Polizei Kontrolle!

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 17.951 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2005 um 21:14) ist von ScoutSniper.

  • Zitat

    Original von gunimo
    Ist das hier ein Chat?!? :new16:

    Ja, ich habe auch schon Chats mit weniger/ langsamerer Textbeteiligung erlebt.
    :crazy2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von frank222
    Polizeirecht stellt Landesrecht dar und ist in der BRD unterschiedlich.
    In NRW rechtfertigt der bloße Verdacht einer Straftat zur Durchsuchung des Kofferraumes. Die erste Frage an die Beamten, vor dem offnen des Kofferraumes, lautet also: „Welcher Straftat werde ich verdächtigt?“
    Erhält man von diesen keine schlüssige Antwort, bleibt der Deckel zu.......

    Absolut richtig, in Bayern wurde das vor ca. 10 Jahren z.B. verändert. Vollzugsbeamte sind seitdem berechtigt auch ohne Anfangsverdacht Fahrzeuge zu durchsuchen.. Einschränkung: nur zulässig auf Hauptverkehrsstrassen und Strassen in Städten die dem Durchgangsverkehr dienen. Wie das genau definiert ist? Auslegungssache, für die Polizei sind seitdem scheinbar auch kleine Nebenstrassen Durchgangsstrassen.

    Vor dieser Regelung wurde bei Fahrzeugkontrollen gerne dei Frage nach dem Verbandskasten gestellt, da normalerweise im Kofferraum deponiert. Wurde der Kofferraum nicht lange genug oder weit genug geöffnet, dann hat immer ein Polizeibeamter geglaubt etwas verdächtiges gesehen zu haben - und dieser Anfangsverdacht musste natürlich geklärt werden.

    Zum geschilderten Fall: Ich befürchte dass der von GUNIMO perfekt geschilderte Rechtsverhalt anlässlich Punkt 1 dem Threadersteller Schwierigkeiten bereiten wird. Ich habe verstanden die Waffe war geladen, also kein "Transport"!

    Obwohl ich, das ist aber meine persönliche Meinung, immer Probleme damit habe wenn eine Streifenbesatzung die standardmässig insgesamt 2 Pistolen und 1 MP5 mitführen, beim Fund einer Plastik-Spielzeugpistole so hart durchgreifen.

    Ich wurde vor 30 Jahren (verjährt!!) von einer Streifenwagenbesatzung beim schiessen in einer Kiesgrube erwischt. Folgende zeitliche Abfolge:
    a: 2 Polizisten gehen mit gezogenen Pistolen hinter den Fahrzeugtüren in Deckung.
    b: Situation wird durch erklären unsererseits entspannt
    c: Polizisten machen uns "klein", Vortrag wg. unerlaubten betreten, Waffen etc.
    d: Polizisten üben mit unseren Luftpistolen

    Ich denke dass ein ähnliches bürgernahes Verhalten beim aktuellen Fall sinnvoller gewesen wäre.

    Gruss
    Alfred

  • Tja Alfred,
    die Zeiten ändern sich!
    Früher wurden die Strafen, in Form von was hinter die Löffel, auch sofort vollstreckt.
    Heutzutage braucht man 30 Personen und 6 Monate Zeit,
    die erzieherische Wirkung bleibt da auf der Strecke, ganz im Gegensatz zum Sofortvollzug.

    Gruß
    Frank

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Ich denke dass ein ähnliches bürgernahes Verhalten beim aktuellen Fall sinnvoller gewesen wäre.

    Gruss
    Alfred

    Wenn das stimmt, dass der Themenstarter sich "kooperativ" zeigte - was mehr hätte er machen können?

    Manche Jungs in Grün sind ja schon neidisch auf die Softair-Jungs, weil sie selbst sozusagen immer noch mit Vorkriegswaffen ausgestattet sind.


    Jetzt so ein Bohee um die Softair zu machen - ich bin damals mit voll aufmunitionierten Erbsenpistolen in die Schule gegangen!
    Das war zwar weit vor Erfurt, aber auch weit von sonstiger Panikmache entfernt!

  • Die Sig Sauer P225 würde ich nicht gerade als Vorkriegswaffe bezeichnen. Die ist zwar schon seit über 25 Jahren im Einsatz, aber schlecht und altmodisch ist sie deshalb trotzdem nicht.
    Ok, zu ein paar neuen H&K USP's würden sie die ehrenwerten Herren der Polizei auch nicht Nein sagen *lol*
    Aber ich habe gehört, dass jetzt so langsam die H&K P2000 eingeführt werden soll. Die ist ja auch putzig :laugh:

    Mfg
    Chris

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

    Einmal editiert, zuletzt von Sir Kiki (1. März 2005 um 21:25)

  • Zitat

    Original von Sir Kiki
    [...]
    Aber ich habe gehört, dass jetzt so langsam die H&K P2000 eingeführt werden soll.
    [...]

    Ja, es stimmt ,dass einige Länder über neue Waffen für die Polizisten nachdenken, bzw. schon in der Beschaffungsphase sind.
    Heckler&Koch mit den USP-Abwandlungen ist da eben so im Gespräch, wie Walther mit den verschiedenen P99-Versionen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Einem volljährigen so eine erbsenpistole wegzunehmen!

