Rechtliche Frage Lauf-Laser

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 9.735 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 19:20) ist von Kovács.

  • Eben, man kann nicht immer alles wissen, bzw. altes Wissen auch immer parat haben.

    Daher in einfachen Worten:
    Jede Art von Beleuchtung, egal ob Lampe oder Laser, egal ob sichtbar oder nicht ist verboten, wenn diese über eine Montage für Schusswaffen verfügt. Da schon der Besitz eine Straftat darstellt, ist es auch unerheblich ob das Teil (momentan) an der Waffe montiert ist oder nicht.
    Auch verboten wäre das simple ankleben von Laserpointern mit Tape o.ä. an einer Schusswaffe.

    Den genauen Gesetzestext aller Verbote findet man in der Anlage 2 des WaffG. Die "Beleuchtungssache" findet sich ab 1.2.4
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

  • Mhm, zählt eigentlich ein BoreSight auch als verboten? Würde mir nicht einleuchten (Wortwitz), aber weil manche Gesetze so dämlich formuliert sind, könnte es ja in die Definition fallen...

  • Bei Fragen zur Montage von Lasern / Beleuchtung an einer Waffe oder Waffenrelevanten Teilen lautet die Antwort immer Nein, egal wie die Frage lautet.

    Darf ich einen Laser an einer Waffe montieren? --- Nein
    Darf ich einen Laser an einem Wechsellauf montieren? --- Nein, weil schon der Besitz eines solchen verboten ist.
    Darf ich eine Taschenlampe an einer Waffe montieren? --- Nein
    Darf ich eine Taschenlampe an einer Waffe die nur in der Vitrine steht montieren? --- Nein, weil die Kombination Verbindungsmöglichkeit und Lampe fest verbunden schon verboten ist.

    ;^)

    Ist es klug in einem von staatlichen Organen überwachten Forum zu schreiben " Ich besitze einen Ziellaser"? --- Nein
    Ist es klug in einem von staatlichen Organen überwachten Forum die Idee zu äußern einen solch verbotenen Laser zu montieren? --- Nein


    Bereits in der dritten Antwort wurde das Thema hinlänglich und unmissverständlich abgearbeitet :!:
    In Kombination mit Antwort eins und zwei ist es mir ein Rätsel wieso da soviel weitere Beiträge zusammenkommen. :?:

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Bereits in der dritten Antwort wurde das Thema hinlänglich und unmissverständlich abgearbeitet :!:
    In Kombination mit Antwort eins und zwei ist es mir ein Rätsel wieso da soviel weitere Beiträge zusammenkommen. :?:


    Das ist einfach erklärt: es ist ein Forum. Vordergründig mag das Hauptthema "freie Waffen" sein, in allererster Linie geht es in einem (jedem) Forum aber um Kommunikation.
    Und das ist hier passiert, mehr nicht. So sind Menschen halt... sie labern.

    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind."
    - Abraham Lincoln -

  • dann ganz offiziell hier in D Verkauft werden?


    Dürfen sie nicht. Das Ding ist ganz klar verboten. Schaut man im Impressum, so steckt da ein China-Mann hinter, der unsere Gesetzgebung offenbar nicht kennt.
    Solche Angebote sollte man melden. Nicht um den zu denunzieren, sondern weil ein Käufer dieser Ware in echte Schwierigkeiten kommen kann. Das auch insbesondere, weil er eine .de Domain benutzt und damit einen deutschen Handel suggeriert.

  • Vom Text lese ich das auch so raus daß der Besitz eines Ziellasers alleine schon nicht erlaubt ist, über den Anbau braucht man da gar nicht zu sprechen, nur warum dürfen solche Dinge dann ganz offiziell hier in D Verkauft werden?
    zB. hier: http://www.laserpointer-kaufen.de/home/ziellaser…-sportschuetzen


    Dann lies mal das Impressum,dann weißt Du warum angeboten wird.Da haben Chinesen einfach mal in jedem Land Internetseiten aufgemacht um Ihr Zeug zu verscherbeln ganz ohne sich zu informieren was erlaubt ist und was nicht.Bloß weil es eine .de Internetseite ist heißt es nicht das dort Leute verkaufen die hier in Deutschland eine Geschäftsstelle haben und wissen was die Gesetze dieses Landes erlauben oder verbieten.

  • Mhm, zählt eigentlich ein BoreSight auch als verboten? Würde mir nicht einleuchten (Wortwitz), aber weil manche Gesetze so dämlich formuliert sind, könnte es ja in die Definition fallen...

