Innerhalb des befriedeten Besitzes-und Druckluft . Irgendwann ist auch mal gut

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 15.409 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2016 um 00:15) ist von air4peace.

  • hier herrscht selbstjustiz. Du spielst keine Rolle. Die Dinos sind ausgestorben du Juraheini.Du aus dem Jurazeitalter.Dir knall ich gerne mal ein Dia ........... entfernt
    Ok zugegeben, das war nicht nett. Sorry.

    1 Woche Pause, beim nächsten Mal bist Du raus, gilmore

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (30. April 2016 um 00:29)

  • geb bitte nie in öffentlichen Chats mit deinem Studium an. Kann nur nach hinten losgehen. Ist nicht persönlich gemeint

  • was geht mit dem :n25: ab?
    Würde ich Theologie studieren - wäre ich ein Kinderschänder?, Würde ich Pädagogik studieren - wäre ich ein Kinderverzieher; Würde ich Medizin studieren - wäre ich ein Kurpfuscher???
    ähm, mit 28 Jahren kann ich auf 10 Jahre ehrenamtliche Arbeit im Schießsport zurückblicken - und übrigens, ersteres trifft zu.

    Freu dich dass es einen Juristen gibt, der aktiv Freude am Schießsport hat, er wird in seiner Dienstzeit anders als andere zu diesem Hobby stehen...

    mfsg daniel

  • Hallo,

    ich kann und will hier keine juristische Beratung abgeben
    aber meine Gedanken darf ich doch in diesem Forum äußern.


    Zum Thema Beweislast:
    Es gibt Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Im
    Zivilrecht muss derjenige beweisen, der eine Sache behauptet. Im Verwaltungsrecht
    wird die Sache sehr kompliziert. Viele Sachbearbeiter sind verunsichert und
    lassen es auf eine Klage ankommen. Das Gericht muss dann ausurteilen, was Sache
    ist. Im Strafrecht ist der Zeuge zunächst der Beweis.

    Zum Thema des Starters:
    Die Nachbarin kann Dir einiges an Stress bereiten und das
    Thema Waffen wird zur Zeit divergent diskutiert. Ich glaube nicht, dass sie
    zivilrechtlich gegen Dich vorgehen wird, weil Sie das ja ihr Geld kostet, aber
    die beiden anderen Wege können auch einiges Nerven, Zeit und Geld kosten.


    Die Sache wird sehr eng ausgelegt. Das Geschoss darf auf
    keinen Fall das befriedete Grundstück verlassen können. Du musst also zu allen
    Seiten einen Kugelfang haben! Sehe Dir die Schießstände in einem Schützenverein
    an. Diese Bahnen sind abgenommen. Du schießt hier aus einer Hütte mit Dach, hohen
    Seitenwänden, hoher Rückwand und je nach Entfernung Brücken mit ca. 2 m
    Unterkante quer über der Schussrichtung und Kugelfang in Schussrichtung.


    Du müsstest Dir so etwas Vorgenanntes bauen. Im Endeffekt
    ist es einfacher Indoor zu schießen. Ein 12m langer Kellergang wäre ideal.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Freu dich dass es einen Juristen gibt, der aktiv Freude am Schießsport hat, er wird in seiner Dienstzeit anders als andere zu diesem Hobby stehen...

    Danke, sehe ich genauso.

    Und @ GTX:344 das war kein "angeben", sondern nur eine Angabe, dass ich halbwegs darüber bescheid weiß, wenns um Gesetze geht

  • Ich nehme an, dass du ersteres nicht zu befürchten hast. Zweites würde in deinem konkreten Fall bedeuten, dass dein "Nachbar" eine Straftat (da ballert jemand scharf herum, ö.ä.) der Polizei gemeldet hat.

    Für die Polizei, die mit dieser Begründung (Gefahr im Verzug) bei dir dann aufkreuzt, wäre die Sache dann augenblicklich erledigt - und dein Nachbar wäre ziemlich unten durch bei den Herren/Damen Beamten. Denn du könntest dann im Gegenzug gemäß §145d StgB eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die dann allerdings nicht mehr unbegründet wäre.

    Hatten das schon mal in einem anderem Thread. So einfach ist das nicht. Wenn der Nachbar nicht wissentlich falsche Angaben macht, steht er keinesfalls dumm da. Schlimmstenfalls kann es sogar passieren, dass die Waffe/Waffen erst mal sichergestellt werden, eine Anzeige eingeleitet wird und die Waffen erst mal zur waffentechnischen Untersuchung gegeben werden. Was meinst du wieviele PTB/F im Fünfeck jede Woche wegen ähnlicher Sachverhalte sichergestellt werden!? Am Ende kommt zwar nichts herum, aber man hat den Ärger erstmal am Hals und der kann auch bei eingestelltem Verfahren durchaus weitreichend sein (Stichwort: Zuverlässigkeit, oder disziplinare Ermittlungen des Arbeitgebers).
    Nicht ohne Grund betreiben Mitglieder von Schützenvereinen einen riesen Aufwand um ihre freie Waffen, was das Schießen und Lagern betrifft!

    Eine Anzeige nach 145 ist Unsinn, da ja zumindest der Anfangsverdacht begründet ist und diese somit völlig ins Leere läuft. DAMIT würde man sich bei den Behörden lächerlich machen!

    Ich sags noch mal; Waffenbesitzer, und damit meine ich auch Besitzer von Anscheinswaffen (Softair 0,5 J) oder freien Waffen (PTB, freie Luftgewehr, Airsoft) haben eine besondere Verantwortung. Das heißt, im Zweifelsfall ist nicht alles was erlaubt ist auch immer sinnvoll. Hier muss man, auch wenn man mit den Zähnen knirscht, seiner Umwelt entgegenkommen, da die Gegenseite hier grundsätzlich am längeren Hebel sitzt! Alles was keine 4 Meter hohe Betonmauer ist, kann im Zweifellsfall immer als nicht ausreichend deklariert werden wenn es ums Schießen im Freien geht!

    Edit: Viper 1497 hat es letzten Endes schön auf den Punkt gebracht!

    Einmal editiert, zuletzt von DrDosenbier (30. April 2016 um 10:18)

  • Liegt die besondere Verantwortung also darin, direkt zu kuschen anstatt zu prüfen, wie weit man das Recht auf seiner Seite hat? Also nur noch im stillen Kämmerlein und wo es nieman hören und sehen kann? So tun als wäre es bereits illegal? Da kann man sich gleich mit einem Bein in den Knast stellen!

    Wenn so große Zweifel daran bestehen, dass man als PTB/F-Schütze das Recht auf seiner Seite hat, warum investiert man dann Zeit und Geld in dieses Hobby? Ist es der Reiz des fast schon illegalem? Wenn es fast schon verboten ist, dann machts doch gleich noch mal so viel Spaß, nicht?

    Wenn man weiterhin lieber seine Rechte verstreichen lässt anstatt dafür einzustehen und einzufordern, braucht sich auch keiner wundern wenn F-Waffen bald noch stärker sanktioniert werden! Das haben wir dann dem Duckmäusertum zu verdanken! Dafür schon mal vielen Dank im Voraus *knicks

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Okay...weil es scheinbar soooo schwierig ist; ich zitiere mich nochmal selbst:


    Ich sags noch mal; Waffenbesitzer, und damit meine ich auch Besitzer von Anscheinswaffen (Softair 0,5 J) oder freien Waffen (PTB, freie Luftgewehr, Airsoft) haben eine besondere Verantwortung. Das heißt, im Zweifelsfall ist nicht alles was erlaubt ist auch immer sinnvoll.


    Wer damit nicht klarkommt, der sollte sich wirklich ein neues Hobby suchen!

  • Die Polemik kannst du dir sparen!

    Nur weil etwas erlaubt ist, hat man noch lange keinen Rechtsanspruch darauf!

    Im Fall des TS kann die Ordnungsbehörde ihm das Schießen auf dem Grundstück einfach verbieten! Ohne richterliche Entscheidung oder Ähnlichem! Das gibt das Waffengesetz her!
    Er kann dann zwar gegen diese Entscheidung klagen, aber wer schonmal gegen die Verwaltung vorgegangen ist, der weiß wie teuer und wenig aussichtsreich das ganze ist.

    Entweder man findet mit den Nachbarn einen Konsens, oder man kann das Schießen auf dem Grundstück vergessen. Denn ein grundsätzliches Recht darauf, was einige hier offenbar denken, hat man nämlich nicht!

