Wird das Waffengesetz doch noch weiter verschärft?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 8.238 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2009 um 14:27) ist von ZEBO.

  • Es ist beschämend, wie immer noch der Versuch unternommen wird, die Tat eines Einzelnen dazu zu benutzen, eine ganze Zunft zu kriminalisieren und in Misskredit zu bringen.

    Die Politik wäre gut beraten, einen Blick aus der Sicht des Juristen auf diesen Fall zu legen - trotz aller Polemik. Es darf keine Kollektivbestrafungen geben, nicht Millionen von Sportschützen, Jäger und Sammlern haben sich schuldig gemacht, es war eine einzelne Person. So groß auch das Leid und der Zorn der Angehörigen sein mag, man darf nicht alle in Geiselhaft nehmen.

    Im übrigen möchte ich dazu sagen, dass ich keine WBK-Waffen besitze, aber auch als Luftgewehrschütze möchte ich mich mit meinen Schützenkollegen solidarisch erklären.

    Per Aspera ad Astra

    2 Mal editiert, zuletzt von Teufelchen (28. Juni 2009 um 13:50)

  • Zitat

    Originally posted by Teufelchen
    Im übrigen möchte ich dazu sagen, dass ich keine WBK-Waffen besitze, aber auch als Luftgewehrschütze möchte ich mich mit meinen Schützenkollegen solidarisch erklären.

    Schöne Worte, die man leider viel zu selten zu lesen/hören bekommt. Wenn man dann so etwas: "aber Paintball verbieten wollen" findet, wo Paintball-Spieler offen Stimmung gegen andere Schießsportdisziplinen wie IPSC machen, muss man sich schon an den Kopf greifen. Divide et impera ... werden erst einmal die GK-Disziplinen verboten, wandern ein paar Jahre später auch die KK-Waffen und die Luftgewehre in den Hochofen. Wer heutzutage glaubt seine Disziplin dadurch retten zu können, dass er andere Disziplinen an Messer liefert, hat den Geist der Anti-Waffenlobby nicht begriffen. Sie wollen keine Waffen, egal ob ein SSG im Kaliber .50, ein Luftgewehr, eine SSW oder ein KK-Einzellader .... keine Waffen!

  • Ich kann natürlich nur für mich sprechen, das merkwürdige Verhalten der Paintball-Spieler kann ich mir auch nicht erklären - vermutlich haben sie den Ernst der Lage noch nicht begriffen.

    Neben "Divid et impera" gilt auch der alte Grundsatz "Heute sind die dran, morgen andere". Warscheinlich glauben die Paintballer immer noch daran, dass man ihre Sportart verschonen wird und es ja eigentlich gar keine Waffen sind, die sie verwenden. Aber da sind sie im Irrtum - man hat zwar Paintball "demilitarisiert" in Deutschland (keine Tarnanzüge etc.), es sind aber nach wie vor Druckluftwaffen die zur Verwendung gelangen, auch nach dem WaffG.

    Mit der gleichen Logik kann man natürlich auch Wasserpistolen als Kinderspielzeug verbieten, denn dort wird ja auch auf Menschen gezielt und geschossen d. h. das Töten simuliert, wenn auch mit weniger gefährlicher Munition.

    Daraus ergibt sich:

    Logisch ist bei der Verbotshysterie in Deutschland gar nichts, es geht wohl mehr darum, vor der Bundestagswahl möglichst viele Stimmen einzuheimsen - wie ist egal und wenn man tausend Interessengruppen gegeneinander ausspielt.

    Per Aspera ad Astra

    Einmal editiert, zuletzt von Teufelchen (28. Juni 2009 um 16:56)

  • Tja Leute, nachdem es sogar hier im Forum Leute gibt,
    die diese gewisse: ist mir doch egal was die Verbieten,
    solang es mich noch nicht betrifft Einstellung haben,
    braucht man sich darüber echt nicht zu wundern.

    Und nachdem selbst die Petition mit den meisten Stimmen seit Einrichtung der Online-Petition so gut wie ungehört verklungen ist,
    wird sich durch unser bisschen Gezappel auch nichts ändern.

    P.S.:Wer noch eine der großen 5 Parteien wählt ist selber Schuld.
    Selbst die FDP ist sich nicht einig ob sie sich für uns einsetzen sollte.

  • Erstens stimmt das nicht, und zweitens hilft uns das jetzt richtig weiter...

    Zitat

    Selbst die FDP ist sich nicht einig ob sie sich für uns einsetzen sollte.


    das "beste" (evtl. auch nur kleinste Übel) dürfte im Moment für "uns" sein wir wählen FDP, nun brauchen wir noch ein paar Leute (wie einen Buckel) die das bißchen "Einigkeit" was jetzt auf kam (nämlich das wir FDP wählen) durcheinander bringen. :crazy3:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Meiner meinung nach sind es noch nicht mal die Politiker, die unbedingt etwas verschärfen wollen. Vielmehr lassen sich die Leute durch die Medien beeinflussen, die die Wahrheit verdrehen, wie sie gerade Lustig sind, nur wegen der blöden einschaltquoten usw.
    Diese viel gepriesene Pressefreiheit hat uns die Wahrheit gekostet!! Da ist meiner meinung nach der Hauptübeltäter zu suchen. Ich will erst gar nicht wissen wie viele Menschen glauben "das was die im Fernsehen zeigen und sagen wird schon richtig sein", Volksverblödung hoch drei. Das selbe gilt natürlich auch für "alle" Tagezeitungen, den Spiegel etc... Zu viele Menschen haben verlernt sich Ihre eigene unabhängige Meinung zu bilden und nicht auf das zu hören was die anderen sagen....

  • Ich habe letztens auch mitbekommen wie "Jemand" sagte:
    "Das stand doch so in der Bildzeitung, die werden ja wohl nicht lügen"
    :bash:

    Es gibt sie wirklich, und sogar in der eigenen Familie. :new16:

    Naja, hat mich ne Menge Zeit gekostet, mal so einiges klar zu stellen,
    hat sich aber gelohnt.

    Es sollte ein Gesetz geben welches Lügen von Medien und Politikern unter hohe Strafe stellt.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Originally posted by thomas magnum
    das "beste" (evtl. auch nur kleinste Übel) dürfte im Moment für "uns" sein wir wählen FDP, nun brauchen wir noch ein paar Leute (wie einen Buckel) die das bißchen "Einigkeit" was jetzt auf kam (nämlich das wir FDP wählen) durcheinander bringen. :crazy3:


    Was wir brauchen ist eine Möglichkeit der FDP mitzuteilen,
    dass wir sie nur wählen wenn sie weiterhin für ein liberales WaffG sind.
    (Das sieht nämlich die "Basis" im FDP-Forum ganz anders.)

  • Nun,
    ein Sammelbrief an Guido Westerwelle, den Parteivorsitzenden, sollte die richtige Adresse sein. Jemand, der so etwas erstellen kann, daß jeder sich dort als Mitunterzeichner eintragen, sollte zum Beispiel nach Absprache mit der Forenleitung, im Forum und bei WO einen Bief einstellen und nach einer Frist abschicken.

    Ich denke, das damit an Schnellsten eine größere Anzahl Waffenbesitzer zusammenzubringen ist und der Guido ertrinkt nicht in hunderten oder tausenden von Briefen.

    Im Brief sollte aber klar zum Ausdruck kommen, das wir von der FDP mindestens einen vorläufigen Erhalt des Status Quo und mittelfristig die teilweise Änderung des WaffG. in Richtung österreichisches WaffG. erwarten. Komplett in Richtung Östrreich ist unrealistisch!
    Und das wir nur deshalb die FDP wählen werden. Vielleicht bewegen wir die FDP-Oberen damit zum Nachdenken, ob sie wirklich unsere Interessen so mittragen wollen oder doch lieber eine klare Aussage in Richtung Waffenverbot tätigen, wie es alle anderen Parteien offen fordern.

