Beiträge von RugerBlackhawk

    Hallo zusammen
    Ich habe im Schuppen meines Vaters einen alten Glasfiberbogen gefunden, was ganz einfaches (steht "Sioux" drauf) und suche jetzt dazu eine passende Sehne. Da ich das Ding nur zum "spicken" verwenden möchte, habe ich grad echt nicht den Nerv und vor allem die Zeit dazu, mir eine Sehne selber zu machen, sprich ich will sie kaufen / bestellen.
    Weiß jemand, wie man die benötigte Sehnenlänge berechnen kann. Beim Büchsenmacher war ich schon, der hatte aber nix da, hätte bestellen müssen, konnte (wollte?) mir aber nicht sagen, wie lange die Sehne sein müsste.
    Ich sollte also wissen, wie man aus der Länge des unbespannten Bogens die Länge der Sehne ableiten kann. Irgendeine Faustregel müsste es doch dazu geben, oder?
    Vielen Dank schon mal,

    Also um nochmal auf die Problematik der Aufsicht einzugehen:
    In meinem Verein wird das auch so gehandhabt, daß Aufsicht jeder (nach dem WaffG) sachkundige führen darf, eine spezielle "Aufsichtssachkunde" interessiert hier nicht (gut, wer sie hat, ist aber nicht notwendig).
    Ebensowenig interessiert es, ob eine Aufsicht vorhanden ist, wenn nur ein Schütze alleine schießt.
    Es gilt so, wie schon oben angesprochen: "einer alleine kann niemanden gefährden". Und das ist nach meiner Interpretation der Sinn dieser Vorschrift: Wenn mehrere Schützen auf dem Stand sind, muß gewährleistet sein, daß alles sicher abläuft, daß keine Gefahr für irgendwen besteht.
    Klar kann man das ganze auch übertreiben und noch sicherer machen (was, wenn der einzige Schütze einen Rohrkrepierer hat und dadurch schwer verletzt wird? Findet den dann der letzte, der den Stand absperrt?), aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.

    Was die üblichen "Hürden" auf dem Weg zur GK-Waffe angeht (erst mal ein halbes Jahr LuPi, dann 2-3 Jahre KK und dann kann man vielleicht mal über was größeres nachdenken), so kann ich auch ein Lied davon singen.
    Bei mir war die Begründung allerdings nicht in der "Trefferquote" begründet, sondern damit, daß man erst mal an Luftdruckwaffen ein Gespür für die Waffe und die Sicherheit und alles bekommen muß.
    Ich hab das als (zu diesem Zeitpunkt) Soldat, der von der Pistole bis zu PzFst schon alles geschossen hatte, natürlich nicht so ganz eingesehen und mir dann einen Verein gesucht, der das alles nicht so ganz bierernst genommen hat und mir gleich am Schnupperabend einen .357er S&W in die Hand gedrückt hat.

    Ist schon irgendwie verquer, wie wir Sportschützen wieder mal für alles verantwortlich gemacht werden, bzw wie die Wahrheit "zurechtgebogen" wird.
    Wenn man´s genau nimmt, waren die letzten Amokläuer alle illegal im Besitz ihrer Waffen, in Lörrach hat die Behörde gepennt, in Winnenden war Tim K. ebenfalls kein Berechtigter, und nach meinem Wissen war der Täter von Erfurt zwar legal im Besitz seiner Glock (hatte eine WBK dafür), hätte diese Erlaubnis aber gar nicht bekommen dürfen, da die nötigen Vorraussetzungen gefehlt haben (welche genau weiß ich auch nicht), also wieder ein Fehler der Behörde.

    Was die Frage nach "Wiederfreigabe" von beschlagnahmten Waffen angeht, so weiß ich, daß zumindest in Bayern es möglich war, daß die Staatsanwaltschaft Waffen nach Abschluß des Verfahrens Waffen verkauft (versteigert?) hat.
    Allerdings waren das aber nur Waffen, wo die Beschlagnahme z. B. in illegalem Besitz o. ä. begründet war, also keine "Tatwaffen", die bei Überfällen oder Kapitaldelikten verwendet wurden. Andere Waffen werden i. d. R. irgendwann mal vernichtet.
    Ob das immer noch so ist, oder ob mittlerweile alle beschlagnahmten Waffen der Vernichtung zugeführt werden, kann ich nicht sagen.

    Danke für den Tip, das wäre auch mein Plan B. Ich hab schon einiges an Holstern für meine SSW´s genäht, die waren aber halt meist eher funktionell als formschön, und für´s Westernoutfit sollte es halt wirklich nach was aussehen. Aber ich hab ja noch Zeit, das nächste Westernfest ist erst nächstes Jahr wieder.

