Gas- und Schreckschusswaffen eignen sich nicht zum Schutz!

Es gibt 183 Antworten in diesem Thema, welches 20.591 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2015 um 18:48) ist von Aaron-Sempai.

  • Es war die Situation.
    Klar wollten mich die Jungs nur provozieren. Gibt ja Leute die lassen sich provozieren, die holen das Messer raus, man holt selber das Messer raus...
    Aber dadurch daß das Mädel da rein gerufen hat war die Situation dann doch sehr bedrohlich. DIE wollte Blut sehen, die Jungs waren nur besoffen.
    Leider waren die nicht besoffen genug mich nicht verfolgen zu können. Spray hätte die Gefahr eher noch verschärft.

    In dieser Situation habe ich die Möglichkeit, abzuhauen. Polizisten können das nicht, die müssen da bleiben.

  • Okay, danke mal für die Antwort. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wenn man abhauen kann, als Privatperson, dann auch abhauen sollte. Denn das ist das mildeste Mittel aus der Situation heraus zu kommen. Da liegen dann die in der Praxis geforderten Voraussetzungen für eine weiter gehende Notwehrhandlung gar nicht mehr vor. Wenn also jemand belegen könnte, dass die Situation durch Abhauen hätte bereinigt werden können... Und der Spruch Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen greift hier nicht. Aber da wären wir schon wieder zu weit OT.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Es war tragisch das die Berliner Polizei einen nackten Mann, mit einem Messer bewaffnet, der auch noch in einem öffentlich Springbrunnen stand. Erschossen hat.

    Nackter Mann mit Messer. Polizei 9*19.


    MfG Meister-Petz

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

  • @ Swiss-Gunner

    Wenn Du die Niederlassungsbewilligung hast (gleichgestellt mit CH Bürgern) gehe ich davon aus, dass Du beim SBB Sicherheitsdienst bist, denn die Transportpolizei nimmt keine Ausländer. Und der SBB Sicherheitsdienst trägt keine Schusswaffen.

  • Ich sehe nur ein Nutzen in SSW.
    Spielzeug für Silvester oder für nebenbei.

    Das sehe ich genau so.
    Viele sammeln die Dinger ja auch, weil sie soooooo realitätsnah sind...wo den bitte?

    Seht euch mal z.B. ne 1911er SSW an und vergleicht sie mit einer 1911er Softair.
    Welche ist da realitätsnäher?

    Auch wenn ich einigen auf die Füsse trete, aber für mich sind SSW überteuerte Krachmacher und nicht mehr.

    Im Anhang eine KWC 1911 TAC GBB 6 mm.

  • Ein Messerangriff willst Du mit dem Schlagstock abwehren???


    Ja, wir beenden die Diskussion jetzt.


    Das RSG wäre wohl das mildere Mittel gewesen....Schlagstock halte ich für nicht brauchbar in einer solchen Situation, da muss man zu dicht an den Angreifer ran.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ah, da kommt es dann auch wieder darauf an, was man gegenüber hat. Ist es ein Betrunkener mit Messer, oder ist es unter Umständen Jemand, bei dem man merkt, der kann vielleicht sogar richtig gefährlich werden...

    Also die neuen Teleskopschlagstücke, die EKA von Bonowi, die sind viel besser geeignet, als die Gummidinger von früher. Mit dem EKA, so blöd sich das jetzt auch anhört, sogar ein relativ moderater Schlag, da ist die Auseinandersetzung in der Regel beendet. Klar birgt ein Schlagstock bei einem Messer immer Risiken, aber das wird in der Situation entschieden. WENN es wirklich zu gefährlich ist, dann gibt es eh nur eins.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • hanspeterdieter: Habe die WTB auch nicht für den SBB-SiDi, sondern für was anderes, hätte mich klarer ausdrücken sollen.
    Um zum Thema endlich zurückzukommen:

    Ich wollte im Endeffekt einfach nur mal zum Ausdruck bringen, dass man sich nicht mit "falschen Vorstellungen und Versprechungen" (SSW) schützen sollte... Grade in D weiss der Angreifer, wenn er nicht total blöde ist, dass der Benutzer der SSW keine scharfe Feuerwaffe in der Hand hält... Und sobald der das weiss, ist die K***e am dampfen... Denn wenn einer richtig mies drauf ist und vielleicht noch (sehr wahrscheinlich) was intus hat, dann werden ihn 10mg OC odr CN nicht aufhalten, bevor er euch seine Faust oder Schlimmeres reingerammt hat...

  • Denn wenn einer richtig mies drauf ist und vielleicht noch (sehr wahrscheinlich) was intus hat, dann werden ihn 10mg OC odr CN nicht aufhalten, bevor er euch seine Faust oder Schlimmeres reingerammt hat...

    Genau so ist es.
    Ich habe mich 2010 oder 2011 mal von meiner Frau mit OC aus verschiedenen Entfernungen beschießen lassen und damals hier schon geschrieben, dass mich dieses Wölkchen von einem Angriff nicht abgehalten hätte.
    Und ich war nicht mies drauf und hatte auch nichts intus.
    Aber klar, ein aufgesetzter Schuß, der evtl. tötlich endet, ist ne andere Baustelle und würde wohl schnell auf ne Anklagebank führen.

  • Okay, danke mal für die Antwort. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wenn man abhauen kann, als Privatperson, dann auch abhauen sollte. Denn das ist das mildeste Mittel aus der Situation heraus zu kommen. Da liegen dann die in der Praxis geforderten Voraussetzungen für eine weiter gehende Notwehrhandlung gar nicht mehr vor. Wenn also jemand belegen könnte, dass die Situation durch Abhauen hätte bereinigt werden können... Und der Spruch Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen greift hier nicht.

    Und welche Stelle im Notwehrrecht lässt dich zu dieser Schlußfolgerung kommen ? Somit würde der Grundsatz auf dem das Notwehrrecht aufbaut komplett ausgehebelt !

  • Es gab schon Richter die mit einer solchen Argumentation Urteile gefällt haben....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Somit würde der Grundsatz auf dem das Notwehrrecht aufbaut komplett ausgehebelt !

    Leider wird häufig vor Gericht damit Argumentiert das es andere möglichkeiten gegeben hätte wie zb Weg rennen (auch wenn man dazu gar nicht in der lage ist und der angreifer ein Durchtrainierter Jugendlicher ist) oder das Totschlagargument Nr.1 "Warum haben sie nicht die Polizei gerufen?" Kein Witz etliche Staatsanwälte sind fest der Meinung Handy und sofort ist die Polizei vor Ort. Oder Argument Nr2 "Warum waren sie überhaupt dort, Sie hätten doch wissen müßen das die gegend einen Gewissen Ruf hat." und schon hat man den schwarzen Peter.


    Oder Warum denkst du sagen etliche immer wieder Täterschutz geht vor Opferschutz.

  • Halllo Jhary,

    es ist irgendwie nicht ganz nachvollziehbar auf was/welche Verhaltensweise deine Argumentation nun abzielen soll.
    Das vermisse ich insgesamt auffallend oft in diesem Forum, obwohl ich es mag, es wird viel um den heißen Brei
    geredet anstatt man seinen Standpunkt klar ausdrückt.
    So kommen seitenweise nichtssagende, kontraproduktive Threads zustande die sich schlussendlich einfach im Sand
    verlaufen.

    netter Gruß

  • Meine Aussage bezieht sich darauf das Du in Deutschland Notwehr nicht ausüben darfst. Egal was im Gesetz steht die Staatsanwaltschaft versucht dir eine Strick draus zudrehen.

  • Hy, wie ich auf die Idee komme? Das ist ganz klar gängige Rechtsprechung! Wenn es in der gefährlichen Situation nur eine einzige andere Möglichkeit, die eine gute Chance hatte zum Erfolg (kein Waffeneinsatz also) zu führen, dann ist es vor Gericht keine Notwehr mehr. Es geht nicht nur um die Objektiven Tatbestände im Gesetzestext, sondern auch um die Subjektiven, die sich aus Definitionen und Einschätzungen ergeben. Hat jemand die Möglichkeit ohne Probleme abzuhauen, dann kriegt er die Notwehr vor Gericht nicht durch. Das muss natürlich durch Zeugen oder Ermittlungen dann rausgekommen sein. Durch die Spurensicherung, oder heutzutage hat jeder ein Smartphone mit Filmmöglichkeit...

