Petition zur Vereinfachung des Erwerbs und Besitzes insbesondere von Airsoftwaffen

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 10.927 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2015 um 11:46) ist von LustigerAstronaut.

  • Nein, denn ohne F kann man eine Airsoftwaffe oder Teile davon nicht einfach so importieren. Da fällt durchaus Verwaltungsaufwand an, den man durch eine einmalige Erlaubnis vermeiden könnte.

  • Ist halt aktuell schwierig und es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, wenn man beispielsweise nur einen neuen Präzisionslauf erwerben möchte (wesentliche Teile einer Schusswaffe).


    Der lauf ist aber ein relevantes Teil und den darfst du an einer Schusswaffe sowieso nicht selber wechseln, vor allem wenn sich durch engeren Lauf die Mündungsgeschwindigkeit verändert ... das fällt dann schon in den Bereich erlaubnispflichtige Bearbeitung die dir als Privatmann untersagt ist.

  • Nö, Wechselläufe unterliegen den gleichen Bestimmungen wie der Waffe für die sie bestimmt sind. LG-Wechselläufe sind bei Schneider auch Frei ab 18 zu erwerben. Die haben nicht mal ein F drauf (bei Weihrauch zumindest) da das F auf dem System gestempelt ist.

    Das F sagt aus das die Waffe <7,5J e0 erteilt. Ob die durch den engeren Lauf nun 0,3J mehr macht... Keine Ahnung ob das nicht unter Meßtoleranz fallen würde? Das wäre sicher im Einzelfall zu klären.

    Sicher, das WaffG ist dahingehend eindeutig. Aber ob jetzt alle 8x1-Alurohre im Baumarkt deshalb waffenrechtlich relevante Teile sind?

    Ich sag euch wie das ausgehen würde, gesetzt dem Fall die Petition würde so durchgehen und durchgezogen; Die gleiche Sch... wie mit dem KWS passiert. Alle Formulare werden recyclet, folglich auch alle Kosten und Vorgehensweisen. Sachkundeprüfung? Braucht man meines Wissens nach auch bei den bedürfnisfreien Mäusekalibern. Kostet. WBK ausstellen lassen. Kostet. Eintragen lassen. Kostet.

    Für mich selber rechnet sich das absolut nicht. Freie Waffen sollten frei bleiben. Und nicht auf irgendwelchen WBK's stehen. Ehrlich gesagt sollten manche Leute eher froh sein das die Geschichte mit WBK usw. usf. gerade noch so ist, wie sie ist. Könnte noch schlimmer kommen. Einigen Leuten wäre das nur recht.

  • @Rotkäppchen

    auch wenn es enttäuschend für Dich ist, aber Du wirst in diesem Forum nicht viel Freunde finden, was das ändern von Gesetzen in Richtung mehr Freiheit und Eigenverantwortung angeht!
    Ganz im Gegenteil, viele möchten sogar noch mehr einschränkungen, weil Sie in jedem Menschen nur das schlechte sehen, was den Umgang mit Waffen betrifft.
    Das beste Bespiel dafür findest du Hier.
    Einfacher wäre gewesen Druckluftbeschleuniger bis zu einem Kaliber X ganz aus der Regelung heraus zu nehmen, egal wieviel Joule das ganze hat (siehe Österreich).
    Aber das scheitert schon daran, weil keiner dem anderen in der BRD(DR 4.1) über den Weg traut!
    Somit wünsche ich Dir für dein hoffnungsloses unterfangen dennoch viel Erfolg.

    Gruß Remo


    Da liegst du falsch, ich war immer der Meinung bis 16,3J frei ab 18 und darüber hinaus erleichterter Erwerb mit WBK, das würde auch so mancher Disziplin zu Gute kommen. So wie das aktuell bei den Kleinstkalibern 4mm M20, 4mm RZ und 6mm Flobert der Fall ist wenn weniger als 7,5J. Da braucht man kein Bedürfnis für den Erwerb der Waffen, Sachkundenachweis und weiße Weste reichen aus.
    Wundert mich das man das noch nicht im Rahmen der EU gemacht hat, man ist ja ansonsten auch schnell dabei Handelshemmnisse zu beseitigen und alles zu vereinheitlichen...wie Gurken oder so...oder Glühbirnen verbieten um den Leuchtmittelherstellern die Margen zu erhöhen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes (aber dann auf Leuchtmittel verweisen die man nur als Sondermüll entsorgen darf wegen Quecksilber)...aber das ist eine andere Geschichte.

