Falsche lieferung von Egun (FWB 300S)

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 10.069 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2004 um 21:40) ist von Murat.

  • Hallo,

    Betrogen werden ist keine Schande das kann bei aller Vorsicht (aber Mistrauen vergält das Leben) jedem passieren, den Betrug hin zunehmen oder hinnehmen zu müssen ist in jedem Fall eine Demütigung die vom materiellen Schaden abgesehen lange weh tut, am Selbstbewusstsein nagt und ein ungesundes Mistrauen erzeugt.
    Darum tu dir selbst den Gefallen und wehre dich nicht wegen 150€ sondern wegen deines Selbstwertgefühls. Werde kein schweigendes Lamm.

    Es gibt Mitmenschen die sich auf das Abziehen von Menschen die sich nicht wehren (können) spezialisiert haben. Immer nur ein Bisschen keine großen Schäden. Ich meine das darf man nicht dulden. Solchen :evil: A.............. muss man es richtig sauer machen.

    Zum Packet verwechseln 2 FWB 300 an einem Tag das ließe dann wohl auf Gewerblichkeit schließen.

    Gruß Acerbus

    Einmal editiert, zuletzt von Acerbus (3. November 2004 um 21:01)

  • Du liebe Güte. Komme gerade von nach Hause und muss dann soetwas lesen :evil:

    Mir wird hier wiedermal bewusst, warum Rechtsberatung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Man findet hier ja in fast jedem Posting Fehler.

    Am ehesten kommt aber noch das Gesagte von Astanase hin, wenngleich nach dem BGH Urteil (hab ich vorhin erst gelesen :) ) auch bei Auktionen ab einem Euro ein Rücktrittsrecht bei gewerblichen Verkäufen gilt. Ein Fernabsatzgesetz gibt es auch nicht mehr. Dieses wurde im BGB integriert !

    Ansonsten stimmt der Rest von Astanase. Wenn man die Forderung gerichtlich erstreiten möchte, dann ist die Fristsetzung aber nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis wichtig.

    Den Rat von Murat mit der Strafanzeige kann man sich vorliegend auch schenken. Wird zu 99,9 % von der STA eingestellt, weil der Schaden zu gering ist. Schließlich hat man ja ein funktionierendes Gewehr bekommen und die Aufkleber machen da nicht viel im Preis, obgleich es natürlich für jemanden der eine neuwertig aussehende Waffe haben möchte sehr ärgerlich ist. Wie die restlichen Mängel ins Gewicht fallen weiss ich nicht, jedoch müsste das Gewehr mal mindestens nur die Hälfte des KAufpreises wert sein damit sich eine Anzeige "lohnt". Und auch dann muss sie schon sehr gut geschrieben sein ! Man bedenke, dass der geringwertige Betrug bei bis zu 50 € liegt. Alles unter 50 € ist Antragsdelikt und wird vom Staatsanwalt wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

    Aber außer den Gewährleistungsrechten sehe ich dann hier noch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Darüber bekommt man sein Geld sofort ohne Fristsetzung wieder. Zumal die Frist wahrscheinlich sowieso fruchtlos bleiben wird, da der Verkäufer anscheinend das Gewehr auf dem Foto nicht mehr hat. Sonst hätte er es ja zusenden können. Mit dem Arglistbeweis ist es in der Praxis jedoch etwas schwierig. Daher vorsichtshalber nach erst nach Gewährleistungsrecht vorgehen, hilfsweise danach eine Anfechtung aussprechen.

    edit: Ich seh gerade, dass ich da auch schon etwas gekauft habe. Hab jetzt aber keine Ahnung mehr was das wohl gewesen sein könnte. Da er aber eine positive Bewertung von mir bekam war wohl in meinem Fall allles in Ordnung.

    MfG
    Mr. Lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (3. November 2004 um 21:05)

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Den Rat von Murat mit der Strafanzeige kann man sich vorliegend auch schenken. Wird zu 99,9 % von der STA eingestellt, weil der Schaden zu gering ist.

