WBK

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.890 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2009 um 20:21) ist von mcxreflex.

  • Guten Tag

    Ich habe ein paar Fragen zur Waffenbesitzkarte. Einen Großteil konnte mir google und co schon einbringen, aber es blieben noch welche offen.
    1.Genügt mir als reiner Sammler eine rote WBK?

    2.Sollte ich, wenn ich vorhabe Waffen auf Reenacment-Veranstaltungen mitzuführen (insbesondere WK II) einen KWS beantragen und wie sieht die Regelung da generell aus?

    3.Was darf ich mit der WBK alles erwerben bzw. besitzen?

    4.Kann man die Dokumente so beantragen, dass man sie unmittelbar nach Vollendung seines 18. Lebensjahres erhält?

    Bevor noch laute Nutze-Sufu-Schreie aufkommen, ich habe die benutzt aber in diesem Kontext nicht ausreichendes! Infomaterial gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    McxReflex

    Einmal editiert, zuletzt von mcxreflex (16. Juli 2009 um 14:47)

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Guten Tag

    Ich habe ein paar Fragen zur Waffenbesitzkarte. Einen Großteil konnte mir google und co schon einbringen, aber es blieben noch welche offen.
    Genügt mir als reiner Sammler eine rote WBK?
    Sollte ich, wenn ich vorhabe Waffen auf Reenacment-Veranstaltungen mitzuführen (insbesondere WK II) einen KWS beantragen und wie sieht die Regelung da generell aus?
    Was darf ich mit der WBK alles erwerben bzw. besitzen?
    Kann man die Dokumente so beantragen, dass man sie unmittelbar nach Vollendung seines 18. Lebensjahres erhält?

    Bevor noch laute Nutze-Sufu-Schreie aufkommen, ich habe die benutzt aber in diesem Kontext nicht ausreichendes! Infomaterial gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    McxReflex

    Der KWS erlaubt dir außschließlich Schreckschuss- bzw. Gaswaffen mit dir zu führen. Diese sind frei ab 18 Jahren erwerblich und nicht WBK pflichtig. Allerdings ist es verboten, diese auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen (selbst mit KWS).

    Wenn du WBK pflichtige Waffen führen willst, dann brauchst du einen richtigen Waffenschein und diesen wirst du als Sammler nicht bekommen (lediglich Polizisten, Jäger und Personen, die einen potentiel gefährlichen Beruf ausüben [Bodyguard] können einen richtigen Waffenschein bekommen).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Gilt sowas generell als öffentliche Verantstaltung, auch wenn es auf einem Privatgelände stattfindet?
    Kann mir jemand zu 3 und 4 noch weiter helfen?

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Gilt sowas generell als öffentliche Verantstaltung, auch wenn es auf einem Privatgelände stattfindet?
    Kann mir jemand zu 3 und 4 noch weiter helfen?

    Das ist, so denke ich, gesetzliche Grauzone. Wenn es öffentlich für jederman zugänglich ist (auch wenn es auf einem Privatgelände statt findet), gilt dies als öffentliche Veranstalltung.
    Ich glaube anders könnte es sein, wenn dieses Privatgelände dir gehört. Da solltest du aber lieber einen Fachanwalt mal fragen.

    Aber wie gesagt. WBK pflichtige Waffen darfst du sowieso nicht führen, es sei denn, du bekommst den großen Waffenschein.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Dehn Deine Suche mal auf´s Lexikon aus.
    z.B. https://www.co2air.de/wbb2/lexi-635-…zkarte-WBK.html

    Waffe ist nicht gleich Waffe, deshalb ist der Text Waffenrecht (oben im Seitenmenü) so lang.

    Es gibt z.B.:

    • freie Waffen (Spielzeug oder ab 18 Jahre)
    • Anscheinswaffen
    • bedürfnisfreie WBK-pflichtige Waffen
    • bedürfnispflichtige Waffen
    • verbotene Waffen

    Mit den Begriffen Sachkunde, Zuverlässigkeit, Transportieren, Führen und Aufbewahrung solltest Du Dich auch auseinandersetzen. In der Sufu kannst Du Begriffe mit AND verknüpfen, z.B. "rote AND WBK" (ohne die Anführungszeichen eingeben).

    Die auf einen Bierdeckel passende Steuerklärung oder Waffengesetzgebung gibt´s leider noch nicht. :)

    Andreas

  • Anträge kannst Du viele stellen - was letztendlich Aussicht auf Bewilligung hat, ist eine ganz andere Sache. Speziell die rote WBK ist keine einfach mal eben genehmigte WBK. Wenn Du da nicht ein großes Wissen und ernsthaftes Sammeln per Gutachten nachweisen kannst, wird's bereits schwierig.

    Bezüglich solcher Veranstaltungen erwirken die Veranstalter meist eine Ausnahmegenehmigung für Statisten und andere aktive Teilnehmer. D.h. wenn z.B. eine historische Schlacht von Napoleon nachgestellt werden soll, gibt's von den beteiligten Ämtern normalerweise eine Ausnahmegenehmigung, dass zeitlich passende Schußwaffen (natürlich ohne scharfe Munition, aber teilweise auch mit Platzpatronen bzw. als Böllerfunktion) von den Beteiligten für die eigentliche Nachstellung geführt werden dürfen.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Jetzt abgesehen vom Führen, welche Waffen darf ich mit der roten WBK erwerben bzw. besitzen, wenn ich sie eben sachgemäßig zuhause lagere (Tresor etc.). Darüber bin ich nicht so ganz schlüssig geworden.

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Jetzt abgesehen vom Führen, welche Waffen darf ich mit der roten WBK erwerben bzw. besitzen, wenn ich sie eben sachgemäßig zuhause lagere (Tresor etc.). Darüber bin ich nicht so ganz schlüssig geworden.


    Das hängt von dem angegebenen Sammelgebiet ab.

    Die rote WBK bezieht sich immer auf einen besonderen Zeitraum/Epoche oder eine bestimmte Art von Waffen.

  • In diesem Fall wäre das bei mir der 2.WK d.h. wenn alels hinhaut dürfte ich dann Waffen aus der Zeit von 1939-1945 erwerben?

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    In diesem Fall wäre das bei mir der 2.WK d.h. wenn alels hinhaut dürfte ich dann Waffen aus der Zeit von 1939-1945 erwerben?

    Das kann gut sein,
    das hängt davon ab was du genau beantragst.

    Ruf doch am besten einfach mal bei deinem Sachbearbeiter an und frag den direkt.

    Evtl. kannst du auch mal direkt bei dem vorbeigehen.
    Der kann dir alles weitere Erklären und wird dir genau sagen,
    wie die Chancen auf deine WBK stehen.

  • Ist der Sachbearbeiter, der der auch Anträge für ein polizeiliches Führungszeugnis, perso etc entgegennimmt?

  • Normalerweise schon.
    Also er ist der, der die Anfordert und dann entscheidet,
    gegebenenfalls die WBK oder KWS ausstellt.

    Ganz einfach der Typ in der Waffenbehörde.

  • Da ich sowieso noch führerscheinstechnisch Sachen klären muss werd ich da mal nachhaken.

    Ps: hab ich das richtig gelesen, dass man für den KWS kein Bedarf vorweisen muss? d.h. man kann ihn beantragen und i.d.r. bekommt man einen ausgestellt?

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Ps: hab ich das richtig gelesen, dass man für den KWS kein Bedarf vorweisen muss? d.h. man kann ihn beantragen und i.d.r. bekommt man einen ausgestellt?

    Ja.

  • Zitat

    Original von mcxreflex
    Da ich sowieso noch führerscheinstechnisch Sachen klären muss werd ich da mal nachhaken.

    Ps: hab ich das richtig gelesen, dass man für den KWS kein Bedarf vorweisen muss? d.h. man kann ihn beantragen und i.d.r. bekommt man einen ausgestellt?

    Du meinst ein Bedürfnis.
    Richtig für den KWS brauchst du im gegensatz zum WS oder WBK kein Bedürfnis bzw. musst keines nachweisen.

    Ausgestellt bekommst du ihn allerdings nur wenn du die Vorraussetzungen erfüllst.

    Welche das sind sagt dir das Lexikon.

  • Die sind mir bereits bekannt. Ist es möglich ihn zu beantragen, bevor man das 18.Lebensjahr vollendet hat, damit er zu Beginn des 19.Lebensjahres fertig ist?
    Sprich ich ihn an meinem Geburtstag abholen kann?

  • @ mcxreflex

    Man bekommt nicht so einfach mal eine WBK ausgestellt. Und eine Rote schon mal gar nicht.
    Dazu muss das Sammelgebiet klar umrissen sein zB. Langwaffen mit 98er Mauser System. Das bedeutet daß du nur das sammeln darfst was mit so einem System ausgestattet ist.
    Einfach kreuz und quer, mal dies und mal das sammeln ist nicht. Du musst schon dem Sachbearbeiter glaubhaft machen warum du dir dieses Sammelgebiet ausgesucht hast und fundierte kenntnisse haben. Am besten man läösst ein Gutachten erstellen welches schon mal ein paar hundert Euro kosten kann. Über die Erlangung der anderen WBKs findest du hier in der Suche bestimmt etwas.

  • es ging eigentlich nurnoch um den KWS. Dass mit der WBK werd ich mir in Ruhe noch mal durch den Kopf gehen lassen und mich genaustens informieren.

  • @mcreflex

    Wie erwähnt ist eine rote Sammler-WBK nur unter genau definierten Auflagen erhältlich. Unter anderem sollte man vom beabsichtigten Sammelgebiet eine Ahnung haben und diese aus Fachliteratur und nicht aus irgendeinem Landser-Heftchen. Du kannst ja mal mit dem Sachbearbeiter sprechen und dir von diesem erklären lassen was alles für die Ausstellung einer Sammler-WBK nötig ist. Immerhin ist er Beamter und wird vom Volk bezahlt, damit er Dir hilft!