    Da hast du Recht, das Gesetz verbietet ja Vorrichtungen, "die das Ziel beleuchten oder markieren". Das könnte man ja durchaus auf Boresights anwendbar sehen.

    Allerdings kann man es auch so sehen, dass sie effektiv kein Ziel beleuchten, weil ja gar kein Schuss abgegeben werden kann, sobald sie im Lauf stecken. Ich hab zwar noch kein Urteil dazu gefunden, aber das kann ja auch ein Indiz dafür sein, dass der gesunde Menschenverstand auch bei den Behörden noch nicht ausgestorben ist.

  • Da haben Chinesen einfach mal in jedem Land Internetseiten aufgemacht um Ihr Zeug zu verscherbeln ganz ohne sich zu informieren was erlaubt ist und was nicht.Bloß weil es eine .de Internetseite ist heißt es nicht das dort Leute verkaufen die hier in Deutschland eine Geschäftsstelle haben und wissen was die Gesetze dieses Landes erlauben oder verbieten.


    Witzigerweise verkauft Sutter die auch. Nur eben anders Deklariert.
    http://www.sutter-gmbh.de/Justier-Laser-LP800::2714.html
    http://www.sutter-gmbh.de/Justier-Laser-LP600::2742.html

    Und natürlich bietet et für so einen Justierlaser auch den passenden Kabelschalter an.
    http://www.sutter-gmbh.de/Kabelschalter-…P800::3507.html

    JaNee is klar, aber der Laden geht mal garnicht.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (30. Juni 2015 um 16:46)

  • Und auch noch gleich die passenden Montagen im Angebot um das Teil aufs ZF zu schrauben.

    Wenn da wenigsten Laufdorne dabei währen mit dem man den Laser in den Lauf stecken könnte, aber so.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich stell mir gerafe die Frage wad ein Justierlaser ist. Ein Laser zum justiren von w :wogaga: as auch immer. Oder ein Laser der sich justiren lässt? :n19:

  • Ich hab zwar noch kein Urteil dazu gefunden, aber das kann ja auch ein Indiz dafür sein, dass der gesunde Menschenverstand auch bei den Behörden noch nicht ausgestorben ist.

    Dürfte eher daran liegen das, Behördenmühlen zu langsam mahlen den so lange gibts die ja auch noch nicht. Es gibt ja noch eine zweite Möglichkeit die zu nutzen Feststelung der position des Schützen. Und somit ist der Besitz wieder Legal.

  • Im Gesetzestext steht ja:
    1.2.4.1 ) für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    Nun weiss ich nicht wie weit da die Grauzone ist, wenn solch ein Laser laut Verkäufer nur zur "Grob-Justage" ist ?(:whistling: also kein Ziellaser sein soll.
    Wobei dort ja auch Taschenlampen mit Kabelschalter und Montagen angeboten werden 8|
    Die rechtliche Frage ist auch, wann wird ein erlaubter Laser zum verbotenen Ziellaser, erst bei der Montage/Benutzung?
    Son Laser mit Befestigung/Montage könnte man ja auch auf anderen Dingen benutzen, egal ob zB. Wasserwage oder als Markierung auf einer Säge.
    Ist jetzt der Kauf bzw. die Einfuhr nach D schon verboten? Normale Laser werden heute ja schon fast überall verbaut und verkauft, selbst meine Stichsäge hat einen.


  • Da steht doch schon alles in deinem Zitat aus dem Waffengesetz.Ist es für eine Waffe bestimmt,also besitzt es eine Montage welche dazu gedacht ist es an eine Waffe zu montieren dann ist es in Deutschland verboten und illegal.Außer für Behörden ist das ganze nicht in Deutschland erlaubt. :whistling:

  • Ich denke genau das ist der Knackpunkt, vor allem aber, dass soweit ich das grob überflogen habe bei keinem davon die Montage fest mit dem Laser verbunden ist.
    So ist das nur etwas, was halt zusammen verkauft wird, so wie man zu ner Hose gelegentlich auch ein T-Shirt zusammen kauft. deswegen muss es noch lange nicht zusammen benutzt werden, oder ist gar dazu bestimmt! (erst recht nicht, wenn da ausdrücklich steht, dass es nicht dafür ist...)
    Das es halt trotzdem zusammen montiert wird, ist dann nichtmehr Schuld des Verkäufers.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Es gibt einen Feststellungsbescheid zu den Jagdlampen-Sets. Das ist fast das Selbe. So lange man die Lampen (bzw. hier die Laser) auch für was Anderes verwenden kann und sie als Einzelteile verkauft werden ist das rechtlich in Ordnung. Man bekommt ja auch überall Weavermontagen für Lampen. Sogar die Magazinböden für Glock Pistolen mit Lampenhalter sind erlaubt.


