Einhandmesser "entschärfen"

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2014 um 20:05) ist von co2schütze.

  • Hallo,

    Sowie ich das verstanden habe ist es legal Messer zu führen die sich mit einer Hand öffnen lassen - also die sog. Einhandmesser.

    Es gibt bei einigen messern aber auch die Möglichkeit den Flipper oder die Hilfe zu entfernen. Damit hat dieses Messer dann ja nicht mehr die Möglichkeit schnell mit einer Hand geöffnet zu werden.

    Frage nun, ist ein solches Messer damit dann legal, oder ist allein die Möglichkeit dort so etwas wieder einbauen zu können der Knackpunkt um es zu krininalisieren.


    Vielen Dank


    Alex

  • Das ist leider etwas unverständlich ausgedrückt, aber:

    Ein Messer mit Einhandöffnung ODER arretierbarer Klinge darf geführt werden.
    Ein Messer mit Einhandöffnung UND arretierbarer Klinge darf nicht geführt werden, es sei denn, es liegt ein gesellschaftlich anerkannter Zweck vor (Wandern, Angeln,...).

    Ist der Daumenpin deaktiviert, ist es kein Messer mit Einhandöffnung mehr.

    Edit: Es gibt auch entsprechende Ausnahmen (per BKA- Bescheid), z.B. bestimmte Rettungsmesser.

    :F:

  • Leider ist das mit Einhandmessern und Rechtssicherheit so eine Sache. Ob ein Einhandmesser mit z.Bsp. entferntem "Öffnungs-Pin" noch ein Einhandmesser ist oder nicht, dürfte wohl Auslegungssache sein... und zwar nicht die des Messerbesitzers.
    Kleines Beispiel: es gibt einen BKA-Feststellungsbescheid zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor, welches eigentlich ein klassisches Klappmesser ist - zweihändig zu öffnen, kein Pin oder dergleichen vorhanden, Klinge arretierbar. Nun ist es aber den Fachleuten vom BKA anscheinend gelungen, das Messer trotzdem einhändig zu öffnen - was man auch bei anderen Klappmessern schaffen kann. Ergebnis: das Messer wurde als Einhandmesser eingestuft. :rolleyes:
    Nachzulesen hier: http://www.bka.de/nn_205618/Shar…tTwoOutdoor.pdf

  • Kleines Beispiel: es gibt einen BKA-Feststellungsbescheid zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor, welches eigentlich ein klassisches Klappmesser ist - zweihändig zu öffnen, kein Pin oder dergleichen vorhanden, Klinge arretierbar. Nun ist es aber den Fachleuten vom BKA anscheinend gelungen, das Messer trotzdem einhändig zu öffnen - was man auch bei anderen Klappmessern schaffen kann. Ergebnis: das Messer wurde als Einhandmesser eingestuft.


    In D haben so einige Leutchen bei Behörden bis hinauf in die politische Führung nicht mehr alle Latten am Zaun... X(

    Entschuldigung, aber bei dem Wahnsinn fällt mir keine gemäßigte Ausdruckweise eine.

  • Hi,

    wenn man mal das WaffG Wort für Wort zerlegt, liest sich

    Zitat

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)


    so, dass das Öffnen mit einer Hand egal ist und es nur aufs Feststellen drauf ankommt! Selbst wenn man 5 Hände, n gutes Gebiss und 3 Beine fürs Öffnen braucht!

    Unverriegelte Klappmesser zu Führen verbietet allerdings der gesunde Menschenverstand, damit die Finger dranbleiben ;^)
    Also Risiko einer OWi eingehen, feststehendes Messer führen oder nicht. Oder juristischen Widerstand leisten, so viel Schwammigkeit kann doch nicht legal sein :D

    MfG, holzworm

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich

  • Tatsächlich, man lernt doch nie aus.
    Somit ist es gesichert, dass das Entfernen von Öffnungshilfen ein Messer eben nicht automatisch die vormalige Eigenschaft des Einhandmesser nimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. Oktober 2014 um 19:34)

  • hm, also im Zweifel gegen den angeklagten(Staat braucht immer kohle) .

    Fazit :

    Es macht keinen sinn ein solches Messer zu besitzen ausser zu Sammlerzwecken - wohl verwaht im Safe...

  • Das Größte Problem ist das so mancher Beamter es erstmal sicherstellt und dann auf der Wache jeder versucht es mit nur einer Hand zuöffnen, und fertig.

