Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 15.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2016 um 01:01) ist von Jhary.

  • das funktioniert? ?(

    Ja das geht. Rechtlich darf die Polizei ohne begründeten Anfangsverdacht weder verlangen, dass du aussteigst, noch einen Alkohol-/Drogentest-Schnelltest erzwingen. Deshalb wird einfach nach Verbandskasten und Warndreieck gefragt. Diese musst du vorzeigen. Wenn du dazu aussteigen und zum Kofferraum laufen musst, ist das dein Problem. Hast du alles vorne kannst du sitzen bleiben.

    Ich weiss das übrigens nur so genau, weil ich vor über 10 Jahren eine Zeitlang jeden Tag 100 km Fahrtweg zur Arbeit hatte und die Arbeitsstätte Nahe der Holländischen Grenze war. Da wurde ich aufgrund des fremden Kennzeichens rausgezogen, wegen Verdacht auf Drogenschmuggel. Mein Auto wurde mit Spürhund durchsucht und ich wurde gefragt, ob ich mit einem Drogenschnelltest einverstanden bin. Mir keiner Schuld bewusst habe ich zugestimmt. Das Ergebnis war (falsch!) positiv und ich musste mir anhören, dass ich der Abschaum der Gesellschaft bin, durfte nicht weiterfahren, musste ins Krankenhaus bzgl. Blutabnahme und musste notgedrungen meinen Chef anrufen, damit er mich bei der Polizei abholt. Chef hat es übrigens locker genommen. Das Ergebnis der Blutprobe war dann negativ...

    Danach habe ich mich rechtlich informiert. Erstens sind die Drogentests oft falsch positiv und zweitens sollte man bei einer Kontrolle nichts zustimmen. Da kann schon ein kleines Wegknicken beim Aussteigen für einen Anfangsverdacht für alles mögliche reichen. Am besten nur alles angefragte ohne unnötige Kommentare aus dem Fenster reichen.

    Das wissen auch Polizisten (meist?). Bei der nächsten Kontrolle habe ich den Drogenschnelltest verneint und dem Beamten gesagt er müsste mir schon von einem Arzt Blutabnehmen lassen und erhält dann - weil fehlender Anfangsverdacht - eine Anzeige wegen Körperverletzung (Ja, das pieksen mit Nadel ist Körperverletzung. Ob man vor Gericht den fehlenden Anfangsverdacht beweisen kann ist natürlich was anderes, hat aber bei einigen wohl schon geklappt). Etwas überrascht fragte der Beamte mich nach den Geünden für meine ungewöhnlich Antwort. Nachdem ich ihm meine vorherigen Erfahrungen ruhig und sachlich geschildert habe, war er verständnisvoll und wünschte mir eine gute Weiterfahrt...

  • Bei einer Kontrolle einfach anmelden und nicht zum Handschuhfach springen uns raus holen ala "Hier meine SSW" sonst habt ihr ganz schnell ne scharfe p30 vor eurer Brust. Ruhig und sachlich sagen "ich bin zum führen einer SSW berechtigt und führe diese mit. (Am Körper, im Handschuhfach". Die Beamten werden Sie sehen wollen und Sie werden nicht wollen das IHR sie selbst aus dem Handschuhfach holt. zu mindest nicht ohne Aufforderung. Nach sichtung des KWS und der Waffe könnt ihr auch schon weiter fahren sollte nicht sonst irgendwas im argen liegen.

  • Ich führe auch keine SSW.

    Aber wenn ich eine führen würde, dann würde ich in einer Polizeikontrolle überhaupt nichts dazu sagen. Zumindest solange nicht, bis sie mich körperlich kontrollieren und sie finden würden. Erst da würde ich die SSW angeben.

    Mir wäre das übrigens voll peinlich, mit so einem Ding erwischt zu werden.

    Dabei ist es total egal, ob man einen KWS hat, oder nicht. Wenn man den falschen Polizisten da hat, dann bekommt man erstmal trotzdem einen Einlauf.

