Hilfe, was droht mir jetzt???

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.600 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2007 um 00:23) ist von frank222.

  • Hallo erstmal,

    Ich hab da ein großes Problem. Also am Freitag war ich mit nem Freund in Holland. Auf dem Rückweg hielten mich dann die Zollbeamten an. Mein Kollege hat denen gesagt das er ca 2gramm gras dabei habe und er sich es ohne meines Wissens besorgt hat. Soweit so gut... Als ein Beamter dann allerdings das Auto ein wenig durchsuchte fand er im Handschuhfach ein Magazin mit Reizgasmunition. Darauf hin habe ich ihm gesagt das sich die Waffe in der Mittelarmlehne der Rücksitzbank befindet.
    Ich habe keinen kleinen Waffenschein und dachte eigentlich das ich die Waffe wenn Munition und Waffe getrennt sind "transportieren" darf. Der Zollbeamte und ein vorbeikomender Polizist sahen das aber anders und sagten das mit "transportieren" nur der Weg vom Geschäft nach Hause gemeint ist, außerdem haben die noch was von einem Sonderparagrafen gelabert vonwegen "Drogenschmuggel in Verbindung mit Waffen".

    Jetzt interessiert mich natürlich was ich zu erwarten habe und ob sich einer von euch mit der Rechtslage in solchen Fällen auskennt.
    Zur info noch: Ich bin momentan auf Bewährung allerdings wegen Körperverletzung "ohne Waffen"! In wieweit kann das dazugezählt werden?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Danke im Voraus!!!!!

  • hallo und wilkommen im forum!
    also bitte benutze demnächst die boardssuche! dies fälle sind wie oft hier schon behandelt wurden!

    rechtlich darft du die waffe immer mit dir schleppen!
    ohne KWS aber nicht zugriffsbereit! das heist Waffe und Munition in getrennten Behältnissen( am besten verschlossen)jedoch sollte die Magazine nicht geladen sein! das führt schon in eine Grauzone! da du an beide fächer ohen weiters herankommen kannst! Frage warum hast du keinen KWS wenn du eine SSW mit dir herumschleppst? Da hättest du von vornherein Ärger erspart!
    Viele Beamte kennen sich einfach nicht genau mit dem Waffengesetz aus!

    in wie weit daas mit drogenzusammenhängt!mh keine ahnung da habe ich keine Ahnung da ich so was nicht mache! *lol*

    5 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (11. Juni 2007 um 18:11)

  • Kurz und knapp : Anwalt nehmen - eine Rechtsberatung kann und wir hier niemand leisten. Nur soviel aus meiner Sicht : aua - viel Glück

    Das Reh springt hoch - das Reh springt weit
    Warum auch nicht es hat ja Zeit

  • Anwalt einschalten.
    Hier wird dir keiner eine genaue Antwort geben können.

    Zitat

    rechtlcih darft du die waffe immer mit dir schleppen!


    Klick auf diese Links. Dort wirt dir alles erklärt. Hier führen und hier Transportieren.

    Gruß
    Babylon

    4 Mal editiert, zuletzt von Babylon (12. Juni 2007 um 19:19)

  • Du kannst dich schon glücklich schätzen, dass du auf niederländischer Seite nicht kontrolliert wurdest. Da sind SSW (und alle anderen Nachbauten scharfer Waffen) nämlich illegal. Darüber sollte man sich vorher vielleicht auch mal informieren. :new16:

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Besorg dir schon mal Hakle feucht! :n11:

    Sorry, aber auf Bewährung wg. Körperverletzung, SSW ohne KWS, dafür aber Drogen dabei...

    ... den Aubildungsvertrag hast du sicher schon unterschrieben, wenn du dir solche Dinger erlaubst?

  • da komt wahre freude auf! mit 21 schonne scheiße am hals armes deutschland! deshalb wohl auch auch ein womöglicher antrag auf kws nicht genehmigt bekommen! ???

  • Sorry, aber ...
    (...aber solche "Witze" müssen hier nicht sein, daher gestrichen. Ulrich)

    Sorry, aber das grenzt wohl wirklich an ganz starker Schwachsinnigkeit was du dir da erlaubt hast.

