Wie legaler Erwerb Luftgewehr über 16J, Cal. > .25 z. B. Daystate in D?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.336 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2014 um 10:10) ist von LEP FAN.

  • Hallo,

    bereits seit meiner Jugend interessiere ich mich für Luftgewehre. Ich habe ein Tell 100 und ein Diana Mod. 48, beide in der F Version. Faszinieren tun mich allerdings die etwas außergewöhnlichen (Jagd-) Luftgewehre von Beaumont bzw. Daystate, von denen viele ein Kaliber > .22 und auch eine Schussleistung von mehr als 16J haben. So eines möchte ich gern haben (nicht gedrosselt) und benutzen, allerdings nur im legalen Rahmen und auf einem dafür geeigneten Schießstand.

    Nun hatte ich die Idee, einem Schützenverein beizutreten und nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen eine gelbe WBK zu beantragen. So wie ich das sehe, bekommt man auf eine solche WBK allerdings nur Luftgewehre, die im Rahmen eines Wettbewerbs einer Sportordnung erforderlich oder zugelassen sind. Nach Durchsicht wenn auch nicht sämtlicher Sportordnungen hatte ich den Eindruck, dass es gar keinen in einer Sportordnung geregelten Wettbewerb gibt, in dem derartige Waffen verwendet werden. Das Maximum scheint mir FT zu sein mit einer Schussenergie von max. 16J. Oder gibt es in einer Sportordnung auch einen offenen Wettbewerb für Luftgewehre aller Art?

    Alternativ könnte man derartige Luftgewehr ggf. als Jäger erwerben. Ich möchte aber eigentlich nicht Jäger werden; der Aufwand zum Erwerb eines Jagdscheins erscheint mir ziemlich groß. Außerdem habe ich am Erlegen von Tieren kein Interesse. Schließlich bekomme ich mein Schnitzel auch im Supermarkt um die Ecke :)

    Sofern mir jemand sachdienliche Hinweise geben kann, wäre ich dankbar. (Ich habe allerdings kein Interesse an Feuerwaffen, das wäre für mich keine Alternative).

    Grüße

    Patrick

  • Hi,

    FT berechtigt bis 27J Mündungsenergie lt. Sportordnung.


    Was allerdings mit den FT-Zielen passiert jenseits der 16,3 J Grenze sollte man sich überlegen.
    Mit der Zeit werden die Paddel und auch die Ränder der Hitzone das zeitliche segnen und dem
    Schrotthändler zum Opfer fallen.

    Ich habe hier in D noch von keinen Wettkampf gehört wo mehr als 16,3 J zugelassen wurde.

  • Sportordnungskonform sind:

    BDS-FT: 27 J bis 6,5 mm

    BDS-Silhouette: 25 J bis egal mm

    BdMP-ZG 30 (Jugendsportordnung): egal Joule bis 5,5 mm

    Die Beaumont im Hammerkaliber geht also nicht. Sammler, Sachverständiger oder nichtgewerbliche Herstellungserlaubnis wären noch so aufwändige Optionen oder der Kauf einer antiken Windbüchse. Da wäre der Jagdschein aber einfacher.

    Andreas

  • Die BDS-Regel "bis 27 Joule" gilt natürlich nicht für normale FT-Wettbewerbe und für normal-sterbliche Stahlblechziele. Die höhere Joule-Grenze wurde in die Sportordnung aufgenommen, um Vereinen die Möglichkeit zu geben, rechtskonform auch stärkere Luftgewehre bei einem Wettkampf antreten lassen zu können. Aber natürlich müssen dann auch entsprechend stabilere Ziele verwendet werden, die Standard-FT-Ziele halten das nicht aus.

    Entsprechend mag die Sportordnung zwar bis 27 Joule vorgeben; wenn der Veranstalter aber etwa nach den internationalen Regeln schießt oder die 16,3 Joule explizit so ausschreibt, nützt einem der höhere Wort auch nüscht.

    Es ist eben eher eine theoretische Möglichkeit, und praktisch habe ich den Jahren seit der FT-Einführung nichts von einem deutschen Wettkampf über 16 Joule gehört/gelesen (was die Existenz nicht ausschließen soll, aber andere haben davon bisher offenbar auch nix gehört).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Warum reitet man immer auf dem Begriff "Luftgewehr" herum? So ein Beaumont ist eine "Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber < 7 mm" und dafür gibt es doch Disziplinen zuhauf.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • Außerdem habe ich am Erlegen von Tieren kein Interesse. Schließlich bekomme ich mein Schnitzel auch im Supermarkt um die Ecke :)

    Genau deswegen habe ich meinen Jagdschein gemacht ?( Iergendwie hat unsere Gesellschaft verlernt zu "essen". Das Geschöpf Tier ist nur noch ein Konsumgut aus dem Supermarkt.... Alle wollen Fleisch,Fleisch, Fleisch und am besten noch für 25 Cent das Kilo aber wenns darum geht selbst mal etwas zu tun und damit klar zu kommen, gerade einem Tier das Leben genommen zu haben sehen alle weg....