  • Naja, ein "Benutzer", wie ein Koch oder Jäger definiert (diesen) Sinn natürlich anders, wie der Sammler.
    Es muss jeder selber Wissen, welches Messer er zu dem ihm zugedachten Zweck erwerben will. Für bestimmte Messer gibt es halt Einschränkungen.

  • Warum kein feststehendes ?

    Ich habe das z.b.

    http://www.boker.de/fahrtenmesser/…ser/120580.html

    Gibt es zwar nicht mehr ( aber eine menge ähnliche) als Allzweckmesser ist es für mich top und extrem bequem und unbemerkt zu tragen.

    unnnnd Kein Blaukopf nimmt es einen weg weil das Gesetz diesbezüglich EINDEUTIG ist !

    Trotzdem habe ich immer im Portemoney den Gesetzestext dabei.


    MFG Ramzy

  • Hm, mir kommt grad so ein gedanke.

    Gibts eigentlich keine Messer, die zwar einhändig zu öffnen sind, sich aber nicht einhändig feststellenlassen, sondern bei denen man eine zweite Hand zum Feststellen braucht?

    Hintergrund meiner Frage ist, daß ein einhändig zu öffnendes Messer nun mal saupraktisch ist und ich auf diese Funktion keinesfalls verzichten möchte.
    Manchmal reicht ein unverriegeltes Messer ja auch aus, z.B. zum Pakete aufschneiden.
    Manchmal braucht man aber einfach ein festgestelltes Messer und wenn diese Funktion nun eine zweite Hand braucht, ist dem Gesetz genüge getan.

    Kennt Jemand sowas?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das Größte Problem ist das so mancher Beamter es erstmal sicherstellt und dann auf der Wache jeder versucht es mit nur einer Hand zuöffnen, und fertig.


    Du stellst hier einfach Behauptungen auf, die Du wohl nicht belegen kannst und offensichtlich auch selber nicht richtig verstanden hast. Einhändig öffnen spielt nämlich überhaupt keine Rolle, der Gesetzestext des § 42a, Abs.1, Nr.3 WaffG spricht von einhändig feststellen.

  • Hm, mir kommt grad so ein gedanke.

    Gibts eigentlich keine Messer, die zwar einhändig zu öffnen sind, sich aber nicht einhändig feststellenlassen, sondern bei denen man eine zweite Hand zum Feststellen braucht?

    Hintergrund meiner Frage ist, daß ein einhändig zu öffnendes Messer nun mal saupraktisch ist und ich auf diese Funktion keinesfalls verzichten möchte.
    Manchmal reicht ein unverriegeltes Messer ja auch aus, z.B. zum Pakete aufschneiden.
    Manchmal braucht man aber einfach ein festgestelltes Messer und wenn diese Funktion nun eine zweite Hand braucht, ist dem Gesetz genüge getan.

    Kennt Jemand sowas?

    Gruß K.

    Möglichkeit 1: Einhändig öffnen, aber nicht verriegeln
    z.B. Böker Speedlock Curting, die waren als Springmesser einhändig zu öffnen, aber ohne die sonst bei Speedlock übliche Verriegelung.

    Möglichkeit 2: Einhändig öffnen, aber zweihändig verriegeln
    Opinel OUTDOOR-Reihe
    http://www.opinel.com/uk/tradition/s…g8-outdoor-vert

  • Also ich habe an einem klassischem Einhandmesser mit "Pin" diesen neulich irgendwie verloren. Ich trage das Messer weiter bei mir, kann es auch weiterhin einhändig öffnen (Klingenlänge ca. 7cm), auch auf mind. zwei sicheren Wegen.

    Dieses Messer (oder baugleiche) benutze ich täglich auf der Arbeit. Noch nie ist jemand auf die Idee gekommen, dass ich das eigentlich nicht führen darf. Wenn ich aber mein 11 cm Finnmesser aus der Unterschenkelscheide ziehen würde, ...... 8| 8| 8|

    Ich kann mir persönlich keine Situation vorstellen, bei der ich im Alltag einer Durchsuchung durch die Polizei über mich ergehen lassen müsste. Wenn ich mal ins Stadion fahre o.ä. nehme ich eh kein Messer mit. Ansonsten bin ich dann groß genug, um für mein Handeln auch die Konsequenzen zu tragen.