Ein Kfz ist eine mitgeführte Sache und eine solche darf zur Eigensicherung jederzeit durchsucht werden. Von vorne bis hinten. Und es bedarf auch keinerlei Ausflucht hinsichtlich eines zu sehenden Warndreiecks oder Verbandskastens, um in den Kofferraum zu sehen. Das ist Blödsinn. Wenn ich dort reinschauen will, dann tue ich das auch.
Nichts mit begründetem Anfangsverdacht. Wir sind ja noch gar nicht im Bereich der Vorschriften der StPO, sondern immer noch im Polizeirecht.
Sorry, aber das ist falsch. Du darfst - auch unter Einbeziehung von Polizeirecht - keine Personen und/oder Autos durchsuchen, außer sie stimmt zu oder gilt als Verdächtiger nach §102 oder Unverdächtiger nach §103 StPO. Machst du das trotzdem, obwohl die Person sagt sie möchte das nicht (Schweigen gilt als Zustimmung), machst du dich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar...