Führen eines Messer "Anerkannter Zweck"

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 14.494 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2016 um 22:42) ist von the_playstation.

  • Also kann man sagen das durch die schwammige Formulierung und dem sich dadurch ermöglichen ermessensspielraum ein quasi-verbot erreicht wurde.

  • Also kann man sagen das durch die schwammige Formulierung und dem sich dadurch ermöglichen ermessensspielraum ein quasi-verbot erreicht wurde.

    Nicht ganz. Das Verbot steht ja, nur die "Ausnahmen" sind Quasi-Ausnahmen.

  • Eigentlich ist es wieder eine Gesetzesnorm die eim Bürger Verunsicherung und Angst vor Konsequenzen bewirken soll. WaSie man nicht plausibel erklären kann regelt man einfach so. Auch die restlichen Horrorvorstellunagen allein durch Gerüchte oder unsere eigene Fantasie soll bewirken dass wir uns Hobby genervt aufgeben.
    Das dies mit Sicherheit gegen das Bestimmtheitsgebot des GG verstößt interessiert nur wenn mal jemand bis zum BGH durchkommt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also ich habe folgendes Erlebt:

    Am Ortsausgang wurde ich mit einem Bekannten von zwei vorbeifahrenden Polizisten angesprochen. Es war klar zu erkennen, das wir wandern wollten. Neben den Rucksack auf dem Rücken trug ich mein Bowie Messer mit über 20 cm Klingenlänge am Gürtel. :whistling:

    Darauf hat mich einer der Polizisten angesprochen. Er fragte, ob er das Messer einmal genauer ansehen dürfte. Ich gab es ihm und er hat es sich ziemlich genau betrachtet.

    Er gab es mir dann wieder und sagte mir, das ich es zum Wandern mitführen dürfte. Es ist zwar ein schönes Messer, aber ich sollte es niemals einfach nur so mit mir rumschleppen. Das wäre dann verboten! Aber es ist ja offensichtlich das ich es zur Wanderung mitnehme und damit würde es einem Anerkanntem Zweck dienen. Für die Brotzeit, zum schälen von Obst oder um einen Stock anzuspitzen, wenn man an der nahe gelegenen Grillhütte mal ein Würstchen über der extra angelegten Feuerstelle Grillen möchte. :thumbsup:

    Wissen ist Macht - Ich weiß nichts, macht nichts!

  • Gab seit der Einführung des 42a einige interessante Geschichten, wo sich die Polizei freute "erfolgreich" zu sein und sogar SOLDATEN! (in Uniform/ Feldanzug) das Messer abnahm.
    :evil:


    Stimmt, es gab sogar diesbezüglich einen offiziellen Rundbrief an die Soldaten.

    Da werde ich mich nicht hinstellen und mit dem Oberwachtmeister Dimpfelmoser diskutieren, ob mein Ausflug einen "sozialadäquaten Zweck" darstellt.


    Das ist der Punkt. Auch der Polizist auf Streife kennt das WaffG nicht in allen Kleinigkeiten. Er wird im Zweifelsfall konfiszieren. Dann hat man schon einmal Ärger, auch wenn die Sache später eingestellt wird.

  • Er wird im Zweifelsfall konfiszieren. Dann hat man schon einmal Ärger, auch wenn die Sache später eingestellt wird.

    ... und der Beamte hätte von mir eine Fachaufsichtsbeschwerde am Hals, die in seiner Personalakte vermerkt ist, auch wenn die Sache eingestellt wird. Macht sich bei anstehenden Beförderungen nicht so gut.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
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    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (7. Juli 2016 um 12:48)

  • Zitat

    ... und der Beamte hätte von mir eine Fachaufsichtsbeschwerde am Hals,
    die in seiner Personalakte vermerkt ist, auch wenn die Sache eingestellt
    wird. Macht sich bei anstehenden Beförderungen nicht so gut.

    hihi... der war gut...
    oder war das etwa dein Ernst?? So ein Versuch könnte böse für dich ausgehen...

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • hihi... der war gut...
    oder war das etwa dein Ernst?? So ein Versuch könnte böse für dich ausgehen...

    Ist mein Ernst, denn das wirkt. Den Rat gab mir ein Freund, der selbst Beamter im Front-End-Bereich ist und täglich mit Publikum zu tun hat. Vorher kannte ich den Begriff "Fachaufsichtsbeschwerde" gar nicht - nur "Dienstaufsichtsbeschwerde". Wenn man das tut, muß man sich aber vollkommen sicher sein, daß man eine reine Weste hat. Ich würde davon absehen, wenn ich in einem Auto unterwegs wäre, dessen Reifen abgefahren sind, das illegal tiefergelegt ist, und dessen Verbandkasten abgelaufen ist. Dann würde ich natürlich den Ball flachhalten.

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  • [quote='5-atü','index.php?page=Thread&postID=1061120445#post1061120445']
    Gab seit der Einführung des 42a einige interessante Geschichten, wo sich die Polizei freute "erfolgreich" zu sein und sogar SOLDATEN! (in Uniform/ Feldanzug) das Messer abnahm.


    Kenn ich, Mein Bruder war bei der LH und die polizei hat die Soldaten beim verlassen des Kasernengeländes angehalten und kontrolliert, da die soldaten ihre Victorinox Einhänder Dabei hatten konnten die Grünen bußgelder verhängen. Mein Bruder war nicht betroffen, aber er hat auch gesagt, dass die Ausbilder gesagt hätten, dass sie die Messer führen dürften. War in ganz DE der fall.

  • Wenn du dann auf einer Bank sitzt und dein Apfel schälst führst du das Messer, aber das sollte ja nun wirklich ein eindeutiger "sozial-adäquate Zweck" sein.


    Nein, ist er nicht, denn das könntest Du mit einem paragraphenkonformen Messer genauso gut erledigen. Gilt übrigens für alle anderen Tätigkeiten und Arbeiten mit einem Messer. Fazit: Der juristische Beweis eines annerkannten adäquaten Zwecks ist fast immer unmöglich.

    Grüße - Bernhard

  • Nein, ist er nicht, denn das könntest Du mit einem paragraphenkonformen Messer genauso gut erledigen


    Ok dann machen wir aus dem Apfel eine 25cm Melone, da reicht ein 12cm Messer nicht zum durchschneiden :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Klar, ich zerteile meine Melonen immer mit einer Machete,

    Für so was hat man doch normaler Weise ein Katana dabei. :D
    Es ist immer schwierig einen anerkannten Zweck vor den Behörden zu rechtfertigen. Man sollte sich fragen, ob 12cm Klinge nicht zum Wandern ausreichen. Es gibt wirklich gute Outdoor-Messer unter 12cm, die ihren Zweck voll und ganz erfüllen.

  • Der 42a ist einer der beklopptesten Paragraphen, die es gibt! Viele Kollegen, die selber wenig Berührung mit Messern haben, oder unsicher sind setzen den erstmal stumpf um. Begründet bekommt man das immer. Nenn mir mal jemand ein Beispiel, wo es im zivilen Alltag ZWINGEND ein Einhandmesser sein muss. Also nicht nur, weil es praktisch ist.
    Es bessert sich aber ganz langsam, das heißt, ohne weiteren Grund werden nicht mehr so viele Anzeigen geschrieben, zumindest in meinem Wahrnehmungsbereich.
    Ich persönlich mache mich deswegen nicht mehr verrückt. Ich habe z.B. in den Untiefen meines Alltagsrucksackes ein Victorinox Rettungsmesser. Wenn es mir praktisch erscheint, stecke ich mir mein Leatherman Charge ein.
    Was ich nicht unbedingt mache, ist mir ein Einhandmesser als EDC gut sichtbar in die Hosentasche zu stecken, dafür hab ich dann Zweihänder.
    Ich kann nur jedem raten, sich das schon erwähnte Schäuble - Zitat auszudrucken, oder in elektronischer Form parat zu haben.
    Der 42a war gut gemeint, ist aber handwerklich mehr als schlecht gemacht. Den Rest haben dann irgendwelche desinteressierten Verwaltungsbeamten gemacht.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • "ich find den gut, warum braucht man denn sowas überhaupt?" bzgl Einhandmesser und Führverbot, denn "immerhin erhöht es die Sicherheit, wenn dich damit dann keiner bedroht".

  • ... und der Beamte hätte von mir eine Fachaufsichtsbeschwerde am Hals, die in seiner Personalakte vermerkt ist, auch wenn die Sache eingestellt wird. Macht sich bei anstehenden Beförderungen nicht so gut.

    Geh mal davon aus, dass die Fachaufsicht noch weniger weiß, wie der bearbeitende Beamte. Und vermerkt wird da schon mal gar nix. Wenn selbst Volljuristen zu diesem Thema nur Dünnschxxx labern, dann sollte man sich dezent zurückhalten...!

    Edit:


    Es ist immer schwierig einen anerkannten Zweck vor den Behörden zu rechtfertigen. Man sollte sich fragen, ob 12cm Klinge nicht zum Wandern ausreichen. Es gibt wirklich gute Outdoor-Messer unter 12cm, die ihren Zweck voll und ganz erfüllen.

    Ohne sich vor dem 42er beugen zu wollen muss ich hier recht geben, mit 8 - 11 cm Klinge deckt man 98 % aller Bereiche ab, in denen eine Allroundmesser gebraucht wird.

    Einmal editiert, zuletzt von DrDosenbier (8. Juli 2016 um 00:14)

  • Geh mal davon aus, dass die Fachaufsicht noch weniger weiß, wie der bearbeitende Beamte. Und vermerkt wird da schon mal gar nix. Wenn selbst Volljuristen zu diesem Thema nur Dünnschxxx labern, dann sollte man sich dezent zurückhalten...!


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  • Zitat

    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    So sozial-adäquate Zweck habe ich bis heute noch nie gehört. Wandern naja Kann muß nicht. Aber wenn ich mit nem Bowie gemütlich Brotschneide wird zwar ein Polizist auch erstmal sich das Messer ansehen wollen aber es höchstwahrscheinlich mir wieder geben. Wenn ich vorher Pampig bin und der einen Schlechten Tag hat ist das Messer weg und ich habe eine Anzeige.

  • @ Ragnar, dass mit dem Zurückhalten war darauf bezogen, dass von der "Fachseite" zum Teil absolute Unkenntnis herrscht und man da nur gegen Windmühlen rennt!

    Gruß

    Dose