WBK

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2009 um 20:21) ist von mcxreflex.

Wir sind kurz weg ...

Wegen Wartungsarbeiten bei unserem Hosting-Provider wird CO2air heute (Mittwoch, 8. 5), in der Zeit von 23:30 h bis Mitternacht voraussichtlich nicht erreichbar sein. Wir bitten um Geduld. (O_S)

  • So schnell zerschlagen sich Sammlerträume.

    Für den KWS gibt´s im Lexikon die "Kleine Sachkunde" ;) :
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-444-…schein-KWS.html

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1336-Selbstverteidigung.html
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1172…ien-Waffen.html
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1367…-schiessen.html
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-765-Fuuehren.html

    Die SSW sollte man daheim lassen, wenn man einen Trinken will.
    Zu Führverboten, die auch bei vorhandenem KWS gelten, findest Du was in den verlinkten Themen.


    Andreas

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Die sind mir bereits bekannt. Ist es möglich ihn zu beantragen, bevor man das 18.Lebensjahr vollendet hat, damit er zu Beginn des 19.Lebensjahres fertig ist?
    Sprich ich ihn an meinem Geburtstag abholen kann?


    Soweit ich weiß nicht. Um den KWS zu beantragen mußt Du schon 18 sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Den KWS bekommst Du ohne weiteres ausgestellt - sofern nichts gegen Dich vorliegt.
    Der nützt Dir zum sammeln allerdings wenig, da er auf Schreckschusswaffen beschränkt ist.
    Es sei denn Du möchtest Schreckschusswaffen sammeln und führen.

    Schreckschuss darfst Du jederzeit sammeln (sofern du 18 bist) - nur führen darfst Du sie nicht ohne KWS.

    Um Dir nen guten Tipp geben zu können müsstest Du eigentlich mal ein wenig besser beschreiben was Du eigentlich möchtest.

    Gruß, Michael

  • Es geht mir eigentlich nur darum einen K98 zu besitzen. (Deko und Salut sind bescheiden)
    sowie das Führen einer SSW außerhalb von Privatgelände. Ich gehe jeden Tag mit meinen 4Beinern spazieren und in dem Wald gibt es Hunde, bei denen ich mir nicht so sicher bin ob ihr Besitzer diese im Griff hat. Bissher ist noch nichts passiert, aber man weiß ja nie. Möchte mir eine solche Option offen halten, und nicht unbedingt Wochen auf eine Ausstelung warten.

  • du kannst aber auch mit 18 Jahren nach Österreich ziehen und Dir "einfach so" einen scharfen K98 kaufen *g* ... schöne Landschaft gibts hier auch. *lol*

  • Zitat

    Original von rhodium
    du kannst aber auch mit 18 Jahren nach Österreich ziehen und Dir "einfach so" einen scharfen K98 kaufen *g* ... schöne Landschaft gibts hier auch. *lol*

    Das ist auch ein Grund warum ich euch Östereicher beneide.

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Es geht mir eigentlich nur darum einen K98 zu besitzen.


    Dafür lohnt nicht der Aufwand einer roten WBK.

    Du musst für eine rote WBK ein Sammlerbedürfnis nachweisen. Dazu wird in der Regel ein Gutachten verlangt. Das kostet schon mal 500 - 1000 €. Dann wird eine Waffensachkunde benötigt. Schließlich die Ausstellung der roten WBK kostet 205 € an Gebühren.

    Die Rote ist ein A5 Heft mit Platz für 168 Waffeneintragungen. Ein oder zwei Waffen begründen keine Sammlung. Die rote WBK hat keinen Munitionserwerb.

    Eine Übersicht zum Waffensammeln gibt es hier:
    http://www.waffensammelpass.de/

  • Wenn´s dir nur um einen 98er geht, dann trete einem Schützenverein bei, erfülle die nötigen Bedingungen und laß dir den Karabiner auf die Schützen-WBK eintragen.

    Floppyk:
    Sammler-WBK und Mun-Erwerb schließen sich aber nicht grundsätzlich aus, es ist sehr wohl möglich, für seine Sammlerwaffen einen Munerwerb eingetragen zu bekommen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Wenn es Dir ausschließlich um einen einzigen K98k geht, dann trete in den nächsten Schützenverein ein und schieße aktiv mit so'ner Ordonanzwaffe. Nach einem Jahr ginge der dann auch auf grüne bzw. gelbe WBK. Ganz nebenbei hast Du dann an deren Stand auch die Möglichkeit des regelmässigen Schiessens und bekommst Munition dafür.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    ...
    Nach einem Jahr ginge der dann auch auf grüne bzw. gelbe WBK.
    ...

    Naja, aber nicht mit 18, dann nur auf Jagtschein.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Wenn´s dir nur um einen 98er geht, dann trete einem Schützenverein bei, erfülle die nötigen Bedingungen und laß dir den Karabiner auf die Schützen-WBK eintragen.
    .


    Richtig. Das halte ich auch für am sinnvollsten.

    Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Floppyk:
    Sammler-WBK und Mun-Erwerb schließen sich aber nicht grundsätzlich aus, es ist sehr wohl möglich, für seine Sammlerwaffen einen Munerwerb eingetragen zu bekommen.


    Auch richtig, jedoch nicht die Regel und eher selten. Und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht für Waffenanfänger.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ... Und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht für Waffenanfänger.

    Genau dieses. Und auch sonst ist es verd. schwer, einen Munerwerb für sein Sammelgebiet eingetragen zu bekommen, meist nur "geringe Mengen zur Funktionsüberprüfung seiner Waffen" (oder so ähnlich). Aber immerhin kann man auf diese Weise auch mal die Dinger schießen ;) und nicht nur anschauen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Ich gehe jeden Tag mit meinen 4Beinern spazieren und in dem Wald gibt es Hunde, bei denen ich mir nicht so sicher bin ob ihr Besitzer diese im Griff hat.

    Dann nimm Pfefferspray. Darfst Du führen, brauchst keine WBK, ist dafür nicht so cool. :evil:

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Zitat

    Original von chrisatwork

    Dann nimm Pfefferspray. Darfst Du führen, brauchst keine WBK, ist dafür nicht so cool. :evil:

    Gruß
    Christian

    Naja, es geht ja auch um Authorität. Vor jemanden mit ner "Knarre" habe ich mehr Respekt, als vor jemanden mit soner süßen Spray-Dose (obwohl ich den Inhalt ungerne abbekommen würde).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Da hier auch der Jagdschein angesprochen wurde.

    Man kann natürlich auch eine Jagdscheinprüfung absolvieren um eine Waffe erwerben zu dürfen. Aber nur des Waffenerwewrbs wegen den JS zu machen, ist unsinnig, viel zu teuer, sehr aufwändig und mit fragwürdigem Kursausgang. Regelausbildung sind 5 - 8 Monate Abendschule mit viel Büffeleli. Wer sich für die Jagd nicht interessiert, wird die Prüfung auch nicht bestehen. Waffenkenntnisse von Sportwaffen nutzen rein gar nichts. Überhaupt ist das Kapitel Waffen das Thema mit dem kleinsten Umfang. Wildtierkunde das größte. Man kann das ungefähr abschätzen, wenn das bekannte und aktuelle Buch "Vor und nach der Jägerprüfung (Krebs) von gut 1000 Seiten gerade mal 94 Seiten das Thema Waffen, ZF,. Schäftungen usw. behandeln. Wenn zudem noch vor der Prüfung bekannt wird, dass man den JS nur zum Waffenerwerb haben will, wird der Prüfungsausschuss entsprechend handeln.
    Je nach Ausbildungsweg kostet der Kurs mit Prüfung ungefähr zwischen 1500 und 3000 €. Der eigentliche Jagdschein muss alle 1 oder 3 Jahre neu gelöst werden. Dazu ist eine Jägerhaftpflichtversicherung zwingend. Die jährlichen Kosten liegen bei etwa 100 €.

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard

    Naja, es geht ja auch um Authorität. Vor jemanden mit ner "Knarre" habe ich mehr Respekt, als vor jemanden mit soner süßen Spray-Dose (obwohl ich den Inhalt ungerne abbekommen würde).

    Wer um Authorität zu zeigen eine Waffe braucht, tut mir eigenlich nur leid.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Letztendlich ist der Weg als Sportschütze wohl mit am leichtesten. Bei einem BDS/BDMP/DSU Verein vorstellig werden und dann nach einem Jahr kannst du auf Einkaufstour gehen.
    Den Tag solltest du dir vor Augen halten. Das motiviert ungemein. :))

    Und wenn du da deine 12 bzw 18 Pflichttermine im Jahr runterreißt bist du schonmal aktiver als viele alte Leute die sich da nur halbjährlich im Verein blicken lassen, oder da nur zum sabbeln und Kaffee trinken auftauchen, aber trotzdem Zuhause den prallen Waffenschrank mit 10 oder mehr Waffen stehen haben. *lol*

    Es gibt auch davon abgesehen viele Disziplinen die einen Heidenspaß machen. Da muss man nicht nur "Präzischießen" mit 1 Schuss pro Minute.

    Pro Legal / BDS

  • Hundefänger

    Wieso 12 Pflichttermine???
    Ich ineressiere mich gerade auch für's GK-Pistolenschießen und die BDMP Disziplinen. Und die Vereine, in denen ich bisher vorstellig geworden bin, haben alle erzählt, daß ich mindestens 18 Termine pro Jahr absegnen lassen muß und das die ersten 3 Jahre.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
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  • Die Zahl 18 steht in der WaffVwV:

    14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses
    für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder
    angegliederten Teilverbandes darüber, dass
    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den
    Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in
    der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer
    1);
    - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15
    Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);
    der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten
    des Antragstellers auch geschossen werden kann
    . Die Waffenbehörde
    muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit
    und Plausibilität überprüfen.