Rechtliche Frage Lauf-Laser

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 9.685 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 19:20) ist von Kovács.

  • Wildern kann man auch mit Zielfernrohr. Demnach müßten Zielfernrohre auch verboten sein. Ich verstehe nicht, warum die Leuchtpunkt-Zielhilfen verboten sind.
    Mit allem, was erlaubt ist, kann man doch auch jeden nur denkbaren Unsinn anstellen.

  • Wildern kann man auch mit Zielfernrohr. Demnach müßten Zielfernrohre auch verboten sein. Ich verstehe nicht, warum die Leuchtpunkt-Zielhilfen verboten sind.
    Mit allem, was erlaubt ist, kann man doch auch jeden nur denkbaren Unsinn anstellen.

    Leuchtpunkt-Zielhilfen sind nicht verboten, Laser und Lampen an der Waffe sind verboten.
    Gesetze muss man nicht immer verstehen ;^)
    Beim Laser geht es wohl einerseits um das Blenden des Wildes was dadurch in eine "Schockstarre" verfällt (ähnlich wie beim Autoscheinwerfer), anderer Seitz kann man mit einem Laser ein Ziel ohne wirkliches Zielen sehr schnell erfassen.

  • Wildern kann man auch mit Zielfernrohr. Demnach müßten Zielfernrohre auch verboten sein. Ich verstehe nicht, warum die Leuchtpunkt-Zielhilfen verboten sind.
    Mit allem, was erlaubt ist, kann man doch auch jeden nur denkbaren Unsinn anstellen.


    Verstehen musst das nun auch nicht. Aber schon der Besitz von Laser und Lampen mit Montageeinrichtungen für Schusswaffen ist verboten. Es sind verbotene Gegenstände.
    Schau selbst in den Anlagen des WaffG. Hier im Forum ist das schon tausendfach besprochen und zitiert worden, so dass ich uns das allen nicht nochmal antun werde.
    Glaube es oder lass es bleiben.
    Ach ja, der Umgang von verbotenen Gegenständen, wozu auch der Besitz zählt, ist eine handfeste Straftat.

  • Ingo.M, danke für deine Erklärungen Das hilft jetzt schon mal weiter. Mit "Gesetze muss man nicht immer verstehen" hast du natürlich völlig Recht. Ich verstehe ja auch nicht, warum Alkohol erlaubt und Haschisch verboten ist.
    Sparky, danke auch dir für deinen Link.