Eben, man kann nicht immer alles wissen, bzw. altes Wissen auch immer parat haben.
Daher in einfachen Worten:
Jede Art von Beleuchtung, egal ob Lampe oder Laser, egal ob sichtbar oder nicht ist verboten, wenn diese über eine Montage für Schusswaffen verfügt. Da schon der Besitz eine Straftat darstellt, ist es auch unerheblich ob das Teil (momentan) an der Waffe montiert ist oder nicht.
Auch verboten wäre das simple ankleben von Laserpointern mit Tape o.ä. an einer Schusswaffe.
Den genauen Gesetzestext aller Verbote findet man in der Anlage 2 des WaffG. Die "Beleuchtungssache" findet sich ab 1.2.4
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html