SSW mit KWS kommt bald besuch?

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.388 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2009 um 01:42) ist von Takuan.

  • Ja das seht nicht da.
    Aber es ging um den KWS und nur weil den habe können die den Rückschluß nicht ziehen das ich auch eine SSW habe! Denn der ist nur eine Erlaubnis zum führen nicht aber eine Besitzkarte.

    Wichtig im moment aber ist "Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen,".
    So da sollen die erstmal den Zweifel bringen das meine SSW die keiner besonderen aufbewahung bedürfen, Ausser das sie getrennt von Mun gelagert werden, nicht richtig aufbewahrt sind.

    Schlimmer wie Verbrecher werden wir übrigens schon seit langem behandelt.
    Oder hast du schon mal einen Verbrecher gesehen der sich eine WBK hohlt oder einen Waffenschein den er ja bräuchte um zu führen. ;)

    Gruß C.C.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (10. Mai 2009 um 12:01)

  • Ok, das deckt sich dann so ungefähr mit dem, was ich gemeint habe (hab mich etwas unklar ausgedrückt, sorry), Betonung lag auf NUR Aufbewahrungsort.

    Heißt also tatsächlich, daß ich denen eigentlich nur den Aufbewahrungsort meiner Waffen zeigen muß. Sollte ich aber ihnen den Zutritt zu meiner restlichen Wohnung verwehren, dann könnten die eigentlich ganz schnell mal "Gefahr im Verzug" geltend machen, und die ganze Bude auf den Kopf stellen. :bash: :evil:

    btw: Der Passus "Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt..." ist ja wohl ein Witz, das käme ja einer Selbstanzeige gleich.

    Aber daß das geltende und auch zukünftige WaffenRECHT nix mit GERECHTIGKEIT zu tun hat, ist ja nix neues.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Obendrein könnte der SSW Besitzer auch eine Knarre in einer verschlssenen Vitrine im Flur stehen haben und ihnen dort hin zutritt gewähren.

    Zitat

    Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt


    Denn die können ja nicht wissen das du 80 andere hast.
    Also hier ist meine SSW gesehen gut und raus.

    Bei einem mit WBK ist das ja anders, der muß zeigen das die 20 Waffen die da drauf stehen auch da sind und gut untergebracht. Kann er das nicht ist er reif!

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  • Sagen wir mal so:
    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Besitzer freier Waffen, der alleinig Aufgrund eines KWS mit dieser waffenrechtlichen Erlaubnis kontrolliert wird.
    Wenn jedoch z.B. ein Nachbar anruft und sinngemäß sagt - mein Nachbar ist mir nicht geheuer. Der hat überall (Schuss)Waffen rumliegen, dann würde die Behörde sogar fahrlässig handeln, wenn sie nicht diesen Hinweisen auf dem Grund gehen.
    Merke: Der Nachbar wird wahrscheinlich den Unterschied zwischen freien und erlaubnispflichtigen Waffen nicht wissen. Für die Allgemeinheit sind das alles böse Waffen.

    Dennoch wissen wir ja nicht, was den Politikern noch so alles einfällt. Ich habe keine Hinweise gelesen, dass freie Waffen im Moment im Gespräch sind, aber das wird man erst mehr wissen, wenn der Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht wird.
    Das heißt aber auch nicht, dass dieser ohne Änderungen durchgewunken wird. Nicht selten werden Gesetzesentwürfe zurück an den Bundestag zur erneuten Beratung zurück verwiesen.

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Heißt also tatsächlich, daß ich denen eigentlich nur den Aufbewahrungsort meiner Waffen zeigen muß. Sollte ich aber ihnen den Zutritt zu meiner restlichen Wohnung verwehren, dann könnten die eigentlich ganz schnell mal "Gefahr im Verzug" geltend machen, und die ganze Bude auf den Kopf stellen. :bash: :evil:


    Nein, denn man will ja wissen, ob jede angemeldete Waffe auch im vorgezeigten Schrank liegt. So wird man die Einträge in der WBK Zeile für Zeile abhaken. Nicht vergessen auch die Munitionsaufbewahrung und wehe da ist eine Patrone dabei, für die man keine Erlaubnis hat.

    Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    btw: Der Passus "Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt..." ist ja wohl ein Witz, das käme ja einer Selbstanzeige gleich.


    Nein wieso?
    Es gibt Leute, die haben eine BKA-Ausnahmegenehigung für verbotene Gegenstände. Weiterhin hat die Pelzverarbeitung und der Jäger generell eine Erlaubnis für ein ein verbotenes Faustmesser.
    Diese müssen dann besonders verwahrt werden. Daher dieser Passus im Text.

  • Eben, Ich zeige die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner registrierten (von mir aus auch freien) Waffen und gut ist. Funzt aber halt nur, wenn es in sofern bei der bestehenden Klausel bleibt, daß NUR der Aufbewahrungsort inspiziert werden darf.
    [Ironie]Von der Kaschi unterm Bett brauchen die ja nix zu wissen[/Ironie]

    Wenn die aber die Bude sonst noch anschauen dürfen (und das ist meine große Befürchtung), wer weiß, was die dann halt doch noch zu beanstanden haben:
    Der Totenschädel auf dem Wohnzimmertisch, das Pentagramm, das Che que Vara-Poster und die Südstaatenflagge an der Wand, meine Sammlung an Horror- und Actionfilmen, die leeren Schnapsflaschen von der Party am Abend vorher....
    Alles legal, reicht aber, um evtl meine psychische Eignung zum Waffenbesitz in Frage zu stellen, vom "illegalen Beifang" mal nicht zu Reden.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Tja, da sind wir dann schnell bei Zufallsfunde, die dann u.U. eine strafrechtliche Relevanz haben. Die Leute haben ja keinen Tunnelblick und machen die Augen nicht zu.
    Wenn dann in der Nähe noch das Tütchen Kraut liegt, haben die dann auch ein spontanes Interesse dafür.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...
    Nein, denn man will ja wissen, ob jede angemeldete Waffe auch im vorgezeigten Schrank liegt. So wird man die Einträge in der WBK Zeile für Zeile abhaken. Nicht vergessen auch die Munitionsaufbewahrung und wehe da ist eine Patrone dabei, für die man keine Erlaubnis hat....

    Genau das meinte ich:
    "hier ist mein Waffenschrank, darin befinden sich
    -...
    -...
    -...

    hier ist mein Mun-Schrank...

    Ok, alles da, nicht mehr, nicht weniger, danke, Tschüss."

    Und wenn der Schrank eben in der Speisekammer ist, und die nur das kontrollieren dürfen, dann ist das für mich soweit in Ordnung, der Rest der Wohnung geht die nix an.

    Wenn soweit alles seine Ordnung hat, haben die auch keinen Grund, den Rest der Wohnung zu durchsuchen, also kann ich ihnen dann den Zutritt verwehren. Nur dann besteht halt die Gefahr, daß man schnell mal "Gefahr im Verzug" anmeldet und sich weiter umsieht. Und auch wenn ich sonst keinerlei Dreck am Stecken habe, könnte es ja sein, daß die dann Dinge von mir erfahren, die sie eigentlich nix angehen bzw aus denen mir ein böswilliger Beamter trotzdem einen Strick dreht.

    Zitat

    Nein wieso? Es gibt Leute, die haben eine BKA-Ausnahmegenehigung für verbotene Gegenstände. Weiterhin hat die Pelzverarbeitung und der Jäger generell eine Erlaubnis für ein ein verbotenes Faustmesser. Diese müssen dann besonders verwahrt werden. Daher dieser Passus im Text.

    Sind das dann immer noch Verbotene Gegenstände bzw wie wird denn da genau unterschieden?
    Ich dachte immer "verbotene Gegenstände" sind und bleiben verboten. Dinge, die der Normalbürger nicht haben darf (z. B. die von Dir genannten Faustmesser, oder das berühmte Fallschirmjäger-Messer, o. ä.) für die es aber für bestimmte Personenkreise Ausnahmen gibt, fallen unter andere Normen, nicht mehr unter den Begriff "verbotener Gegenstand". Denn wo ist denn da dann der Unterschied zw. einer scharfen Schußwaffe (ohne Berechtigung illegal, mit Sondergenehmigung - WBK - legal) und einem Fallmesser?

    Egal, ist letztlich nur Begriffklauberei.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Sind das dann immer noch Verbotene Gegenstände bzw wie wird denn da genau unterschieden?
    Ich dachte immer "verbotene Gegenstände" sind und bleiben verboten. Dinge, die der Normalbürger nicht haben darf (z. B. die von Dir genannten Faustmesser, oder das berühmte Fallschirmjäger-Messer, o. ä.) für die es aber für bestimmte Personenkreise Ausnahmen gibt, fallen unter andere Normen, nicht mehr unter den Begriff "verbotener Gegenstand". Denn wo ist denn da dann der Unterschied zw. einer scharfen Schußwaffe (ohne Berechtigung illegal, mit Sondergenehmigung - WBK - legal) und einem Fallmesser?

    Egal, ist letztlich nur Begriffklauberei.


    Nicht ganz. Es gibt von den verboten Ausnahmen. Diese unterscheiden sich in Einzelgenehmigungen und generelle Ausnahmen. Aber es ich möglich. Dennoch bleiben das verbotene Gegenstände nach dem dem WaffG.

    Nachtrag. Die WaffVwV führt dazu aus:

    Der Umgang mit verbotenen Gegenständen ist entweder vom Verbot nach § 40 Abs. 2 oder 3 (Faustmesser) ausgenommen oder bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 und eventuell darüber hinaus nach Maßgabe dieses Abschnitts weiterer Erlaubnisse, z. B. für den Erwerb und Besitz einer vollautomatischen Pistole nach § 10 Abs. 1 WaffG.

    WaffG.
    § 40 Verbotene Waffen
    ...
    (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. Mai 2009 um 13:22)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nicht ganz. Es gibt von den verboten Ausnahmen. Diese unterscheiden sich in Einzelgenehmigungen und generelle Ausnahmen. Aber es ich möglich. Dennoch bleiben das verbotene Gegenstände nach dem dem WaffG.

    Ok, danke, wieder was dazugelernt.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zwei Möglichkeiten:

    Erstens den Tresor VOR der Haustür an die Wand dübeln. Dann müssen sie gar nicht rein.

    Zweite und sicher lustigere Variante:

    Tresor neben dem Klo festmachen.

    Während der Kontrolle dann auf der Schüssel platz nehmen mit den Worten:
    "Lassen sie sich nicht stören, es könnte aber etwas riechen, es hat gestern Chili gegeben." *lol*

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Erstens den Tresor VOR der Haustür an die Wand dübeln. Dann müssen sie gar nicht rein.


    Problem: Tresor steht dann nicht mehr in einem dauerhaft bewohntem Gebäuse. Dann gesonderte Auflagen - siehe AWaff § 13 (Zitat spare ich mir, weil noch weiter OT)

  • Doch doch, der Tresor ist dann halt vor der Eingangstür der Wohnung. (Also jetzt auf ein Mehrparteienhaus bezogen). Er steht immer noch IN dem Gebäude.

    Ist aber eigentlich nicht ernst gemeint, wer geht schon gern vor die Tür um seine Waffe fürs Schießtraining vorzubereiten. ;)

    Die zweite Variante wäre aber zu überlegen. Dann dauert die Kontrolle bestimmt nicht länger als eine Minute.
    Ich esse nämlich gerne scharf und würzig. :ruger:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich hab meine B Würfel und A Schrank + Muni Schrank auch im Wohnungsflur stehen.
    In die Restliche Wohnung kann man von dort nicht gucken, weil ja bei einer Kontrolle die Türen zu sind.

    Kontrolieren und auf wiedersehen(hoffentlich nicht)
    Die Staatsdiener haben genausoviel Vertrauen verdient, wie sie auch in mich haben.

    Pro Legal / BDS

  • Ich finde es unbegreiflich!
    Wenn man Gegenstände besitzt,
    die der Öffentlichkeit ein Dorn im Auge sind,
    verliert man seine im Grundgesetz verankerten Rechte?
    Man hat also als legaler Waffenbesitzer weniger Rechte,
    als der vorbestrafte Kapitalverbrecher, bei dem noch ein Durchsuchungsbefehl
    notwendig ist?
    Solche Gesetzgebung kann als
    Anstiftung zum illegalen Waffenbesitz gesehen werden.
    Demnach ist es ja sinniger sich
    illegal eine Waffe zu besorgen, bei der man sich
    an keinerlei Restriktionen halten muss,
    für die man keine Steuern und Gebühren bezahlen muss
    und deren Besitz einem ohne einen Verdacht, der zu
    einem Durchsuchungsbefehl führt,
    auch nicht nachgewiesen werden kann.
    Durch derlei Gesetze wird ein ganzer Industriezweig zerstört,
    die Schwarzmarkthändler werden gefördert und
    somit auch Gewalt und Kriminalität!

    "Si vis pacem, para bellum"

  • HAhahaha http://www.youtube.com/watch?v=Eb64Tg4IO7U xD
    Genau so isses.
    Und falls es mal so weit kommt sollte man wissen, was dieser Herr erzählt:
    http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4&feature=related
    Geht zwar etwas länger der Vortrag, aber lohnt sich durchaus sich das mal anzusehen.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Absolut korrekt. Leider sehen das 600 Leute in Berlin ganz anders... :evil:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Heute lag ein netter Brief vom Ordnungsamt in meinem Briefkasten.

    Der Inhalt:

    Eine Aufforderung ein beiliegendes Formular auszufüllen, in welchem ich die ordnungsgerechte Lagerung meiner WBK Waffen unterzeichne.

    Das Problem: Ich habe keine WBK, sondern nur einen KWS... :ngrins:

    Pflichtbewusst wie ich bin, habe ich diesen Vordruck auf meine Schreckschusswaffen angepasst und mit einem netten Schreiben beim Amt eingereicht.

    Beim Amt abgegeben kam dann allerdings gleich Entwarnung. Es wurden pauschal alle registrierten Waffen- und KWS-Besitzer angeschrieben. Gemeint waren eigentlich nur die WBK Inhaber... :lol:

    Nun sei es drum... das nur mal zur Info für euch, falls ihr auch Post bekommt! :crazy3:

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (14. Mai 2009 um 18:52)