    Das dekt sich absolut nicht mit meinen Erfahrungen. Ein Delikt ist ja unabhänig von der Summe, und Einstellungen habe ich bis dato nur erlebt wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte.

    Bei Ebay hat mich auch mal jemand gelinkt, da ging es um "nur" 3 Euro... das hat ihm 15 Tagessätze und 30 Sotzialstunden eingebracht.

  • Zitat

    Original von Murat

    Das dekt sich absolut nicht mit meinen Erfahrungen. Ein Delikt ist ja unabhänig von der Summe, und Einstellungen habe ich bis dato nur erlebt wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte.

    Bei Ebay hat mich auch mal jemand gelinkt, da ging es um "nur" 3 Euro... das hat ihm 15 Tagessätze und 30 Sotzialstunden eingebracht.

    Da keimen ja Hoffnungen auf. Könnte es sein das der Staat uns besser schützt als wir das glauben ???

  • Ich habe auch einmal wegen 20 € einen Strafbefehl durch den Staatsanwalt ergehen lassen. Das hat er aber wohl nur gemacht, weil ich ihn bereits so formuliert hatte, dass er meine Anzeige 1:1 für den Strafbefehl verwenden konnte. Außerdem gab es da noch weitere 10 Geschädigte.

    Habe aber auch schon Verfahren erlebt, wo wegen 100000 € eingestellt wurde. Dies zwar im Hinblick auf weitere Taten des Täters, jedoch gibt es auch soetwas.

    Zitat

    Ein Delikt ist ja unabhänig von der Summe


    Im Hinblick auf die Strafantragserfordernisse nicht ! Und wenn schon Strafantrag erforderlich ist, dann wird nur in Ausnahmefällen verfolgt. Bei Jugendlichen eher als wie bei Erwachsenen oder aber wenn Geschädigte Kinder und alte Leute sind.

  • Habe vor hin eine antwort bekommen. In dem stand "

    lieber Michael ,hätten Sie den Text zuende gelesen hätten sie es gewußt !!!!
    Ich hatte schon mal ein Feinwerk 300s zur auktion und habe auf wiedereinstelen gedrückt.
    Dann kann man den Text usw.noch bearbeiten,aber in der secunde als ich es eingesetzt hatte war auch schon ein gebot drauf, deshalb konnte ich nur noch etwas ergänzen.
    Und den ergänzungstext scheinst du nicht gelesen zu haben.
    mfg: .......
    "
    Also das ich mich da Ärgere ist doch wohl klar!!!

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    ......
    Am ehesten kommt aber noch das Gesagte von Astanase hin, wenngleich nach dem BGH Urteil (hab ich vorhin erst gelesen :) ) auch bei Auktionen ab einem Euro ein Rücktrittsrecht bei gewerblichen Verkäufen gilt. .....

    In diesem Sinne:
    Thread zum BGH

  • Zitat

    Original von ratte kill
    Habe vor hin eine antwort bekommen. [..] Also das ich mich da Ärgere ist doch wohl klar!!!

    Jupp.. Hast Du eigentlich die Bewertungen gelesen?

    >Falsche Angaben;verk. Sachen die Sie nicht hat, keine Einsicht, Betrug!

    >Schlechter Kontakt! Bin unzufrieden!

    >waffe ohne ptb zeichen - verkäufer reagiert nicht - glatter betrug

    >Wenn mann die Ware nicht liefern kann die mann anbietet kann mann auch kein Geld

  • Hallo !

    1.) Er hat vergessen die Rücknahme und Gewärleistung auszuschließen. Also muß er die Waffe zurücknehmen.
    2.) Er hat die falschen Bilder eingestellt und nicht im
    Nachtrag darauf hingewiesen. Also arglistige Teuschung.
    3.) Ich würde im mitteilen, das du den Text wohl gelesen hast,
    daß da aber nichts steht das die Fotos nicht der Waffe
    entsprechen.

