Ab 01.07.2004 sind fast alle ZL verboten !!!

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.063 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Dezember 2004 um 00:53) ist von point338.

  • Ab 1.7.04 sind alle Raketenbecher die keine PTB Nr. haben ( das heisst auf gut deutsch fast alle ) verboten.

    Auch die ,wo Ihr schon 10 Jahre mit Silvester rumballert, dürfen nicht mehr benutzt werden !!!

  • Zitat

    Original von Maut2003fan
    Ab 1.7.04 sind alle Raketenbecher die keine PTB Nr. haben ( das heisst auf gut deutsch fast alle ) verboten.

    Auch die ,wo Ihr schon 10 Jahre mit Silvester rumballert, dürfen nicht mehr benutzt werden !!!

    na und, ich seh da kein problem. die hersteller der waffen müssen dann unentgeldlich die neuen zusatzläufe auf anfrage liefern. ich glaube aber kaum das es jemanden interessiert ob der becher ptb abnahme hat oder nicht, und sylvester wird garanteirt kein polizist prüfen ob der becher ne abnahme hat :new16: die kennen sich ja so schon wenig aus in dem bereich. ich frage mich eher warum die becher ne ptb abnahme brauchen? hat die ptb zu wenig zu tun, brauchen die geld ??? für mich ist das jedenfalls schikane.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • na das beschussgesetz !!!

    § 8 absatz 1) Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum
    1. Abschießen von Kartuschenmunition,
    2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
    3. Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.

    und

    § 22 absatz 4) § 8 Abs. 1 findet auf Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse nach dem 30. Juni 2004 Anwendung.

  • Da schautn der Meister mal kurz rein und bringt direkt wieder gute Nachrichten. :nuts:

    So ein Schwachsinn, mal wieder, da haben wohl einige zu wenig Arbeit. :evil:

    Aber wie ist das nun mit dem Ersatz, daß würde doch die Firmen ruinieren. :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Was soll die Sch**ße schon wieder? Habe die in dem Drecksland wirklich nichts Anderes zu tun als so was. Hauptsache wir werden traktiert. Und warum sollen die Becher jetzt ein PTB haben? Mit PTB schießen die ja auch nur Leuchtmuni. Und wo steht das? :evil::lma: :kotz:

  • ja, den armen firmen kostet das so viel geld :( echt, wer sich sowas ausgedacht hat gehört in die wüste geschickt :evil: und was will die ptb da prüfen ??? so ein schwachsinn. ich halte ja schon den kws für schikane. den bekommt ja auch (fast) jeder der ihn haben will, ist auch nur einnahme quelle für den staat. armes deutschland :( so schafft man keine arbeitsplätze...... eine endlose geschichte. genau so wie mit den alkopops die jetzt extra um 70 cent versteuert wurden. die meißten läden haben die gar nicht mehr im sortiment weil die zu teuer sind..... also verdient der hersteller auch viel weniger. konsequenz: entlassungen. und die poliker fragen sich warum es keinen aufswchwung gibt, diese idioten :evil: man, das regt mich jetz sowas von auf, grrrrr.

    Gruß, David

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  • Ich galube wir sind wirklich das einzige Land in dem so ein Traram gemacht wird. Wegen irgendwelchen Signalabschußbechern. Wir müssen schauen, daß es mit unserer Wirtschaft vorwärts geht und nicht unnötige Sachen verschärfen die eh keinem was bringen. Das neue Waffengesetz. Die Politiker kriegen nichts auf die Reihe aber ein neues Waffengesetz muß her und was hat das uns jetzt allen gebracht? Das frage ich mich bis heute. Bla Bla Sicherheit. Wo denn noch? Genfood, Umweltgifte, Alkohol und Zigaretten töten. Aber keine Gaspistolen mit Signalabschußbechern. Deppen!!!!

  • Zitat

    Original von Back Jack
    Hallo,

    werden dann von den Herstellern neue zugelassene Becher für die
    alten Waffen angeboten ???
    Gruß Fred

    das glaub ich wohl eher nicht !! eine zulassung kostet ca. 500 euro und nun stellt euch vor es kommt einer der will für die PTB Nr. 200 oder so einen becher haben ob der kunde die kosten übernimmt ?? ich glaube wohl kaum !!

    übrings an alle händler: ( die schauen hier auch öffters rein, ich hab es am eigenen leib gespürt ) Ihr dürft die ZL`s auch nicht mehr verkaufen !!

    wie gesagt es geht nur um die, ohne PTB Nr.

    Einmal editiert, zuletzt von Maut2003fan (28. Juni 2004 um 18:58)

  • Toll für meine Perfecta gibts eh keine abschussbecher mehr !!! da passt nichtmal

    der multishooter !! Und Wenn Umarex extra dafür einen neuen Becher entwickeln

    muss um des PTB zu bekommen na dann adiö Umarex bald machste pleite !!

    Hmm , was HIER wohl reinkommt ? :confused2:

    Mal Nachdenken ? Vieleicht das ? :party::party::party:

  • Macht mal langsam!

