1.
Die damalige Petition hat mit dieser hier überhaupt nichts zu tun, denn diese hier soll ausschließlich erreichen, dass (insbesondere) Erwerb und Besitz von Airsoftwaffen – die generell keine hohen Geschossenergien erreichen – mit einer Art Generalerlaubnis, analog zum Kleinen Waffenschein, erlaubt wird. Zu einer Aufhebung der 7,5-Joule-Grenze kann ich mich nur bedingt äußern, da ich in diesen Bereichen ausschließlich mit scharfen Waffen schieße.
Ob meine Petition Erfolg haben wird, steht in den Sternen. Wie viele Stimmen abgegeben werden, ist gänzlich unerheblich, es kommt alleine darauf an, was der Bundestag von dem Vorschlag hält.
Ich gehe davon aber nicht aus, da es meines Wissens bisher nur eine einzige Petition gab, die Erfolg hatte – unter Zehntausenden.
a)
Inwieweit eine Gefahr, dass der Gesetzgeber dann sämtliche freie Waffen unter die Kleine WBK stellt, besteht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Selbst wenn, dann spricht dagegen nicht viel: Denn mir ist es im Zweifel lieber, dass sich Spieler, Sammler und sonst Bewanderte für 50 € eine Kleine WBK ausstellen lassen können und dafür auch erwerben dürfen, was sie wollen, anstatt dass jeder X-Beliebige zum Spaß in den nächsten Laden geht, sich ein Luftdruckgewehr kauft und am nächsten Tag damit die Tauben vom Dach schießt.
Am allerliebsten wäre mir natürlich eine ähnliche Regelung wie in Österreich, die solche Einschränkungen überhaupt nicht vorsieht, aber das ist völlig unrealistisch. Deshalb werde ich so etwas nicht primär fordern, sondern sinnvolle Alternativen aufzeigen.
2.
Im Übrigen habe ich – wie mir hier vorgeworfen wird – andere Meinungen gerade nicht über den Haufen geworfen. Die Einführung einer kleinen Waffenbesitzkarte zur Erwerbserleichterung stellt nur ein Mittel dar, das ich persönlich für sinnvoll erachte, weil dem Gesetzgeber die Umsetzung des Vorhabens damit am einfachsten möglich sein sollte.
Mein Vorschlag ist mitnichten die auserwählte Optimallösung, man könnte das Vorhaben womöglich noch besser lösen und es gab hierzu bereits Vorschläge.
3.
Die Behauptungen, mir wäre ein Eigenimport zu anstrengend und kompliziert, liegen schon deshalb neben der Sache, weil es bei näherer Betrachtung überhaupt keine gesetzliche Veranlassung gibt, den Erwerb von Airsoftwaffen derart differenzierungsfrei einzuschränken. Selbst unterstellt, ich würde hier ein ausschließliches oder überwiegendes Eigeninteresse verfolgen, würde dies nichts an der gegenwärtigen Problematik ändern, die sich interessanterweise in einigen Beiträgen hier auch noch bestätigt hat.
Meine Erfahrungen waren nämlich dieselben: Büchsenmacher prüfen Airsoftwaffen nicht. Der letzte begründete das in meinem Falle damit, dass er das nicht mehr mache, da es da wohl Probleme gebe. Welche, weiß ich nicht. Das Beschussamt (eines der vielen) hat mir vor zwei Monaten eine Airsoftwaffe zerschlagen, was zeigt, wie viel Erfahrung die Beschussämter mit Airsoftwaffen haben. Und mit der Prüfung alleine ist es nicht getan, denn zunächst muss man die verbotene Sache irgendwie einführen, ohne zugleich einen Strafbefehl zu erhalten. Letztlich ist das Ganze nahezu grotesk.
Ein Import über einen Händler ist keine Alternative, abgesehen davon, dass auch das oft nicht gemacht wird. Das Ziel der Petition ist es, einen legalen per Gesetz definierten Weg für den Erwerb und Besitz ungekennzeichneter Airsoftwaffen durch den künftigen Besitzer selbst zu schaffen, Umwege wird es immer geben.
4.
Ziel ist deshalb wie gesagt nicht, die 7,5-Joule-Grenze aufzuheben.
Es geht nur darum, den Besitzer zu entkriminalisieren. Ich habe hier nur zwei Möglichkeiten angeboten: Die Abschaffung der strengen Kennzeichnungspflicht oder die Einführung einer Art Generalerlaubnis. Die Forderung alleine, der Gesetzgeber solle das nun richtig machen, wäre nicht zielführend. Es bestünde auch die Möglichkeit, aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit zu machen oder eine Frist von zwei Wochen einzuführen, innerhalb der eine Airsoftwaffe ans Beschussamt zur Prüfung gesandt werden muss. Es bestünde auch die Möglichkeit, die 0,5-Joule-Grenze auf 1,5 Joule anzuheben, was aber sehr unwahrscheinlich ist.
5.
Die öffentliche Petition habe ich löschen lassen, da sie über sechs A4-Seiten umfasst und von vielen nicht gelesen, sondern allenfalls zum Anlass genommen worden ist, mit Unterstellungen und polemischen Äußerungen dagegen zu schießen.
Wahrscheinlich bin ich doch zu sehr Jurist und Realist, um mit solch einem unpopulären Thema öffentlich etwas erreichen zu können. Deshalb werde ich meine Ziele weiter verfolgen, aber alleine. Eure Vorschläge werde ich gleichwohl, soweit sinnvoll und konstruktiv, selbstverständlich weiter verfolgen und ggf. in eine weitere Begründung einfließen lassen.
Am Ende könnt ihr euch dann fragen, weshalb es keine direkte Demokratie gibt.