    So, Sorry für meine Meinung, das musste gerade mal sein :^)

  • Warum reitet man immer auf dem Begriff "Luftgewehr" herum? So ein Beaumont ist eine "Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber < 7 mm" und dafür gibt es doch Disziplinen zuhauf.


    Zugegeben, der Gedanke ist frappierend und bei so einigen SB´s wirst Du damit auch durchkommen, wenn nicht auf konkrete Disziplin einer anerkannten Sportordnung gegengeprüft wird.

    Sobald von Rand- oder Zentralfeuer die Rede ist oder CIP-Kaliberbezeichnungen genannt werden, steht der Widerruf der Erlaubnis und bedürfnisfremder Erwerb im Raum.

    Dem TS schwebt wohl eher der diskussionsfreie Rechtsanspruch auf Eintragung vor.

    Ein verständiger Sachbearbeiter könnte per Einzelfallentscheidung nach § 8 (dann aber mit Voreintrag auf grün) etwas genehmigen, was die Teilnahme am 100 m Airgun Benchrest der Holländer erlaubt. Dort gibt es eine Klasse für Großkaliber.

    Dazu wäre es aber gut, einen praktischen sportlichen Background in der Richtung vorzulegen. Einfach nur das "etwas andere Luftgewehr" haben zu wollen, dürfte nicht reichen.

    €: Klar, es ist bescheuert, das es jemand so schwer gemacht wird, der ohne Diskussion in 13 Monaten 6 Gewehre eintragen lassen könnte, die alle eine vielfache Energie haben.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (16. August 2014 um 09:56)

  • Solange von keinen expliziten Heissgaskalibern die Rede ist, ist der Erwerb über so eine Disziplin kein Problem.

    Ich habe selber mehrere Luftgewehre auf WBK. Bei keinem ist eine maximale Energie eingetragen und außer auf einem FT-Wettkampf (nicht -Training) hat sich um die e0 noch keiner geschert.

    Meines Wissens besteht kein Wettkampfzwang, wodurch man theoretisch bis zu seinem Ableben mit einem Luftgewehr auf Gelber WBK leben könnte das für keinen Wettkampf taugt.

    Das ist kein anderer Sachverhalt wie bei einem Ordonnanzgewehr mit zu leichten Abzug. Mir ist keine Abzugsgewichtskontrolle im Zuge der Verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle bekannt. Die ausführenden Beamten sind dazu weder geschult, noch befugt oder dazu angehalten. Eine e0-Kontrolle könnte ohnehin nur auf einer zugelassenen Schiessstätte mit geeichten Geschwindigkeitsmessgerät (Beschussamt?) durchgeführt werden. Was dazu die Rechtgrundlage sein soll entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

    Auf der anderen Seite, und das sage ich bewusst kritisch, braucht man manche Sachen auch nicht wirklich. Ich hab mir selber schon öfter Krempel gekauft (auch auf WBK) von dem ich am Anfang begeistert war, aber sich das relativ schnell wieder gelegt hat.

    Ein Luxus-Luftgewehr hat halt bei uns einen Preis bei dem man Problemlos ein gutes KK-Repetiergewehr, ein gutes Glas und ordentlich gute Munition kaufen kann. Und das bei gleichen Rahmenbedingungen (WSK, WBK, Schrank). Zudem muss ich nicht vorher oder nachher noch zum Tauchshop fahren weil die Flasche leer ist und eine Füllarmatur mit Taug (FX-Füllschlauch) kostet schon ca so viel das ich dafür 2000 Schuss KK (bei 5€/Schachtel zu 50 Schuss) bekomme.

    Das soll keinesfalls heißen das ich das angestrebte Luftgewehr für schlecht oder den Kauf generell für sinnlos halte. Soll einfach ein Gedankenanstoss sein. Ich hatte selber schon ganz ähnliche Gedankengänge, vor und Nach dem Kauf.

  • Für was braucht man in D ein stärkeres Druckluftgewehr (>16 J), wenn man damit nur auf dem Stand Scheiben lochen darf?
    Da ist doch jedes KK besser geeignet, welches nicht mal lauter ist.

  • Ich fand dem Marc sein Posting recht aufschlussreich. Wenn man es denn hat merkt man bald ob man es auch braucht.

  • In der liste des BDS steht unter Kennziffer 3104 100m Schießen Jagtwaffe(JG) oder unter Kennziffer 3117 Zielfernrohr Gewehr ab 7mm bzw. 3118 bis 7mm. Und die vom TS angesprochene Waffe ist doch ein Jagdgewehr, wenn ich das richtig verstehe müsste das also möglich sein., oder? Beim Silhouetten Schießen steht was von Big Bore(Klasse?). Gibt es irgendwo genauere Spezifikationen zu den erwähnten Waffen/Klassen?

  • Da war doch mal was mit mindestens zu erreichenden Energiemengen bei Jagdgewehren.... :whistling:
    Also, diese Luftpumpe gehört garantiert nicht dazu.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Da war doch mal was mit mindestens zu erreichenden Energiemengen bei Jagdgewehren.... :whistling:


    Wenn ich einwerfen darf:

    Zur Jagd darf jede Schusswaffe benutzt werden, die nach Bundesjagdgesetz nicht verboten ist. Das sind perse nur die Vollautomaten. Der Jäger darf mit gültigem Jagdschein alle zur Jagdt geeigneten Waffen erwerben.

    Allerdings kennst das Bundesjagdrecht weitere Einschränkungen, die sich nach dem bejagdten Wild richten:
    Mindestens 1000 Joule E100 für die Jagd auf Seehund und Rehwild, mindestens 2000 Joule E100 und 6,5 mm Mindestlaliber für alles andere Schalenwild.
    Für die Bejagung von Raub- oder Flugwild gelten diese Mindestgrenzen nicht.

    Aber die Länder dürfen weitere Einschränkungen machen. So sind Schalldämpfer und Druckluftwaffen in bestimmten Bundesländern zur Jagd verboten. Allerdings darf der Jäger dennoch Luftgewehre > 7,5 J erwerben, da er diese prinzipiell bundesweit benutzen dürfte.

    Neben den Mindestforaussetzungen zur Jagd auf bestimmtes Wild muss der Jäger die waidännische Jagd selbst verantworten. Daher hat er auch keine Obergrenzen was das Kaliber oder die Geschossenergie betrifft. Allerdings kaufen die allermeisten Jäger lieber eine KK- oder .22 Magnum zum Abschuss von Kleinwild, als ein Luftbewehr. Ne einfache KK-Flitsche ist wesentlich preiswerter und in Sachen ZF völlig unproblematisch. Für seine WBK oder die Handvoll Patronen bis zu den Gebühren ist das völlig egal.

    Die Hype um ein starkes LG kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen, da man es zu Hause und auf den wenigsten Schießständen benutzen darf. Mit Ausnahme FT ist auch sportlich ein KK-Gewehr sicherlich sinnvoller, zumal die Anstrengungen dieses zu erwerben sogar einfacher sind, weil es auf jeden KK-Stand benutzbar ist, sofern es sportlich taugt. Damit sind auch die 100 m Disziplinen sinnvoll zu schießen, was auch mit einem starken LG eher weniger der Fall ist.
    Ansonsten gebe ich MarkA völlig recht. Sind die ersten Fingerabdrücke auf der Waffe, wird so ein Gerät mangels Nutzungsmöglichleiten schnell uninteressant.

  • Zumindest keine Jagd mit Luftplempen in Niedersachsen:

    Auszug aus dem Niedersächsischem Jagdgesetz:

    F ü n f t e r A b s c h n i t t
    Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung
    § 24
    Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
    (1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung
    von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem
    Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen, Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit
    Schalldämpfern oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter
    Verwendung von Bleischrot auszuüben.

    Diesen Passus hatte ich bei meinem letzten Beitrag im Hinterkopf
    Mir ist nicht bekannt, ob andere Ländergesetze den §19 BJagdG ebenso ergänzen - aber in Niedersachsen ist halt nix mit Jagd und Luftdruckwaffen.

    Zitat

    Zur Jagd darf jede Schusswaffe benutzt werden, die nach Bundesjagdgesetz nicht verboten ist. Das sind perse nur die Vollautomaten.

    Nicht mal Halbautomaten darf man benutzen, wenn die Kapazität des verwendeten Magazins größer als 2 Patronen ist...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

    Einmal editiert, zuletzt von Vanguard (18. August 2014 um 22:49)

  • Hallo

    melde mich zurück und möchte mich für die zahlreichen Antworten bedanken. Sicher ist ein großkalibriges Luftgewehr grundsätzlich einigermaßen sinnfrei; mich fasziniert gleichwohl die Technik. Und es kam mir wirklich natürlich an, ob ein legaler Erwerb bzw. Besitz einer solchen Waffe möglich ist. Schließlich möchte ich gerade nicht darauf hoffen, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Behörde nicht aufpasst. So wie ich Eure Antworten verstehe, sieht es mit einem starken Luftgewehr aber schlecht aus. Auch wenn in den Niederlanden mit offenen Luftgewehren geschossen wird, so dürfte dies doch keinen Anspruch in D begründen, da es sich nicht um einen in einer deutschen Sportordnung verankerten Wettbewerb handelt. FT kommt für mich nicht wirklich in Betracht, da mir Wernsdorf viel zu weit weg ist.

    Grüße

    Patrick

  • Dann erfüll doch deine Grundvoraussetzung für die Gelbe WBK mit einer KK in deinem örtlichen Verein und kauft dann erstmal ein gebrauchtes KK Gewehr.
    Dann am besten vor dem Waffenkauf des LGs mit dem Sachbearbeiter reden und ihn erklären das für bestimmte Disziplinen auch ein großkalibriges LG geht.
    Vorher aber genau in die möglichen Disziplinen einlesen, um bei Zweifel gleich an die entsprechende Stelle der Sportordnung verweisen zu können.
    Dein Verein sollte da aber die Möglichkeit haben damit zu schießen.
    wenn du dann den Segen hast, den Luftpuster kaufen

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!