Notwehrrecht

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 8.274 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2015 um 23:08) ist von Musashi.

  • Zitat

    Waffensportfreunde sind für mich jetzt nicht gerade eine klassische Subkultur


    ...korrekt,nicht die klassische sondern die moderne. Waffensport wird aktueller den je zur Subkultur gemacht und die Versuche ihn(uns) aus der gesellschaftlichen Akzeptanz(Mitte) zu drücken sind wohl für jeden unübersehbar...

  • Hans "Doc" Baumann war viele Jahre Chefredakteur der BIKERS NEWS, hat Bücher über die "Rocker" geschrieben und ist anerkannter Kenner der Materie.

  • und die Versuche ihn(uns) aus der gesellschaftlichen Akzeptanz(Mitte) zu drücken


    Die Opferrolle (so es sie denn gibt) scheint zumindest hier vielen zu gefallen....ohne sie wäre dieses Forum halb leer :rolleyes:
    Ich habe es in der von dir beschriebenen Form als Sportschütze nicht erlebt. Sorry.

  • Ein Pfefferspray, das als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
    Kauf, Besitz und Führen ab der Geburt erlaubt, außer bei Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz.
    Selten so einen Schwachsinn gelesen....

  • Hans "Doc" Baumann war viele Jahre Chefredakteur der BIKERS NEWS, hat Bücher über die "Rocker" geschrieben und ist anerkannter Kenner der Materie.

    Ja danke. Ich hatte schon die Befürchtung das ein anderer gemeint sein könnte....

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Auch wenn ich viele Aussagen hier unterschreiben würde und (weil ich) mir natürlich auch eigene Gedanken gemacht habe, spüre ich dennoch eine politische Tendenz.
    Wenn auch vielleicht fast in Vergessenheit geraten, gibt es in unseren Forumsregeln den Absatz "No politics, no cry!"

    Ich bitte also darum, vorsichtig, und in Berücksichtigung unserer Forumsregeln in diesem Thread "herumzushippern".

    Gruß
    Musashi

  • Im Notfall wenn man den Einbrecher hört in der Nacht oder am Tag, einfach schnell in dieses Teil schlüpfen, T-Shirt und Jogginghose,
    oder Pyjama drüber und ich glaube dann verlässt auch der mutigste Einbrecher freiwillig das Haus ..

    *lol*:lol:*lol*

  • spüre ich dennoch eine politische Tendenz.


    Wäre auch schlimm wenn bei Gesetzen die Politik aussen vor wäre.
    Wir sollten aber nicht vergessen, dass unsere Interessen ab einem bestimmten Punkt immer politisch werden
    und solange ein respektvoller Meinungsaustausch stattfindet . . . :whistling:

    einfach schnell in dieses Teil schlüpfen


    Vorher alle Spiegel zuhängen - sonst Herzkasper ! :^)

  • Unser Rechtssytem ist sicherlich nicht fehlerfrei - aber es ist eines der besten auf diesem Planeten !

    LOL

    Ich habe eine Bekannte die dir wiedersprechen würde wenn sie es könnte. Nachdem sie sich vergewaltigen lassen mußte gabs zusätzlich noch Hohn vom Staatsanwalt. Täter Straffrei und sie bekam eine hohe Geldstrafe da sie sich versucht hat zu wehren.

  • Notwehr: "die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Das ist doch schon ein Widerspruch in sich.
    Einen Kampf (Angriff) kann man NIEMALS nur mit Verteidigung gewinnen.
    Das bedeutet, bei Notwehr ist man immer der Dumme. Verteidigt man sich nur, kann der Angreifer solange weiter Angreifen bis er irgendwann Erfolg hat.
    Greift man aber an um den Kampf zu gewinnen, macht man sich strafbar, denn dann ist es keine Notwehr mehr.
    Notwehr beschränkt sich nach o.g. Aussage auf die reine Verteidigung.

    Haut man also einem Einbrecher eins aufs Maul, ist das ein rechtswidriger Angriff und keine Notwehr: man wird bestraft.

    Das Notwehrrecht ist somit absurd.

    Gruß Udo

  • Zitat

    Man muss immer das mildeste Mittel wählen, das zur Verfügung steht und das verhältnismäßig ist.

    Auch wenn das noch so oft widerholt wird, es bleibt falsch!
    Das gilt für Polizisten im Dienst. Die haben aber ganz andere
    Voraussetzungen. Zum Einen sind Sie für solche Situationen
    ausgebildet, zum zweiten sind Sie mit Waffen ausgerüstet
    und drittens handeln Sie nicht in Notwehr sondern in Dienst-
    ausübung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Einen Kampf (Angriff) kann man NIEMALS nur mit Verteidigung gewinnen.