  • Ich habe den KWS seit seiner Einführung 2003, führe SSW seit 1989 (!) und kam schon mehrere Male in entsprechende Polizeikontrollen. In einem solchen Fall händige ich den KWS grundsätzlich zusammen mit dem Personalausweis aus. Da Polizeibeamte durchaus vernunftbegabte Menschen sind folgt, darauf in der Regel eine Frage wie: "Führen Sie eine Waffe?", welche ich bejahe. Fall erledigt. :^)

    Einmal editiert, zuletzt von gasbag (19. Januar 2016 um 21:48)

  • Ich war noch nicht in der Situation (auch weil ich meine SSW normalerweise nicht mit mir führe), würde aber im Fall einer Polizeikontrolle SOFORT und UNGEFRAGT erklären, dass ich eine SSW "am Mann" habe.
    Ganz einfach deshalb, weil die Teile oft von den Originalen kaum zu unterscheiden sind.
    Und man möge bitte mal überlegen: Ein Polizist ist jemand, der
    1. in seinem Job permanent Gefahr läuft, von jetzt auf gleich in hoch-, oft sogar lebensgefährliche Situationen zu kommen und daher entsprechend sensibilisiert ist
    2. möglicherweise schon selbst Kollegen verloren hat, die im Einsatz getötet wurden
    3. mit einer scharfen Waffe ausgestattet ist.

    Da liegt es doch auch in meinem eigenen Interesse, Missverständnisse zu vermeiden und sofort auf die mitgeführte SSW hinzuweisen.

  • Es gibt auch alternativen zur SSW, die keine Probleme machen...

    >>>KLICK<<<

    :thumbsup:

    Aber mal ernst:
    Ich kenne keinen, der schon mal ohne triftigen Grund einfach so in der Fußgängerzone kontrolliert wurde. Wenn sowas
    passiert, dann weil evtl im Umfeld grad was passiert ist. Aber völlig ohne Anfangsverdacht? Unwahrscheinlich.

    Ansonsten sehe ich das auch so wie Conni73.
    Spätedens vor dem Griff in die Jacke zum Ausweis würde ich dem Polizisten mitteilen, das ich eine SSW dabei habe.
    Bevor ich auf dem Boden liege und nicht weiß wie mir geschieht, ziehe ich das vor.

    Das alles ist aber (genau wie ein evtl Überfall) von der jeweiligen Situation abhängig. Ein Standartverhalten gibt
    es da eher nicht.

  • Aber mal ernst:
    Ich kenne keinen, der schon mal ohne triftigen Grund einfach so in der Fußgängerzone kontrolliert wurde. Wenn sowas
    passiert, dann weil evtl im Umfeld grad was passiert ist. Aber völlig ohne Anfangsverdacht?

    Das kann durchaus vorkommen, wenn man z. B. früh morgens um halb 4 alleine auf der Frankfurter Konstablerwache unterwegs ist. Und das ist auch gut so...

  • Ja das geht. Rechtlich darf die Polizei ohne begründeten Anfangsverdacht weder verlangen, dass du aussteigst, noch einen Alkohol-/Drogentest-Schnelltest erzwingen. Deshalb wird einfach nach Verbandskasten und Warndreieck gefragt. Diese musst du vorzeigen. Wenn du dazu aussteigen und zum Kofferraum laufen musst, ist das dein Problem. Hast du alles vorne kannst du sitzen bleiben.

    nein, das geht nicht. Weil: Ein Kfz ist eine mitgeführte Sache und eine solche darf zur Eigensicherung jederzeit durchsucht werden. Von vorne bis hinten. Und es bedarf auch keinerlei Ausflucht hinsichtlich eines zu sehenden Warndreiecks oder Verbandskastens, um in den Kofferraum zu sehen. Das ist Blödsinn. Wenn ich dort reinschauen will, dann tue ich das auch.

    Nichts mit begründetem Anfangsverdacht. Wir sind ja noch gar nicht im Bereich der Vorschriften der StPO, sondern immer noch im Polizeirecht. Einen Drogentest kann man natürlich verweigern. Niemand ist verpflichtet durch eigenes Zutun sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Dann ordnet die Polizei halt einen Drogentest an, dazu reichen subjektive Eindrücke, die tatsachenbegründet sind. Auch da ist es wieder falsch, dass der Beamte eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen kann. Nur, wenn ihm von Vornherein bekannt ist, dass der Verkehrsteilnehmer nichts eingenommen hat. Bsp: Nachbar, dem er eins auswischen möchte.

    Das wissen auch Polizisten (meist?). Bei der nächsten Kontrolle habe ich den Drogenschnelltest verneint und dem Beamten gesagt er müsste mir schon von einem Arzt Blutabnehmen lassen und erhält dann - weil fehlender Anfangsverdacht - eine Anzeige wegen Körperverletzung (Ja, das piksen mit Nadel ist Körperverletzung.

    Falsch. Siehe oben.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • sind wir mal ehrlich, viele die immer da groß erzählen sind in der kontrolle dann auch so klein mit hut.
    theorie und praxis sind zwei verschiedene sachen. wer in einer kontrolle nicht kooperativ und freundlich ist, sondern patzig auf irgendwelche angeblichen rechte pocht, die er mal irgendwo gelesen hat, wird dann auch die eigentlich normalerweise relativ entspannte stimmung (wenn ich mir nix vorzuwerfen habe, dann ist so eine kontrolle auch absolut kein problem) nicht gerade fördern. die beamten sind auch nur menschen und wollen ihren job machen und da sind halt auch manchmal maßnahmen dabei, die ich als bürger in dem moment ned so toll finde. aber so ist das nunmal. in anderen ländern gibt es gleich eine mit dem schlagstock auf die fresse wenn man da nicht spurt. da haben wir es hier noch gut.

  • Hallo Sparky,

    ich erlaube mir einmal, aus dem "Rechtsfall des Tages" zu zieren:

    "Bei einer normalen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten nicht ohne weiteres in den Kofferraum schauen.Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden." Quelle: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des…ontrolle-25577/

    Es kann natürlich immer mal Gefahr im Verzug sein, die aber auch begründet sein muss, damit die Maßnahme auch rechtens ist bzw. bei nachträglicher Überprüfung auch rechtens bleibt.

    Trotz allem würde ich mich persönlich immer sehr kooperativ verhalten. Die Polizei hat es schon schwer genug, und ich will keinen unnötigen Ärger.

    Beste Grüße vom

    Tumben Trompeter

  • Also ehrlich gesagt mir sind die 50 Euro für kleinen W-Schein viel zu teuer....versprecht euch nicht zuviel von der Schutzwirkung einer SSW....Im Endeffekt kommt ne 2 Meter weit reichende Gas Wolke raus die kleiner ist als das was man schon mit einer 5 Euro Dose erzeugen kann.
    https://www.youtube.com/watch?v=a_d87WWq5Ro

    Die feinen Partikel sind auch weitaus anfälliger für Gegenwind als Schaum oder Gel


    Die 50 Euro sind in hochwertigen 5 Millionen Scoville Pfeffer-Schaum der mal eben 6 Meter genau spritzt und nicht von Wind zurückgetrieben wird weitaus besser investiert wenn es wirklich um Selbstschutz geht.Die nicht abwaschbare Farbe zeigt euch wo ihr getroffen habt und der Polizei nachher wenn sie verhaften soll.

    In Ungarn haben die weitaus bessere SSW...die benutzen da 9mm RK um 28mm Hartgummigeschosse abzuschiessen wie wir Leuchtkugeln..die Gummigeschosse durchschlagen eine Konservendose vorne und hinten,die werden sehr schmerzvoll sein !