    Früher konnte man in Deutschland bei Neckermann und Konsorten KK-Gewehre kaufen gegen Altersnachweis, ebenso auch Repetiergewehre wie einen K98. Und da waren keine sogenannten "amerikanischen Verhältnisse" auf deutschen Straßen, im Gegenteil...und dann wurde der Baader-Meinhoff-Terror dazu benutzt um die freie Erwerbbarkeit von Waffen massiv einzuschränken. Selbst irrelevante Waffen wie mehrschüssige Vorderlader (Revolver) mussten dran glauben, die waren früher nämlich auch ab 18.

    Das Ganze mit Airsoft und den anderen Druckluftwaffen kann man leider nicht so aufdröseln, denn Airsofts sind nunmal Waffen bei denen ein Geschoss mittels kalter Gase durch einen Lauf getrieben wird. Die Airsoft unter 0,5J sind Anscheinswaffen, die über 0,5J sind vom Gesetz her richtige Waffen.

    Sind wir seit 1970 wirklich ein Volk von so verblödeten prinzipiell Krimininellen geworden, so das man uns den Umgang mit Waffen nicht mehr erlauben will und uns sogar schon Erbsenpistolen streitig machen will? Oder hält man uns für Kinder, ala "Messer, Gabel, Scher und Licht..."??

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • -Wegfallen der Notwendigkeit eines BüMa, zwecks Tuning. Dafür dann die Pflicht, das jede Leistungssteigernde Veränderung beim Beschußamt geprüft wird.

    Ja, und jeder Bastler würde sich natürlich dran halten und auf freiwilliger Basis seine Waffe zum BA schicken und für die Einzelprüfung auch einen hohen Prozentsatz des gesamten Waffenpreises bezahlen. :whistling: Abgesehen von der unbändigen Freude der regelmässig durch Stellenwegfall verringerten Beschussamtsangestellten, die dann endlich wieder was zu tun hätten. Vermutlich aber eben auch nicht...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Sind wir seit 1970 wirklich ein Volk von so verblödeten prinzipiell Krimininellen geworden, so das man uns den Umgang mit Waffen nicht mehr erlauben will und uns sogar schon Erbsenpistolen streitig machen will? Oder hält man uns für Kinder, ala "Messer, Gabel, Scher und Licht..."??


    Offensichtlich schon – und dabei ist das Ganze wohl mehr dem eigenen Gewissen und einem subjektiven Sicherheitsgefühl geschuldet, als einem objektiven Sicherheitsgedanken.

  • Nö, Wechselläufe unterliegen den gleichen Bestimmungen wie der Waffe für die sie bestimmt sind. LG-Wechselläufe sind bei Schneider auch Frei ab 18 zu erwerben. Die haben nicht mal ein F drauf (bei Weihrauch zumindest) da das F auf dem System gestempelt ist.

    Wechselläufe ja ... Tuning-Airsoftläufe sind aber meist länger, kleinerer Durchmesser etc. bringen ja sonst nix ... beim LG ist ein Wechsellauf im gleichen Kaliber mit exakt der gleichen Länge etc. wie im hinterlegten Muster ... und wenn es das LG in mehreren Kalibern gibt, dann gibt es z.B. 4,5 mm und/oder 5,5 mm oder 6,35 mm ... nur um einen Ersatz für einen defekten Lauf geht es wie gesagt den Tunern ja nicht ... die wollen mehr Power rausholen

  • Das sehe ich ähnlich.
    Die Wechselläufe werden als "Ersatzläufe" ausnahmslos für Waffen angeboten, die es auch so komplett in Deutschland zu kaufen gibt.
    Es kann ja durchaus sein, das sich jemand seinen Orginallauf z.B. mit Federbolzen versaut hat.
    Inwieweit man diese hoch offiziell selbst wechseln darf oder auch rechtlich dafür einen Büma brauch kann ich nicht beurteilen.
    Anders sieht es wohl bei Varianten aus, die so nicht in Deutschland angeboten werden wie zum Beispiel der Skeet Variante der Gamo Viper.
    Dazu wurde schon seitenweise Lesestoff produziert.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Leute, lassen wir doch die Kirche im Dorf...

    Ob der Tuning-Lauf dann im Innendurchmesser 0,03mm enger ist oder nicht.. Das misst doch keiner nach. Macht bei LG-Läufen auch niemand. Und ob der aus 42CrMo4V ist oder aus Ms58 das wird auch Wurst sein. Er is aus Metall.

    Die Airsoft-Tuningläufe werden in allen Shops bereits verkauft, da kräht kein Hahn danach.

