Beiträge von Rotkäppchen

    Sind wir seit 1970 wirklich ein Volk von so verblödeten prinzipiell Krimininellen geworden, so das man uns den Umgang mit Waffen nicht mehr erlauben will und uns sogar schon Erbsenpistolen streitig machen will? Oder hält man uns für Kinder, ala "Messer, Gabel, Scher und Licht..."??


    Offensichtlich schon – und dabei ist das Ganze wohl mehr dem eigenen Gewissen und einem subjektiven Sicherheitsgefühl geschuldet, als einem objektiven Sicherheitsgedanken.

    Da wirds daher sicher auch einen geben, der das ganze auch mit Softairs macht. Ist eben nicht jeder um die Ecke, der das macht.
    Deine Petition finde ich da nicht zielführend.

    Ich verstehe nicht, was Du damit meinst. Meinst Du damit, dass es dann womöglich auch jemanden gibt, der Airsoftwaffen so modifiziert, dass diese die 7,5-Joule-Grenze überschreiten?

    Ich ich ich,... ws anderes lese ich da nicht.
    Sagmal, mach dir mal die Mühe und schaue mal über den Teller.

    Da ich mit meinem Benutzerkonto schreibe, bin es naturgemäß auch ich, der seine Meinung wiedergibt.

    Nur weil ich WBKs habe, sage ich ja auch nicht, dass man alles andere ruhig verbieten soll oder unter eine Erwerbsberechtigung stellen darf.

    Ich habe nirgends behauptet, dass man alles andere verbieten soll. Das unterstellst Du, entspricht aber weder dem Wort- noch dem Sinngehalt meiner Aussagen.

    Nur weil du was willst, möchtest du andere anscheißen ? Sorry, dass geht mal garnicht.

    Auch das ist eine völlig fernliegende Unterstellung: Mein Ziel ist es mitnichten, den Besitzern ihre freien Waffen zu entziehen, sondern gerade Möglichkeiten zu schaffen, ihre Auswahl zu erweitern.

    1.

    Die damalige Petition hat mit dieser hier überhaupt nichts zu tun, denn diese hier soll ausschließlich erreichen, dass (insbesondere) Erwerb und Besitz von Airsoftwaffen – die generell keine hohen Geschossenergien erreichen – mit einer Art Generalerlaubnis, analog zum Kleinen Waffenschein, erlaubt wird. Zu einer Aufhebung der 7,5-Joule-Grenze kann ich mich nur bedingt äußern, da ich in diesen Bereichen ausschließlich mit scharfen Waffen schieße.

    Ob meine Petition Erfolg haben wird, steht in den Sternen. Wie viele Stimmen abgegeben werden, ist gänzlich unerheblich, es kommt alleine darauf an, was der Bundestag von dem Vorschlag hält.

    Ich gehe davon aber nicht aus, da es meines Wissens bisher nur eine einzige Petition gab, die Erfolg hatte – unter Zehntausenden.

    a)

    Inwieweit eine Gefahr, dass der Gesetzgeber dann sämtliche freie Waffen unter die Kleine WBK stellt, besteht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Selbst wenn, dann spricht dagegen nicht viel: Denn mir ist es im Zweifel lieber, dass sich Spieler, Sammler und sonst Bewanderte für 50 € eine Kleine WBK ausstellen lassen können und dafür auch erwerben dürfen, was sie wollen, anstatt dass jeder X-Beliebige zum Spaß in den nächsten Laden geht, sich ein Luftdruckgewehr kauft und am nächsten Tag damit die Tauben vom Dach schießt.

    Am allerliebsten wäre mir natürlich eine ähnliche Regelung wie in Österreich, die solche Einschränkungen überhaupt nicht vorsieht, aber das ist völlig unrealistisch. Deshalb werde ich so etwas nicht primär fordern, sondern sinnvolle Alternativen aufzeigen.

    2.