    Es geht auch nicht um ein "Gewinnen". Die Notwehrhandlung ist die Abwehr und Beendigung eines rechtswidrigen Angriffs. Daher sind weitergehende Handlungen nach dieser Beendigung seitens des Angreifers auch nicht mehr von der Notwehr gedeckt. Ist der Angreifer am Boden und unternimmt nichts mehr, bzw. hat seinen Angriff beendet, so darf auch nicht nachgetreten werden.


  • Es geht auch nicht um ein "Gewinnen". Die Notwehrhandlung ist die Abwehr und Beendigung eines rechtswidrigen Angriffs. Daher sind weitergehende Handlungen nach dieser Beendigung seitens des Angreifers auch nicht mehr von der Notwehr gedeckt. Ist der Angreifer am Boden und unternimmt nichts mehr, bzw. hat seinen Angriff beendet, so darf auch nicht nachgetreten werden.

    Es geht nicht ums "Gewinnen"? Soll ich lieber verlieren?

    Natürlich geht es ums gewinnen, worum denn sonst?
    Von weitergehenden Handlungen war nicht die Rede. Wenn der Gegner am Boden liegt und kampfunfähig ist, reicht das ja auch. Dann hat man gewonnen.
    Ausserdem gibt es noch eine alte Boxerweissheit: "Wer zuerst schlägt, trifft zuerst". Ich werde bei einem Einbrecher nicht abwarten, bis der mich angreift. Ich nutze lieber das Überraschungsmoment und schlage als erster zu. Auch wenn das nach deutschem Notwehrrecht scheinbar strafbar ist.

    Zum Glück gibt es ja auch noch das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    Deshalb muß ich auch nicht warten bis mich ein Einbrecher körperlich angreift. Der rechtswidrige Angriff seinerseits, hat ja mit dem Einbruch schon stattgefunden.

    Gruß Udo

  • Das Problem ist zum einem das wenn der Angriff abgewehrt wurde, weiter geprügelt wird.
    Das zweite Problem ist das Staatsanwaltschaft und Polizei ihr Gewaltmonopel vor Gericht als Schlag mich tot Argument ausreizen.
    Auf fragen "Was hääte man den sonst machen sollen" kommt eine Presse Erklärung "rufen sie die Polizei die sind sofort dann bei hnen" Gellchter gabs nur eunmal als ein Physiker nachfragte "Sie haben Teleportationstechnik?"
    Es wird immer behauptet die Polizei würde sofort kommen. Dem ist nicht so.
    Ich kenne Fälle wo es Stunden dauerte bis ein Streifenwagen überhaupt in die nähe kam. In einem Fall kostete das sogar Menschenleben da die Polizei gar nicht auf den Notruf reagierte aber den Verlobten verhaften wollte als er nachfragte warum?

  • ...
    Notwehr beschränkt sich nach o.g. Aussage auf die reine Verteidigung.
    ...

    Nicht ganz.
    Da es sich bei einem Einbruch z.B., oder bei Angriffen etwa auf mich selber oder auf andere Personen, denen man dann beispringt, um offensichtliche Straftaten handelt hat man nach dem Jedermannrecht auch die Möglichkeit, und in meinen Augen sogar die Pflicht den Straftäter für eine Übergabe an die Polizei festzuhalten, was bei Gegenwehr nur mit entsprechender Gewalt geht.
    Mich hat das vor Jahrzehnten mal sehr gut verarbeitete Smith & Wesson Handschellen gekostet, die von der Polizei kassiert wurden, nachdem ich den um sich schlagenden Straftäter damit kurzerhand an ein Geländer gekettet hatte. Ich bekam die Dinger auch nicht zurück, was mich heute noch ärgert.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • "Sie haben Teleportationstechnik?"

    Der war gut! YMMD :P

    Ich kenne Fälle wo es Stunden dauerte bis ein Streifenwagen überhaupt ... kam.


    Kann ich bestätigen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Deshalb muß ich auch nicht warten bis mich ein Einbrecher körperlich angreift. Der rechtswidrige Angriff seinerseits, hat ja mit dem Einbruch schon stattgefunden.

    Der Begriff Notwehr deckt nur eine andauernde Gefährdung ab, eine bereits stattgefundene nicht mehr, man kann also einen Einbruch im nachinein nicht mehr durch Notwehr abwehren. Wenn dann der Täter angegriffen wird, ist das ein Angriff, keine Notwehr.