    Gruß Fred

    Fred

  • Jup, diese 3 Punkte sehe ich auch so, allerdings denke ich daß er sich trotzdem querstellen wird. Ich sags mal so, je häßlicher das Gewehr ist beim Kauf um so besser restauriert man es anschließend. Auch wenn das ganze ärgerlich ist wird der Verkäufer es nicht zurücknehmen. Ob sich hierbei ein anwalt lohnt glaube ich kaum, denn die wollen auch erstmal geld sehen und bei 150€ zu streiten lohnt nicht wirklich.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    waffe ohne ptb zeichen - verkäufer reagiert nicht - glatter betrug

    wenn das stimmt - nur mal so als idee - nimm doch mit diesem geprellten verkäufer kontakt auf und check mal, wie es mit einer anzeige aussieht, denn da lliegt dann wohl wirklich eine straftat vor. vielleicht ändert das seine meinung zum umtausch ... ich würde ihm feuer aus allen rohren geben.

    jens

  • Zitat

    Original von Flammpanzer

    ich würde ihm feuer aus allen rohren geben.

    jens

    Voll deiner Meinung

    Gruß Acerbus

  • ;-)Acerbus,
    wer innerhalb einer Frist von 11 Tagen einige Schußwaffen verkauft, ich glaube es waren 6 oder 7, dem unterstelle ich per se eine gewisse Gewerblichkeit. Was er vorher verkauft hat weis lediglich noch E-Gun.
    Das die Finanzbehörde ihm ebenfalls eine Gewerblichkeit unterstellt halte ich für naheliegend. Ich unterstelle jetzt mal eine Gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht im Sinne des Finanzamtes.
    Ich könnte meinen Hintern verwetten das der Knilch werder einen Gewerbeschein hat, noch Umsatzsteuer abgeführt hat. Erschwerend kommt hinzu das er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Waffenhandelslizenz besitzt, welche er für diese Art der Tätigkeit benötigt.
    Die Nummer mit dem Besitz und dem Überlassen einer Schreckschußwaffe an eine unberechtigte Person wird den örtlichen Staatsanwalt garantiert brennend interessieren.


    Strafanträge können auch Online erstattet werden ;)
    Bei welcher Kreispolizeibehörde ist dabei unerheblich.
    Also, Füller durchladen und Feuer aus allen Tintenrohren geben.

    Maaax drück aufs Knöpfchen, drück aufs Knöpfchen Max.

    Gruß
    Frank

  • Nur als Info :
    Der Vermeintliche Verkäufer ist eigentlich eine Verkäuferin und heißt
    Ulrike (:)

    ---------------------------------------
    :knast: Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin,
    dass er nicht tun muss, was er nicht will. :bash:
    (Jean-Jacques Rousseau)
    ---------------------------------------

  • ... und rechtliche Schritte ankündigen!

    Andererseits gibt es FWB´s, die für 250 über den Tisch gehen in einem Zustand, welcher noch viel übler ist!

    Hast Du vielleicht mal ne Nahaufnahme von der Ladeluke?

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Habe Ihm/ihr ein mail geschrieben in dem stand :
    ( Dar er das LG Gegen das auf den Foto´s abgebildete tauschen solle. das andere zuruck nehmen. Oder den Preis senken sollte. Habe ihn dann eine frist von zwei tagen eingeräumt. Da ich ansonst Anzeige erstatte.)

    Und bekommen habe ich diese mail:

    (nun ich habe den Artikel Sachgemäß beschrieben und auf mängel hingewiesen. es handelt sich um einen gebrauchten Gegenstand. Wie wäre es wenn du das Gewehr einfach wieder anbietest? Also ich sehe kein verschulden meinerseits, deshalb fürchte ich mich nicht vor einer Anzeige.
    schönen gruß)


    Da wird man doch echt sauer.
    Und hier noch die Ladeluke

  • So wie es ausschaut, wurde zumindest Mr. Lomax korrekt von diesem Verkäufer versorgt. (Mal vorausgesetzt es handelt sich um den gleichen "Mr. Lomax".)