    Im Übrigen habe ich – wie mir hier vorgeworfen wird – andere Meinungen gerade nicht über den Haufen geworfen. Die Einführung einer kleinen Waffenbesitzkarte zur Erwerbserleichterung stellt nur ein Mittel dar, das ich persönlich für sinnvoll erachte, weil dem Gesetzgeber die Umsetzung des Vorhabens damit am einfachsten möglich sein sollte.

    Mein Vorschlag ist mitnichten die auserwählte Optimallösung, man könnte das Vorhaben womöglich noch besser lösen und es gab hierzu bereits Vorschläge.

    3.

    Die Behauptungen, mir wäre ein Eigenimport zu anstrengend und kompliziert, liegen schon deshalb neben der Sache, weil es bei näherer Betrachtung überhaupt keine gesetzliche Veranlassung gibt, den Erwerb von Airsoftwaffen derart differenzierungsfrei einzuschränken. Selbst unterstellt, ich würde hier ein ausschließliches oder überwiegendes Eigeninteresse verfolgen, würde dies nichts an der gegenwärtigen Problematik ändern, die sich interessanterweise in einigen Beiträgen hier auch noch bestätigt hat.

    Meine Erfahrungen waren nämlich dieselben: Büchsenmacher prüfen Airsoftwaffen nicht. Der letzte begründete das in meinem Falle damit, dass er das nicht mehr mache, da es da wohl Probleme gebe. Welche, weiß ich nicht. Das Beschussamt (eines der vielen) hat mir vor zwei Monaten eine Airsoftwaffe zerschlagen, was zeigt, wie viel Erfahrung die Beschussämter mit Airsoftwaffen haben. Und mit der Prüfung alleine ist es nicht getan, denn zunächst muss man die verbotene Sache irgendwie einführen, ohne zugleich einen Strafbefehl zu erhalten. Letztlich ist das Ganze nahezu grotesk.

    Ein Import über einen Händler ist keine Alternative, abgesehen davon, dass auch das oft nicht gemacht wird. Das Ziel der Petition ist es, einen legalen per Gesetz definierten Weg für den Erwerb und Besitz ungekennzeichneter Airsoftwaffen durch den künftigen Besitzer selbst zu schaffen, Umwege wird es immer geben.

    4.

    Ziel ist deshalb wie gesagt nicht, die 7,5-Joule-Grenze aufzuheben.

    Es geht nur darum, den Besitzer zu entkriminalisieren. Ich habe hier nur zwei Möglichkeiten angeboten: Die Abschaffung der strengen Kennzeichnungspflicht oder die Einführung einer Art Generalerlaubnis. Die Forderung alleine, der Gesetzgeber solle das nun richtig machen, wäre nicht zielführend. Es bestünde auch die Möglichkeit, aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit zu machen oder eine Frist von zwei Wochen einzuführen, innerhalb der eine Airsoftwaffe ans Beschussamt zur Prüfung gesandt werden muss. Es bestünde auch die Möglichkeit, die 0,5-Joule-Grenze auf 1,5 Joule anzuheben, was aber sehr unwahrscheinlich ist.

    5.

    Die öffentliche Petition habe ich löschen lassen, da sie über sechs A4-Seiten umfasst und von vielen nicht gelesen, sondern allenfalls zum Anlass genommen worden ist, mit Unterstellungen und polemischen Äußerungen dagegen zu schießen.

    Wahrscheinlich bin ich doch zu sehr Jurist und Realist, um mit solch einem unpopulären Thema öffentlich etwas erreichen zu können. Deshalb werde ich meine Ziele weiter verfolgen, aber alleine. Eure Vorschläge werde ich gleichwohl, soweit sinnvoll und konstruktiv, selbstverständlich weiter verfolgen und ggf. in eine weitere Begründung einfließen lassen.

    Am Ende könnt ihr euch dann fragen, weshalb es keine direkte Demokratie gibt.

    @ Rotkäppchen: Wer soll denn den ganzen Mehraufwand einer "kleinen WBK" bezahlen?


    Wer bezahlt denn den Mehraufwand eines Kleinen Waffenscheines?


    Ich kann mich der Aussage von Helmut anschließen.
    Im Prinzip möchte da wer nur die Möglichkeit eingeräumt bekommen AS-Waffen privat importieren zu dürfen ohne das eine Prüfung erfolgt.
    Vielleicht ist es der Person zu mühseelig und auch zu teuer den normalen Weg zugehen?
    [...]
    Ich bezweifel mal ganz stark das sich da irgendetwas zu Deinen Gunsten im WaffG ändern wird ( wenn man mal davon ausgeht das die Petition die nötigen Stimmen erhält und der entsprechenden Stelle vorgelegt wird) , nur damit du AS Waffen aus dem Ausland beziehen darfst.


    Du unterstellst mir also, dass ich diese mehrseitige Petition alleine deshalb verfasst habe, weil mir selbst der private Import von Airsoftwaffen ansonsten zu mühseelig und zu teuer wäre? Nur, damit das Waffengesetz zu meinen Gunsten geändert wird?

    Entschuldigt, aber auf einer solchen Grundlage und nach Würdigung der bisherigen Beiträge, es waren auch sinnvolle darunter, werde ich die Diskussion hier nicht weiterführen. In diesem und gerade im Rahmen eines solchen Themas ist kein Platz für Polemik, sondern ich hätte hier vielmehr konstruktive Vorschläge – zur Verbesserung der rechtlichen Position aller anständigen Besitzer freier Waffen – erwartet, möglicherweise war das zu viel des Guten.

    Von daher bedanke ich mich recht herzlich für eure Beiträge und verlasse die Diskussion an dieser Stelle.


    Das ist so nicht richtig. Siehe hier: http://www.beschussamt.de/html/faq.html#import

    Bis jetzt ist es halt so, dass du sowohl zum Zoll als auch zum Beschussamt musst. Der Prozess könnte vereinfacht werden, indem die "schnelle Erteilung eines F-Zeichens durch den Zoll" geregelt wird - indem z.B. Bauart-Listen geführt werden.


    Richtig – und wie man das nun regelt, sei es nun im Wege einer grundsätzlichen Erwerbs- und Besitzerlaubnis (Kleine Waffenbesitzkarte) oder einer Einzelfallprüfung, die auch ein normaler Mensch vornehmen lassen kann, sei erstmal dahingestellt.

    Unter der durchaus zutreffenden Annahme, dass Airsoftwaffen eine Grenze von 7,5-Joule generell nicht überschreiten werden, liegt die Überlegung nicht fern, auf Antrag – soweit mindestens 18 Jahre alt, nicht vorbestraft – eine Erlaubnis auszustellen, mit der der Erwerb und Besitz grundsätzlich auch dann möglich ist, wenn eben kein F angebracht ist.

    Daran ist weder etwas sonderlich bürokratisch, noch verwerflich. Es ist schlichtweg ein konstruktiver Vorschlag, das Waffenrecht ein kleines Stück zu liberalisieren, ohne bestehende Regelungen über den Haufen zu werfen oder Waffen zu verharmlosen – damit würde man beim Gesetzgeber nämlich überhaupt nichts erreichen.

    Wer darin keinen Vorteil sieht, hat die Petition nicht verstanden.

    @ManEater: Dann frage ich mich, welche Position Du in diesem Forum einnimmst, wenn Du die Interessen von Waffenbesitzern gerade nicht vertrittst. Soweit ich mich nicht irre, bewegen sich in diesem Forum zahlreiche Besitzer freier Waffen.

    [...] das was da vorgeschlagen wird ist Bürokratismus pur und grundsätzlich abzulehnen ...


    Es ist also abzulehnen, dass ein Airsoft-, CO2- oder Luftdruckwaffen-Liebhaber durch etwas Bürokratie – wie das bei Sportschützen doppelt und dreifach der Fall ist – sein Hobby weitgehend uneingeschränkt ausüben darf, wenn sich dafür für alle anderen nichts an der gegenwärtigen Rechtslage ändert? Nehme ich so zur Kenntnis.

    [...] Die Anbringung eines F-Zeichens durch den Zoll soll geregelt werden. Hierfür ist natürlich eine Gebühr fällig - wäre für eine "kleine WBK" aber auch.
    Der Vorteil besteht aber darin, dass die freie Waffe dann regulär in Deutschland in den Verkehr gebracht ist und ab dann keine besonderen Maßnahmen mehr notwendig sind.


    Das ist ein konstruktiver Vorschlag zu dieser Thematik. Soweit man das rechtlich regeln kann (oder will), wäre das natürlich optimal. Hier müsste der Gesetzgeber gewährleisten, dass sich die Behörden auch untereinander verständigen und dass man dann auch einen entsprechenden Anspruch hat (zuständig wäre dann nämlich das Beschussamt).

    Aktuell ist es nämlich ja leider so, dass niemand nichts weiß. Manche Beschussämter sind offensichtlich der Meinung, Airsoftwaffen nicht beschießen zu müssen - für andere stellt das hingegen kein Problem dar. Büchsenmacher konnten es mal, dürfen es wohl nicht mehr, manche machen es doch, manche machen es dann wieder nicht.

    Letztlich gibt es verschiedenste Möglichkeiten, das sinnvoller zu regeln. Die Kleine Waffenbesitzkarte muss das nicht zwingend sein, es könnte nur sein, dass das für den Gesetzgeber schlicht das einfachste ist, da er es vom Kleinen Waffenschein her schon kennt, deshalb auch mein diesbezüglicher Vorschlag. Würde der Gesetzgeber endlich klare Instrumente zur Verfügung stellen, mit denen man nicht sofort Gefahr läuft, vor der nächsten Strafkammer zu landen, wäre das wie gesagt optimal.

    Das F verhindert nicht die Nutzung oder das Führen einer Airsoftwaffe in der Öffentlichkeit, sondern bestätigt lediglich, dass es sich nicht um eine scharfe Waffe handelt.

    Vom Äußeren her ist eine Waffe, die 0,5 Joule überschreitet (und kein F trägt) nicht von einer, die 0,5 Joule unterschreitet (und damit erst recht kein F trägt), unterscheidbar. Im Ergebnis ist das F im Fünfeck daher teilweise völlig für die Katz. Schuld daran ist aber nicht alleine der deutsche Gesetzgeber, sondern die EU-Gesetzgebung. Zuvor musste praktisch alles ein F tragen, außer, die Kugel fiel beim Abschuss nur noch aus dem Lauf heraus.

    Worum es in der Petition also geht, ist eine legale Möglichkeit zu schaffen, erwachsenen Menschen den nicht strafbaren Erwerb und Besitz von Airsoftwaffen zu gewähren, die kein F im Fünfeck tragen. Eine Anhebung der 7,5-Joule-Grenze ist damit ebenso wenig gewollt, wie das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit. Das sollte man hier nicht vermengen – zumal Kinder ohnehin keine Waffenbesitzkarte erhalten, egal ob die kleine oder große.

    Zu Deinem letzten Punkt:

    Dazu braucht es nicht uns, ich erinnere an die groteske Großkaliber-Diskussion. Natürlich wurden die Gesetzesvorschläge abgelehnt. Ich denke es ist durchaus wichtig, dass man sich mit diesem Thema konstruktiv auseinandersetzt. Wenn wir immer nur still sind, wie es ja nicht selten der Fall ist (in manchen Foren sind Diskussionen über das Waffenrecht sogar verboten), sollte man sich im Nachhinein nicht wundern, wenn man benachteiligt wird.

    Für die Aufhebung der 7,5-Joule-Grenze besteht jedenfalls im Hinblick auf Airsoftwaffen kein Anlass, wie das bei Luftdruckwaffen aussieht, kann ich nicht sagen. Denke aber nicht, dass das unbedingt nötig ist : )

    Um noch einmal auf das Vorherige Bezug zu nehmen:

    Darum ja auch eine Kleine Waffenbesitzkarte, analog zum Kleinen Waffenschein. Ein großes Problem und Gefahrenpotential sollte das nicht darstellen. Immerhin ist es ohne Weiteres möglich, eine scharfe Waffe - und mit der kann man ohne Zweifel furchtbare Dinge anrichten - zu erwerben, wenn man 12 Monate lang einmal im Monat, oder 18-mal im Jahr schießen geht und Mitglied in einem Verein ist.

