Info für alle Besitzer eines kleinen Waffenscheins

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 11.292 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Oktober 2014 um 17:38) ist von Derringer.

  • Ich habe auch mal soein Schreiben bekommen!

    Ich dachte die wollen mich jetzt verarschen.
    In welchem Waffenschrank ich die lagere A oder B.
    und und und....
    Ich dacht mir nur was zur hölle wollen die von mir.

    Ganz unten auf der Rücksete stand dann: Für Besitzer des Kleinen Waffenscheins ist dieses Schreiben gegenstandslos.


    Ich hab keine ahnung warum die mir den Müll dann schicken?
    Hoffen die ich seh das da unten nicht und geb alles preis?
    oder lagern die das alles in einer Kartei und haben keinen bock zu sortieren und schicken dann einfach an alle?

    Live Today Love Tomorrow Unite Forever

  • Ganz erlich.
    Man muss ja mittlerweile Studiert haben um einen Gegenstand am Körper zu tragen, der nicht mehr kann als nen Knall zu verursachen und wie ne Schusswaffe auszusehen.

    Bei dem ganzen Gesetzeskram. Wer das nicht als Hobby macht hat doch garkeine Changse legal zu bleiben.

    Da kann ich mir auch eine aus Holz basteln und ne Brötchentüte zerschlagen. Da kontroliert mich auch niemand ob ich das Holz getrennt von meinen Tüten lagere. xD
    Ich weis das ist übertrieben, aber irgendwie ist der Unterschied am Ende doch nichtmehr so groß. ^^

    Live Today Love Tomorrow Unite Forever

  • Wenn ich das alles so lese binn ich echt froh dass ich meinen KSW wieder abgegeben habe.

    Binn eh nicht für das führen von SSWs, und bei mir ist es selbst nachts zimlich ruhig.
    Deswegen brauchte ich den dann doch nich.
    Und vorallem bei dem ganzen Theather.. nee danke .. da sollnse den mal schön behalten.


    mfg Ramzy

  • Also das das auf dem Antrags Formular nach der Aufbewahrung gefragt wird, liegt zumindest bei uns daran, das das es ein Stanndart Formular ist das auch zum Beantragen einer WBK und weiteres ist.
    Man kreuzt als erstes an was man beantragen will und dann folgen eben alle Möglichen Angaben.

    Is wie eine Einkommenssteuererklärungs Formular. Da wird auch nach Nebeneinkünften durch Mieten oder Selbständiger Arbeit u.s.w. gefragt. Kann man dann einfach Frei Lassen, denke ich.

  • Regt euch ab, Sachbearbeiter sind auch nur Menschen.
    Möglicherweise ist während der Bearbeitung ein Fehler passiert, kein Grund das auf alle und alles zu verallgemeinern.

    ...das bestreitet ja auch keiner, bzw. macht ja auch keiner.

    Niemand wird gezwungen einen KWS zu beantragen - im Notfall einfach aus der "Bananenrepublik" auswandern, dann muss man sich hier nicht künstlich echauffieren.

    ...was eine klasse Antwort :thumbsup:

  • das kommt dann davon, wenn man sich unterwegs selbst schützen will, weil man an Handy und Barschaft hängt

    auf offener straße- was bleibt einem da übrig? ein popeliges messerchen mit 12cm klinge, ein wackeliges zweihandmesser oder man zahlt immer brav einen nicht unerheblichen Betrag, um eine pistole mitzunehmen, die nicht nur ineffektive "Munition" verschießt, sondern dank laufsperre auch noch auf 50 Meter als fake zu erkennen ist.

    aber hah wer muss sich denn schon "verteidigen" in einem Land wie DE?
    sowas kann doch nicht sein!! nur in den US und A kommt es vor, dass
    jemand im LIDL-Supermarkt um die Ecke mit nem Messer erstochen
    wird, oder jemand auf offener straße versucht, einen auszurauben und um Handy, Geld und Ipod zu erleichtern

    Oh, moment mal, stimmt ja garnicht-das war ja hier in meiner Heimatstadt , und die liegt seltsamerweise NICHT in den vereinigten Staaten von "hier, nimm dir ne osik'la Kaliber 50 und ne .45 als Spielzeug für deinen Enkel noch mit dabei"

    ich hab mich schon mehrfach in Situationen befunden (allesamt NICHT selbst verantwortet!!) in denen ich WIRKLICH schnell rennen musste, weil mir außer einem 5€ taschenmesser kein legales Mittel der verteidigung zur Verfügung stand. Vor meinen Kenntnissen über das WaffG hatte ich noch immer ein EHM dabei, aber die sind mir zu lieb, um sie abgenommen zu kriegen X(

    Ich weiss, es gibt viele Gegner von Schreckschusswaffen oder überhaupt Selbstverteidigung an sich, da gibt es ja genug Threads und auf der Sache will ich nicht weiter rumreiten.


    Natürlich sollte eine Prüfung der zuverlässigkeit auch nach dem ausstellen durchgeführt werden, in meinen augen ist das sinnvoll. Zu der Hühe des anfallenden Betrags kann man leider nichts sagen, man steckt ja nicht drin im System... Auch ist eine Periodische Prüfung durchaus noch annehmbar- bin auch dafür, dass solche erteilten Lizenzen-die ja nunmal in unserem wundervollen Land Nötig sind-auch auf bestehende gültigkeit überprüft werden. Und das obwohl der reine Besitz der zu überprüfenden Waffe außer der Altersbeschränkung nicht reguliert oder bescheinigungspflichtig ist,bleibt es das Führen immernoch.

    Allerdings finde ich diese "Hausbesuche" nicht wirklich sinnvoll, da wie bereits in früheren Posts angesprochen bei freien Waffen keine Grundlage dazu besteht. Und sollte eine solche geschaffen werden, dann müsste man jeden einzelnen Haushalt besuchen, die korrekte Lagerung von Küchenmessern >12cm prüfen, an vielleicht eine Meldepflicht für alles einrichten, was laut WaffG als Waffe angesehen werden kann (Hämmer, Kettensägen, Baseballschläger, Zaunlatten usw.)...

    Oder eben Tresor- oder Waffenschrankpflicht für Airsoft, luftgewehr und Schreckschuss, um das alles nicht ganz ab adsurdum zu führen. aber wenn, dann entweder alle oder keiner, der zur Lagerungsüberprüfung antreten muss.

    Natürlich bin auch ich kein Fan von "freilaufenden Schrotflinten", wenn schon ausgestellt zum prahlen, dann hinter Glas oder an die Wand geschraubt-ungeladen. offen auf nem Tisch oder Kommode ist auch nicht Nötig, warum muss denn ALLES sufort zugriffsbereit sein? und auch wenn man alleine ist, kann es vorkommen dass unerwarteter Besuch kommt und seine Aufhüpfer (Blutsauger, Teppichratten, Sitzriesen, Satansbrut oder wie man kinder sonst nennen will) mit anschleppt. und die sind dann schneller durch die Butze geflitzt als man was von postnataler abtreibung murmeln kann. und "durch die Bude" kann gerne mal das Waffenzimmer miteinschließen, das dann natürlich nicht abgeschlossen ist-warum auch, man ist ja gerade eben erst raus und will so schnell wie möglich die verwandten loswerden und wieder zurück.

    Nun bleibt natürlich noch zu streiten, ob der Gesetzgeber denn nun mit seiner Nase überall drinnestecken muss, um Vorschriften und Regulierungen zu setzen. Einem verantwortungsbewussten 16-Jährigen kann man getrost ein LG in die Pranken drücken, einem 20-jährigen mit dem Weltverständnis und der Verantwortung einer Bananenschale allerdings nicht unbedingt. man muss nicht 18 sein um erwachsen zu sein, aber der gesetzgeber sieht das anders.

    natürlich kann das jeder anders sehen und das sollte man auch respektieren, offen für diskussionen sollte man jedoch sein.

    aber genug mit den gemecker, ist nicht gut für den Blutdruck.

  • Irgendwo in diesem Forum haben wir ja auch schon Geschichten gelesen was einem Erwartet wenn man in der Falschen Gegend von Deutschland einen KWS beantragt. Wie zb Hausbesuche von Polizei die dann auch noch Fröhlich die Nachtbarn befragen usw. Deswegen halte ich das ganze nur als einen weiteren Versuch uns durch Schikane zu entwaffen. Den wenn ich mir etwas zuschulden kommen lasse wird den betreffenden Behörden es ja automatisch mitgeteilt auch wenn manche was anderes Behaupten.

  • Naja, warum zur "Verteidigung" eine SSW mit sich rum schleppen, da gibt es wirkungsvollere Dinge, Beispiel: http://www.security-discount.com/products/de/Ab…quot-63-ml.html
    Eine SSW "braucht" der Normalo höchstens für Silvester, oder wenn man die Dinger schön findet und sammelt.
    Mag vielleicht jetzt auch nur meine Einstellung sein, ich mag Waffen, keine Frage, nur eine SSW halte ich zur Verteidigung für eher ungeeignet, gerade beim Revolver bekommt man durch den Trommelspalt selbst genug vom CS-Gas ab, wir waren damals jung, dumm und unerfahren und haben es in der Klicke ausprobiert 8|;(:pinch: .
    Dazu muß man heute schon damit rechnen wenn man eine SSW zieht daß der Gegenüber was scharfes zückt, also ganz fatale Sache.
    Gruß Ingo

  • Hier müssen mal ein paar Leute aufhören am falschen Ende der Kette zu meckern und zu jammern.

    Der KWS ist eine Waffenrechtliche Erlaubnis, wie viele andere Dinger auch die Papierkram und andauernde Kontrolle voraussetzen. Das ist jetzt nicht das Problem der Behörden, die wissen das einfach gar nicht besser. Die kennen sich mit Waffen nur in so weit aus wie sie es müssen, meistens haben die Sachbearbeiter/innen sogar noch ein ablehnendes Verhalten dazu. Das ist zwar unprofessionell, beeinflußt aber deren Verhaltensweisen dementsprechend. Vom Chef oder der Verwaltungsvorschrift heißts, das Formular muss an Gruppe XYZ, dann wird das gemacht. Ob das sinnig ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Die ganze Einführung des KWS war und ist meiner Meinung nach überflüssig, wie so vieles im WaffG. Aber da sind die Behörden der falsche Kummerkasten, da gehört weiter oben angesetzt. Und so doof wie es ist und klingt, derzeit bleibt einem da nix anderes übrig als sich in einem Interessenverband oder einer Partei zu engagieren und seinem Unmut an richtiger Stelle Luft zu machen.

    Was es mit dem KWS auf sich hat, das hat jeder bei der Beantragung durchlesen können. Ich habe auch einen, obwohl ich nie im Leben eine SSW führen würde. Wer das ähnlich sieht und dazu keinen Bock auf den KWS und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten hat, der kann das Ding auch wieder da abgeben wo er es geholt hat. Wenn wir es ganz nüchtern betrachten ists eben so.

  • Vor kurzem habe ich auch noch mit dem Gedanken gespielt einen KWS zu beantragen.


    Aber nach dem ich das hier gelesen habe ist mir das gründlich vergangen.

    Besser man geht unauffällig durch das Leben - ich denke da kommt man weiter.

    Ich habe mir das überlegt, für das was der Schein bietet, braucht man eigentlich gar keinen.

    Im schlimmsten Fall hat man nur Ärger damit und du stehst auf einer Liste, falls mal was ist.

    Ne, ne - lassen wir das am besten bleiben.

    Heute Abend werde ich meinem Neffen sagen, er soll seine Käpsele-Pistole in Papas Tresor einschließen ... :whistling:

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Der KWS ist auch für mich persönlich eine Waffenrechtlich sinnfreie Erfindung. Aber wie schon vorher vom ein oder anderen Nutzer erwähnt ist der KWS da nur die Spitze des Eisbergs.
    Ich habe mich schon in einigen Schützenvereinen herumgetrieben und durfte gelegentlich dem Stammtischgeplänkel der Legalwaffenbesitzer lauschen.
    Und wenn ich da einigen "Helden" zuhörte, frage ich mich immer wieder, welche Kriterien einer Zuverlässigkeit zugrunde gelegt werden.
    Doch das gilt ebenso für diverse Inhaber eines Führerscheins. In beiden Gruppen habe ich schon Leute kennengelernt, die bei einer MPU kläglich versagen würden. Und dednnoch gelten sie amtlich geprüft als zuverlässig, ein Kfz zu führen oder eine scharfe Waffe zu besitzen.
    Der KWS und viele Regelungesn des Waffenrechts sind eher politischen Ursprungs. In der Praxis schützen diese Regelungen nichts und niemanden außer vielleicht
    die Amtszeiten diverser Politiker die mit Wahlparolen den unwissenden Bürger in Sicherheit lügen,,, ähm - ich meinte natürlich wähnen.

    Ich habe jetzt meine 30 Euro gezahlt. Den kleinen KWS werde ich nach langem Überlegen dennoch abgeben um wieder meine Ruhe vor den Behörden zu haben.

  • Wer wird den amtlich auf seine Zuverlässigkeit "ge"prüft? Waffenrechtlich zuverlässig ist JEDER der keine Straftaten begangen hat die den Waffenbesitz ausschliessen würde. Unter solchen Gesichtspunkten würde auch der KWS versagt, den ihm liegen die selben Überprüfungen zu Grunde. Die Sachkunde hat nix mit Zuverlässigkeit zu tun, es wird nur das Wissen rund um Sicherheit und Funktionsweise abgefragt.

