Ja das seht nicht da.
Aber es ging um den KWS und nur weil den habe können die den Rückschluß nicht ziehen das ich auch eine SSW habe! Denn der ist nur eine Erlaubnis zum führen nicht aber eine Besitzkarte.
Wichtig im moment aber ist "Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen,".
So da sollen die erstmal den Zweifel bringen das meine SSW die keiner besonderen aufbewahung bedürfen, Ausser das sie getrennt von Mun gelagert werden, nicht richtig aufbewahrt sind.
Schlimmer wie Verbrecher werden wir übrigens schon seit langem behandelt.
Oder hast du schon mal einen Verbrecher gesehen der sich eine WBK hohlt oder einen Waffenschein den er ja bräuchte um zu führen.
Gruß C.C.