Beiträge von emsland

    Hallo erstmal,

    Ich hab da ein großes Problem. Also am Freitag war ich mit nem Freund in Holland. Auf dem Rückweg hielten mich dann die Zollbeamten an. Mein Kollege hat denen gesagt das er ca 2gramm gras dabei habe und er sich es ohne meines Wissens besorgt hat. Soweit so gut... Als ein Beamter dann allerdings das Auto ein wenig durchsuchte fand er im Handschuhfach ein Magazin mit Reizgasmunition. Darauf hin habe ich ihm gesagt das sich die Waffe in der Mittelarmlehne der Rücksitzbank befindet.
    Ich habe keinen kleinen Waffenschein und dachte eigentlich das ich die Waffe wenn Munition und Waffe getrennt sind "transportieren" darf. Der Zollbeamte und ein vorbeikomender Polizist sahen das aber anders und sagten das mit "transportieren" nur der Weg vom Geschäft nach Hause gemeint ist, außerdem haben die noch was von einem Sonderparagrafen gelabert vonwegen "Drogenschmuggel in Verbindung mit Waffen".

    Jetzt interessiert mich natürlich was ich zu erwarten habe und ob sich einer von euch mit der Rechtslage in solchen Fällen auskennt.
    Zur info noch: Ich bin momentan auf Bewährung allerdings wegen Körperverletzung "ohne Waffen"! In wieweit kann das dazugezählt werden?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Danke im Voraus!!!!!