    Hallo an alle Bastler!
    Hat jemand von euch zufällig einen Schnittmusterbogen / Bauanleitung für ein Westernholster, also ein Holster für einen Revolver der Machart Colt Peacemaker o. ä.?
    Ich bin gerade dabei, mein Outfit für das jährliche Westernfest meines Schützenvereins auszubauen und bräuchte dafür eben ein Holster für meinen Weihrauch-Peacemaker. Da ich schon über einen passenden Patronengurt verfüge, sollte das Holster in der Machart "High-Rider", also direkt am Gürtel oberhalb der Hüfte getragen werden, nicht am Oberschenkel (sog. "Hollywood-Style").
    Hat da jemand was, oder weiß zufällig eine passende Quelle für so einen Bogen? Wenn nicht, bleibt mir halt nur noch try and error.

    Zitat

    Original von Der Profi
    Also ich hab mir jetzt einfach mal die beiden bestelle ...


    Also ich hätte einfach mal im nächsten Baumarkt geschaut. Die haben meist auch diese Dinger, oft auch zum genauer anschauen, und reichen - was die Lautstärke angeht - für die allermeisten Kaliber/Waffen gut aus (hab meinen auch daher - übrigens auch ein Peltor, Modell weiß ich aber nicht mehr). Wie´s mit den Anschlägen bei den Langwaffen aussieht, weiß ich natürlich nicht.

    Also ich persönlich benutze meist ganz normale Kapselgehörschutze, schieße auch ähnliche Kaliber wie der TE. Wenn ich allerdings z. B. im Sommer längere Zeit Aufsicht auf dem Stand mache, trage ich dann meist die Stöpsel, da man mit diesen meist nicht so schwitzt, wie mit einer MickeyMouse. Und da bei uns im Stand ein Dispenser für diese Stöpsel steht, halten sich auch die Kosten absolut in Grenzen. ;)
    Und selbst wenn du sie selber kaufen müsstest:
    ca 3,50€ für 10 Paar (z. B. hier:) sind echt nicht die Welt, damit kommt man doch schon eine Weile weit.

    Zitat

    Original von Floppyk
    ... Und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht für Waffenanfänger.

    Genau dieses. Und auch sonst ist es verd. schwer, einen Munerwerb für sein Sammelgebiet eingetragen zu bekommen, meist nur "geringe Mengen zur Funktionsüberprüfung seiner Waffen" (oder so ähnlich). Aber immerhin kann man auf diese Weise auch mal die Dinger schießen ;) und nicht nur anschauen.

    Wenn´s dir nur um einen 98er geht, dann trete einem Schützenverein bei, erfülle die nötigen Bedingungen und laß dir den Karabiner auf die Schützen-WBK eintragen.

    Floppyk:
    Sammler-WBK und Mun-Erwerb schließen sich aber nicht grundsätzlich aus, es ist sehr wohl möglich, für seine Sammlerwaffen einen Munerwerb eingetragen zu bekommen.

    Ich will jetzt niemanden zu einer Owi oder gar Straftat anstiften, aber warum packst du das Zeug nicht einfach wie beschrieben in einen Karton, dick vertaped und als allererstes in den Umzugswagen (wie auch immer der aussehen mag), alles andere Gerödel danach, fertig.
    Solltest du evtl tatsächlich in eine Polizeikontrolle kommen, ist die Wahrscheinlichkeit, daß die dein Auto komplett filzen eher gering (Frage zwischendurch, ziehst du mit deinem kompletten Hausstand um, oder nur mit dem nötigsten?). Und wenn doch, dann sollte diese Art der Verpackung allerspätestens vor Gericht als "nicht zugriffsbereit" durchgehen. Klar, ein gewisses Restrisiko bleibt (der Blockwart, der dich beim Beladen sieht und dich anzeigt, ein übereifriger Richter...), aber normalerweise sollte das passen. Ansonsten bleibt halt tatsächlich nur noch eine Kiste zimmern, großer Seesack, irgendwie ein Schloss davor, fertig.
    Kennst du jemanden mit einem Golfsack? Das irgendwie versperrt (Stahlkabel mit Schloss durch alle Abzugsbügel), sollte auch gehen.

    Mal nur so eine Frage in die Runde:
    Gibt es eigentlich endlich einen offiziellen Feststellungsbescheid, wie diese Firecaps-Knifteln waffenrechtlich einzuordnen sind? Denn bisher behaupten die einen dieses, die anderen jenes, interpretieren das WaffG und seine Verordnungen nach eigenem Dafürhalten (dagegen spricht nix, nur ist es äußerst riskant, sich damit mit einem Richter oder Cop anlegen zu wollen!), aber niemand kann eine Quelle dazu vorlegen, die Klarheit schafft.
    Denn sollte es den Status "Waffe" bekommen, dann wäre sogar der Besitz illegal, da diese Dinger weder :ptb: noch :F: noch BKA-Raute (für Dekowaffen) tragen, vom Führen mal ganz zu schweigen.

