach dem WaffG handelt(§ 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Ziff. 1.4, Anlage 2 Abschnitt 3 Ziff 4).
Klärung könnte vll. eine Anfrage beim Ministerium für Wirtschaft und Technologie bringen, wobei man eigentlich davon ausgehen kann, dass die auch oben genanntes nur Wiedergeben können.
Wer gute Beziehungen zu einem Dekohändler hat, sollte bei diesem nachfragen, welche Vorgaben ihm die Behören machen.
Ist halt wie mit den neuen CIP - Beschusszeichen; das Ministerium ordnet die Verwendung nach Beschluss der CIP Kommission an, da die neuen Zeichen wegen dem völkerrechtlichen Vertrag der CIP Staaten benutzt werden müssen; die BeschussV (Anlage 2) wird irgendwann mal geändert, falls Zeit ist. In der Zwischenzeit werden neue/instand gesetzte Waffen halt mit Zeichen gestempelt, die sich nicht in deutschen Gesetzen finden lassen...