    Sei froh wenn du nur nen Monat haft bekommst...

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrich Eichstädt (12. Juni 2007 um 00:14)

  • Ich glaube nicht, dass jemand in der Position, in der der Threadersteller ist, Witze über analen Missbrauch jetzt sehr lustig findet.

    Da gibts eigentlich nur noch eine Lösung: Such Dir einen Anwalt, der auf Waffenrecht spezialisiert ist.

    Die Bewährung ist imho auf jeden Fall hinüber. Was nun kommt und wie Du Dich wehren kannst, kann Dir nur der Anwalt sagen.

  • So beurteile ich den Sachverhalt:

    1. Unerlaubtes Führen einer SSW:

    Das würde ich eindeutig bejahen. Der Unterschied zwischen Führen und Transportieren liegt hier nämlich darin, dass beim Führen die Waffe mit wenigen Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann. Ob diese dabei ge- oder entladen ist, ist völlig egal, da man auch mit einer entladenen Waffe drohen kann, um evtl. strafbare Handlungen zu begehen.

    Die Waffe lag in der Mittelablage, was bedeutet, dass die Waffe mit wenigen Handgriffen (= Klappe auf und fertig) in den Anschlag gebracht werden konnte. Dass sie hierbei von der Munition getrennt war, spielt keine Rolle.

    Damit liegt ein Transportieren nicht mehr vor, sondern es handelt sich um das unerlaubte Führen einer Schusswaffe.

    Ob dies zum Widerruf der Bewährung führen könnte, lass ich dahingestellt sein. Das wird der Richter der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Gerichts entscheiden, welches die Bewährung ausgesprochen hat. Möglich ist es jedenfalls, aber es ist nicht zwingend, da es hier sehr darauf ankommt, wie sehr es der Richter der Strafvollstreckungskammer als notwendig erachten wird, die Bewährung zu widerrufen, um auf den Täter einwirken zu können.

    Grundsätzlich kann man Bewährungsstrafen auch "sammeln".

    Mit Sicherheit ist aber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit jetzt erst recht dahin. Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis kannst Du Dir für längere Zeit, gerade mit der vorangegangenen Körperverletzung, die schon ganz ordentlich gewesen sein muss, wenn da mehr als eine Geldstrafe bei rausgekommen ist oder zumindest müssen da schon einschlägige Vorstrafen vorhanden gewesen sein, abschminken.

    2. Unerlaubte Einfuhr von BtM:

    Es handelte sich um zwei Gramm. Dabei ist in der Regel von Eigenverbrauch auszugehen, was bei dieser Menge m. W. n. in allen Bundesländern bei Ersttätern zur Einstellung des Verfahrens führt.

    Sollten aber einschlägige Vorbelastungen vorhanden sein, scheidet eine Regeleinstellung durch die StA wegen Eigenbedarf grundsätzlich aus und das Verfahren wird durchgezogen.

    Das Mitführen einer Schusswaffe bei der unerlaubten Einfuhr von BtM trifft übrigens i. d. R. nur bei gewerbs- und/oder bandenmäßiger Einfuhr von BtM zu und nicht auf den, der hier seinen Eigenbedarf einführt und dabei, weshalb auch immer, eine SSW im Handschuhfach hat. Hier haben die einschreitenden Beamten m. E. ein wenig hochgegriffen. Die genaue Beurteilung wird aber auch hier ein Richter übernehmen.

    Über mögliche Rechtsfolgen hülle ich mich in Schweigen, da dies nicht mehr, wie vorstehend, eine allgemeine Sachverhaltsbeurteilung sondern eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall wäre. Meine letzten Worte diesbezüglich legen Dir allerdings, gerade in Anbetracht der laufenden Bewährung, nahe, einen Anwalt zu konsultieren, der Dich dann auch über die hier konkret möglichen Rechtsfolgen belehren wird.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (11. Juni 2007 um 20:09)

  • Tja, googel mal nach paar Rechtsforen und stell dort deine Story rein. Dieses ist recht hilfreich, gibt aber noch andere gute. Einfach suchen.

    Rechtsforum


    Darüber hinaus geb ich auch meinen Senf dazu;
    Für diese Blödheit solte man auch bestraft werden. Mit einer laufenden Bewährungsstrafe so dreist/unwissend/gleichgültig oder alles zusammen zu sein, und mit einer Waffe im Auto nach Holland (vermutlich) zum kiffen fahren, das sagt doch schon alles wie enorm wichtig und ernst einem die Bewährung doch ist.

    Signatur? Brauch ich nicht.

  • Irgendwie hab ich jetzt auch kein Mitleid, daß sind die Geschichten auf die Waffengegner scharf sind..... :cc

    Alles andere wurde schon gesagt.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Hi,

    so viel ich weiß, wenn man auf Bewährung ist, darf man sich in dieser Zeit NICHTS zu schulden kommen lassen. Ist natürlich Ermessenssache des Richters, denke ich. Aber es heisst wohl nicht ohne Grund "Bewährung". Ich habe schon von einem Fall gehört, da war jemand wegen Wohnungseinbruch auf Bewährung und dieser wurde dann mit knapp 30 km/h innerorts geblitzt und da war die Bewährung hinüber.

    Und durch das geladene Magazin und die schnell zugriffsbereite Pistole würde ich das nicht mehr als "Transport" ansehen... Naja dumme Sache...

    Selbst jetzt wo ich den KWS habe, wenn ich ne SSW transportieren will kommt sie in einen Koffer und die Munition getrennt in einen anderen Koffer. Das ganze in den Kofferraum und diesen abgeschlossen... Da ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. (Vor allem für die jenigen die keinen KWS haben!)

    Gruß
    Falkner

    SSW: Geco P35-1, SigSauer P239, ME 454 Sergeant, ME 45 Officer, Mayer Mod. S .320, Heckler&Koch P30, RG96, Record Cop, SM Cop nickel, diverse SAA u. VL-Revolver :nuts:

  • Zitat

    Original von emsland
    Auf dem Rückweg hielten mich dann die Zollbeamten an. ...
    Mein Kollege hat denen gesagt das er ca 2gramm gras dabei habe ...
    Als ein Beamter dann allerdings das Auto ein wenig durchsuchte fand er im Handschuhfach ein Magazin mit Reizgasmunition. Darauf hin habe ich ihm gesagt das sich die Waffe in der Mittelarmlehne der Rücksitzbank befindet.
    Ich habe keinen kleinen Waffenschein und dachte eigentlich das ich die Waffe wenn Munition und Waffe getrennt sind "transportieren" darf.

    Klasse! Große Leistung, die Ihr da vollbracht habt!
    Da muss man Euch ja fast noch beglückwünschen, dass ihr nicht noch versehentlich ne alte Oma überfahren habt und nun auch noch wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht angeklagt werdet...

    Sagt mal Leute, was geht denn bei Euch ab?!
    Eine Schreckschusswaffe innerhalb Deutschlands ohne KWS zu führen ist schon dumm genug. Aber damit ins Ausland fahren?!
    Trotz EU und Schengener Abkommen sind die Niederlande immer noch Ausland (auch wenn das Platt ähnlich klingt)!
    Da macht man sich vorher Gedanken (ggf. auch wie das mit dem ADAC aussieht, wenn man liegen bleibt, etc.).
    Und dass man keine BTM importiert sollte auch klar sein. Wenn Du davon wirklich nichts gewusst hast, würde ich dem Kumpel aber ordentlich einen einschenken!


    Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und wir sollen Euch sagen, wie ihr den Hals wieder aus der Schlinge bekommt?!

    Sorry, aber da können wir wenig machen. Der Fall ist mehr als vertrackt.
    Im besten Falle kommt ihr (juristisch) mit nem blauen Auge davon. Aber wie der Richter letzen Endes entscheidet... who knows?
    Denn vor Gericht und auf hoher See - da hilft Dir nur Gott.

    Amen.