    Zitat

    Original von ZEBO
    @ RugerBlackhawk:

    Welche sinnvollen Alternativen könntest Du uns empfehlen? :confused2:....

    Ich gebe zu, leider keine wirklichen. Das ist ja das, was mich so frustriert, mir fehlt halt einfach das Vertrauen in die Parteien. Die FDP erscheint mir von ihrem Wahlprogramm her noch am ehesten geeignet, außerdem ist sie die einzige, die hier überhaupt mitmischen kann (egal, ob als Koalitionspartner oder Opposition), nur vertraue ich ihr halt nicht. Es wird doch so laufen, daß der Wahlsieger (egal welche Farbe) sagen wird:
    "Wenn du bei uns mitspielen willst, dann mußt du schon Zugeständnisse machen" (völlig normal in einer Koalition), und da hab ich halt die Befürchtung, daß der liebe Guido da ganz schnell mal auf das verzichtet, was ihm nicht wirklich wichtig ist: Das Waffenrecht nämlich. Ich hab halt den Eindruck, daß er das nur deshalb in den Wahlkampf mit aufgenommen hat, weil sich damit halt auch noch ein paar Stimmen machen lassen, ist aber nicht wirklich wichtig, und deshalb könnte man es zu Gunsten einer Regierungsbeteiligung schnell mal wieder fallen lassen.

    Sorry, ich seh´s halt grad mal ein bischen schwarz.
    Ich würde nur den wählen, der halt meine Interessen vertritt. Und das kann grad niemand wirklich.

    Glaubt ihr allen Ernstes, daß die FDP das richtige ist?
    Wenn ich schon höre, daß der liebe Guido sowohl einer Schwarz-Gelben Koalition als auch einer Ampel nicht abgeneigt ist, dann kann man sich doch denken, daß er die Geschichte mit dem liberalem Waffengesetz nicht so ganz ernst gemeint haben kann. Der will doch nur eins: Macht, und wie schon oben gesagt, wird er in Sachen WaffG ganz schnell kehrt machen, hauptsache, er kommt in die Regierung. Und wenn die Chance besteht, mittels Ampel nach Berlin zu ziehen, dann wird man ganz schnell gewisse Punkte in seinem Wahlprogramm fallen lassen. Und ich wette, daß das WaffG da dazu gehört, denn das wird der "große" Partner sicher nicht aufgeben.

    Und trotzdem bin ich dafür, auch die Paintballer in ihrem Bestreben, ein Verbot ihres Hobbies zu verhindern, zu unterstützen. Aber halt nicht, wenn der Dank dafür heißt: "Verbietet die scharfen Waffen, aber laßt uns unsere".

    Ich weiß nicht mehr wer das Zitat hier reingestellt hat, aber:
    "...Als sie die Kommunisten geholt haben, hab ich nix gesagt, denn ich war ja keiner,
    als sie die Juden geholt haben, hab ich auch nix gesagt, denn ich war ja keiner, und als sie mich geholt haben war keiner mehr da, der was sagen hätte können..." (oder so ähnlich) stimmt halt doch irgendwie.

    Hab mir auch grad den Pb-Beitrag durchgelesen: :bash:
    Könnte fast amüsant sein, wenn´s nicht um so ernste Sachen ginge.
    Ich gehöre als Sportschütze zwar auch zur "anderen" Fraktion, hab für Paintball (Gotcha, RAM und wie sie alle heißen) nicht wirklich was übrig, würde aber den Teufel tun, um so ein Bauernopfer zu unterstützen.
    Salamitaktik, so fängt´s an, und irgendwann erwischt´s uns auch.
    Wenn ich aber sehe, mit welcher Arroganz deren Hobby verteidigt wird und wie auf alles andere herunter ge... :kotz: ...t wird (die machen ja noch nicht einmal vor "ihrer eigenen Brut" halt - Stichwort Woodland/RAM), dann muß ich sagen: "Jungs, schön, wenn ihr meint, das alleine stemmen zu können, bitte, aber eins ist sicher: Ohne die Unterstützung der Sportschützen seid ihr schneller Geschichte, als euch lieb ist."

    Wenn von denen eine Initiative käme, wo es allgemein um das Waffenrecht geht, würde ich auch unterschreiben. Aber warum sollte ich eine Interessengemeinschaft unterstützen, wenn die MEIN Hobby als verachtenswert ansieht und lieber das verboten sieht. So nicht! :evil: :fluch: :aufreg:

    Zitat

    Original von Floppyk
    Nicht ganz. Es gibt von den verboten Ausnahmen. Diese unterscheiden sich in Einzelgenehmigungen und generelle Ausnahmen. Aber es ich möglich. Dennoch bleiben das verbotene Gegenstände nach dem dem WaffG.

    Ok, danke, wieder was dazugelernt.

    Zitat

    Original von Floppyk
    ...
    Nein, denn man will ja wissen, ob jede angemeldete Waffe auch im vorgezeigten Schrank liegt. So wird man die Einträge in der WBK Zeile für Zeile abhaken. Nicht vergessen auch die Munitionsaufbewahrung und wehe da ist eine Patrone dabei, für die man keine Erlaubnis hat....

    Genau das meinte ich:
    "hier ist mein Waffenschrank, darin befinden sich
    -...
    -...
    -...

    hier ist mein Mun-Schrank...

    Ok, alles da, nicht mehr, nicht weniger, danke, Tschüss."

    Und wenn der Schrank eben in der Speisekammer ist, und die nur das kontrollieren dürfen, dann ist das für mich soweit in Ordnung, der Rest der Wohnung geht die nix an.

    Wenn soweit alles seine Ordnung hat, haben die auch keinen Grund, den Rest der Wohnung zu durchsuchen, also kann ich ihnen dann den Zutritt verwehren. Nur dann besteht halt die Gefahr, daß man schnell mal "Gefahr im Verzug" anmeldet und sich weiter umsieht. Und auch wenn ich sonst keinerlei Dreck am Stecken habe, könnte es ja sein, daß die dann Dinge von mir erfahren, die sie eigentlich nix angehen bzw aus denen mir ein böswilliger Beamter trotzdem einen Strick dreht.

    Zitat

    Nein wieso? Es gibt Leute, die haben eine BKA-Ausnahmegenehigung für verbotene Gegenstände. Weiterhin hat die Pelzverarbeitung und der Jäger generell eine Erlaubnis für ein ein verbotenes Faustmesser. Diese müssen dann besonders verwahrt werden. Daher dieser Passus im Text.

    Sind das dann immer noch Verbotene Gegenstände bzw wie wird denn da genau unterschieden?
    Ich dachte immer "verbotene Gegenstände" sind und bleiben verboten. Dinge, die der Normalbürger nicht haben darf (z. B. die von Dir genannten Faustmesser, oder das berühmte Fallschirmjäger-Messer, o. ä.) für die es aber für bestimmte Personenkreise Ausnahmen gibt, fallen unter andere Normen, nicht mehr unter den Begriff "verbotener Gegenstand". Denn wo ist denn da dann der Unterschied zw. einer scharfen Schußwaffe (ohne Berechtigung illegal, mit Sondergenehmigung - WBK - legal) und einem Fallmesser?

    Egal, ist letztlich nur Begriffklauberei.

    Eben, Ich zeige die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner registrierten (von mir aus auch freien) Waffen und gut ist. Funzt aber halt nur, wenn es in sofern bei der bestehenden Klausel bleibt, daß NUR der Aufbewahrungsort inspiziert werden darf.
    [Ironie]Von der Kaschi unterm Bett brauchen die ja nix zu wissen[/Ironie]

    Wenn die aber die Bude sonst noch anschauen dürfen (und das ist meine große Befürchtung), wer weiß, was die dann halt doch noch zu beanstanden haben:
    Der Totenschädel auf dem Wohnzimmertisch, das Pentagramm, das Che que Vara-Poster und die Südstaatenflagge an der Wand, meine Sammlung an Horror- und Actionfilmen, die leeren Schnapsflaschen von der Party am Abend vorher....
    Alles legal, reicht aber, um evtl meine psychische Eignung zum Waffenbesitz in Frage zu stellen, vom "illegalen Beifang" mal nicht zu Reden.

    Ok, das deckt sich dann so ungefähr mit dem, was ich gemeint habe (hab mich etwas unklar ausgedrückt, sorry), Betonung lag auf NUR Aufbewahrungsort.

    Heißt also tatsächlich, daß ich denen eigentlich nur den Aufbewahrungsort meiner Waffen zeigen muß. Sollte ich aber ihnen den Zutritt zu meiner restlichen Wohnung verwehren, dann könnten die eigentlich ganz schnell mal "Gefahr im Verzug" geltend machen, und die ganze Bude auf den Kopf stellen. :bash: :evil:

    btw: Der Passus "Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt..." ist ja wohl ein Witz, das käme ja einer Selbstanzeige gleich.

    Aber daß das geltende und auch zukünftige WaffenRECHT nix mit GERECHTIGKEIT zu tun hat, ist ja nix neues.