    Das Interessanteste war aber der BKA Bescheid für die Infrarotlampe mit Weavermontage. Die haben die Lampe erlaubt, obwohl die direkt und ohne Zusammenbau auf eine Waffe montiert werden kann. Der Grund war, dass sie nicht speziell für Waffen bestimmt ist, sondern auch für Nachtaufnahmen verwendet werden kann.

    Ein anderes Beispiel ist die Energizer Tango Lampe die auch hier in Deutschland verkauft wird. Das ist eine Helmlampe mit vielen Adaptern. Unter anderem ist da auch ein Weaveradapter dabei. Es ist und bleibt eine Helmlampe, die ist nicht für Waffen bestimmt.

    Wer sich etwas derartiges an seine Waffe montiert muss halt auch mit den Folgen leben (Strafanzeige, Einziehung und Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit).

    Wirklich verboten sind halt die Sachen von Sure-Fire, Crimce-Trace, Streamlight...


  • Das Interessanteste war aber der BKA Bescheid für die Infrarotlampe mit Weavermontage. Die haben die Lampe erlaubt, obwohl die direkt und ohne Zusammenbau auf eine Waffe montiert werden kann. Der Grund war, dass sie nicht speziell für Waffen bestimmt ist, sondern auch für Nachtaufnahmen verwendet werden kann.

    Was soll daran besonders interessant sein? Sendet eine IR-Lampe ein wahrnehmbares Licht aus? Ausser Insekten sollte so ein Setup niemanden stören oder beeinflussen.
    Ok, ausser vielleicht Menschen, Haar- und Dammwild, die gerade von einer Splinter Cell-Convention kommen..

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • Was soll daran besonders interessant sein? Sendet eine IR-Lampe ein wahrnehmbares Licht aus? Ausser Insekten sollte so ein Setup niemanden stören oder beeinflussen.
    Ok, ausser vielleicht Menschen, Haar- und Dammwild, die gerade von einer Splinter Cell-Convention kommen..


    Warum? Na weil man mit einem Infrarotstrahler und einem Nachtsichtgerät z.B. nachts Jagen kann. Hier der entsprechende Feststellungsbescheid.

    http://www.bka.de/nn_205630/Shar…otAufheller.pdf

    Wenn Du ihn ließt wirst Du sehen, dass der für diese Diskussion sehr relevant ist. Da steht, dass es unerheblich ist, ob der Strahler sichtbares oder infrarotes Licht aussendet und ob er eine Weavermontage hat. Es kommt ausschließlich auf die Bestimmung des Gegenstandes an!


    Wer eine Taschenlampe mit Zielfernrohr Montageringen an einer Waffe befestigt ändert die Bestimmung dafür und aus der Taschenlampe wird ein verbotener Gegenstand. Das ist wie wenn ich ein Ast so zurecht schnitze, dass es ein Schlagstock wird. Mit den angebotenen Lasern muss halt glaubhaft die Bestimmung des Zielfernrohr Justierens dargelegt werden. Das ist natürlich hier ein Grenzfall, aber alles wird in Einzelteilen verkauft. Und einen justierbaren Laserpointer mit Kabelschalter kann man nun mal theoretisch für vieles verwenden.

  • Ja, prima dass Du mit diesem Bescheid bestätigst, was ich schon geschrieben habe: Ein IR-Aufheller ist KEIN verbotenes Gerät [solange ihn/es der Hersteller, durch eine Bestimmungsangabe, nicht dazu macht].


    Im Grunde ist diese Diskussion längst am Ende da bereits viele korrekte Antworten gegeben wurden. Haarspalterei, "Knowlege posing" und "was wäre wenn"-Szenarios durchzuspielen ist mMn eher was für
    einen eigenen Thread. Der TS ist anscheinend eh schon weitergezogen.. (oder krümmt sich gerade vor lachen, weil er hier eine Blockbusterdiskussion wittert, während er seinen neuen Laser an die Plempe schraubt).

    MfG
    Michael


    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]