  • Ein Ansatz der hier noch garnicht zur Sprache gekommen ist:

    Wie wäre es denn statt am F und den ganzen Verfahren grundsätzlich zu rütteln einfach für Airsoft die Vorraussetzungen für eine Erlaubnis nach §26 WaffG auf ein praktibles Maß zu setzen?
    (§26 = Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen Airsoft)

    Mit praktikables Maß meine ich hier dass man berücksichtigt dass die Tätigkeit lediglich das Austauschen von Drop-In Komponenten beinhaltet, die von Drittherstellern speziell für den zu bearbeitenden Waffentyp gefertigt wurden. Hierfür reicht der sichere Umgang mit einem Schraubenzieher für gewöhnlich aus. Eine grundsätzlich weisse Weste setz ich sowieso mal vorraus.

    In der Realität kann ich aus eigener Erfahrung folgendes berichten:

    Zitat

    "Hallo, ich würde gerne an einer Airsoft Pistole ein 140mm langes Messingrohr gegen ein 150mm langes tauschen, was überdem noch 0,02mm enger ist."

    -"Sicher, prüfen wir gerne ob wir Ihnen das erlauben können. Bitte weisen Sie uns noch Ihre Fachkenntnisse (nicht Sach. Da ist ein ziemlicher Unterschied) in

    • Ballistik
    • Metallbearbeitung
    • Den sicheren Umgang mit Schwarzpulver/Schiesspulver"


    nach.
    "............" ?(

  • Früher konnte man in Deutschland bei Neckermann und Konsorten KK-Gewehre kaufen gegen Altersnachweis, ebenso auch Repetiergewehre wie einen K98. Und da waren keine sogenannten "amerikanischen Verhältnisse" auf deutschen Straßen, im Gegenteil...und dann wurde der Baader-Meinhoff-Terror dazu benutzt um die freie Erwerbbarkeit von Waffen massiv einzuschränken. Selbst irrelevante Waffen wie mehrschüssige Vorderlader (Revolver) mussten dran glauben, die waren früher nämlich auch ab 18.

    So ganz kann ich Dir nicht zustimmen. Mit den Waffen wurde viel Blödsinn gemacht und es gab schon immer leichtfertigen Umgang damit.
    Auch heute ist das noch mit den 7,5J Knarren so. Nur kann man damit nicht ganz so viel Schaden anrichten.

    Zur Lösung des Problems wäre ich dafür, Waffenbesitz mit mehr als 7,5 Joule nur von Vereins- bzw. Verbandsmitgliedschaft abhängig zu machen (natürlich kann auch da noch Schindluder getrieben werden, aber das ist nicht die Regel).
    Waffensachkunde die über das hinausgeht was man an Sicherheitsregeln sowieso im Verein lernt, halte ich bei Luftdruckwaffen für nicht sinnvoll. Eine schweren Tresor dafür anschaffen zu müssen ist auch Quatsch. Ein verschlossener Wafferkoffer oder abschliessbarer Schrank reicht völlig aus.

    Ähnliche Erleichterung sollte es auch für Airsoft geben. Man muss sich nur etwas einfallen lassen, damit Menschen nicht so ohne weiteres und in Unkenntnis oder mit Absicht leichtfertig mit diesen "Waffen" umgehen dürfen/können.

    Gruß Udo

  • Wenn das F wegfallen würde, wer würde dann verhindern, dass ich mir ein extrem leistungsstarkes, halbautomatisches Pressluft-Jagdgewehr im Ausland bauen lasse und dann hier frei einführe?

    Es gäbe dann schließlich keine Leistungsprüfung mehr (bisher gibt es diese freilich noch und das Ergebnis wird mit einem "F" auf der Waffe besiegelt) und ich würde vorm Zoll stehen und sagen "seht her, der Lauf hat 6 mm - das ist eine freie Softair-Waffe."

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • So ganz stimme ich Dir da nicht zu Udo.
    Es macht meines Erachtens keinen Sinn den Erwerb an irgendeine Verbandsmitgliedschaft zu koppeln und damit wieder staatliche Aufgaben an irgendwelche Verbände auszulagern, die dann ihr eigenes Bürokratiemonster nach eigenem Belieben aufbauen.
    Sinnvoller wäre es eine einmalige kleine Sachkundeprüfung (ohne zwingenden Lehrgang) vorauszusetzen, der dann neben einer weissen Weste z.B. zum Kauf von LGs im Kaliber 4,5mm ohne Leistungsbegrenzung und der ganzen Mäusekaliber mit vermindertem Bürokratieaufwand und vereinfachten Lagervorschriften (verschlossener Koffer) berechtigt.
    Will man dann eine Waffe kaufen holt man sich auf dem Amt gegen eine Gebühr (20€?) mit seinem Prüfungsnachweis eine z.B. zwei Monate gültige Berechtigungskarte.
    Der Händler nimmt diese für seine Unterlagen entgegen und trägt dann die verkauften Waffen direkt selbst auf dem Prüfungsnachweis ein. Ansonsten ist die Karte nach Ablauf ohne Erwerb an das Amt zurückzugeben.
    Viel Schindluder wird aus purer Unwissendheit oder durch irgendwelche zwielichtigen Gestalten getrieben. Dem wäre so ohne großen Aufwand und widerkehrende Regelprüfungen wirksam zu begegnen.
    Fällt mit einer der Waffen trotzdem etwas vor, was zu einem Waffenverbot führt, weiss man gleich anhand der Einträge welche Waffen der betreffende abzugeben hat.
    Ist die Karte dann zufällig spurlus verschwunden läuft dann eben zumindest ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (28. Januar 2015 um 12:59)

  • Um die 7,5-Joule-Grenze anzuheben oder ganz abzuschaffen für ein bestimmtes Kaliber (da kommt auch wieder ein Bürokratiemonster raus, da unter 4,5 mm auch .17 HMR fällt) muss man zuerst die Regel begreifen. Welchen Sinn hat sie? Wo kommt sie her? Wen betrifft sie?

    Die Grundlage bildet ein forensisches Gutachten. Will man also am Gesetz rütteln, braucht man ein neues Gutachten, ansonsten hat man keinerlei Chance. Nur die Begründung "Ich will aber" reicht leider nicht aus, um die Basis der F-Grenze zu ändern; da muss man schon bessere Argumente vorlegen. Damit der Gesetzgeber das Gesetz ändern könnte, wenn er denn wollte, brauchen wir hier vernünftige Vorschläge, warum die bisherigen Gründe für das Gesetz nicht zutreffen.

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  • Die Kaliberangabe von 4,5mm in meinem Beitrag bezog sich auf LG Projektile, da hier die physikalischen Grenzen die Energieausbäute doch einschränken.
    Welche Randzünderkaliber genau unter "Mäusekaliber" fallen, liese sich im Einzelnen definieren.

    Argumentativ liese sich sicherlich statistisch beweisen, das die meisten waffenrechtlich relevanten Vergehen mit freien Waffen von den oben genannten beiden Zielgruppen begangen werden und der Rest damit begründen, das die angedachten Waffen bisher strafrechtlich kaum relevant und Besitzer einer EWB überdurchschnittlich unauffällig sind. Zudem liese sich auf Einsparungen durch Bürogratieabbau und zu erwartende Mehreinnahmen bei gleichzeitig höherer Qualität durch bessere Durchsetzbarkeit von Waffenverboten hinweisen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (28. Januar 2015 um 14:14)

  • Die allermeisten waffenrechtlich relevanten Vergehen mit freien Waffen, sogar mit allen Schusswaffen zusammen, legalen wie illegalen, werden allerdings mit Softair-Waffen begangen. Was nun?

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  • Die allermeisten waffenrechtlich relevanten Vergehen mit freien Waffen, sogar mit allen Schusswaffen zusammen, legalen wie illegalen, werden allerdings mit Softair-Waffen begangen. Was nun?

    Mein Beitrag bezog sich NICHT explizit auf Softairwaffen sondern auf freie Druckluftwaffen im Allgemeinen und war deshalb wahrscheinlich etwas off topic.
    Dies bitte ich zu entschuldigen.

    Im Umkehrschluss werden wohl die meisten der von Dir angesprochenen Vergehen mit Airsoft Waffen nicht mit Vorsatz begangen, sondern weil sich viele Besitzer der wafrenrechtlichen Relevanz gar nicht bewusst sind. Dies betrifft auch auch ganz speziell die als Spielzeug verkauften Anscheinswaffen unter 0,5 Joule.
    Hier fängt meine Argumentation wieder an zu greifen.
    Die Spielzeuge wie in vielen anderen Ländern auch nur mit roter Markierung.
    Über 0,5 Joule ab 18 mit Sackunde.
    Gegebenenfalls mit Sonderbetrachtung für "Personenarkierer " wie es sie heute schon im WaffG. für Harpunen und Armbrüste gibt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (28. Januar 2015 um 15:43)