  • Wenn der Nachbar sein Ok dazu gibt, dann ist es Recht. Andernfalls nicht. Ich wusste bis jetzt nicht, dass Recht durch Nachbarn gesprochen wird. Wenn der also nicht will, was man selbst möchte, hat man eben Pech gehabt. Was darf ich und was nicht? Gleich mal den Nachbar fragen. Der muss es ja wissen.

    Ich bin da halt ein bisken anders gestrickt. Ich mag mir nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen lassen. Aber jeder so gut er kann.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Bitte entschuldigt falls hier Rechtschreibfehler drin sind, ich diktiere mit dem Handy.

    Ich weiß gar nicht warum man sich hier die Köpfe heiß redet. Wenn das Geschoss das Grundstück auf irgendeine Weise verlassen kann, dann ist das Schießen auch auf privatem befriedeten Besitztums verboten.

    Und ganz ehrlich, dieses Thema hatten wir hier ungefähr schon 500-mal. Und es läuft jedes Mal auf das gleiche Ergebnis hinaus. Ich kann nur jedem raten der Einschätzung von Bastelfreak und Doc Dosenbier zu folgen. Die zwei wissen nämlich ganz genau von was sie reden.

    Viele liebe Grüße, Sparky

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich wollte da auch nicht wirklich ne grundsatzdebatte draus machen.
    Nochmals virlrn dank für die rege betriligung am thema.
    Ich habe dieses hobby schon seit jahrrn und habe mich immer rechtskonfotm und defensiv verhalten.
    Aber davon hab ich die nase gestrichen voll.
    Die leute die da do einen krach schlaen und schreien hilfe waffen- sind nicht alle rtl2 geschädigt.
    Virle wissen daß man gar keine gefahr ist. Aber es funktioniert halt immer wie im mittelalter. Früher brüllte man "hexe" und die inquisition stand auf der matte. Heut brüllt msn "waffennarr"(geiles wort) und schon hat man die polizei im haus.
    Wenn es nur darum geht sich wichtig zu tun geht es immer ganz schnell.

  • So einfach ist das alles nicht. Jeder Fall ist etwas anders und dem entsprechend wird auch das Recht ausgelegt.

    Die direkten Nachbarn haben kein Problem damit, wohl aber eine aus der zweiten Reihe. Ruhestörung ist praktisch auszuschließen. Dann geht es sich darum, zu prüfen, ob er die Nachbarin überhaupt treffen könnte. Und genau das würde ich der Nachbarin überlassen.

    Angenommen, die Nachbarin kann gar nicht getroffen werden, weil sie z.b. gar nicht in Schußrichtung wohnt, oder hier Schutzfänge errichtet sind, dann ist sie von etwaigen Owi ja gar nicht berührt! Wenn dem TS trotzdem das Schußrecht verwehrt wird, dann deswegen, weil er gesetzl. Auflagen nicht erfüllt hat und nicht, weils der Nachbarin nicht gefällt. Das ist zweierlei. Letztendlich geht es also nicht um die Nachbarin, sondern ob gestzl. Auflagen eingehalten wurden. Wollte ich hier einen Konsens finden, dann deswegen, weil ich selbst Zweifel an meiner Rechtsmäßigkeit habe. So schadet es nicht, sich selbst noch mal schlau zu machen aber deswegen den Bückling machen oder gleich die Flinte ins Korn werfen ist auch keine Option.

    Wenn man sich gleich zurück zieht, ist das nur ein Zeichen von Schwäche und damit rückt man sich selbst in eine ungünstige Position. Kein Wunder wenn F-Waffen bald ganz verboten werden. Wird darüber aber gestritten, kann man auch feststellen, dass gewisse Auflagen einfach Murks sind und abgeschafft werden können. Nicht ein Verbot sondern eine Lockerung muss das Ziel sein!
    Das geht nicht, wenn ich mein Recht gleich beim Nachbarn abgebe. Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei aber wer gleich aufgibt, braucht sein Recht gar nicht. Und je mehr sich so ins Bockshorn jagen lassen, desto näher rückt ein Verbot.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ihr Lieben.

    Nochmals virlrn dank für die rege betriligung am thema.

    Angriff ist die beste Verteidigung!
    Wie hier vielfach empfohlen, den Dialog suchen. Mit einem Sträußchen Blumen hin und dann auf das Waffengesetz hinweisen. Man kann ja vielleicht auch erwähnen, dass Fehlalarmierungen der Rennleitung kostenpflichtig enden können.

    Es hat überhaupt nichts mit Selbstmitleid zu tun, wir haben es nicht leicht! Ein Bekannter meiner Mutter ließ immer kein gutes Haar an uns Schützen - Kriminelle unter Generalverdacht, das übliche eben.

    Eines Tages: "Schnell, der Graureiher ist an meinem Teich und frisst die Kois! Pack dein Gewehr und komm!"


    Wilderei, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Naturschutz?

    Meine Antwort: "Trost gibt dir in allen Dingen, Ritter Götz von Berlichingen!" oder kurz LMAA!


    Weil ich eben nicht kriminell bin und meine Waffen handhabe, wie der Gesetzgeber das von mir verlangt.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Mal eine andere ganz interessante Frage:
    Wir sind uns ja einig, das ein Geschoss das umfriedete Besitztum nicht verlassen darf.
    Andrerseits darf der Inhaber des Haurechts ja das Schiesen auf seinem Grundstück unter den vorgenannten Bedingungen erlauben.
    Wie sieht es dann eigentkich aus, wenn die umliegenden Nachbarn alles Waffenfreunde sind und dem Mittleren eine Schieserlaubnis für ihr Grundstück gebe erteilen.
    Dann kann ein Diabolo zwar das mittlere Grundstück verlassen, ist auf den umliegenden Grundstücken ja aber auch legal unterwegs bis ihm die Energie ausgeht...
    ????

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Hi!

    DAS ist mal wirklich interessant!

    So rein vom Gefühl, gepaart mit etwas Logik, würde ich sagen: Ist OK!!

    Der Gesetzgeber schreibt ja nicht , wenn ich nicht irre, EIGENES Grundstück sondern BESITZER! Keine Einschränkung auf einen Besitzer! Wenn also mehrere Besitzer ihre Grundstücke zu einem "zusammenfassen" .... Warum nicht!!

    Viele Grüße

    Thorsten

    Edit: Das wäre so eine Frage, von der ich mal behaupte, stelle diese Frage auf verschiedenen Ämtern und du bekommst die verschiedensten Antworten! :D

    4 Mal editiert, zuletzt von Bastelfreak (30. April 2016 um 22:33)

  • Mal eine andere ganz interessante Frage:
    Wir sind uns ja einig, das ein Geschoss das umfriedete Besitztum nicht verlassen darf.
    Andrerseits darf der Inhaber des Haurechts ja das Schiesen auf seinem Grundstück unter den vorgenannten Bedingungen erlauben.
    Wie sieht es dann eigentkich aus, wenn die umliegenden Nachbarn alles Waffenfreunde sind und dem Mittleren eine Schieserlaubnis für ihr Grundstück gebe erteilen.
    Dann kann ein Diabolo zwar das mittlere Grundstück verlassen, ist auf den umliegenden Grundstücken ja aber auch legal unterwegs bis ihm die Energie ausgeht...
    ????


    Sowas macht man einfach ohne im Internet zu fragen. ;^)

  • Die Gesetzeslage hat ja Bastelfreak weiter oben schon beschrieben. Da gibt es nichts dran zu deuteln.
    Nun gibt es aber, wie so oft im Leben, Umstände, die mit "Wo kein Kläger, da kein Richter" am besten umschrieben sind. Ich denke, dass viele Hobbyschützen auf dieser Grundlage "unterwegs" sind.
    Aber im Eingangsthread wurde ja eindeutig auf das Vorhandensein eines möglichen Klägers bzw. einer Klägerin hingewiesen. Nun, dann muss man sich eben an die Gesetze halten. Oder aber mit den Konsequenzen zurecht kommen, so oder so.
    Man kann sich aber natürlich auch darüber aufregen, sich ausk..., das nicht in Ordnung finden usw. Und das kann man auch gern artikulieren, wie ja hier geschehen. Wenns hilft... Aber unser geballtes Mitgefühl und Verständnis ändert an der Lage nichts.

    Was die "Sammelgrundstücke" betrifft - sicherlich machbar, zumindest in der Theorie. In der Praxis wirds daran scheitern, dass Privatgrundstücke überwiegend an öffentliche (Verkehrs-)Flächen grenzen. Und selbst wenn man das fragliche Grundstück nur über benachbarte Grundstücke mit Wegerechten erreicht, das Einverständnis der kompletten Nachbarschaft ist ja der Zustand, den der Threadstarter eben nicht hat.