...So was macht man einfach nicht, ausserdem kann es auch für den Verkäufer Ärger geben, das ist doch wohl jedem klar.
Für den Verkäufer gibts keinen Ärger, warum auch? Er hat sich in Deutschland entsprechend dem deutschen Recht verhalten, und niederländisches Gesetz gilt nur in den Niederlanden. Das gibt nur Ärger für den Käufer, er muss sich kundig machen was bei ihm im Land erlaubt ist und was nicht. Der Verkäufer würde sich nur strafbar machen wenn er mit der Waffe rüberfährt und diese dem Käufer persönlich vorbeibringt.
Für das Rechtsgeschäft gilt deutsches Recht, denn der Gerichtsstand ist in Deutschland denn der Vertrag wurde in Deutschland geschlossen. Der Verkäufer hat seinen Sitz in Deutschland, und ebenso egun als Vermittlungsplattform (Darmstadt).