Guten Tag
Ich habe ein paar Fragen zur Waffenbesitzkarte. Einen Großteil konnte mir google und co schon einbringen, aber es blieben noch welche offen.
1.Genügt mir als reiner Sammler eine rote WBK?
2.Sollte ich, wenn ich vorhabe Waffen auf Reenacment-Veranstaltungen mitzuführen (insbesondere WK II) einen KWS beantragen und wie sieht die Regelung da generell aus?
3.Was darf ich mit der WBK alles erwerben bzw. besitzen?
4.Kann man die Dokumente so beantragen, dass man sie unmittelbar nach Vollendung seines 18. Lebensjahres erhält?
Bevor noch laute Nutze-Sufu-Schreie aufkommen, ich habe die benutzt aber in diesem Kontext nicht ausreichendes! Infomaterial gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
McxReflex