Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung

Es gibt 126 Antworten in diesem Thema, welches 18.207 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. September 2015 um 12:59) ist von Ithildae.

  • Müsste das den nicht genau andersrum sein. Der Chef oder die Firma hat eine WBK mit Munitionserwerb und
    der Bote einen Waffenschein auf den diese Waffe eingetragen ist, denn er führt sie ja.


    Die WBK hat eigentlich immer der Chef. Meist hat der Chef auch einen Firmenwaffenschein. Manche Waffenbehörden stellen den Mitarbeitern aber auch persönliche Waffenscheine aus. Das wird unterschiedlich gehandhabt.

    Dass die Mitarbeiter persönliche Waffen verwenden dürfen ist sehr selten.

  • Müsste das den nicht genau andersrum sein. Der Chef oder die Firma hat eine WBK mit Munitionserwerb und
    der Bote einen Waffenschein auf den diese Waffe eingetragen ist, denn er führt sie ja.

    Ja als Bote bekommst du natürlich den Waffenschein mit da ist man drauf eingetragen.
    Ist auch pflicht den mit zu haben.

    Am ende der Arbeitszeit gibt man den aber mit samt Waffe und Munition ab.
    Das man den mit nehmen kann ist mir jetzt nur bei der Polizei bekannt die auch ihre Waffe mit nach hause nehmen dürfen.

  • @ Müller1234

    Es gibt keine Verpflichtung den Waffenschein bei der Arbeit zu lassen. Im Waffenschein werden Auflagen und Beschränkung eingetragen, da steht meist drin dass er nur bei der Arbeit gilt.

    Polizisten haben keinen Waffenschein. Die sind vom WaffG während der Arbeit ausgenommen. In der Freizeit sind die gem. Dienstvorschrift zum Führen berechtigt.

  • @ Müller1234

    Es gibt keine Verpflichtung den Waffenschein bei der Arbeit zu lassen. Im Waffenschein werden Auflagen und Beschränkung eingetragen, da steht meist drin dass er nur bei der Arbeit gilt.

    Polizisten haben keinen Waffenschein. Die sind vom WaffG während der Arbeit ausgenommen. In der Freizeit sind die gem. Dienstvorschrift zum Führen berechtigt.

    Klar gibt es Verpflichtungen die von dein Arbeitgeber das man den Waffenschein bei Feierabend wider abzugeben hat.
    Mag ja sein das man das nicht bei jeden Arbeitgeber machen muss aber ich kenne es so.

    OK wider was gelernt das die Polizisten kein Waffenschein haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Müller1234 (5. August 2015 um 15:40)

  • Um jetzt noch ein bisschen klug-zu-Schei...
    Es gibt auch noch mehr Berechtigungen zum Waffen Führen. Politiker (z.B. Claudia Roth laut Presse), Staatsanwälte, Richter usw. bekommen eine "Ersatzbescheinigung" eines Waffenscheines und einer WBK. Die für Bundespolitiker werden z.B. vom BKA ausgestellt und Richter bekommen sie von ihrer Behörde. Die sind aufgrund einer "hoheitlichen Tätigkeit" gefährdet. Die können sich eine (in ganz seltenen Fällen zwei) Waffe aussuchen und selber kaufen.

    Die Beamten des Justizvollzugs, des Zoll oder Justizwachtmeister oder auch Soldaten sind nur bei der Arbeit berechtigt zum Führen. Das regelt bei denen auch die Dienstvorschrift. Meist steht auf dem Dienstausweis drauf "ist berechtigt bei der Arbeit dienstliche Waffen...". Bei Polizisten steht drauf "ist zum Führen von dienstlichen Waffen..."

    Diplomaten sind ähnlich wie die Polizei vom WaffG ausgenommen. Was für die prinzipell keine Rolle spielt, da sie der Strafverfolgung nicht unterliegen. Aber auf diesem Weg dürfen die mit ihrem roten Pass auch bei einem deutschen Händler eine Waffe kaufen.

    Fast jede Behörde kann ihren Mitarbeitern das Tragen von Waffen gestatten. Z.B. die Stasi-Unterlagen-Behörde hat Glock beschafft. Oder die Bundesbank früher Walther P5 (keine Ahnung was die jetzt haben). Früher waren auch in allen Sparkassen Dienstwaffen vorhanden.

    Auch sehr interessant (Das ist aber ein sehr kompliziertes Tema) ist die Bewaffnung der Ortspolizeien / Ordnungsämter.

  • Ach, Claudia Roth soll sich bewaffnet haben? Das wäre ja wohl einer der größten Fälle von Heuchelei, die mir bisher untergekommen sind.

    Müller1234: dass die Möglichkeit besteht, eine Berechtigung zum Führen einer scharfen Schußwaffe zu bekommen, heißt nicht, dass das auch von allen in Anspruch genommen wird. Ich kenne einige Richter und Staatsanwälte und keiner von denen interessiert sich für Waffen oder besitzt welche.

    Teilweise muß man schon anerkennen, dass diese Personen mehr gefährdet sind als der Durchschnitt. Allein, wenn man an die zahlreichen Querulanten denkt, die das Justizsystem beschäftigen und von denen einige echt durchgeknallt sind.

  • Bei Claudia Roth ist nur bekannt geworden, weil bei einer Kontrolle in ihrer Tasche eine PPK gefunden wurde, War vor ein paar Jahren in allen Zeitungen, bei Privatpersonen ist es so, das jeder der mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist einen Waffenschein beantragen kann, ob er allerdings ausgestellt wird liegt am Sachbearbeiter. Wenn man einen Waffenschein hat, auch wenn es beruflich ist, darf man die Waffe mit nach Hause nehmen, da sie einem ja gehört. Hat man die Waffen vom Arbeitgeber und der hat den Waffenschein, in den Waffenschein werden auf der letzten Seite die Personen eingetragen für die er gilt, so muss die Waffe beim Arbeitgeber verbleiben, da er der Eigentümer ist.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Nein, es ist nicht bewiesen worden, sondern nur gesagt. In der Presse wurde auch gesagt, dass um Hinweise mit Beweisen gebeten wurde. Aber die Grünen sind eh Heuchler bei der Sache, weil:

    - Einzelfälle taugen nciht für Gesetze (sagen die Grünen bei VDS und so Bllshgit und haben RECHT!)
    - Rechte des Einzelnen sollen erweitert werden, weil Verbote und Restriktionen NICHT helfen (Hasch)
    - Waffen böse, nur Polizei/Militär/Politiker und Ausnahmefälle, egal was die Fakten sagen

  • Claudia Roth wurde wie Blacktimberwolf bereits gesagt hat vor ein paar Jahren in München kontrolliert. Warum die Beamten ihre Handtasche dursucht haben weiß ich nicht. Jedenfalls konnte der Polizist den Mund nicht halten und hat das , wenn ich mich nicht irre, ProLegal gesteckt dass sie eine PPK dabei hatte. Claudia Roth hat behauptet, dass das nicht stimmt und sie keinen Waffenschein hat. Das kann sie natürlich behaupten. Lügen sind schließlich nicht strafbar. Und sie hat schließlich auch keinen "Waffenschein", sondern eine "Ersatzbescheinigung für einen Waffenschein". Und das BKA hat eine Schweigepflicht und darf es auch nicht erzählen. Man muss sich folgendes Fragen:
    1. Hat Claudia Roth einen Grund zu lügen? Natürlich!
    2. Hat der Polizist einen Grund zu lügen? Wieso sollte er!

  • Also, prolegal hatte doch auch mal ne Belohnung für Hinweise ausgelobt, wenn ich mir irre. Was ich aber sagen will: Der Polizist kann sich geirrt oder das Teil in der Hand gehalten haben. Man weiß es nicht, wie es abgelaufen ist und ich würde mich nicht daran aufhängen wollen und es maximal anekdotisch verwenden.

  • Ich frage mich wann die ersten Waffenbesitzer "aus Kulturellen Gründen" anerkannt werden. Nachdem ja jetzt schon Gesetze wegen Religion bzw anderer Kultur nicht gelten.

  • Der beste Schutz für Körperliches Unwohlsein ist, sich bei einem Überfall " kooperativ " zu stellen, das Geld denen flott vor die Füße geworfen und dann die selbigen in die Hand nehmen. Vorher aber in der Geschäftsversicherung entsprechend den Transport von Bargeld versichern :whistling:

    Entschlossene Räuber gehen brutal und kompromisslos vor, wenn es überraschend ist, was will man dann mit einer Gaspistole erreichen? Und wenn sich eine Schusswechsel abzeichnet bist Du mit der Gaspistole garantiert nicht auf dem Siegerpodest. Es gibt auch diese Alarmquieteschen mit einem unangenehmen lauten Ton. Das Ding ausgelöst, vor die Füße des Angreifers geworfen und flott losrennen.

    Oder aber einen Hovawart (mein Avatar sieht nur als Welpe niedlich aus) ist Dein Begleiter. Muss kein Kampfhund sein, keiner glaubt, wozu so ein kuschliger Hund fähig ist, wenn der sein Herrchen verteidigt :thumbsup:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Nein, das war keine "Richtigstellung" sondern eine Gegendarstellung. Dazu sind die rechtlich verpflichtet wenn Frau Roth das will.

    Wenn´s keine Richtigstellung war warum sollte ProLegal es dann so nennen? Wenn sie Belege für die Ursprungsbehauptung gehabt hätten könnte niemand veranlassen zu widerrufen. Nur weil Frau Roth oder sonstwer etwas will kann niemand zum Widerruf gezwungen werden.
    Eine Gegendarstellung hätte seitens Frau Roth bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter (Sprecher oder Anwälte) erfolgen müssen. ProLegal kann (wie hier passiert) nur Richtig- aber nicht Gegendarstellen.


    Edit: Abgesehen davon ist das ein wenig weit weg von der ursprünglichen Fragestellung.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

    Einmal editiert, zuletzt von Schütze Benjamin (10. August 2015 um 13:41)

  • Leute die so einen Überfall planen haben eine große Kriminelle Energie und da würde ich Persönlich alles freiwillig abgeben! Ist das beste was man machen kann weil mit großer warscheinlichkeit solche Leute auch Scharfe Waffen dabei haben und da würde man mit eine SSW nur mehr Provozieren und sein Leben aufs spiel setzen!

    Diana 75. HW 97K Black . Anschütz mod. 35 Magnum (35 nicht 335!) FWB 300s mit Ritter 10-40 X 50. Crossman 1077. Diana mod. 23 :knicker: