Hilfe, was droht mir jetzt???

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.581 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2007 um 00:23) ist von frank222.

  • Das erinnert mich jetzt echt zu stark an diesen Witz, kann nicht widerstehen, tut leid :)

    Zitat

    Ein Auto wird von einem Polizisten angehalten.
    "Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der millionste Benutzer dieser Autobahn und haben 100.000 Mark gewonnen. Was machen Sie mit dem Geld?"
    Fahrer: "Als erstes meinen Führerschein!"
    Beifahrer: "Hören Sie nicht auf den! Der redet immer solchen Blödsinn, wenn er besoffen ist."
    Opa auf dem Rücksitz: "Ich hab doch gleich gesagt, daß wir mit dem geklauten Auto nicht weit kommen!"
    Stimme aus dem Kofferraum: "Sind wir schon über die Grenze?"

    3 Mal editiert, zuletzt von NeM (12. Juni 2007 um 13:25)

  • Der is gut. Muss ich mir merken!!! :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    SM Modelle (RHÖNER Sportwaffen) + Record Firearms + EM-GE

    Suche EM-GE Mod. 6d aus letzter Produktionsreihe (rotes Kunststoffköfferchen) und EM-GE Mod. 64 Stakkato auch aus letzter Produktionsreihe mit rotem Köfferchen, mit roten Griffschalen im Neuzustand für Sammlung.

  • Nein!
    Die einzigen Fahrzeuge, welche der Gesetzgeber als " Wohnung" ansieht, sind Wohnmobile, weil da der Schwerpunkt eher beim Wohnen als beim Fahren liegt. Daher: Wohnmobile = kein KWS nötig; alle anderen Fahrzeuge = nur mit KWS.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Nein!
    Die einzigen Fahrzeuge, welche der Gesetzgeber als " Wohnung" ansieht, sind Wohnmobile, weil da der Schwerpunkt eher beim Wohnen als beim Fahren liegt. Daher: Wohnmobile = kein KWS nötig; alle anderen Fahrzeuge = nur mit KWS.

    haha ich seh schon die kleine gangster mit schwarzen wohnwagen rumfahren"hier kann mir keiner was , sind ja meine eigenen 4 wände"

  • Bliebe noch zu sagen, daß in diesem Fall (Drogen) noch weiteres Ungemach, seitens der zuständigen Führerscheinstelle drohen kann.
    Es könnte sein das hier noch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt wird. Im günstigsten Fall ein ärztliches Gutachten, im schlechtesten MPU. Im Zweifelsfall mindestens 6 Monate Bus und Bahn, wenn Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

    Frank