Versand von SSW

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.451 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juli 2016 um 15:34) ist von Knallebum.

  • Sagt mal, wie versendet ihr Artikel mit Altersfreigabe ? (SSW oder Munition etc.)
    Ausweis schicken lassen is klar, aber müßte man nicht auch das Alter noch vom Anlieferer prüfen lassen, damit z.B. kein Minderjähriger der im Haushalt lebt das Paket annimmt?
    Kennt sich einer da mit der rechtlichen Situation aus?

  • In dem Fall würde ich sagen da hat der Empfänger darauf zu achten, ich hab mich mit der Ausweißkopie genug abgesichert.
    Wenn der Sprössling vom empfänger annimt warum nicht? Wenn er es öffnet hat der Empfänger das Problem nicht ich.
    Wäre meine bescheidene Meinung. Von mir aus mach nen aufkleber drauf Ab18 dann obliegt es dem Postboten ob er es dem Junior aushändigt. :rolleyes:

  • Es ist ja wie überall im Leben, interessant wird es nicht solange alles gut läuft,
    sondern erst wenn etwas in die Hose geht, z.B. der Junior 20 Minuten nachdem die Post kam
    auf der Straße mit einer SSW angetroffen wird, oder Seinen Kumpels zeigt und deren Mom sich (zu recht) aufregt.

    Bei einem Aufkleber kann sich der Postmann auch denken "Wir bieten einen entsprechenden Service an, soll der Kunde den buchen".
    Er ist nicht in der Pflicht.
    Weiterhin ist das Paket mit solch einem Aufkleber für den Junior noch um vieles interessanter. ;^)
    Der Absender ist in der Pflicht dafür sorge zu tragen das nur Berechtigte Zugriff bekommen,
    bucht Er einen entsprechenden Service, so hat Er alles Menschenmögliche getan, bzw. die Verantwortung an den Transporteur abgegeben.
    Dafür hat er dann auch einen Beleg.

    Letztlich muß jeder selbst wissen, was Ihm das bisschen Seelenfrieden wert ist.

  • Ohne dem TS auf die Füße treten zu wollen, aber muss wieder um jeden Schei$$ ein Wind gemacht werden?
    Da hat man direkt den Eindruck, die EU läßt grüßen!

    Jeden Tag werden bestimmt hunderte von SSW auf dem Postweg verschickt.
    Mir sind bisher keine Meldungen in den ach so neutralen Medien aufgefallen, in denen von wild um sich schiessenden Kindern berichtet wird, die unberechtigt ein Paket geöffnet haben....

    Denn, wäre dem so, könnt Ihr doch wohl glauben, gäbe es längst ein Gesetz (Verbot) zum Versenden von SSW und Munition, oder??

    Gruß
    Marcus

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • GIbts nicht auch die Möglichkeit der eigenhändigen Übergabe oder so?
    Also das nur der Empfänger das Paket bekommt und kein anderer? Also bei Briefen gibt es sowas auf jeden Fall..

    ansonsten kann ich jursitisch gesehen nur dem Helmut - ein Bär voll zustimmen.

  • Ohne dem TS auf die Füße treten zu wollen, aber muss wieder um jeden Schei$$ ein Wind gemacht werden?


    Nunja, ich mache mir halt Gedanken über sowas. In einem Forum ist es nunmal so daß einige Themen für manche interessant sind und für andere nicht.
    Wenns Dich nicht interessiert lies den Thread halt nicht.

  • Da auch die gängigen Onlineshops die SSW einfach als normales Paket versenden, würde ich mir da keine Sorgen machen. Viel wichtiger ist dabei, dass man nur an die Anschrift versenden sollte, die im Altersnachweis angegeben wird.

    Aber, wenn du wirklich sicher gehen willst, einfach die Alterskontrolle bei Zustellung mitbuchen.

    Gruß

    Golfball

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werd die Altersüberprüfung mitbuchen, so teuer isses ja nicht und das ist mir mein Seelenfrieden wert.

  • Eins darf man auch nicht vergessen: Es gibt ein Postgeheimnis!

    Wenn man vom Käufer einen Altersnachweis fordert hat er - meiner Meinung nach - alles anderen Haushaltsbewohner ggf. darauf hinzuwiesen, dass diese das Paket nicht anzurühren haben.

    Machen Sie es doch, geschieht dies durch eine unerlaubte Handlung (könnte eine OWI sein).

    ...ich bin es schließlich auch nicht Schuld, wenn ich eine SSW verkaufe, und der Verkäufer sie nach Erhalt nicht so wegpackt, dass z.B. ein Jugendlicher ran kann. Irgendwann geht die Haftung ja vom Verkäufer auf den neuen Besitzer/Eigentümer über.

    Ü18 Versand ist trotzdem immer eine Option, um sicher zu gehen.

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  • Hallo Knallebumm, :winke:

    war früh am Morgen. Der letzte Satz ist richtig. Aber davor warst du noch nicht so richtig wach? *gr* Total falsche Fährte.  :troest:  :wegdamit:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da auch die gängigen Onlineshops die SSW einfach als normales Paket versenden, würde ich mir da keine Sorgen machen. Viel wichtiger ist dabei, dass man nur an die Anschrift versenden sollte, die im Altersnachweis angegeben wird.

    Aber, wenn du wirklich sicher gehen willst, einfach die Alterskontrolle bei Zustellung mitbuchen.

    Gruß

    Golfball

    Wer EDV-Technisch nur halbwegs gut drauf ist, hat kein Problem eine gefakte Personalausweiß-Kopie an den Online-Shop zu senden.
    Deshalb sendet z.B. 4Komma5 Artikel Ü18 mit Postident. Da nimmt der Post (DHL) -Bote dann die Personalausweiß-Nummer auf.
    Ich handhabe das bei E-Gun Verkäufen auch so.

  • Hallo Knallebumm, :winke:

    war früh am Morgen. Der letzte Satz ist richtig. Aber davor warst du noch nicht so richtig wach? *gr* Total falsche Fährte.  :troest:  :wegdamit:

    Moin.

    Ich glaube du hast mich falsch verstanden:

    Natürlich ist vorher ein Altersnachweis zu fordern! Nur auf das Postgeheimnis verlassen geht natürlich nicht.

    Wenn der Altersnachweis gefordert wurde, und ein Jugendlicher öffnet dann ein Paket das nicht für Ihn bestimmt ist, dann ist das eine unerlaubte Handlung durch den Jugendlichen. Genauso wie wenn er z.B. ne Schublade aufbrechen würde um sich Zugriff auf eine SSW zu verschaffen. Wäre ja noch schöner wenn ich dir heute eine SSW verkaufen würde, ein Jahr später verschafft sich jemand fremdes illegal zugriff, und ich werde dann juristisch belangt.

    Nosferatu2008
    Da liegst du aber mal schwer daneben!

    Die Egun-ID hat rechtlich 0 Wert! Als Verkäufer hast du dich selbst über die Volljährigkeit des Käufers zu informieren, und diese Aufgabe nicht an einen Dritten abzugeben. Da gibt es auch keinen Diskussionspielraum, so ist es. Ich selber verlange auch immer einen separaten Altersnachweis, weise aber in meinen Auktionen vorher darauf hin.

    Die Egun-ID ist höchstens ein "nettes Indiz", dass der Verkäufer vermeintlich nix zu verbergen hat, und sich deshalb gegenüber Egun mal zu erkennen gegeben hat. Wirkt vielleicht etwas seröser bei einem Kauf. Ansonsten ist sie nichts wert. Glaube du solltest deine Einstellung gründlich überdenken, du bist nämlich auf dem Holzweg. ;^) Wenn jemand von dir einen Altersnachweis fordert macht er nur eines: Er hält sich ans Gesetz!

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    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (7. Juli 2016 um 05:58)

  • Mal ganz ehrlich, ich bin Zertifiziertes Egun Mitglied um nicht jedem Honk meinen PW
    als Kopie zu schicken. In dem fall würde ich sofort abspringen. Meine Ausweisdaten gehen nämlich nicht jeden was an.


    Na, da hast Du mich jetzt nicht ganz richtig verstanden.
    Der Postbote liefert in diesem Fall nur an die betreffende Person.
    Nicht an Nachbarn und auch nicht an Familienmitglieder etc.
    Dazu nimmt Er (oder Sie) die Personalausweißnummer auf.
    Klar, niemand mag unbedingt seinen Ausweiß herumreichen, aber als Versender / Verkäufer ist man selbst die "juristische Person"
    nicht E-Gun. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was eine E-Gun Zertifizierung im Rechtsfall wirklich wert ist?
    Ich hatte es schon, da sollte ich an einen Freund liefern, denn seine Frau durfte nichts davon mitbekommen...
    Also nix für ungut... ;^)

  • Als Verkäufer hast du dich selbst über die Volljährigkeit des Käufers zu informieren, und diese Aufgabe nicht an einen Dritten abzugeben. Da gibt es auch keinen Diskussionspielraum, so ist es.


    Dann ist eine Zustellung durch einen Dritten - z.b. Postboten -
    aber auch nicht möglich.
    Selbstverständlich darf man jede Verpflichtung delegieren. Es
    befreit nur nicht von der Haftung.
    Dabei muss man Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden. Im
    Zivilrecht haftet man sobald ein Schaden eingetreten ist den
    man zu verantworten hat. Im Strafrecht (darum geht es hier)
    muss man vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln um eine
    Strafe zu verwirken. Das ist sicher nicht gegeben wenn ich
    z.B, die Post beauftrage den Ausweis des Empfängers zu
    kontrollieren. Wie kann das dann gegeben sein wenn ich eGun
    beauftrage das Alter des Käufers zu prüfen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Egun-ID hat rechtlich 0 Wert! Als Verkäufer hast du dich selbst über die Volljährigkeit des Käufers zu informieren, und diese Aufgabe nicht an einen Dritten abzugeben. Da gibt es auch keinen Diskussionspielraum, so ist es. Ich selber verlange auch immer einen separaten Altersnachweis, weise aber in meinen Auktionen vorher darauf hin.

    Die Egun-ID ist höchstens ein "nettes Indiz", dass der Verkäufer vermeintlich nix zu verbergen hat, und sich deshalb gegenüber Egun mal zu erkennen gegeben hat. Wirkt vielleicht etwas seröser bei einem Kauf. Ansonsten ist sie nichts wert. Glaube du solltest deine Einstellung gründlich überdenken, du bist nämlich auf dem Holzweg. ;^) Wenn jemand von dir einen Altersnachweis fordert macht er nur eines: Er hält sich ans Gesetz!


    Ich bin seit ich Egun hab viermal umgezogen jedesmal muss ich meine Egun ID erneuern macht ja auch sinn Name adresse müssen ja passen.
    Ob ich mich nun Jedem VK gegenüber ausweise oder der Plattform dürfte rein rechtlich keienen Unterschied machen.
    Ob man dir nun Falsche Daten schickt oder eben Egun ist doch egal, in beiden Fällen musst du davon ausgehen das die Daten korrekt sind.
    Wenn wirklich wer drauf bestehen würde nochmal zusätzlich ein Personalausweis zu fordern würde er den vermutlich von mir auch bekommen aber alles ausser Name und Geb. Datum wäre geschwärtzt vermutlich sogar das Bild.
    Und post ID würde natürlich auch Funktionieren wenn man möchte du gibst ja meinen Namen auf der Post an und die Adresse an die du versenden willst und dann Prüft der Postbote die auch und der notiert sich zusätzlich die Personalausweis Nummer. die du aber nicht benötigst, für was auch? Solltest du an einen Falschen adresaten versenden kannst dich darauf berufen das er eine Egun ID hat. Somit bist du in dem Fall eh fein raus da hat nämlich egun dann ein Problem aber ich denke die werden auch ein Paar juristen haben die dem Kunden dann auf die Füse treten.

  • Wenn ich da beim Onkel Egon was veräußere bestehe ich auch auf einen Altersnachweis durch den Käufer. Wenn der mit einer freien Waffe die er von mir hat irgendeinen Blödsinn baut wenden sich die Ermittler garantiert an mich, wenn der noch nicht volljährig war. Da hilft ein egun-Zertifikat gar nix....Der Teufel steckt hier im Detail: bei Postident und ähnlichen Verfahren wird dieser Dienst ausdrücklich von mir beauftragt eine Verifikation des Empfängers vorzunehmen. Und da reicht eine gefälschte Ausweiskopie eben nicht aus. Das Auktionshaus wird aber NICHT von mir beauftragt, und die halten sich bei Problemen da auch fein raus (siehe Geschäftsbedingungen ). Ich möchte eine Ausweiskopie mit Geburtsdatum und Adresse, das Bild kann geschwärzt sein. Da, und nur da geht die Sendung hin....Sollte die mir übermittelte Kopie gefälscht sein, kann ich es auch nicht ändern, aber ich kann dokumentieren das ich meinen Pflichten dem Waffengesetz gegenüber nachgekommen bin. Nur der Verweis auf ein Zertifikat ist mir da viiiel zu windig.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)