    Dann heißt es ganz schnell es wäre ihm zuzumuten gewesen, um die Situation zu entschärfen, einfach abzuhauen. Und dann, sind wir ganz schnell, wenn wirklich eine vermeintliche Notwehrhandlung zum Schaden für Leib oder Leben des Angreifers führt, bei dem Vorwurf einer provozierten Notwehrsituation. Und dann? Dann sind die Arxxxkarten auf einmal völlig anders verteilt. Eine Notwehrhandlung wird heute vor Gericht nur noch als solche anerkannt, wenn es KEINE Möglichkeit mehr gab diese ohne Schaden zu vermeiden.


    Kannst Dir ja gerne mal ältere Beiträge von mir durchlesen.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hy, wie ich auf die Idee komme? Das ist ganz klar gängige Rechtsprechung! [...]

    LG Andreas :^) 

    Könntest du ein paar Aktenzeichen der gängigen Urteile zitieren?
    Danke!

    Meine gängige Rechtsprechung sieht nämlich so aus:

    Zitat von BGH Beschluß vom 8. 3. 2000 - 3 StR 67/00 (LG Düsseldorf)


    Der Angekl. war auch - weder vor Beginn der Schlägerei, als die Gruppe um den Zeugen K auf ihn und die 3 Frauen zurannte, noch, nachdem er von der Bierflasche getroffen zu Boden gestürzt war, sich erhoben hatte und erneut K und seine Begleiter in drohender Haltung auf sich zukommen sah - nicht gehalten, „selbst die Flucht zu ergreifen” und „wegzurennen”. Seiner Abwehrhandlung war kein schuldhaft provozierter Angriff seinerseits vorausgegangen (vgl. BGHSt 39, 374 mwN), so dass er nicht verpflichtet war, dem Angriff auszuweichen. Der Zeuge K war nach den getroffenen Feststellungen auch nicht so betrunken, als dass unter diesem Gesichtspunkt das Notwehrrecht des Angekl. eingeschränkt gewesen wäre.


    Zitat von BGH Urteil vom 28-02-1989 - 1 StR 741/88 (LG Heidelberg)


    Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich weiterhin, daß der Angekl. beim Einsatz der Eisenstange den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat. Denn er hatte die Eisenstange erst gezielt auf den Kopf des Nebenkl. geschlagen, nachdem die Drohung mit der Eisenstange und leichte Schläge gegen den Körper des Zeugen dessen Angriff nicht beenden konnten. Ohne Rechtsfehler ist auch die Annahme der StrK, der Angekl. sei nicht verpflichtet gewesen, auf seinem eigenen Grundstück den Angriffen auszuweichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 2263; NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 2267 a. E.).


    Eine derartige Einschränkung, wie du sie nennst, gibt es nur bei rechtswidrigen und vorwerfbaren Vorverhalten (BGH, Urteil vom 26-10-1993 - 5 StR 493/93 (SchwurGer. Hamburg)) oder bei einem offenkundig schuldlosen Handeln (Angriff von Kindern, Angriff von hochgradig Alkoholisierten: erst dann muss man zunächst ausweichen, bevor man in den aktiven Angriff übergehen darf). Dies gilt ebenso für die Abwehr von Bagatellangriffen sowie wenn verletztes und geschütztes Rechtsgut in einem krassen Missverhältnis bestehen (z.B. Abwehr ein Schimpftirade (Beleidigung) mit gezielten Schüssen).

