Hallo,
Ich habe die Suchfunktion benutzt dennoch habe ich bisher keine genaue Antwort auf meine Frage bekommen.
Ich habe vor einigen Wochen den KWS beantragt und ich habe Ihn auch abholen können. Auf der Rückseite meines KWS Steht ein amtlicher Vermerk : Die Waffe ist verdeckt zu tragen. Mit Stempel der Polizei. Bild im Anhang.
Meine Frage diesbezüglich ist wie definiert man "verdecktes" tragen.
Ich habe jetzt einen Schulterholster für meine Waffe und trage eine Jacke darüber. Für mich ist dies "verdecktes" tragen der SSW. Dennoch frage ich mich was wäre wenn ich im Sommer eine dünne Jacke trage darunter den Holster und der Wind weht die Jacke auf und die Waffe wird im Holster sichtbar. Mache ich mich dadurch automatisch Strafbar?
Meine zweite Frage lautet: zählt es als "verdecktes" tragen wenn ich die Waffe in einem Gürtelholster trage ?
Wer auf Dauer immer einen Schulterholster trägt wird schnell merken das dies nicht sehr komfortabel ist auf Dauer daher würde ich gerne auf einen Gürtelholster umsteigen. Da habe ich aber bedenken das dies als offenes Führen gilt da man ja den holster sehen kann. Die Waffe kann man ja nicht direkt erkennen da sie im Holster steckt aber mache ich mich strafbar einen Gürtelholster mit meiner SSW zu tragen?
Wie handhabt ihr das mit euren SSW und dem KWS?
Wie führt ihr eure SSW welche art von Holster?
Würde mich über Antworten freuen.
LG
Marvin