  • Glaubt ihr allen Ernstes, daß die FDP das richtige ist?
    Wenn ich schon höre, daß der liebe Guido sowohl einer Schwarz-Gelben Koalition als auch einer Ampel nicht abgeneigt ist, dann kann man sich doch denken, daß er die Geschichte mit dem liberalem Waffengesetz nicht so ganz ernst gemeint haben kann. Der will doch nur eins: Macht, und wie schon oben gesagt, wird er in Sachen WaffG ganz schnell kehrt machen, hauptsache, er kommt in die Regierung. Und wenn die Chance besteht, mittels Ampel nach Berlin zu ziehen, dann wird man ganz schnell gewisse Punkte in seinem Wahlprogramm fallen lassen. Und ich wette, daß das WaffG da dazu gehört, denn das wird der "große" Partner sicher nicht aufgeben.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • @ RugerBlackhawk:

    Welche sinnvollen Alternativen könntest Du uns empfehlen? :confused2:
    (Aber bitte nicht die Grauen oder eine andere Unter-fünf-Prozent-Partei.)

    Es bleibt festzuhalten: Einzig die FDP ist in den letzten Jahren kontinuierlich (und einigermaßen geschlossen) gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts eingetreten und hat im Bundestag entsprechend abgestimmt. So auch am 18. Juni, wo alle im Plenum anwesenden Liberalen gegen den Entwurf der Großen Koalition (CDU, CSU, SPD!) gestimmt haben.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (29. Juni 2009 um 18:37)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Es bleibt festzuhalten: Einzig die FDP ist in den letzten Jahren kontinuierlich (und einigermaßen geschlossen) gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts eingetreten und hat im Bundestag entsprechend abgestimmt. So auch am 15. Juni, wo alle im Plenum anwesenden Liberalen gegen den Entwurf der Großen Koalition (CDU, CSU, SPD!) gestimmt haben.


    Eben...die FDP hat schon was für uns getan (na sagen wir mal es versucht), aber wir können natürlich auch alles mit "Stammtischparolen", wie: "die Politiker wollen doch alle nur an die Macht", oder: "ihren Dienstwagen behalten" usw..usw... zerreden. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    Eben...die FDP hat schon was für uns getan (na sagen wir mal es versucht), aber wir können natürlich auch alles mit "Stammtischparolen", wie: "die Politiker wollen doch alle nur an die Macht", oder: "ihren Dienstwagen behalten" usw..usw... zerreden. :new16:


    Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich alles "Stammtischparolen" sind, oder ob da nicht auch ein Funke Wahrheit dahintersteckt. :laugh:


    Für mich ist jedenfalls "Populist" kein Schimpfwort, es kommt von "popolo" - lat. "das Volk".

    Was bitteschön ist in einer Demokratie denn daran falsch, die Wünsche des Volkes zu
    respektieren und umzusetzen?

    Die FDP vertritt also die Interessen von uns Legalwaffenbesitzern am besten - schön, aber die Partei
    vertritt ja auch noch andere Punkte - jeder muss selbst für sich entscheiden, ob er alles mittragen kann, was die Partei nach der Bundestagswahl umsetzen möchte.