    Wenn also nun jemand, der mindestens 18 Jahre alt, nicht vorbestraft und nicht abhängig von Drogen oder Alkohol ist, eine Kleine Waffenbesitzkarte bekommt, ist dagegen eigentlich nicht wirklich etwas einzuwenden. Natürlich könnte ein Besitzer auch Airsoft- oder Luftdruckwaffen importieren, die er womöglich nicht importieren darf, weil sie zu stark sind, es gibt nun einmal Menschen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Es gibt auch Leute, die ihre echten Waffen (wenn sie also dann Besitzer einer normalen Waffenbesitzkarte sind) nicht ordentlich verwahren, was ein hohes Risiko darstellt. Deshalb den Erwerb von Schusswaffen für Sportschützen pauschal zu verbieten, weil sie sich ja womöglich nicht daran halten könnten, führte allenfalls zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl.

    Generelle Aufhebung der Kennzeichnungspflicht bei privatem Erwerb und Besitz? Nein, nicht unbedingt. Einführung einer Kleinen Waffenbesitzkarte für unbescholtene, rechtstreue Bürger? Absolut!

    Das Prüfzeichen ergibt aber gegenwärtig überhaupt keinen Sinn: Unter 0,5 Joule ist die Waffe nämlich Spielzeug, ein F im Fünfeck erhält sie nicht.

    Genau daran hängt sich die aktuelle, komplizierte und undurchsichtige Regelung auf, denn es gibt ungekennzeichnete Airsoftwaffen, die selbst Minderjährige erwerben können. Ohne Prüfung ist mitnichten feststellbar, ob sich die Waffe auch wirklich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt. Die Sinnhaftigkeit des Prüfzeichens im Zusammenhang mit der damit einhergehenden Kriminalisierung wird damit ad absurdum geführt, wenn man davon ausgeht, der Gesetzgeber unterstelle, man könne dem Besitzer nicht vertrauen.

    Schlussendlich ist das der Punkt. Absicht vom Gesetzgeber ist das sicherlich nicht, er berücksichtigt Airsoftwaffen, die sich nicht wirklich deutlich von den Spielzeugen unterscheiden (es ist dasselbe), nur einfach überhaupt nicht.

    Die Petition zielt natürlich nur auf ohnehin (eigentlich) in Deutschland legale freie Waffen ab, die ihren Geschossen nicht mehr als 7,5 Joule erteilen.

    Bei Airsoftwaffen ist es unwahrscheinlich, dass jemand diese Grenze nur annähernd erreicht. Airsoftwaffen sind für derartige Geschossenergien weder bestimmt, noch ausgelegt. Das auf den Waffen angebrachte F sagt insoweit überhaupt nichts aus, denn genauso wie ein Apfel ein Apfel ist, ist eine Airsoftwaffe eine Airsoftwaffe. Deshalb führt das F, das eigentlich keinen überhaupt keinen Sinn ergibt, zu einer massiven Einschränkung des Hobbys. Sinn ergibt es lediglich bei Paintball- oder Druckluftwaffen, die durchaus die 7,5-Joule-Grenze überschreiten können. Aber die Gefahr, dass irgendjemand etwas einführt, was verboten ist, besteht immer – und die geforderte Kleine Waffenbesitzkarte legalisiert das ebenso wenig, wie der Kleine Waffenschein das Abfeuern einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit.

    Österreich löst das Ganze beispielsweise noch einfacher: Alles unter 7,5 Joule ist dort keine Waffe und damit hat sich die Sache erledigt. Wenn man nun daran denkt, dass – auf Grund EU-rechtlicher Bestimmungen – das bis 0,49 Joule in Deutschland auch so ist, stellt sich durchaus die Frage, weshalb man sich mit 1 Joule (oder bereits 0,5 Joule) plötzlich des unerlaubten Waffenbesitzes strafbar macht. Und es stellte sich auch die Frage, wer denn dann die ganzen 0,5-Joule-Pistolen prüft, an denen ein F gar nicht angebracht werden kann?

