Beiträge von frank222

    Liebe Gemeinde,

    es geht einzig darum das hier massiv ins Jagdrecht eingegriffen werden soll und dadurch die Jäger quasi zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden.
    Der hier ziemlich heiß geredete Haustierabschuß ist lediglich ein Zähnchen im Getriebe.
    Es sollen bespielsweise Jagdzeiten erheblich verkürzt, einige bisher jagdbare Arten völlig aus dem Jagdrecht herausgenommen werden, und gewisse Jagdmethoden komplett verboten werden. Genauso soll die praxisnahe Ausbildung unserer Jagdhelfer (Hunde) ebenfalls massiv eingeschränkt werden.

    [Sarkasmus] Leider muß ich jedoch die Absätze über die massive Reduzierung von Pachtzins und Wildschaden überlesen haben. [/Sarkasmus]

    Darum geht es, und nicht darum ob Tante Ernas Mikesch seinen Spaziergang in den 500m entfernten Wald überlebt. Wenn dieser Gesetzentwurf jemals in NRW zum Gesetz wird, werden andere Landesregierungen nachziehen (z.B. Saarland) und ein weiterer Schritt in Richtung "Entwaffnung des Volkes" ist gemacht.

    Wenn es dazu kommen sollte, kann ich nur jedem Jagdpächter empfehlen: entweder den Pachtzins massiv nach unten zu korregieren oder den Pachtvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
    Sollte letzteres passieren kann ich nur hoffen, dass die Reviere flächendeckend und dauerhaft ohne vernünftige Bejagung bleiben. Möglichweise setzt dann ein gewisser Lerneffekt bei der Regierung ein.

    WH

    Frank

    Bliebe noch zu sagen, daß in diesem Fall (Drogen) noch weiteres Ungemach, seitens der zuständigen Führerscheinstelle drohen kann.
    Es könnte sein das hier noch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt wird. Im günstigsten Fall ein ärztliches Gutachten, im schlechtesten MPU. Im Zweifelsfall mindestens 6 Monate Bus und Bahn, wenn Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

    Frank

    Tja Alfred,
    die Zeiten ändern sich!
    Früher wurden die Strafen, in Form von was hinter die Löffel, auch sofort vollstreckt.
    Heutzutage braucht man 30 Personen und 6 Monate Zeit,
    die erzieherische Wirkung bleibt da auf der Strecke, ganz im Gegensatz zum Sofortvollzug.

    Gruß
    Frank

    also nochmal

    Zitat

    Original von frank222
    ........ Das Verfahren wird dann üblicherweise mit der Einziehung des Gegenstandes und einem erhobenen Zeigefinger eingestellt.

    Liegt aber im Ermessen des Staatsanwaltes!

    Gruß
    Frank

    Polizeirecht stellt Landesrecht dar und ist in der BRD unterschiedlich.
    In NRW rechtfertigt der bloße Verdacht einer Straftat zur Durchsuchung des Kofferraumes. Die erste Frage an die Beamten, vor dem offnen des Kofferraumes, lautet also: „Welcher Straftat werde ich verdächtigt?“
    Erhält man von diesen keine schlüssige Antwort, bleibt der Deckel zu. Zumindest solange bis ein Richter oder Staatsanwalt vor Ort ist oder man von den Beamten unter Androhung körperlicher Gewalt dazu genötigt wird.
    (Das Thema hatten wir schon mal, aber die Suche spuckt nichts gescheites aus)

    Nach der Sicherstellung / Beschlagnahme ist durch die Beamten ein Sicherstellungs-Beschlagnahmeprotokoll zu erstellen und dem Beschuldigten ist eine Quittung auszustellen.
    Geschieht dies nicht, nennt man das im Volksmund Diebstahl.

    Zu Deinem Problem: Sollte die Waffe in einer Schachtel oder Tasche verpackt gewesen sein handelt es sich um eine Form des Erlaubnisfreien Führens, Transport genannt. Die Verpackung ist der Ausschlaggebende Punkt, im Prinzip reicht eine Einkaufstüte.
    Selbst wenn alle Stricke reißen ist hier von einem minderschweren Fall auszugehen. Das Verfahren wird dann üblicherweise mit der Einziehung des Gegenstandes und einem erhobenen Zeigefinger eingestellt.
    Wenn das Ding jedoch in der Tüte war, solltest Du Dir einen Rechtsbeistand aussuchen, und auf die Herausgabe des Gegenstandes bestehen ggf. klagen.
    Bei Erfolg fallen die Kosten der Staatskasse zur Last.

