Die Mär von Garantie und Gewährleistung bei Neukauf vom Händler lesen lohnt

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2015 um 17:50) ist von MarcKA.

  • Da es zu diesem Thema keine adäquaten Threads gibt, die das Thema "Garantie" und Gewährleistung,darstellen hier nun nachfolgendes Beispiel eines "Nicht freie Waffen Kaufens". Es ist mir nämlich aufgefallen, dass bei vielen Angeboten keinerlei Angaben zu den Herstellergarantien gemacht werden.

    Das vorliegende Thread findet Anwendung auf Neuware ( Kauf beim Händler ), Privatgeschäfte ( Egun etc. ) unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen.

    Erst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Händler wird das Thema ( teilweise irreführend ) aufgegriffen. Bei den meisten Onlinebestellungen werden aber kaum Angaben zu den Hersteller Garantien gemacht.

    Erst bei der Lieferung findet man ( aber auch nur teilweise ) Angaben zur Herstellergarantie. Wenigstens Weihrauch und Walther ( nicht Umarex ) lassen sich zu einer Aussage hinreissen.

    Irrtümlicherweise gehen viele Käufer davon aus, dass sie auf gekaufte Neuware eine Garantie von 2 Jahren erhalten.

    Dem ist grundsätzlich nicht so

    Es existiert bei Kauf innerhalb der EU eine 2 jährige Gewährleistungspflicht ( des Händlers nicht des Herstellers!! ), was ein riesen Unterschied ist. Bei dieser geht aber bereits nach 6 Monaten ( nach Kauf ) die Beweislast auf den Käufer über, d.h. wenn es keine Herstellergarantie gibt, muss im zweifelsfall der Käufer die Beweislast erbringen.

    Empfehlung:

    1. sich vor Kauf die Dauer der Herstellergarantie vom Händler bestätigen lassen. Man wird oft überrascht sein, wie kurz diese bei diversen Marken ( vor allem aus dem Ausland ist und welche Einschränkungen gemacht werden ).

    2. Ware nach Eingang sofort kontrollieren und testen. Mängel umgehend schriftlich anzeigen, Mängelbeseitigung, Umtausch, Rückgabe kurzfristig regeln ( am besten immer schriftlich ).

    Weiteres hierzu hier ( Quelle Digicam Experts ) die das Thema gut und verständlich zusammenfassen:

    Warum keine zwei Jahre Garantie?


    Auf meine neuerworbene Kamera gewährt der Hersteller nur ein Jahr
    Garantie. Sind in der EU nicht zwei Jahre Garantie gesetzlich
    vorgeschrieben?


    Dieser Irrtum ist weit verbreitet und beruht auf einer Verwechslung
    der Garantie des Herstellers mit der Gewährleistung des Händlers.

    Die
    vom Hersteller gewährte Garantie ist freiwillig; der Hersteller legt
    nach Belieben fest, wie lange die Garantie gilt, welche Ausfälle sie
    abdeckt und welche Leistungen sie umfasst. Typische Verschleißprodukte
    sind typischerweise von der Garantie ausgenommen und müssen vom Kunden
    ersetzt werden. Auch wenn Indizien auf einen unsachgemäßen Gebrauch
    hindeuten, kann der Hersteller eine Garantieleistung verweigern. Die
    Garantiebedingungen können auch von Land zu Land unterschiedlich sein,
    sodass man beispielsweise in Deutschland eine längere Garantie gewährt,
    wenn man den Eindruck hat, dass der deutsche Kunde darauf besonderen
    Wert legt, während der typische Kunde in einem anderen Land vielleicht
    vor allem auf den Preis schaut und schlechtere Garantiebedingungen in
    Kauf nimmt, wenn er dafür weniger zahlen muss. Wenn man Ware kauft, die
    für ein anderes Land als Deutschland bestimmt ist, so gelten auch die
    Garantiebedingungen für dieses Land – und zwar selbst dann, wenn man bei
    einem deutschen Händler kauft, der seine Ware aus dem Ausland
    re-importiert hat. Wenn der Hersteller also nur ein Jahr (oder, wie in
    den USA oft üblich, nur 90 Tage) Garantie gewährt, dann muss man diese
    Beschränkung hinnehmen.

    Vom Anspruch auf Garantie, zu der sich der Hersteller selbst und zu
    seinen eigenen Bedingungen verpflichtet, ist die Gewährleistungspflicht
    des Händlers zu unterscheiden, die in der EU tatsächlich gesetzlich
    geregelt ist. Die Richtlinie 1999/44/EG schreibt vor, dass die
    Gewährleistung innerhalb von mindestens zwei Jahren in Anspruch genommen
    werden kann. Das Gewährleistungsrecht regelt den Anspruch des Kunden,
    vom Händler einwandfreie Ware zu erhalten, und so erstreckt sich die
    Gewährleistung ausschließlich auf solche Mängel, die schon beim Kauf
    vorhanden waren, während die Garantie üblicherweise auch später
    entstehende Schäden umfasst. Anders gesagt: Bis zum sogenannten
    Gefahrübergang (faktisch die Übergabe der Ware an den Kunden beim Kauf)
    trägt der Händler die Verantwortung für die Ware, danach aber der Kunde.

    Nun muss ein schon zum Kaufzeitpunkt vorhandener Schaden nicht sofort
    sichtbar sein; es ist durchaus möglich, dass er sich erst später
    bemerkbar macht und daher vom Kunden erst lange nach dem Kauf entdeckt
    wird. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweispflicht beim
    Händler, der gegebenenfalls nachweisen müsste, dass ein festgestellter
    Schaden erst nach dem Kauf entstanden ist. Nach sechs Monaten kehrt sich
    die Beweislast um; nun muss der Kunde belegen, dass der Schaden schon
    zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

    Eine Herstellergarantie ist generell mehr wert als die gesetzlich
    garantierte Gewährleistungspflicht des Händlers – nicht nur weil es
    schwierig ist, mehr als sechs Monaten nach dem Kauf noch auf den
    Gewährleistungsanspruch zu pochen, sondern auch weil die Garantie
    durchweg viele Fälle von später auftretenden Schäden abdeckt, die von
    der Gewährleistungspflicht gar nicht berührt werden. Wenn ein Versender
    nicht eindeutig erklärt, Ware für den deutschen Markt zu liefern, auf
    der anderen Seite aber auf den zweijährigen Gewährleistungsanspruch
    verweist, dann ist das ein sicheres Indiz dafür, dass hier
    re-importierte Ware mit schlechteren Garantieansprüchen als in
    Deutschland üblich angeboten wird. mjh

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (15. Februar 2015 um 18:39)

  • So wie es ist passt es schon. Es wird ohnehin genug Schindluder von den Kunden auf Kosten der Händler getrieben wenn denen dann kurz vor Ablauf der Garantie einfällt, dass die Ware doch nicht mehr gefällt und nun zurück soll weil man sein Geld wieder haben möchte um sich was anderes zu kaufen.

    Der genannte Zeitraum wo der Händler in der Beweispflicht ist, also nen halbes Jahr, hat man doch als Kunde genug Zeit die Ware zu nutzen ob ein Fabrikationsfehler vorliegt.

    Wir reden hier von Waren die je nach Nutzung deutlichem Verschleiss unterliegen welcher dann noch je nach Pflege entsprechend ausfällt. Das steht auch in jeder Anleitung wenn man dies nicht macht erlischt eine Gewährleistung.

    Genau wegen dieser ganzen Betrügerein mit Garantie seitens der Kunden ist bei uns hier alles völlig überteuert um dies dann abdecken zu können was einige verursachen. Allein schon das 14 Tägige Rückgaberecht wird hier hart zu Buche schlagen und immer mehr bekommen dann statt "Neuware" nen befummelten Versandrückläufer...klar was wollen die Händler damit auch machen. Da verdient keiner mehr wenn das dann alles reduziert abgegeben werden müsste.


    Kontrollier mal deinen Rechner auf Viren...irgendwas stimmt mit deiner Formatierung nicht und löst Augenkrebs aus.

  • Ein aus (diversen ?) Quellen aus dem Web zusammenkopierter Endlostext dazu noch in wechselnden Formatierungen ist eine Zumutung.

    1. Bitte Quellen kennzeichnen

    2. Es reicht, ein Kernwort bzw. eine Kernaussage mit wenigen Worten als Zitat formatiert einzufügen und den für den Rest einen Link zu setzen.

    3. Fett- und Großschrift sind extrem unhöflich. Diese Art der Darstellung im Aufmerksamkeitswettbewerb brauchen wir nicht, ebensowenig Leser, die nur sowas wahrnehmen. Hervorhebungen (Fett, unterstrichen oder andere Farbe) bitte genauso minimieren. Dann werden Sie wahrgenommen.

    4. Bitte eigene Gedanken formulieren und auf das Wesentliche kürzen. Wenn man es nicht in eigene Worte fassen kann: Weiter über eine sinnvolle Formulierung nachdenken statt posten.

    Danke !

    sich vor Kauf die Dauer der Herstellergarantie vom Händler bestätigen lassen.


    ...wäre da eine Bestätigung des Herstellers nicht sinnvoller ?

    Edith: vor dem Erstellen eines neuen Themas bitte die Suchfunktion bemühen, z.B. mit Garantie Gewährleistung ;^)

    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von gilmore (15. Februar 2015 um 18:47)

  • Erst bei der Lieferung findet man ( aber auch nur teilweise ) Angaben zur Herstellergarantie. Wenigstens Weihrauch und Walther ( nicht Umarex ) lassen sich zu einer Aussage hinreissen.

    Einfach mal (ich weiß, echte Kerle tun das nicht) in eine beliebige Umarex-Bedienungsanleitung reinschauen, hier etwa zur Beretta 92:

    Zitat

    GARANTIE
    Innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes ab Kaufdatum repariert oder ersetzt Ihnen die Firma Umarex Sportwaffen GmbH & CO. KG Ihre Waffe kostenlos, falls der Defekt nicht durch Eigenverschulden aufgetreten ist. Geben Sie die Waffe einem autorisierten Händler, beschreiben Sie ihm das Problem und fügen Sie den entsprechenden Kaufbeleg bei. Die von Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG hergestellten Druckluftwaffen werden gemäß den Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem Bundesgesetz, den CIP-Vorschriften und dem waffentechnischen Know-how der Firma Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG hergestellt.

    Dass diese Zusage eingehalten wird, kann man in zig Threads hier im Forum nachlesen. Und da es sich um die gleiche Unternehmensgruppe handelt, gilt es für alle freien Waffen von Walther wie für Umarex.

    Und wann, wenn nicht mit der Ware selbst, also bei Lieferung, soll die Garantie denn ausgesprochen werden? Vorher? Wem gegenüber denn? Sie ist Teil des Kaufvertrags. Andererseits aber auch kein Geheimnis, wie man am Zitat sieht. Da wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten, muss es sicher nicht noch blinkend über die Homepage laufen.

    Entsprechend gilt für Garantie und Gewährleistung das, was dazu im BGB geregelt ist und was man in zig Verbraucher-Infos nachlesen kann - also kein Grund für Verschwörungstheorien oder eine "Mär".


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Die "unhöfliche Formatierung" soll Kopfschmerzen erzeugen, ich bitte es mir nachzusehen, da die gesamte Gemengelage Kopfschmerzen erzeugt. Da sführt auf allen Seiten nur zu unnötigem Frust.

    Meine persönliche Meinung steht am Anfang des Beitrags.

    Die Quellenangabe ist übrigens vorhanden.

    Genau der letzte Beitrag zeigt, dass z.B. Umarex ( bei den meisten mir bekannten Herstellern ähnlich, ausgenommen Weihrauch die schreiben ganz klar "1 Jahr nach Kauf ) rein in der Gebrauchsanweisung keine genaue Garantieangabe macht. Es heißt hier lediglich, dass Umarex eine Garantie "innerhalb des gesetzlichen Zeitraums" gewährt. Für eine Herstellergarantie gibt es aber keine, nur für die gesetzliche Gewährleistung. D.h. der Hersteller muss einen Garantiezeitraum angeben, was diese nicht tun.

    Hier ein Beispiel aus "Gute Frage net":

    http://www.gutefrage.net/frage/problmem…tie-verschleiss

    Ich stehe wahrlich nicht auf der Seite der "Retourenkönige", ganz im Gegenteil, vertrete aber die Meinung, dass die Hersteller klar definieren sollten ob und welche Garantien sie übernehmen und vor allem wie lange, ist bei allen technischen Geräten von Herstellerseite klar definiert, warum nicht auch bei den freien Waffen?

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Bin ich der einzige, der den Sinn und die Aussage hier nicht so ganz erfasst? Der Unterschied zwischen einer Garantie (genauer: einem Garantievertrag nach deutschen Recht) und der Gewährleistung sollte inzwischen geläufig sein.

    Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen kann übrigens extrem frustrierend sein. Wenn mein blu ray Player in den zwei Jahren streikt, wende ich mich lieber an den Händler, der mir nach meiner Wahl einen neuen geben muss, statt an den Hersteller. Denn die schicken das Gerät (nach ihren Garantiebedingungen) erstmal schön nach Asien. Und dann kann es dauern :rolleyes:

  • Zusammenfassung:

    Gewährleistung = Gesetzlich gewährte Mangelprüfzeit beginnend ab Gefahrenübergang. Beweislastumker nach 0,5 Jahren.

    Garantie = Laufzeitzusicherung des Herstellers. Hierbei sind die Garantiebedingungen und die AGB´s zu beachten da diese meistens Garantieeinschränkungen beinhalten.

  • Zusammenfassung:

    Gewährleistung = Gesetzlich gewährte Mangelprüfzeit beginnend ab Gefahrenübergang. Beweislastumker nach 0,5 Jahren.

    Garantie = Laufzeitzusicherung des Herstellers. Hierbei sind die Garantiebedingungen und die AGB´s zu beachten da diese meistens Garantieeinschränkungen beinhalten.


    vielen Dank!!!!!! :thumbsup:

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Sorry, aber dieser Text ist eine Katastrophe. Er ist inhaltlich fehlerbehaftet und schürt Angst, wo man keine haben muss.

    Es ist nicht ganz so übel wie das Geschwätz bei den Softairs und dem "Befriedeten Grundstück", wo manche hobbyjursiten daraus abgeleitet haben man muss der BESITZER sein ansonsten gilt es als unerlaubtes führen (In der Mietwohnung ne Softair halten = unerlaubtes führen), aber es ist auch nicht so weit entfernt davon.


    Mir verdrehts da die Augen, weshalb ich garnicht erst auf einzelne Punkte eingehe und generell jedem rate diesen Text unbeachtet zu lassen. Sollte es etwas "hart" rüberkomme tut es mir leid, aber Halbwissen bei juristischen Fragen ist einfach viel zu gefährlich!

  • Wobei die Garantie hier in Deutschland teilweise auch eingeschränkt wird. Zum Beispiel bei Zippo, die geben international eine lebenslange Garantie, nur in Europa nicht. Da durften es nicht mehr als 30 Jahre sein. Egal was es war, selbst auf ein Aluminiumdach, allerdings hat 2008 ein Hersteller dagegen geklagt der auf sein Aludach 40 Jahre Garantie geben wollte.

    http://www.it-recht-kanzlei.de/lebenslange-garantie.html


    Zitat

    Allein schon das 14 Tägige Rückgaberecht wird hier hart zu Buche schlagen und immer mehr bekommen dann statt "Neuware" nen befummelten Versandrückläufer

    Das hat mit der Sache der Gewährleistung und Garantie absolut nichts zu tun, das ist Fernabsatzgesetz. Und wenn der Händler die Rückläufer nicht prüft ist er selbst schuld wenn ihm das hinterher um die Ohren fliegt in Form von Gewährleistungsfällen, denn das Fernabsatzgesetz sieht auch vor, wenn ein Kunde die Sache in Gebrauch nimmt wie sein Eigentum, das der Verkäufer bei Rückgabe einen Teil des Geldes zurückbehält als Ausgleich für die Wertminderung.

    Ich verstehe aber nicht was uns dieser Thread hier sagen soll, denn das sind Sachen die sind seit langem bekannt, also nix Neues...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Für mich ist das Thema neu, das sich, entgegen anderer Branchen Teile der Waffenproduzenten zu einer Garantieaussage hinreißen lassen, aber es teilweise eine völlig unklare Lage gibt, was die Dauer betrifft:

    Beispiel Uhrenkauf: I.d.R ist ein Garantiebeleg beigefügt, in welcher die Dauer der Garantieinanspruchnahme geregelt ist.

    Beispiel Autokauf: zeitlich klar geregelt oder KM Begrenzung etc

    Am Beispiel von Ulrich ( Zitat aus der Umarex Gebrauchsanweisung und dem Garantietext ) wird eine Garantie ausgesprochen und 'von gesetzlicher Dauer" gesprochen. Die gibt es aber nicht, da die Garantiezeit jeder Hersteller individuell bestimmen muss. Insofern vermengt Umarex ( bewusst oder unbewusst ) die Themen Garantie und Gewährleistung, denn wie allgemein bekannt ist diese auf 24 Monate nach Übergang der Ware an den Käufer eingeschränkt.

    In unserem SV haben wir nun genau diesen Fall, dass ein Produzent aus England ( Ware wurde bei einem deutschen Händler neu eingekauft ) nach 7 Monaten Gebrauch eines über EUR 1.200 teuren Pressluftgewehres die Kosten eines Garantiefalles nicht übernehmen will. Verkauft wurde die Ware "mit Herstellergarantie" der Text liest sich ähnlich des Umarex Textes.

    Der SV Kollege hatte den Mangel übrigens sofort nach Erhalt der Ware angezeigt, er wurde aber erstmal vertröstet und man meinte "das würde sich schon einlaufen", ja das Repetierschloss ist dann wirklich "eingelaufen".

    Erfreulicherweise springt nun der Händler in die Breche und wird sich die Instandsetzung mit dem Hersteller teilen.

    Gut so, aber auch der Händler meinte, er würde künftig die Garantiebestimmungen seiner diversen Lieferanten nun genau prüfen und mit diesen ggf. neue Vereinbarungen treffen.

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Der Kollege hätte eben unmittelbar den Händler in Anspruch nehmen sollen. Die Umkehr der Beweislast klingt dramatischer als sie ist. Kein seriöser (!) Händler wird bei typischen Fällen die Gewährleistung nicht problemlos zugestehen.
    Den Beweis zu führen ist auch nicht unbedingt schwierig: bricht ein Bauteil, das eigentlich nicht brechen kann durch Gebrauch (zb ein repetierhebel, der entsprechend robust ist), dann ist der Mangel (Materialfehler) von Anfang an vorhanden.

    Einige Händler versuchen natürlich auf die Garantie des Herstellers zu verweisen, um sich selbst aus der Gewährleistung zu ziehen. Das ist aber weder seriös noch richtig, wenn der Kunde Gewährleistung haben will.

    Der Händler hat im Übrigen mit der Herstellergarantie im sinne des Vertragsverhältnisses nichts zu tun.

    Beispiel Media Markt:
    Wenn man eine Waschmaschine kauft, schuldet Media Markt die Gewährleistung (2 Jahre). Zusätzlich hat man eine Garantie des Herstellers (zb 2 Jahre). Möchte man die oft angebotene "Garantieverlängerung", dann handelt es sich recht wahrscheinlich um einen dritten Vertrag, nämlich eine Garantie seitens Media Markt für den Zeitraum nach dem Ende der Garantie des Herstellers (alternativ möglicherweise ein tatsächlicher alternativer Garantievertrag mit dem Hersteller).

  • In unserem SV haben wir nun genau diesen Fall, dass ein Produzent aus England ( Ware wurde bei einem deutschen Händler neu eingekauft ) nach 7 Monaten Gebrauch eines über EUR 1.200 teuren Pressluftgewehres die Kosten eines Garantiefalles nicht übernehmen will. Verkauft wurde die Ware "mit Herstellergarantie" der Text liest sich ähnlich des Umarex Textes.

    Oben stand es ja schon: Händler=Gewährleistung, Hersteller=Garantie

    Der Händler kann nur im Ausnahmefall dazu gebracht werden, die Kosten eines Garantiefalles zu übernehmen, nämlich wenn er wider besseres Wissen Garantieleistungen angepriesen hat, die der Hersteller nicht leistet.

    Gerade in den ersten 6 Monaten ist es oft einfacher, sich auf die Gewährleistung zu berufen, da man hier wg. der Beweislastumkehr einfach sagen kann: "Ist kaputt, bring es in Ordnung oder beweise, dass ich es kaputt gemacht habe." Für die meisten Händler dürfte dann der Ersatz billiger sein als alles andere. Der Händler darf aber durchaus das Teil auf seine Kosten reparieren lassen anstatt gegen ein neues auszutauschen.

    Ab dem 7. Monat kann der Händler verlangen, dass man ihm nachweist, dass der Defekt schon beim Kauf "angelegt" war - also die Ware mit einem versteckten Mangel verkauft wurde. Hier kann es günstiger sein, sich - falls vorhanden - auf die Hersteller-Garantie zu berufen, falls man den Beweis nicht ohne Weiteres erbringen kann oder der Händler ohnehin aus Kulanz auf einen Beweis verzichtet.

