Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.081 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2015 um 11:16) ist von Don Hondo.

  • Hallo, habe eine Frage zu Deko Teilesätzen. Habe einen Deko G3 Teilesatz im Netz entdeckt und hätte Interesse ihn zu erwerben. Wie ist denn die aktuelle gesetzliche Lage bzgl. Teilesätzen? Dürfen diese zusammengesetzt werden? Habe im Netz bisher sehr wiedersprüchliche Aussagen gefunden. Die Lage scheint wohl etwas kompliziert zu sein... Vielleicht könnt ihr mich aufklären?

  • Ist immernoch so keiner weiss da was 100 Prozentig wirst gleich merken daran scheiden sich die Geister hier :rolleyes:

    Laut aussagen der Händler dürfen die net zusammengebaut werden aber kannst ja z.B das G3 Deko auch ausseinander bauen. Und das alles Legal.

  • Das kommt kommt darauf an, wie das Gewehr damals unbrauchbar gemacht wurde. Die Vorschriften haben sich damals leicht unterschieden und manche Büchsenmacher haben sich nicht genau an die Vorschriften gehalten. Heute kommen auch viele Dekowaffen aus dem Ostblock, wo den Händlern die deutschen Gesetze egal sind. Ich würde von jeder Dekowaffe ohne Zertifikat oder Zulassungsstempel die Finger lassen. Das gibt dermaßen Probleme wenn die Polizei die findet. Dann ist die Waffe erst mal ein halbes Jahr zur Untersuchung weg. Und wenn der kleinste Fehler gemacht wurde (z.B. dass der Lauf mit einem zu kleinen Bohrer angebohrt wurde) hat man ein Verbrechen nach dem KwKG begangen. Lass am besten die Finger davon, die Preise für Dekowaffen waren noch nie so niedrig wie jetzt. Am besten kaufst Du so was bei den großen und Bekannten deutschen Händlern. Da hast Du Rechtssicherheit und ein G3 bekommt man doch schon für 250,- wenn ich mich nicht irre.


    Aber wenn die Waffe nach aktuellem Stand abgeändert wurde kann man sie natürlich auch zusammen bauen.

  • Hi,

    G3 für 250 leider net eher zwischen 400 und 500 bei egon oder zib.

    Und fast alle Langwaffen AK und co werden im Ausland deaktiviert.

    Die Händler hier importieren die nur.

  • Ich hab grade mal gegoogelt. Da gibts ja grade wirklich fast nichts. Die Posten die auf den Markt waren sind fast überall ausverkauft.

    Ich würde trotzdem die Finger von allem ohne Zertifikat oder Stempel lassen.

  • Was aber wenn ein bekannter deutscher Händler zum beispiel Waffen verkauft wo im Zertifikat steht das der Hammer fest ist und der aber überhaupt nicht fest ist? ( soll wohl bei einigen Waffen der Fall sein )

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Es handelt sich um eine Typ 56 ( AK 47 )
    Da kann man kein Griffstück tauschen.
    Anderenfalls gibt es Händler die schreiben nichts davon ins Zertifikat und der Hammer ist dennoch fest.

    Das Zertifikat kann man am Ende zum Hintern abwischen nehmen bringt garnichts.

    Und einen Stempel oder sowas bekommt man meines Wissens nach nur auf Waffen im sinne des Waffengesetzes nicht auf ehemalige Kriegswaffen.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Oder ein Sachverständiger der die Waffe als unbrauchbar bescheinigt

    Wenn Änderungen schon im Zertifikat falsch angegeben sind was soll mir das dann helfen?

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Wenn jetzt noch Sgt _Elias dazu kommt wird das wieder eine Lustigerunde Dekowaffen blosstellen :D:D freu mich immer wieder :thumbsup:

  • Heute kommen auch viele Dekowaffen aus dem Ostblock, wo den Händlern die deutschen Gesetze egal sind. Ich würde von jeder Dekowaffe ohne Zertifikat oder Zulassungsstempel die Finger lassen. Das gibt dermaßen Probleme wenn die Polizei die findet. Dann ist die Waffe erst mal ein halbes Jahr zur Untersuchung weg. Und wenn der kleinste Fehler gemacht wurde (z.B. dass der Lauf mit einem zu kleinen Bohrer angebohrt wurde) hat man ein Verbrechen nach dem KwKG begangen.

    Auch die beiden bekannten deutschen Händler lassen im Ausland umbauen und importieren Waffenschrott.

    Da bekommt man zwar ein Zertifikat dazu aber ich glaube kaum das bei allen Waffen alles geprüft wird ( zum beispiel der Durchmesser der Löscher um mal bei deinen Beispiel zu bleiben )

    Dann nützt dir das Zertifikat nichts


    Denkst du das Beamte bei einer HD die Waffen nur bei dir lassen weil du einen Zettel hast?

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Die aktuelle Rechtslage ist bei unbrauchbar gemachten Kriegswaffen m.E. "ein wenig" unklar:

    https://mobile-beck-online.beck.de/default.aspx?v…rWaffG.p13a.htm


    ==> Aus meiner Sicht bring das Zertifikat nüschts; das eingeschlagene Herstellerzeichen des Importeurs bzw. Betriebs der die Waffe unbrauchbar gemacht hat, ist für die minimale Rechtssicherheit aus meiner Sicht wichtiger.

    Eigentlich kann man sich nur sicher sein, wenn es sich um Dekowaffen nach dem WaffG handelt(§ 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Ziff. 1.4, Anlage 2 Abschnitt 3 Ziff 4).

    Klärung könnte vll. eine Anfrage beim Ministerium für Wirtschaft und Technologie bringen, wobei man eigentlich davon ausgehen kann, dass die auch oben genanntes nur Wiedergeben können.

    Wer gute Beziehungen zu einem Dekohändler hat, sollte bei diesem nachfragen, welche Vorgaben ihm die Behören machen.

    Ist halt wie mit den neuen CIP - Beschusszeichen; das Ministerium ordnet die Verwendung nach Beschluss der CIP Kommission an, da die neuen Zeichen wegen dem völkerrechtlichen Vertrag der CIP Staaten benutzt werden müssen; die BeschussV (Anlage 2) wird irgendwann mal geändert, falls Zeit ist. In der Zwischenzeit werden neue/instand gesetzte Waffen halt mit Zeichen gestempelt, die sich nicht in deutschen Gesetzen finden lassen...