    Der Rest wurde bereits erläutert.

    Nachfolgend einige Bemerkungen zu Sicherstellung und Beschlagnahme

    Sicherstellung
    Begründung von amtlichem Gewahrsam an einer Sache.
    Der Begriff wird sowohl im besonderen Verwaltungsrecht (Polizei- und Ordnungsrecht) als auch im Strafprozessrecht verwendet.
    Präventiv ist eine Sicherstellung durch Polizei- oder Ordnungsbehörden nur in den folgenden zwei Fällen zulässig:
    · zur Abwendung einer gegenwärtige Gefahr, die aus der Sache selbst, ihrer Verwendung oder der fehlenden behördlichen Erlaubnis für ihren Besitz folgen kann
    · zum Schutz des Eigentümer vor Verlust, Beschädigung oder missbräuchlichen Verwendung seines Eigentums
    Dient die Sicherstellung der Strafverfolgung, so richten sich die Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung (StPO)
    Danach können Gegenstände sichergestellt werden:
    · wenn der Gegenstand als Beweismittel für die Untersuchung der Strafbarkeit in Frage kommt (§ 94 Absatz 1 StPO)
    · wenn die Annahme besteht, dass der Gegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliegt (§ 111b Absatz 1 StPO)
    Beschlagnahme
    Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers.
    Eine Beschlagnahme ist sowohl zur Sicherung öffentlicher Belange im Strafprozess, als auch zur Sicherung privater Belange im Zwangsvollstreckungsverfahren geregelt.
    Im Strafprozess können beschlagnahmt werden:
    · Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden (§ 94 Absatz 2 StPO) - ansonsten reicht eine formlose Sicherstellung aus
    · Gegenstände, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dem Verfall oder der Einziehung unterliegen (§§ 111b, 111c StPO)
    Für bestimmte Gegenstände bestehen Beschlagnahmeverbote (z. B. für vertrauliche schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und Angehörigen, Geistlichen, Ärzten, Rechtsanwälten).
    Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt (§§ 98, 111e StPO).
    An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an:
    · die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß § 99 StPO (Postbeschlagnahme)
    · die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß § 111m StPO
    · die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß § 443 StPO (Vermögensbeschlagnahme)
    In einigen Polizeigesetzen der Bundesländer wird auch für die präventive Polizeitätigkeit zwischen (einfacher) Sicherstellung und Beschlagnahme unterschieden.

    Gruß
    Frank

    In diesem Fall vollkommen richtig. Die Federkraft lässt etwas nach.
    Bei dem für die Standarddrahtfeder verwendeten Werkstoff ist das so.
    Bei anderen Werkstoffen ist es teilweise andersrum, die werden aber nur für Sonderzwecke benutzt.

    Kannst Du Dir vorstellen wie eine Glasscheibe contra einer Polycarbonatscheibe und einem Stein. Glas ist hart und spröde, es wird zerbrechen wenn ein Stein darauf fällt, Polycarbonat ist weicher aber elastisch, der Stein wird sie nicht durchdringen können.
    Eine unangelassene Feder ist ebenfalls Spröde und kann unter Belastung brechen. Mit dem Anlassen wird die Sprödheit vermindert aber auch geringfügig die Federkraft, dafür wird sie aber elastischer und nicht mehr so schnell "Müde" (unwillig ihre Ausgangslänge wieder einzunehmen)
    Alle Angaben wie Federkraft und E-Modul in Katalogen seriöser Hersteller beziehen sich grundsätzlich auf eine angelassene Feder.

    Der angeführte Vergleich ist nicht ganz Richtig, ich versuche nur mit allgemein verständlichen Worten ein Prinzip zu umschreiben. Da hier im Forum nicht nur Metallfachleute mitlesen, sondern auch Auszubildenede, Schüler, Bäcker, Landwirte und Mediziner, und die sollen es auch verstehen können.

    Gruß
    Frank

    Hallo Musashi,
    ich habe die Geschichte der Feder leider nicht weiter verfolgen können da ich urlaubsbedingt 2Wochen abwesend war.
    Aber das sieht richtig gut aus mit deiner Endenbearbeitung.

    Der Fderstahldraht Sorte D entspricht einem C60 die Werkstoffnummer habe ich nicht im Kopf, Irgendjemand hier hatte danach gefragt.