    Einmal editiert, zuletzt von White (16. Mai 2015 um 09:31)

  • Also meiner Meinung nach eignen sich ssw sehr gut zur Selbstverteidigung , das es 1, ein subjektives Sicherheitsgefühl gibt, welches einen selbstsicherer auftreten lässt und dies schon eine erste Maßnahme ist nicht als "Opfer" zu gelten, da die Jungs die an Bahnhöfen oder sonstigen Plätzen abhängen meist eh nicht gut kämpfen können, und sich deshalb Opfer statt Gegner suchen. Desweiteren haben diese "Jungs" die an solchen Orten abhängen und pöbeln sowenig Ahnung von Waffen, das man ihnen eine karnevalspistole vor die Nase halten könnte und die würden es erstmal nicht bemerken. Außerdem gibt es ja die reizstoffpatronen, die den Angreifer kampfunfähig machen. Und wenn es mehrere sind würde die ssw erstmal soweit ablenken, das man Zeit gewonnen hat für ein paar gute Schläge auf die Nase oder das Auge usw. Natürlich in der Theorie kann man das Thema auseinander nehmen wie man will aber es ist nunmal so,dass die Leute die Sich an solchen Plätzen aufhalten und pöbeln zu 99,99999999% keine Ahnung von Waffen und noch weniger Ahnung vom kämpfen haben. Und dies kann ich relativ gut beurteilen da ich schon häufiger in solchen Situationen gesteckt habe.

  • Ich habe im Rahmen einer früheren Berufstätigkeit häufiger als Zeuge in Notwehr Prozessen aussagen müßen. Ich bin echt überrascht wenn jemand mit Notwehr durchkommt. Zum einem wird Beweis umkehr angewandt, zum anderem hat Staatsanwaltschaft wochenlang mögliche alternativen sich zu recht gelegt, wobei meist davon ausgegangen wird das der Angreifer nicht bis zum letzten gehen wollte.

  • naja ne SSW als Selbstverteidigung???Ja und Nein. ich verlaß mich lieber auf meine Hände und Füße da weiß ich wenigstens das der Angreifer ne Zeit lang schläft !!! :P

  • Mal völlig von den legalen Randbedingungen abgesehen (die mir in nem echten V-Fall auch erstmal egal sind, da bin ich erstmal froh, wenn ich heil rauskomme): Es ist bei den erlaubten verteidigungsmitteln immer ratsam, lieber die Beine in die Hand zu nehmen. Der Benötigte Trainingsstand, der benötigt wird, um sich mit "Händen und Füßen" oder mit nem Schlagstock zu verteidigen ist ziemlich hoch, und spätestens seit dem es total tolle Resozialisierungsprogramme mit Kampfsport gibt, sollte man damit rechnen, dass der Agressor richtig was drauf hat. Der geht nämlich meistens nicht arbeiten und hockt, während wir seine Sozialhilfe verdienen, abwechselnd in der Muckibude oder im Ring. Und SSW werden auch nichts rausreißen können, die Behauptung, kriminelle Schläger würden sowas nicht kennen, ist schlicht falsch. Natürlich kennen die sowas, die liegen im Laden direkt neben den Kubotans und Schlagstöcken die sie selber haben. Außerdem wirken Waffen immer eskalierend und das Reizstoff krams wirkt nicht zuverlässig. Wer hat denn bock da rumzustehen, nachdem man den Agressor mit der Spielzeugpuste erfolgreich erschreckt hat und er jetzt richtig sauer ist?

    Ich denke mal, wenn man sich effektiv selbst verteidigen können will muss man halt auf 4 mal Wöchentlich Kampfsporttraining setzen, und dann nicht so Kram wie Judo, Karate und sonstwas sondern halt dedizierte Selbstverteidigungstechniken (z.B. Krav Maga), auf der Straße wird es nämlich keine Regeln geben. Und auch da wird man das Problem haben, dass einem da sehr schnell ein Strick draus gedreht werden kann, weil man sich ja "vorbereitet" hat und sicher ganz scharf drauf war, jemanden zu verprügeln.

    Am Ende des Tages nutzt es nur, immer Wachsam zu sein und sich nicht überraschen zu lassen. Wenn man Gefahrensituationen früh genug erkennt, kann man sich immer entziehen. Das mag zwar nicht schön sein, ist aber bei unserer Rechtslage das einzig vernünftige...

    Friendly fire - isn't