    Vor diesem Hintergrund sehe ich da keine Probleme. Man sollte dem rechtstreuen Bürger Möglichkeiten einräumen, sein Hobby weitgehend unproblematisch ausüben zu können.

    Guten Tag,

    ich habe am gestrigen Tage eine Petition eingereicht, die ich dem Bundestag schriftlich vorgelegt habe. Sie kann hier als PDF-Datei eingesehen werden.

    Problematik

    Mit der Petition sollen Erwerb und Besitz insbesondere von Airsoftwaffen vereinfacht werden. Der Gesetzgeber bringt mit der aktuell geltenden Fassung des Gesetzes durchaus zum Ausdruck, dass er den Erwerb und Besitz sogenannter freier Waffen, worunter insbesondere Airsoft- und CO2-Waffen fallen, grundsätzlich nicht verbieten, mithin auch nicht sanktionieren oder gar kriminalisieren möchte.

    Gleichwohl sind sämtliche Besitzer von Airsoftwaffen einer Regelung unterworfen, die ihr Hobby ganz wesentlich einschränkt: Denn der Besitz einer Airsoftwaffe ist nur dann erlaubnisfrei möglich, wenn diese ein F im Fünfeck trägt. Import, auch und gerade von wesentlichen Teilen, ist damit nicht möglich bis hoch problematisch. Die Rechtslage ist zum Teil unklar, undurchsichtig und inkonsequent.

    Schließlich werden freie Waffen und gerade Airsoftwaffen im Waffengesetz schlichtweg nicht hinreichend berücksichtigt.

    Ziel

    Das Ziel der Petition ist eine deutliche und gleichsam wirkungsvolle Vereinfachung der aktuellen Gesetzgebung im Hinblick auf den Erwerb und Besitz von freien Waffen, also im Sinne von Waffen, deren Geschossen eine Energie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt werden. Schreckschusswaffen sind von dieser Petition also naturgemäß nicht erfasst.

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen,

    Zitat

    – den Erwerb und Besitz nicht mit einem F im Fünfeck gekennzeichneter freier Waffen nicht weiter zu kriminalisieren oder anderweitig zu sanktionieren, soweit deren Geschossenergie einen Wert von 7,5 Joule nicht überschreiten, oder stattdessen

    analog zum Kleinen Waffenschein eine sogenannte „Kleine Waffenbesitzkarte" einzuführen, die zum Erwerb und Besitz von nicht mit einem F im Fünfeck gekennzeichneten freien Waffen, wie unter anderem Airsoftwaffen, berechtigt, soweit deren Geschossenergie einen Wert von 7,5 Joule nicht überschreiten.


    Gerade die letzte Möglichkeit erscheint für mich am sinnvollsten, da sich im Prinzip nicht viel ändert, außer für diejenigen, die z. B. Airsoft- oder CO2-Waffen – oder schlicht aktuell noch problematische Teile – direkt aus dem Ausland importieren möchten.

    Man erreicht damit, dass die Kennzeichnungsvorschriften weiter bestehen bleiben – gibt aber all denjenigen, die sich mit dem zum Teil eingeschränkten Angebot nicht zufrieden geben möchten, eine sinnvolle Möglichkeit, ihr (Sammler-)Hobby reibungslos auszuüben. Vor dem Hintergrund, dass es auch (schon lange) einen Kleinen Waffenschein gibt, wäre diese Modernisierung des Waffenrechts gerecht, einfach und konsequent.

    Zitat

    Original von sunix


    Gleitcreme kann helfen bei solchen Problemen :new16:.

    Könnt ihr Euren Chatbetrieb vielleicht mal in denselbigen verlagern? Hier gehts ja zu wie bei Tante Ernas Kaffeekränzchen!

    Hast du Probleme oder so?

    Ne, das ist ne manuelle Pistole. Es handelt sich um die 92F Military von Marui.