    Michael,
    viele Dinge können einfach, schnell und zielgerichtet geschehen wenn man eine vernünftige Anleitung dazu hat. Andererseits sind aber auch viele Sachen am schnellsten durch Versuch und Irrtum zu ermitteln wenn man keine Anleitung hat oder es keine gibt. Jedes Auto wird nach diesem Prinzip entwickelt, trotz intensiver Konstruktion und Berechnung.
    Wie Du das machst Dein Schätzchen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, zum Leben zu erwecken ist Dein Ding.
    Am schnellsten bist Du bei der Musik wenn Du eine Kopie des Orginalteils anfertigst, wenn Du dazu, aus irgendwelchen Gründen, nicht im Stande sein solltest, bleibt Dir nur noch die Möglichkeit jemanden zu entlohnen der es kann.
    Beide Methoden sind schnell, sicher und zielführend. Letztgenannte aber auch teuer.

    Gruß
    Frank

    Du meinst bestimmt die Federkraft.

    Selbst geht es nicht, dazu benötigst Du eine Federwaage. Lach nicht, das Ding heisst wirklich so.

    Die Feder wird in einer Testeinrichtung zusammengedrückt, gleichzeitig wird die Kraft und der zurückgelegte Weg gemessen.

    Daraus kann man ein Diagramm erstellen, das sieht dann so oder so ähnlich aus, wie in Visier die Diagramme mit den Abzugwiderständen.

    Du kannst zwar unter einem Bohrständer und einer Personenwage so etwas wie eine Federwaage improvisieren, was genaues ist es jedoch nicht. Lediglich ein Vergleich mit einer anderen Feder könnte funktionieren.

    Gruß
    Frank

    Da hat die Pressestelle aber mal wieder kräftig die Fakten verdreht.

    Als Flop wurde ich die Sache aber nicht bezeichen, zumindest sind für 19 Monate die Arbeitsplätze der Sachbearbeiter gesichert worden. ;)

    Gruß
    Frank

    Hallo Michael,
    Deine Frage ist recht einfach zu beantworten.
    Angesprochene Zug oder Druckfedern werden bis ca. 6mm Drahtstärke aus Federstahldraht Sorte C oder D kaltgewickelt.
    Dieser Draht ist von Hause aus schon hart bevor daraus eine Feder wird.
    Die Wärmebehandlung dient dazu die enormen Spannungen, welche während des Fertigungsprozesses entstehen, wieder abzubauen.
    Würde man das nicht machen könnte die Feder brechen, zumindest bekäme sie nach wenigen Lastspielen schon Setzerscheinungen.
    Als Setzerscheinung bezeichnet man eine Verkürzung / Verlängerung der Druck / Zugfeder und die damit verbundene Verringerung der Federkraft .

    Die Federkraft der neuen zur alten wird in etwa gleich sein da Drahtstärke, Wicklungsabstand, und Außendurchmesser gleich sind. Der Werkstoff sollte ebenfalls gleich sein da sämtliche Federhersteller auch nur mit Wasser kochen.

    Ich hoffe hiermit ein wenig zur Lösung des Problems beigetragen zu haben.

    Gruß
    Frank

    Damit die Bestellung besser klappt bei http://www.gutekunst-co.com ist der Druckfedernstrang KM-3430 der passende. 1Stück kostet 13,05

    Ablängen etwa 3/4 Windungen länger als man benötigt mit der Flex , das Ende wird folgendermaßen angelegt:
    Gaslötlampe auf eine feste Unterlage stellen und anzünden, die Lampe sollte dabei nicht "fauchen" , Feder an einem Ende umfassen und mit dem anzulegenden Drahtende vorsichtig in die Flamme halten, sobald sich das erste zarte rot zeigt sofort axial auf einen ebenen Metallklotz drücken. Das Federende von der Drahtlänge her nur wenige Millimeter in die Flamme halten. Zur Sicherheit kann man auch einen Blechstreifen zwischen die Windungen klemmen.
    Nun beide Enden am Schleifbock planschleifen, dabei die Feder immer etwas drehen und für eine ordentliche Auflage sorgen. Die Auflage darf maximal 1,5mm Abstand zur Schleifscheibe haben, besser weniger!
    Und nicht drücken!! Schleiffläche zwischendurch in Wasser kühlen.

    Danach die Feder bei 220°C eine Stunde in den Backofen, nach dem Abkühlen kann man sie einbauen.

    Hört sich alles ziemlich kompliziert an, ist es aber nicht. Wer eine Schraube auf passende Länge absägen und entgraten kann, kann auch eine Druckfeder ablängen, anlegen und schleifen!

    viel Erfolg wünscht
    Frank

    Ich halte es auch wie 5-atü,
    ich (wir) werden nichts ausgeben!

    Wir werden lediglich ein zünftiges Feuer mit drei bis vier Festmetern Holz anzünden und fleißig an einer Feuerwehrstandsirene kurbeln.
    Für Licht und Radau ist also bestens gesorgt und an dem Feuerchen kann man sich noch den Hintern aufwärmen.
    Und wir werden auch ganz ohne Blink- Knall- und Lichteffekte einen höllischen Spaß bekommen.

    Gruß
    Frank

    crossi

    lass es lieber bleiben. Kompliziert, Teuer, und nimmt viel Platz weg wenn es etwas vernünftiges sein soll.

    Falls Du aber unvernünftig bist:
    1. Entfettungsbecken beheizbar mit Gasbrennern aus Rostfreiem 1,5mm Blech
    2. Klarspülbecken wie vor
    3. Brünierbad aus Stahlblech 3fache höhe der anderen Becken, ebenfalls beheizt, möglichst regelbar.
    4. Klarspülbecken wie Nr.1
    5. Trockenablage
    6. Ölbad

    Du benötigst weiterhin Brüniersalz (Hochgiftig), Alkalischen Reiniger für Bad Nr.1, Thermometer für Bad Nr.3 und Öl für Bad Nr.6. Gasflasche(n)diverse Schläuche, Verteiler und Gashähne. Die Brenner; Bäder 1,2,3 und 4 sind beheizt Brennergrößen richten Sich nach dem Badvolumen. Für das Brünierbecken benötigst Du etwa die doppelte Brennerleistung eines anderen Bades.

    Nun zur Technik
    In Bad eins wird, wie der Name schon sagt, mittels Wasser und alkalischem Reinigungszusatz kurz unterhalb des Siedepunktes entfettet.
    In Bad zwei wird Klargespült, ebenfalls kurz unterhalb des Siedepunktes, um Reinigungs und Reinigerrückstände zu entfernen. Dient weiterhin zum Vorwärmen/Warmhalten des Brüniergutes.
    In Bad drei wird brüniert. Und jetzt kommt für Erwachsene.
    Brüniertemperatur 143°C , das Bad besteht aus Destilliertem Wasser und Brüniersalz Die Konzentration des Bades wird über die Siedetemperatur gesteuert! Man muß solange Brüniersalz im Wasser lösen bis das Bad nicht mehr kocht und sich so lange langsam herantasten bis man bei 143°C angelangt ist und die Flüssigkeit so eben nicht mehr kocht. Danach die Brennerleistung etwas reduzieren um das Bad nicht zu überhitzen da es sonst überkocht. Das Bad sollte zu max. 1/3 gefüllt sein (deswegen ist das Biest auch dreimal so hoch)
    Nun kann das noch heiße aus dem Spülbad entnommene Brüniergut in das Bad gegeben werden, am besten an Drähten aufhängen und leicht schwenken, nach ca.2min kurz entnehmen und den Farbton prüfen.
    Die Kunst daran ist die Gratwanderung mit der Temperatur/Konzentrationssteuerung im Bad. Ist das Bad zu kalt packt die Beize nicht vernünftig da nicht konzentriert genug, ist das Bad zu heiß hast hast Du zu viel Salz drin und das Brüniergut bekommt einen rotstich.
    Da im Bad aber immer mehr Wasser verdampft als Brüniersalz verbraucht wird, muß ständig mit kochendem destilliertem Wasser ergänzt werden was nicht ganz ungefährlich ist.
    Im Bad herrschen 143°C das Wasser siedet schon bei 100°C !!! Also Dampfexplosion möglich! Wasser nur in kleinen mengen gaaaaanz voooooorsichtig über den Beckenrand ins Bad laufen lassen .
    Sobald der Gewünschte Farbton erreicht wurde das Brüniergut im Klarspülbecken Nr. 4 gut spülen und danach auf die etwas schräge Ablagefläche legen.
    Sobald alle oberflächlichen Wasserreste verdunstet sind die Teile noch warm im Ölbad ölen.

    Und schon ist fertig, und Du hast hoffentlich die perfekt brünierten Teile in der Hand.

    Na, immer noch Lust das selbst zu machen?
    Ich habe sie nicht gehabt!
    Ich habe lediglich einmal die Investitionskosten zusammengeschrieben (rondabout 750€ ohne Arbeitsleistung) und dabei festgestellt das ich dafür bei meinem Chefbrünierer bis zum Sankt-Nimmerleinstag brünieren lassen kann.

    Wenn Du magst, Bitte. Du weist ja jetzt was Du benötigst, und kennst im Groben den Ablauf. Aber teile uns dann auch hernach bitte Deine Erfahrungen mit.

    Viel Spaß wünscht
    Frank

    waidmann

    ist doch schick wenn Du zufrieden bist. Gute Arbeit für kleines Geld.

    Ich kann mir jedoch nicht denken das Du dafür die Sachen durch die halbe BRD schicken musst. Schau mal bei Google nach "Hafenhandbuch" und "Brünieren" oder bei "Wer liefert was"
    da sollte doch etwas in Wohnortnähe zu finden sein.

    Ich habe einen Brünierer hier ums Eck, der macht es auch für ganz kleines. Wenn die Vorarbeiten sauber durchgeführt sind kann ich die Teile 15min später wieder mitnehmen. Dem gebe ich immer so 10-15 Euronen und schon mal eine Flasche dazu, dann bleibt das Gesicht länger in Erinnerung!

    Gruß
    Frank

    MOA
    wenn Du keine Ahnung hast ......

    Federn aus Rostbeständigem Federbandstahl, egal ob Rund- oder Flachmaterial, Hartgezogen oder Hartgewalzt mussen nach den Umformprozess angelassen werden.
    Das Anlassen verhindert vorzeitige Federbrüche und vermindert Setzerscheinungen.
    Über Temperatur und Haltezeit kann man streiten, über das Anlassen nicht.
    Falls Du ein Auto aus deutscher Produktion fährst steht die Chance nicht schlecht das in der Servopumpe des ABS-Systemes eine Feder aus 1.4310 montiert ist.
    Wenn dies Feder nicht angelassen wird, bricht sie. Dann fällt das ABS aus weil die Pumpe keinen Druck mehr aufbauen kann und Du hast 4 Bremspatten auf den Reifen.

    Gruß
    Frank

    ;-)Acerbus,
    wer innerhalb einer Frist von 11 Tagen einige Schußwaffen verkauft, ich glaube es waren 6 oder 7, dem unterstelle ich per se eine gewisse Gewerblichkeit. Was er vorher verkauft hat weis lediglich noch E-Gun.
    Das die Finanzbehörde ihm ebenfalls eine Gewerblichkeit unterstellt halte ich für naheliegend. Ich unterstelle jetzt mal eine Gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht im Sinne des Finanzamtes.
    Ich könnte meinen Hintern verwetten das der Knilch werder einen Gewerbeschein hat, noch Umsatzsteuer abgeführt hat. Erschwerend kommt hinzu das er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Waffenhandelslizenz besitzt, welche er für diese Art der Tätigkeit benötigt.
    Die Nummer mit dem Besitz und dem Überlassen einer Schreckschußwaffe an eine unberechtigte Person wird den örtlichen Staatsanwalt garantiert brennend interessieren.


    Strafanträge können auch Online erstattet werden ;)
    Bei welcher Kreispolizeibehörde ist dabei unerheblich.
    Also, Füller durchladen und Feuer aus allen Tintenrohren geben.

    Maaax drück aufs Knöpfchen, drück aufs Knöpfchen Max.

    Gruß
    Frank

    BeschG § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    (1) Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum
    1. Abschießen von Kartuschenmunition,
    2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
    3. Verschießen von pyrotechnischer Munition
    bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der
    zuständigen Stelle zugelassen sind.


    BeschG § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
    (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.


    BeschG § 22 Übergangsvorschriften
    (4) § 8 Abs. 1 findet auf Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen
    pyrotechnischer Geschosse nach dem 30. Juni 2004 Anwendung.
    (5) Der Umgang mit im Verkehr befindlichen Gegenständen, die durch dieses Gesetz erstmals einer Prüfpflicht unterworfen werden, ist längstens bis zum 31. Dezember 2003 ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen zulässig.


    ergo ist der Besitz zwar nicht verboten, der bestimmungsgemäße Gebrauch jedoch unzulässig.

    Gruß (nun an den anderen Nachbarn)

    Frank