    Die Garantieleistung kann der Hersteller aber an beliebige Bedingungen knüpfen. Es ist ja eine freiwillige Leistung. Er könnte zum Beispiel vorschreiben, dass die Garantie nur gilt, wenn mit Diabolos einer bestimmten Marke geschossen wird. (Das nur als Beispiel - es wäre natürlich schwierig zu kontrollieren und ich weiß nicht ob so etwas je gemacht wurde)

    Auf euren Fall bezogen: Natürlich hält sich der Händler aus der Sache raus, wenn der Hersteller sein Garantieversprechen nicht einlösen will - sei es rechtmäßig, weil eine Garantiebedingung nicht erfüllt ist, oder unrechtmäßig. Das ist ein Problem zwischen euch und Hersteller. Es wird erst zum Problem des Händlers wenn
    a) ihr euch auf Gewährleistung beruft und nachweist, dass der Mangel bereits beim Verkauf der Waffe vorlag und eben erst 7 Monate später in Erscheinung getreten ist
    b) er wusste, dass der Hersteller in genau so einem Fall keine Garantie übernimmt, es euch aber trotzdem so angepriesen hat.

    Das zweite ist je nach Fall schwierig nachzuweisen. Leicht ist es, wenn der Händler sagte 3 Jahre und der Hersteller gab nur 2 Jahre und der Händler hätte es wissen müssen. In diesem Fall muss der Händler für das dritte Jahr geradestehen. Schwierig ist es, wenn der Hersteller aus einem Grund ablehnt, der in den Garantiebedingungen steht. Dann müsste der Händler nämlich genau diese Bedingung im Verkaufsgespräch oder in der Werbung erwähnt haben und dafür Herstellergarantie angepriesen haben (in unserem hypothetischen Fall z.B. mit der Aussage "egal für welche Sorte Diabolos").

    Hatten wir eigentlich in diesem Thread schon den Kalauer von Gewährleistung wegen mangelhafter Gewehrleistung? :D

  • ....
    Gerade in den ersten 6 Monaten ist es oft einfacher, sich auf die Gewährleistung zu berufen, da man hier wg. der Beweislastumkehr einfach sagen kann: "Ist kaputt, bring es in Ordnung oder beweise, dass ich es kaputt gemacht habe." Für die meisten Händler dürfte dann der Ersatz billiger sein als alles andere. Der Händler darf aber durchaus das Teil auf seine Kosten reparieren lassen anstatt gegen ein neues auszutauschen.

    ....

    Er hat aber auch nur zwei Versuche der Reparatur, wenn die fruchtlos sind, kann man als Kunde den Vertrag rückabwickeln. Also der Händler bekommt den Gegenstand und der Kunde bekommt sein Geld wieder.

    Allerdings kommts auch darauf an was für Geräte das sind, also bei einem billigen MP3-Player vom Kaffeeröster wird nicht groß repariert werden sondern eher getauscht, aber bei einem teuren Handy, PC usw. wird schon eher repariert. Das ist dann aber Sache des Händlers.

    Zitat

    Am Beispiel von Ulrich ( Zitat aus der Umarex Gebrauchsanweisung und dem Garantietext ) wird eine Garantie ausgesprochen und 'von gesetzlicher Dauer" gesprochen. Die gibt es aber nicht, da die Garantiezeit jeder Hersteller individuell bestimmen muss. Insofern vermengt Umarex ( bewusst oder unbewusst ) die Themen Garantie und Gewährleistung, denn wie allgemein bekannt ist diese auf 24 Monate nach Übergang der Ware an den Käufer eingeschränkt.

    Nein, es heißt lediglich das du zusätzlich zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, parallel noch die Garantie des Herstellers laufen hast. Und die deckt in der Regel mehr ab als die gesetzliche Gewährleistung.

    Nehmen wir mal als Beispiel ich hätte ein Walther Lever Action gekauft, und innerhalb von 3 Monaten da 1000 Schuss rausgehauen und nun wäre der Trommeltransport verschlissen. Der Händler lehnt Gewährleistung ab, ist ja Verschleiß und kein Mangel der von Anfang an vorhanden war. Entweder wendet sich dann der Händler an den Hersteller und die Waffe wird da auf Garantie repariert, oder man wendet sich selbst an den Hersteller.

    Und gerade Umarex ist sehr kulant in der Hinsicht, also daher ist das ein schlechtes Beispiel.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (16. Februar 2015 um 17:34)

  • Wie schon erwähnt, ist es im Grunde ganz einfach.

    Bei der Gewährleistung gewährleistet der Händler, dass die Kaufsache beim Kauf (Gefahrenübergang) frei von Sachmängeln ist. Er gewährleistet dagegen nicht, dass die Sache eine bestimmte Lebensdauer hat. Die Frist der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, so wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Für die restlichen 1,5 Jahre ist der Käufer in der Darlegungs- und Beweislast. Danach ist nicht mehr viel zu machen. Der Gegenbeweis kann entsprechend geführt werden. Letztlich ist es aber so, dass nach Ablauf der 6 Monate regemäßig ein Sachverständigengutachten notwendig wird, für das der Kläger in Vorleistung gehen muss. Das lohnt sich meistens erst mit einer Rechtsschutzversicherung. Die Gewährleistungsfrist kann für Neuware nicht verkürzt werden. (Gebrauchtware kann auf 1 Jahr verkürzt werden, bei Privatverkäufen ist ein Ausschluss möglich - daher verkaufen viele Waffenhändler Ware ausdrücklich im Namen von Dritten und treten nur als Vermittler auf). Bei der Gewährleistung entscheidet der Kunde, ob neue Ware oder Reparatur. Dies kann der Verkäufer nur bei Unverhältnismäßigkeit ablehnen.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da die Leistung freiwillig ist, kann der Hersteller auch im Einzelnen bestimmen, welche Schäden unter die Garantie fallen sollen und welche nicht. Es soll sich um einen Kaufanreiz handeln. Der Hersteller ist von seinem Produkt derart überzeugt, dass er bestimmte Eigenschaften für einen bestimmten Zeitraum garantiert. Die Ansprüche richten sich gegen den Hersteller, nicht gegen den Händler. Innerhalb der ersten sechs Monate ist regelmäßig die Gewährleistung das bessere Mittel zur Durchsetzung der Mängelbeseitigung, da man bei Inanspruchnahme der Garantie oft nicht sofort ein Ersatzgerät erhält sondern ggf. mehrere Wochen ohne Ware ist, die Versandkosten selbst übernehmen muss und Ware oft ins Ausland zum Hersteller zu schicken hat. Der Aufwand lohnt sich nur, wenn über die gesetzliche Gewährleistung nichts zu holen ist.

    Letztlich muss man also immer im Einzelfall entscheiden, ob man die Gewährleistung oder die Garantie - sofern eine gegeben wurde - in Anspruch nimmt.
    Im Zweifel sucht man den Rechtsanwalt seines Vertrauens auf ^^

  • GARANTIE
    Innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes ab Kaufdatum repariert oder ersetzt Ihnen die Firma Umarex Sportwaffen GmbH & CO. KG Ihre Waffe kostenlos, falls der Defekt nicht durch Eigenverschulden aufgetreten ist. Geben Sie die Waffe einem autorisierten Händler, beschreiben Sie ihm das Problem und fügen Sie den entsprechenden Kaufbeleg bei. Die von Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG hergestellten Druckluftwaffen werden gemäß den Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem Bundesgesetz, den CIP-Vorschriften und dem waffentechnischen Know-how der Firma Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG hergestellt.

    Das ist der Text aus der Umarex Gebrauchsanweisung,

    Pedersoli's guns and its guns production are covered by two years
    warranty from the purchase date for the mechanical parts. The spare
    parts are distributed in all the world by the various distributors,
    while Service Points in USA and Europe handle the warranty and
    non-warranty repairs.

    Das ist der Text aus der Pedersoli Homepage, der sich auch in allen Gebrauchsanweisungen des Herstellers nachlesen läßt

    Die gibt es keine Missverständnisse.

    Quelle: http://www.davide-pedersoli.com/storia.asp?l=en

    Ungeachtet dessen das Umarex äußerst grosszügig ist, was ich ausdrücklich bestätige, bleibt es bei der Tatsache, dass die Dauer der Herstellergarantie. s.o. nicht geregelt ist, die es für die Herstellergarantie keinen gesetzlichen Zeitraum gibt!

    Würde Umarex schreiben xxxx ( Zeitraum ) nach Kaufdatum wäre alles ok.

    Schlussbemerkung: meine persönlichen Erfahrungen mit den gängigen deutschen Anbietern ( Weihrauch, Walther, FWB etc etc ) ist überaus positiv.

    Das es dann mal dumm laufen kann, siehe das Beispiel des Schützenkollegen.

    Aber: alles wird gut :D :D :D :D

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )