Das ist leider etwas unverständlich ausgedrückt, aber:
Ein Messer mit Einhandöffnung ODER arretierbarer Klinge darf geführt werden.
Ein Messer mit Einhandöffnung UND arretierbarer Klinge darf nicht geführt werden, es sei denn, es liegt ein gesellschaftlich anerkannter Zweck vor (Wandern, Angeln,...).
Ist der Daumenpin deaktiviert, ist es kein Messer mit Einhandöffnung mehr.
Edit: Es gibt auch entsprechende Ausnahmen (per BKA- Bescheid), z.B. bestimmte Rettungsmesser.