    Immer wieder gibts Stories wieviele Waffenbesitzer den angeblich Idioten sind oder denen man die Zuverlässigkeit abspricht. Die Zahlen sprechen aber eine deutlich andere Sprache, von daher gebe ich da drauf nicht so viel.

  • gelegentlich dem Stammtischgeplänkel der Legalwaffenbesitzer lauschen


    Naja, Stammtischprahlerei mit oftmals dem Wissensstand von vor Jahrzehnten. Da muss/darf man nichts drauf geben. Das ist im Straßenverkehrsrecht nicht anderes, wenn sich welche in einer Kneipe über den Führerschein unterhalten. Dummes Geschwätz gepaart mit Unwissen zweifelt man ja auch nicht per se die Nichteignung zum Führerschein an.

  • Morjen .... ich habe mich mal bezüglich dieses Treads bei meiner Behörde erkundigt. Naja was heist Behörde unsere Sachbearbeterin ist bei unseren Stammtisch Sitzungen dabei. Mir wurde von meiner Sachbearbeterin gesagt, die das schon viele Jahre macht und man glaubt es kaum eine schöne Erma Sammlung besitzt, das es so etwas vorerst nicht geben wird. Man habe aber über solche Möglichkeiten schonmal nachgedacht und in Gesprächen erwogen. Da kamen selbige bedenken wie hier auch erwähnt ... wie solle man die nicht erfassten überprüfen oder die Frage der Kostenumlage?

    Denkbar wäre, was auch diskutiert wurde eine Pflichtabgabe von Händlern wer eine SSW erstanden hat. Ist ja nicht schwer denn jeder Händler muß ja eine Belehrung nachweisen. In der Belehrung kann unter anderem auch mit aufgenommen werden das überprüfungen von Behörden durchgeführt werden können. Dabei spielt die Mennge der SSW erst mal keine Rolle (wenn beim kauf ener 2 oder 7. SSW keine Belehrung mehr ausgefüllt wird). Erst wenn alle käufe erfast worden sind, könne man im sinne des Gleichheitsgedanken alle Waffenbesitzer prüfen. Dies würde jedoch nur die Neuerwerbungen betreffen. Jedenfalls ist der KWS wohl ein schnellschuß gewesen und nicht zuendegedacht wurde weil der Druck nach regulierung zu hoch war aber das wolle man in Zukunft vermeiden.


    So wie ich das rausgehört habe denkt man wohl schon länger über eine solche Erfassung und Überprüfung nach. Nun muß ich sagen das diese Gespräche in der Behörde in kleinen Kreisen als brainstorming staft finden und nicht gerade aussage kräftig sind.

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

  • Ist ja nicht schwer denn jeder Händler muß ja eine Belehrung nachweisen


    Wobei ich es immer so erlebte wenn du beim Händler einen KWS zeigst schenken die sich die Belehrung und sich mit dir über den Sinn und Zweck des KWs unterhalten.

  • In der Belehrung kann unter anderem auch mit aufgenommen werden das überprüfungen von Behörden durchgeführt werden können.


    Eine Belehrung schafft keine Rechtsgrundlage für eine Aufbewahrungskontrolle.

    Für unsachgemäße Aufbewahrung freier Waffen gibts noch nicht mal eine Sanktionsnorm, sondern erst bei nicht von Munition getrennter Aufbewahrung (Bußgeld). Wer letzteres "vorsätzlich begeht und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhanden kommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird." ist im Straftatsbereich.

    Lediglich bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf man Deine Wohnung betreten.

    Die wie auch immer aufbewahrte SSW dürfte weit weniger relevante Delikte verursachen als jene, bei der der Zustand der Aufbewahrung aufgehoben ist. ;)

    Man muß es ja nicht auf die ganz leichte Schulter nehmen. Wird man dann behördenkundig, ist es nur ein kleiner Schritt zum individuellen Waffenverbot.

    Und bitte: Die Registrierung aller SSW ist eine der Lieblingphantasien jener, die sich mit Kriminalisierungs-Ängsten besser fühlen.

    Von der Airsoft-Fraktion hört man seltener Ängste vor einem Rückschritt vor 2003, wo dann plötzlich Tausende böser Anscheins-Kriegswaffen im Volk wären. Die haben einfach Spaß an ihrem Gerät. Gut so ........

    Andreas