SM 10 mit PTB Prüfzeichen ??

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.694 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2016 um 21:07) ist von Oldcrow.


  • Eine Busfahrt würde ich jetzt nicht als öffentliche Veranstaltung sehen.

    Hmmmm. In der Sachkunde habe ich gelernt, dass alles wo man "Eintritt" bezahlt, öffentliche Veranstaltungen sind, wo das Führen von allerlei hübschen Dingen nicht erlaubt ist. Das ist jetzt kein Lehrsatz oder Gestzestext, sondern mehr so eine Art Entscheidungshilfe.


  • In der Sachkunde habe ich gelernt, dass alles wo man "Eintritt" bezahlt, öffentliche Veranstaltungen sind, wo das Führen von allerlei hübschen Dingen nicht erlaubt ist. Das ist jetzt kein Lehrsatz oder Gestzestext, sondern mehr so eine Art Entscheidungshilfe.


    In Bussen und Bahnen gilt, "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Ansonsten halt mit dem eigenen Fahrzeug fahren. Sollte jeder KWS Inhaber selbst entscheiden können. So viel Hirn spreche ich denen, die einen Gaster tragen wollen, noch zu.

  • Hmmmm. In der Sachkunde habe ich gelernt, dass alles wo man "Eintritt" bezahlt, öffentliche Veranstaltungen sind, wo das Führen von allerlei hübschen Dingen nicht erlaubt ist. Das ist jetzt kein Lehrsatz oder Gestzestext, sondern mehr so eine Art Entscheidungshilfe.

    So einfach ist es m.E. eben nicht zu klären. Aber solange das von allen nur subjektive Einschätzungen ohne weitere Tiefenkenntnis ist, kommen wir hier eh nicht weiter. ;^)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • In der Sachkunde habe ich gelernt, dass alles wo man "Eintritt" bezahlt, öffentliche Veranstaltungen sind, wo das Führen von allerlei hübschen Dingen nicht erlaubt ist.


    In der Sachkunde habe ich gelernt, dass mein Dozent letztlich auch nur Laie war und so manches wiedergegeben hat, was unter die Rubrik Mythen und Fehlannahmen fällt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen multipliziert sich so ein Unfug dann leider durch die wissbegierigen Teilnehmer, die glauben, sie könnten in einem solchen Kurs belastbare (Transfer-)Informationen erhalten.

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Veranstaltungen dann öffentlich sind, wenn jedermann Zutritt hat (oder auch gegen Eintrittsgeld haben kann) und sie nicht auf geladene Gäste oder einen beschränkten Personenkreis eingegrenzt sind.

    Beste Grüße vom tumben
    Trompeter

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (2. November 2016 um 17:22) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Im Bus ist keine öffentliche Veranstaltung, es gelten aber die Beförderungsbedingungen des Verkehrsbetriebes. Und natürlich ist ein KWS erforderlich da öffentlicher Raum. Ob das Sinn macht dem Busfahrer so eine Waffe in die Hand zu geben bezweifle ich, da ist das Risiko zu groß auch Unbeteiligte zu erwischen. Noch größer als bei Pfeffer. Vor allem weil es ein geschlossener Raum ist, da würden einige ein Knalltrauma erleiden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Sehe es wir germi! :thumbsup:

    Eins hatte ich noch vergessen zur Defintion einer "öffentlichen" Veranstaltung:

    Diese muss doch auch "zeitlich begrenzt" und "aus dem Alltag" hervorgehoben sein.

    Aus dem Alltag hervorgehoben und zeitlich definiert ist z.B. eine Kirmes.

    Eine Busfahrt ist dies - nur weil Sie nach einem definierten Fahrplan fährt - aber klar nicht. Selbst ein Kinobesuch ist keine öffentliche Veranstaltung. Warum sollte eine Busfahrt also eine sein?

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  • Im ÖPNV gelten die Beförderungsbestimmungen einfach mal lesen in Bezug auf Waffen.

    Anlage 2, Abs. 2 Unterabs. 2 zum WaffG

    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    Den Rest könnt ihr selbst googlen.

    Ein "Lump" (da müsst Ihr den ganz Thread lesen, warum ich das schreibe)

    Achso rechtliche Darstellungen gerade beim WaffG von Händlern usw bitte mit Vorsicht genießen.

    PS: Da steht aber PTB im Kreis drauf = schütz vor Strafe nicht  ;(


  • Eine Busfahrt ist dies - nur weil Sie nach einem definierten Fahrplan fährt - aber klar nicht. Selbst ein Kinobesuch ist keine öffentliche Veranstaltung. Warum sollte eine Busfahrt also eine sein?

    Hab ich doch gar nicht gesagt, hab nur gesagt alles wo man "Eintritt" bezahlt, sollte einem zu denken geben, ob es sinnvoll ist, dort irgenwelche Sachen mit zuschleppen.

    Für mich kein Grund ein paar Tage drüber nachzudenken, ob jemand vielleicht eine falsche Definition einer Veranstaltung gemacht hat. Man kann die Hosen auch mit der Kneifzange anziehen.

  • Eine Öffentliche Veranstaltung liegt dann vor, wenn jeder freien und ungehinderten Zutritt hat.
    Das kann schon ein einfacher Straßenmusikant sein!
    Wenn man einen Eintritt oder ein Entgeld zahlen muss, erwirbt man dagegen eine Sache bzw. eine Dienstleistung.
    Eine Busfahrt ist eine Dienstleistung.