    Im Endeffekt habt ihr was was sehr laut bellt...aber einen Maulkorb trägt :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Weedburner (20. Januar 2016 um 12:34)

  • Hi TT,

    alleine nach den Vorschriften der StVO darf das die Polizei nicht. Aber bei einer Verkehrskontrolle spielt auch das Polizeirecht eine Rolle und bei Maßnahmen nach dem Polizeirecht kommt es gar nicht in Betracht einen Durchsuchungsbefehl zu brauchen. Durchsuchungen werden im Polizeirecht geregelt. Gefahr in Verzug kann nur in Verbindung mit zu erwartenden Maßnahmen nach der StPO in Frage kommen.

    Ein PKW ist eine mitgeführte Sache und somit unterliegt diese Sache den Vorschriften zur Durchsuchung von Sachen nach dem Polizeigesetz.

    Wird ein PKW zum Wohnen benutzt, oder ein Wohnmobil, aber auch nur zum WOHNEN, dann sieht es anders aus.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wen das näher interessiert, der findet hier "Polizeiliches Grundwissen für Studium und Praxis":

    http://www.rodorf.de/01_polg/22.htm

    Freundlich grüßt der

    Tumbe Trompeter


    Und darin steht für mich dass die Polizei das eben nicht einfach so darf. Wenn man nichts verbockt, sich ausweisen kann, nicht in einem Gefahrenbereich unterwegs dürfen die Jungs von der Polizei nicht einfach durchsuchen.

    Das ist genauso wie rote glasige Augen kein Anzeichen für Drogenkonsum sind und einen Drogentest rechtfertigen.

  • Über Gründe oder Sinn und Unsinn, eine SSW mit KWS führen zu wollen, sollte man hier nicht pauschal palavern, das ist jedermanns Recht und auch seine eigene Sache, ebenso dass Behördenbescheinigungen halt auch Geld kosten, manchmal viel Geld, das ist schließlich in allem so, nicht nur in diesem speziellen Bereich. Man nehme nur Adressenänderungen, Ausweisausstellungen, Fahrzeugpapiere ändern, dann natürlich auch WBK, EWB etc. Beim Pfefferschaum ist es wie mit allen anderen Reizgasgeschichten - begründet eine Situation den Einsatz dieser Mittel oder ist es überreagiert, ein absoluter Gummiparagraph, bei dem man meist den Kürzeren zieht und da ist es dann sogar noch wahrscheinlicher Ärger zu bekommen, wenn es NOCH krasser wirkt. Und was die Ungarn mit Gummigeschossen anstellen dürfen (solche ähnlichen Waffen gibts hier ebenso im freien Bereich), auch das ist deren Angelegenheit und hat keinerlei Relevanz zum deutschen Recht. Man sollte jedem freigestellt lassen, womit er sich schützen oder besser geschützt fühlen und sich im Rahmen der engen Möglichkeiten bewegen will. Egal, ob es nur bellen kann, einen Maulkorb trägt oder halbwegs Respekt einflößen soll.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Das wissen auch Polizisten (meist?). Bei der nächsten Kontrolle habe ich den Drogenschnelltest verneint und dem Beamten gesagt er müsste mir schon von einem Arzt Blutabnehmen lassen und erhält dann - weil fehlender Anfangsverdacht - eine Anzeige wegen Körperverletzung (Ja, das pieksen mit Nadel ist Körperverletzung. Ob man vor Gericht den fehlenden Anfangsverdacht beweisen kann ist natürlich was anderes, hat aber bei einigen wohl schon geklappt). Etwas überrascht fragte der Beamte mich nach den Geünden für meine ungewöhnlich Antwort. Nachdem ich ihm meine vorherigen Erfahrungen ruhig und sachlich geschildert habe, war er verständnisvoll und wünschte mir eine gute Weiterfahrt...

    Vielleicht noch am Rande hier. Die Polizei weiss um die Unzuverlässigkeit der Drogen-Schnelltests. Ein guter Freund von mir arbeitet bei der Polizei. Er sagt mir, dass Drogenschnelltests nur dann verwendet werden wenn kein direkter Verdacht besteht. Denn wenn der Test negativ ausfällt, gibt es keine Handhabung um den Verdächtigten zu einem Bluttest mit zu nehmen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch, wird der Verdächtigte direkt mit genommen zum Bluttest.