Wenn ich da beim Onkel Egon was veräußere bestehe ich auch auf einen Altersnachweis durch den Käufer. Wenn der mit einer freien Waffe die er von mir hat irgendeinen Blödsinn baut wenden sich die Ermittler garantiert an mich, wenn der noch nicht volljährig war. Da hilft ein egun-Zertifikat gar nix....Der Teufel steckt hier im Detail: bei Postident und ähnlichen Verfahren wird dieser Dienst ausdrücklich von mir beauftragt eine Verifikation des Empfängers vorzunehmen. Und da reicht eine gefälschte Ausweiskopie eben nicht aus. Das Auktionshaus wird aber NICHT von mir beauftragt, und die halten sich bei Problemen da auch fein raus (siehe Geschäftsbedingungen ). Ich möchte eine Ausweiskopie mit Geburtsdatum und Adresse, das Bild kann geschwärzt sein. Da, und nur da geht die Sendung hin....Sollte die mir übermittelte Kopie gefälscht sein, kann ich es auch nicht ändern, aber ich kann dokumentieren das ich meinen Pflichten dem Waffengesetz gegenüber nachgekommen bin. Nur der Verweis auf ein Zertifikat ist mir da viiiel zu windig.
Sehr treffend formuliert!
Jetzt wirfst du aber einiges durcheinander.
Wenn du die Haftung delegierst bist du es Schuld, wenn dein Erfüllungsgehilfe, hier Firma Egun, "Mist baut".
Die Frage, an wen der Postzusteller ein Paket ausliefert, ist doch ein ganz anderes Thema.
Hier ist die Frage: Hast du als Verkäufer das Paket an die richtige Person geschickt, und auf welchem Wege bekam ein unberechtigter Zugriff. Wie meine persönliche Einschätzung zu dem Thema ist, hab ich zuvor hinreichend erläutert.
Es sind letztlich zwei Sachverhalte die nichts miteiander zu tun haben.
Um Zivilrecht geht es nicht. Es geht um die Frage, wann man sich als Verkäufer strafbar macht bei sorgloser Übergabe einer freien Waffe und wie weit die Prüfungsverpflichtung geht.