    Per Aspera ad Astra

  • Naja mal schauen, was sich noch so gibt.
    Oft wird auch hier einiges heißer gekocht, als das es gegessen wird. Erfurt z.B. brachte auch nicht nur erschwerungen mit sich sondern auch einige Erleichterungen.
    So manch ein Hafensänger meldet sich da leider zu Wort, der keine Ahnung von der Sache hat, aber seine Namen mal gerne in der Zeitung lesen will, weil es könnte ja der Karriereleiter nach oben verhälfen.
    Ich verweise mal auf englische Verhältnisse wo nochmehr verboten ist und das Ende von dem Lied sind nur nochmehr Opfer von Schusswaffen.
    Die sollen sich erstmal richtig kundig machen und mal zu den Vereinen gehen und sich umhören was überhaupt Tango ist bei den Leute über die sie sich doch sosehr aufregen und was das an bösen Menschen sein sollen.
    Ggf würden da auch due Leute mal hören wie schwer es Leute haben die keinen Unsinn im Kopf haben und wie einfach es eigendlich jeder haben kann an was schussfähiges zu kommen oder wie einfach die Änderungen oder Herstellungen sein können.
    Als Schütze ist man doch inzwischen dann ein gläsener Bürger, der kontrolliert werden kann nach Belieben, der sich nix zuschulden kommen lassen darf, sei es im Verkehr sich mal blitzen lassen oder sonstwas.

  • Morgen !

    Bitte nicht gleich schlagen.
    Aber ich wollte mal fragen ob vorraussichtliche neue Waffg. sich vll. auch auf LG´s oder SSW´s beziehen könnte.

    Also ne Antwort auf diese Frage habe ich hier leider noch nicht gelesen.
    Deswegen wollte ich nur mal ansatzweise fragen :)

    Gruß

  • BlacK_Boa, hier schlägt Dich niemand. Sportschützen sind friedlich.

    Schau Dir das Machwerk an und entscheide selber, ob Du Dich da wiederfindest. Dann weißt Du auch, ob LG, LP oder SSW davon betroffen sind bzw. deren Eigner.

    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pre….html?nn=106630

    Änderungen des Waffenrechts als Folge des Amoklaufs von Winnenden
    Die Bundesregierung hat heute (27. Mai 2009) in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die notwendigen waffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden gezogen, um eine Verbesserung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.
    Hierzu hat das Bundeskabinett heute die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen. Damit hat die Bundesregierung zügig und konsequent das umgesetzt, was waffenrechtlich möglich und erforderlich ist, um solch ein tragisches Ereignis wie in Winnenden verhindern zu helfen.

    Am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte, so dass der Täter unberechtigt auf die Waffe zugreifen konnte. Diese Tat wäre so nicht möglich gewesen wäre, wenn Waffe und Munition gemäß den strengen waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften getrennt voneinander in den hierfür vorgesehenen Behältnissen eingeschlossen gewesen wären.

    Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

    "Deutschland hat bereits jetzt eines der strengsten Waffengesetze in Europa. Mit den nun vorgesehenen Änderungen im Waffenrecht, verfolgen wir das Ziel, gerade Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat. Die Regelungen dienen auch dazu, das Verantwortungsbewusstsein der Waffenbesitzer zu stärken. Letztlich liegt die Verantwortung aber bei den Waffenbesitzern selbst."

    Die von einer kurzfristig eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen waren intensiv mit den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag abgestimmt worden. Sie bilden einen tragfähigen Interessenausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und der Allgemeinheit einerseits und den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer andererseits.

    Die Änderungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Gesetzgeber verabschiedet werden.

    Die Ergebnisse in Stichpunkten:

    Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrecht-lichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können.


    Wegfall des bisher gesetzlich unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen.


    Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre.


    Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.


    BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.


    Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters.


    Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden.


    Behörde erhält die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten.


    Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen.


    Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.
    Im Einzelnen

    Mit der Änderung § 4 Abs. 4 WaffG wird aus der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren der Behörde das Ermessen eingeräumt, das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen zu können (§ 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG neu). Bislang werden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre geprüft. Dieser Wertungswiderspruch wird durch die Änderung aufgelöst.


    Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 WaffG hebt die organisierten Sportschützen und die Inhaber gültiger Jagdscheine als Regelbeispiele eines besonders anzuerkennenden persönlichen Interesses im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 hervor. Allerdings kann hieraus nicht generell ein Bedürfnis dieser Personengruppen zum Erwerb abgeleitet werden, da § 13 für Jäger und § 14 für Sportschützen als Spezialregelungen vorgehen. Nach dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" laufen die in Absatz 2 genannten Bedürfniskonkretisierungen deshalb praktisch ins Leere. Diese Regelung wird daher gestrichen.


    Nach geltender Rechtslage muss der Sportschütze sein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der erlaubnispflichtigen Schusswaffe glaubhaft machen, § 8 Abs. 1 WaffG. Die näheren Einzelheiten regelt die Vorschrift über Sportschützen in § 14 WaffG. Nach § 14 Abs. 2 WaffG muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen.


    Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen ohne Änderung des o. g. Grundkontingents stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert. So wird § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.


    Durch die Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG soll nunmehr Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Schießen mit so genannten großkalibrigen Waffen nicht mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass dieser Altersgruppe der Umgang mit diesen deliktsrelevanten Waffen verwehrt bleibt. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Langwaffen – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap / Skeet) Rechnung.
    Ein besonderes Augenmerk sowohl der eingesetzten Bund/ Länder Arbeitsgruppe als auch der Regierungskoalition lag in einer klaren Regelung, die auch verdachtsunabhängige Kontrollen ermöglicht.


    Nach der geltenden Rechtslage in § 36 Absatz 3 WaffG hat derjenige, der Schusswaffen, Munition oder "verbotene Waffen" mit behördlicher Genehmigung besitzt, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.


    Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.


    Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


    Die geltende Rechtslage umfasst damit keine verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung. Erst bei begründeten Zweifeln, also zusätzlichen Anhaltspunkten, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Eine zusätzliche Hürde sieht § 36 Absatz 3 beim Betreten des Wohnraums vor, der eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit voraussetzt.


    Die politische Diskussion nach den Ereignissen von Winnenden, insbesondere nach der Frage, wie der Täter an die Waffe gelangt ist, hat die Forderung nach verdachtsunabhängigen Kontrollen hervorgerufen.


    Durch die Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG wird klargestellt, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Aus der "Holschuld" der Behörde wird eine "Bringschuld" des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht nun unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.


    Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbewahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe möglich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (allerdings nicht zur Un- oder Nachtzeit) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist.


    Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

    Eine weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der sicheren Verwahrung, wird durch zusätzliche Sicherungssysteme erreicht.


    Nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 WaffG und §§ 13, 14 der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV)). In der Regel sind diese Sicherheitsbehältnisse mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber ermöglicht, Anforderungen an technische Siche-rungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Die gewählte Formulierung ermöglicht es dem Verordnungsgeber, nicht nur für Sicherheitsbehältnisse, sondern auch für großkalibrige Schusswaffen die dort genannten Sicherungssysteme vorzuschreiben.


    Durch Änderung der EU-Waffenrechtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers.


    Ein derartiges nationales Waffenregister ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch – nach dem tragischen Ereignis des Amoklaufs von Winnenden – zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung deren Waffenregister existiert. Gesetzlich geregelt wird dieses Register, das bis Ende des Jahres 2012 – und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist – aufzubauen ist, in dem neu geschaffenen § 43 a WaffG.


    Gegenwärtig erhalten die Waffenbehörden vom Zuzug des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis erst dann Kenntnis, wenn die Übersendung der Papierakte erfolgt. Dies setzt voraus, dass sich der Bürger an seinem neuen Wohnort anmeldet, die Zuzugsmeldebehörde den Datensatz von der Fortzugsmeldebehörde abruft, letztere auf Grund des Wegzugs die Waffenbehörde am früheren Wohnort nach § 44 Abs. 2 WaffG informiert, welche dann die Akte auf dem Postwege an die nunmehr zuständige Waffenbehörde übersendet. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist zudem fehleranfällig. Bevor nicht alle beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind, hat die Meldebehörde der Zugangsgemeinde Kenntnis von der waffenrechtlichen Erlaubnis, nicht aber die zuständige Waffenbehörde. Die Ergänzung in § 44 Absatz 2 WaffG dient der Schließung einer Regelungslücke und der Schaffung einer normenklaren Rechtslage für die Übermittlungsbefugnis der Meldebehörden. Durch die Ergänzung wird nunmehr sichergestellt, dass die Waffenbehörde bereits im Zeitpunkt der Anmeldung von der Meldebehörde informiert wird, dass ein Inhaber einer waffenrechtlicher Erlaubnis zugezogen ist.


    Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.


    Nach geltender Rechtslage ist ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt darstellt.


    Im Zusammenhang mit der Waffenrechtsneuregelung 2002/2003 wurde eine Amnestieregelung normiert. Obwohl diese spätestens Ende 2003 gegenstandslos geworden ist, wurde sie nicht aufgehoben. Durch die Änderung in § 58 Absatz 8 WaffG werden die Zeitangaben in Satz 1 angepasst. Damit soll das angestrebte Ziel gefördert werden, illegalen Waffenbesitzern umfassend die Entledigung durch mehrere Möglichkeiten zu erleichtern. Durch die Differenzierung wird klargestellt, dass nicht alle verbotenen Verhaltensweisen bei der Abgabe der Waffe innerhalb des Amnestiezeitraums von fünf Monaten freigestellt sind. Die Straffreistellung erstreckt sich nicht auf das Führen von Waffen. Des Weiteren kommt kein Ausschluss der Straffreiheit in Betracht, wenn dem Täter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße bekannt gegeben worden ist oder die Tat im Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
    Erscheinungsdatum 27.05.2009

  • Oh ! Supder danke euch Beiden für die Mühen.

    Währe schade wenn solch ein Register kommen würde...
    Potenzielle Gefahr für jeden LG und anderen Schützen.

    Danke nochmal

  • Die 7,5J Freizeit- und Silvester-SSW-Schützen müssen sich leider noch bis zum nächsten Amoklauf gedulden, bis auch sie mal im Mittelpunkt öffentlichen Interesses stehen.

    Aber trotzdem hat auch die jetzige Verschärfungen schon indirekt Auswirkungen. Wie? Ich werde z.B. nicht mehr ernsthaft mit dem Schießsport beginnen bzw. weiter machen, wie ich eigtl. nach dem Einstieg ins Berufsleben vor hatte. Ich werde mir keine teuren Luftgewehre o.Ä. kaufen, nur Chinaware die nicht weh tut, wenn sie mal in den Schredder muss. Die Zahl der Waffen in meinem Haushalt wird stark beschränkt bleiben, maximal so viel wie vllt. irgendwann in einen Waffenschrank passen müssen.

    Tja, in meinem neuen Job verdiene ich genug, dass der ein oder andere €uro auch in einen deutschen Arbeitsplatz der "Waffen"-Industrie geflossen wäre - aber da Erbsenpistolen gefährlicher als Arbeitsplätze wichtig sind - Pech gehabt liebe Arbeitnehmer. Aber auf die Straßen wird das auch niemanden treiben, dazu sind die Zusammenhänge zwischen WaffG und Arbeisplätzen zeitlich und kausal nicht unmittelbar genug.

  • Zitat

    Original von Lachmoewe
    ...Aber auf die Straßen wird das auch niemanden treiben, dazu sind die Zusammenhänge zwischen WaffG und Arbeisplätzen zeitlich und kausal nicht unmittelbar genug.

    Schlechter Scherz, oder? Die Hersteller haben hier in Deutschland vielleicht so viel wie manche großen Unternehmen gern auf ein Mal entlassen um die Rendite um 25% zu erhöhen....wir reden hier in Größenordnungen vierstellig, maximal fünfstellig. Mehr ist da nicht wohl nicht, das sind ja keine wirklich großen Firmen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-