    Was hier noch zu klären wäre!

    Wen diese Softair aus der Zeit stammt wo alle SAs einen :F: Stempel brauchten, und sie nach neueseten Gesetzen (0,5 J Regelung) gar kein :F: brauchte , wäre es auch keine Waffe( *lol* ) mehr sondern ein Spielzeug. Oder?

    Um noch mal was amüsantes zu erzählen: Natürlich hatten wir mit 16 schon jeder ne Gasknarre. Ein Kumpel von mir hatte sich am besagten Tag den Trencoat von seinem Vater angezogen und ne Beretta 92 F im Schulterholster. Auf dem Rückweg vom Jugendzentrum musste er natürlich mitten auf der Strasse noch ein paar Schuss abfeuern. Besorgte Mitbürger alarmierten die Cops und erzählten denen welchen Buslinie wir genommen hatten. An einem grossen Bus und Bahn Umsteige Platz sah ich dann aufeinmal so drei Polizei Kfzs in die Busschneise einbiegen. Zum Glück packten sie sich gleich meinen Kumpel da er mit seinem Trenchcoat total auffällig war. Ich trat zur Seite und lies meine Waffe hinter das Wartehäuschen fallen, dort lag sie dann wie im Schaufenster hinter der Glasscheibe. Mein anderer Kumpel hatte seine noch in der Hose stecken.
    Ja was passiert, die Polizisten fragen den Trenchcoat Kollegen nach seinem Ausweis, der gibt denen dreist einen gefälschten Kinderausweis! der nicht mal ihm gehörte und die Polizisten sagen alles OK.
    Scherzelnd vergleicht der Polizist noch seine Sig Sauer mit der BEretta 92 und sagt Boah die is ja grösser als unsere.
    Wir lassen die Polizisten abdampfen und konnten uns noch eine ganze Zeit an unseren Spielzeugen erfreuen.

  • BaWü und Niedersachsen haben schon die neuen H&K-USP-Derivate, NRW führt jetzt die Walther P99 DAO ein.

    Man müßte mal den alten Thread mit der Liste der aktuellen deutschen Polizeipistolen rauskramen und ergänzen...

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Godfather:18

    Zitat

    Bin strafrechtlich auch noch nie in erscheinung getreten ...was erwartet mich?? *angsthab* ?
    Ich meine nur so vermutet , kann mich da echt ne haftstrafe erwarten?

    Selbst wenn es schlimmstenfalls als illegales Führen ausgelegt würde: Du wirst als 18-jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt, da außerdem keine Vorstrafen vorhanden sind, würde ich mal folgendes Strafmaß erwarten:

    Geldstrafe von ca. € 1.000,-

    Außerdem kommen Anwaltskosten von ca. € 500,- dazu

    Also nix mit 3 Jahre Knast, auch wenn das vielleicht die theoretische Höchststrafe wäre.

    Im günstigsten Fall könnte das Verfahren vielleicht gegen eine freiwillige Spende an eine gemeinnützige Organisation (nein, das "Forum Waffenrecht" fällt da nicht drunter! *lol*) eingestellt werden, aber das sollte Dein Anwalt klären.


    Eigentlich grotesk: Die Kiddies rennen mit ihren Softair-Maschinenpistolen < 0,5-Joule legal auf der Straße rum, und Du kriegst Probleme mit einer F-Federdruck-Softair im Kofferraum, die garantiert auch unter 0,5 Joule liegt. :cry:

    Ciao

    Mulder

  • Anzeige heisst noch lang nich, dass sich da überhaupt was rührt. Ich hab zwar keine Ahnung wie sowas geahndet wird, oder obs da überhaupt was zum ahnden gibt:D, doch sollten die Konsequenzen nich sob übel sein...mehr was ich da auch nich.

  • außerdem denke ich, dass sie die Durchschlagskraft der Waffe erst einmal testen müssen, bevor sie dich verurteilen können. Und da die P99 Spring >0,5 Joule eher selten ist, gehe ich davon aus, das sie eher eine <0,5 Joule ist. Die müssen zumindest erst einmal die Mündungsgeschwindigkeit mit 0,12g BB's messen und wenn sie dann nicht über [GLOW=red]90m/s[/GLOW] kommt, ist sie ab 14 Jahren und du kannst deine P99 nehmen, ein mal :winke: sagen und nach hause gehen.

    Mfg
    Chris

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

  • Zitat

    Original von Widowmaker
    Natürlich hatten wir mit 16 schon jeder ne Gasknarre ..... der gibt denen dreist einen gefälschten Kinderausweis! der nicht mal ihm gehörte und die Polizisten sagen alles OK.
    Scherzelnd vergleicht der Polizist noch seine Sig Sauer mit der BEretta 92 und sagt Boah die is ja grösser als unsere.
    Wir lassen die Polizisten abdampfen und konnten uns noch eine ganze Zeit an unseren Spielzeugen erfreuen.

    Samma wohnst du in der Bronx ?

  • Zitat

    Original von Sir Kiki
    ist sie ab 14 Jahren und du kannst deine P99 nehmen, ein mal :winke: sagen und nach hause gehen.

    So sicher währe ich mir da nicht. Stellt er es jetzt so Da das er nicht wußte das es ein Spielzeug ist, kann er sich schlecht darauf herausreden das es ein Spielzeug war. Immerhin mußte er ja davon ausgehen das es eine :F: -Waffe ist. Überspitzt gesagt hat er versucht eine Straftat zu begehen und ist nur an der unerwartet geringen Leistung der Waffe gescheitert.

    Sagt er hingegen das er ja wußte das es ein Spielzeug ist, und daher keine Bedenken hatte die Waffe geladen herumliegen zu lassen, so bliebe in dem Fall unter Umständen "Vortäuschen einer Straftat" bestehen. Schließlich hat er Arbeit und Kosten verursacht indem er wieder besseren Wissens die Polizei im glauben lies das eine Straftat vorliegt.

    So oder So, besser einen Anwalt nehmen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Widowmaker
    Einem volljährigen so eine erbsenpistole wegzunehmen!

    Was hier noch zu klären wäre!

    Wen diese Softair aus der Zeit stammt wo alle SAs einen :F: Stempel brauchten, und sie nach neueseten Gesetzen (0,5 J Regelung) gar kein :F: brauchte , wäre es auch keine Waffe( *lol* ) mehr sondern ein Spielzeug. Oder?

    Um noch mal was amüsantes zu erzählen: edit. Ein Kumpel von mir hatte sich am besagten Tag den Trencoat von seinem Vater angezogen und ne Beretta 92 F im Schulterholster. Auf dem Rückweg vom Jugendzentrum musste er natürlich mitten auf der Strasse noch ein paar Schuss abfeuern. Besorgte Mitbürger alarmierten die Cops und erzählten denen welchen Buslinie wir genommen hatten. An einem grossen Bus und Bahn Umsteige Platz sah ich dann aufeinmal so drei Polizei Kfzs in die Busschneise einbiegen. Zum Glück packten sie sich gleich meinen Kumpel da er mit seinem Trenchcoat total auffällig war. Ich trat zur Seite und lies meine Waffe hinter das Wartehäuschen fallen, dort lag sie dann wie im Schaufenster hinter der Glasscheibe. Mein anderer Kumpel hatte seine noch in der Hose stecken.
    Ja was passiert, die Polizisten fragen den Trenchcoat Kollegen nach seinem Ausweis, der gibt denen dreist einen gefälschten Kinderausweis! der nicht mal ihm gehörte und die Polizisten sagen alles OK.
    Scherzelnd vergleicht der Polizist noch seine Sig Sauer mit der BEretta 92 und sagt Boah die is ja grösser als unsere.
    Wir lassen die Polizisten abdampfen und konnten uns noch eine ganze Zeit an unseren Spielzeugen erfreuen.

    noch so eine sinnige Anmerkung führt zu einer längerfristigen Pause. point.

  • Das ist vielleicht 'ne verzwickte Sache.
    Die werden wohl immer wieder an der Sache herumzetern, bis die zufrieden sind.
    Den ganzen Trouble nur wegen einer im Kofferraum vergessenen P99 mit einem :F:
    welches schon drei Jahre alt ist.

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Sir Kiki (1. März 2005 um 23:27)

  • Zitat

    Original von Sir Kiki
    außerdem denke ich, dass sie die Durchschlagskraft der Waffe erst einmal testen müssen, bevor sie dich verurteilen können. Und da die P99 Spring >0,5 Joule eher selten ist, gehe ich davon aus, das sie eher eine <0,5 Joule ist. Die müssen zumindest erst einmal die Mündungsgeschwindigkeit mit 0,12g BB's messen und wenn sie dann nicht über [GLOW=red]90m/s[/GLOW] kommt, ist sie ab 14 Jahren und du kannst deine P99 nehmen, ein mal :winke:sagen und nach hause gehen.

    Mfg
    Chris

    Es ist - zumindest rechtlich - vollkommen gleichgültig, ob die Waffe nun 0,49 J hat, knapp unter 7,5J liegt oder gar (wie eine .50 BMG) bei ca. 5.000 Joule.
    Sobald das "Spielzeug" als Waffe gilt (ab :F: aufwärts) hat man ein Problem. Da kann man dann noch soviel argumentieren "das ist doch nur ne Erbsenpistole!" - Waffe ist Waffe. Fertig. Aus.

    Und ich glaube auch nicht, dass die Staatsanwaltschaft die Energiewerte einer Softair auswerten wird, um daraufhin das Urteil zu fällen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Müssten die das nicht aber. Wenn die Waffe nach den heutigem Waffengesetz nur ein Spielzeug wär und die ihn trotzdem verurteilen würden, nur weil sie die Energie nicht getestet haben, dann war das doch ein Justizirrtum und das ist auch nicht in Ordnung. Aber wenn man die Realität betrachtet, hast du wohl Recht.

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....