    Der Text des Gesetzes sagt nur, dass Zusatzgeräte (hier also die Signalbecher) ab dem 01.07.04 nur dann gewerbsmässig hergestellt und eingeführt werden dürfen, wenn Bauart und Bezeichnung geprüft sind.

    Der erlaubnisfreie Besitz gemäss WaffG fordert nur für die Waffe selbst ein Beschusszeichen.
    Die Zusatzläufe sind vom WaffG nicht erfasst!

    Besitz auf jeden Fall erlaubt, rein vom Text der Gesetze auch die Benutzung.

    Wer ein klares Verbot im Text findet, bitte posten!

    Stefan

  • Zitat

    Original von Maut2003fan

    das glaub ich wohl eher nicht !! eine zulassung kostet ca. 500 euro und nun stellt euch vor es kommt einer der will für die PTB Nr. 200 oder so einen becher haben ob der kunde die kosten übernimmt ?? ich glaube wohl kaum !!

    übrings an alle händler: ( die schauen hier auch öffters rein, ich hab es am eigenen leib gespürt ) Ihr dürft die ZL`s auch nicht mehr verkaufen !!

    wie gesagt es geht nur um die, ohne PTB Nr.


    Ich kann nicht nachvollziehen das es Dich "kalt erwischt" hat?

    Das Beschußgesetz in der vorliegenden Fassung wurde zuletzt am 25.11.2003 geändert. Die Tatsachen hätten also schon vor gut einem halben Jahr bekannt sein können. Ebenso hätten, wie in §13 des Gesetzes ausgeführt, Ausnahmeanträge gestellt werden können!

    Nun können die Sachen nur noch einzeln, zu drei oder fünf Stück, recht nett auf einem gebogenen Blechstreifen befestigt und bunt angemalt, als Kerzenständer für die Weihnachtsdekoration unter das Volk.

    Gruß vom Nachbarn

    Frank

  • BeschG § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    (1) Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum
    1. Abschießen von Kartuschenmunition,
    2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
    3. Verschießen von pyrotechnischer Munition
    bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der
    zuständigen Stelle zugelassen sind.


    BeschG § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
    (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.


    BeschG § 22 Übergangsvorschriften
    (4) § 8 Abs. 1 findet auf Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen
    pyrotechnischer Geschosse nach dem 30. Juni 2004 Anwendung.
    (5) Der Umgang mit im Verkehr befindlichen Gegenständen, die durch dieses Gesetz erstmals einer Prüfpflicht unterworfen werden, ist längstens bis zum 31. Dezember 2003 ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen zulässig.


    ergo ist der Besitz zwar nicht verboten, der bestimmungsgemäße Gebrauch jedoch unzulässig.

    Gruß (nun an den anderen Nachbarn)

    Frank

  • Die Hersteller werden sich die neuen Signalbecher sicher gut bezahlen lassen (ob der Signalbecher nun nur die PTB-Nummer trägt oder ob er anderst konstruiert ist). Bisher mussten auch nur einige Signalbecher für "viele" Schreckschusswaffen gefertigt werden, jetzt wird es im ungünstigsten Fall zu jeder Waffe einen spezifischen Becher geben... Ein paar Bedienungsanleitungen können dann auch umgeschrieben und gedruckt werden.
    Bei den Kosten werden die Signalbecher nicht verschenkt!

    Der örtliche Waffenhändler wird sicherlich nicht ein umfassendes Sortiment anlegen, und über seinem nun wertlosen Altbestand wird er sich nicht freuen.

    Übrigens hatten wir zu dem Thema hier schon mal was: PTB-Zulassung für Zusatzläufe zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse?

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Zum Besitz und zu Benutzung bin ich der Meinung von HWJunkie: Altbesitz ist kein Problem. Dem widerspricht auch §22 Abs 5 nicht, denn die Abschußbecher sind zukünftig zwar zulassungpflichtig, aber nicht prüfpflichtig, und fallen daher nicht unter diesen Absatz.

    Panikmache bei den Besitzern von Schreckschußwaffen dürfte also unnötig sein.

    Bei den Händlern sieht die Sache wohl anders aus, die müssen wohl künftig darauf achten, daß die Abschußbecher das Prüfzeichen tragen. Es wird sich wohl lohnen, in Zukunft beim Kauf von Schreckschußwaffen genau darauf zu achten, ob der Becher beiliegt...


    Gruß,
    Marcus

  • Hallo,

    gibt es schon was neues in bezug auf Signalbecher ?
    Hat schon jemand nach dem 01.07.04 eine Waffe bei einem
    Händler - oder - Büma gekauft ?
    War der Signalbecher mit dabei ? Wenn ja hatte er das :ptb: ?

    Gruß Fred

    Fred

  • Musst noch ein paar Tage warten :))
    Aber da ich den Becher einzeln kaufe, bezweifle ich sehr stark, dass er ein :ptb: hat...

    Gruß
    Florian

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
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