Wie legaler Erwerb Luftgewehr über 16J, Cal. > .25 z. B. Daystate in D?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2014 um 10:10) ist von LEP FAN.

  • Unmöglich ist das nicht, aber der zeitliche und finanzielle Aufwand dürfte bei weitem zu hoch sein, nur um den "Haben wollen Faktor" zu befriedigen.
    Es ist dir aber auch versichert, dass wenn man alle Hürden geschafft hat und kann im Prinzip alles Mögliche an erlaubnispflichtigen Waffen kaufen, wird das auch wieder langweilig. Wir sollten es den Frauen mit ihren Schuhen nicht gleich tun :D

    BTW: Habe entweder Spaß an einem baugleichen :F: LG deiner jetzigen Wunschwaffe oder werde Sportschütze und kaufe später eine schicke scharfe Waffe auf WBK. Auch da gibt es leckere Geräte.

  • Ich weiß ja nicht wie ernst du es meinst mit den Luftgewehren und was du da für einen Hintergrund hast. Wenn du da belesen bist, und ggf. schon etwas Literatur anhäufen konntest auf dem Gebiet, du die Sachkunde hast könntest du ja auch die Beantragung der roten WBK dann dafür überlegen.
    Je nach sachbearbeiter kann soetwas immer sehr schwanken habe ich inzwischen gelernt. Ich selber brauche Gutachten bzw. für Munition eine gutachterliche Stellungnahme ( fast wie ein Gutachten nur einige Seiten weniger und kostet weniger), andere hauten den Sachbearbeiter nen Schwung Bücher auf den Tisch und die ließen die dann einfach selber was schreiben.
    Gutachten für allerdings für Waffen sammeln ist nicht ganz billig. Du musst ~ 1000 - 1500€ rechnen. Dies ist für Waffen so inetwa üblich.
    Aber auch ein Gutachten was du vorlegst und der Antrag den du der Behörde schreibst muss ok sein. Denn ein Gutachten kann von der Behörde abgelehnt werden. Sprich selbst wenn du das in der Hand hast ist es immer noch nicht ein Garant für die rote WBK. Da ist eine vorherige Absprache mit dem Amt empfehlenswert. Ggf. kannst du dir auch auch Namen von Gutachtern nennen lassen, die brauchbar sind und dort einen guten Ruf haben.

    Aber wenn du belesen bist und dieses Wissen einem Gutachter glaubhaft machen kannst,- und die überprüfen das schon im Gespräch wäre das sicher eine Möglichkeit für dich.

  • Bei uns im Verein hat jemand ein KK-Gewehr zum Ordonnanz-Gewehr Training auf Kurzbahn bewilligt bekommen. Warum Sollte das mit einem Starken LG nicht auch bewilligt werden. Ich denke das ganze hängt stark vom SB ab.

    Zitat

    aber der zeitliche und finanzielle Aufwand dürfte bei weitem zu hoch sein, nur um den "Haben wollen Faktor" zu befriedigen.

    Sag das mal nem Waffen-Sammler, da geht es doch in erster Linie um "Haben wollen", zumindest würde es mir darum gehen.

  • Bei uns im Verein hat jemand ein KK-Gewehr zum Ordonnanz-Gewehr Training auf Kurzbahn bewilligt bekommen.


    Mit gelber WBK braucht sich ein Sportschütze keine Langwaffe genehmigen lassen, sofern es kein Halbautomat ist. Er kauft diese unter Vorlage der WBK einfach. Ob er die dann dort benutzen darf, muss er mit dem Standbesitzer klären, aber das hat erst mal nichts mit dem Erwerb zu tun.

  • Sag das mal nem Waffen-Sammler, da geht es doch in erster Linie um "Haben wollen", zumindest würde es mir darum gehen.


    Nein, nein. Es geht um den Erhalt wertvollen Kulturgutes, welcher dann auch in die richtigen Hände und Verwahrung muss 8)

  • Genau, denn die gelbe WBK ist Verbandsübergreifend. Wenn du meinetwegen im DSB bist und kein 16 J LG kaufen kannst , es aber in der Sportordnung desBDS drin ist, so kannst du darauf verweisen und dir das Gewehr kaufen.
    Nur wenn du in der Tat öfters das "gleiche" kaufst sprich ansammelst könnte man beim 2. oder 3. Gewehr doch mal fragen von Seiten des Amtes, was du damit überhaupt vor hast.


  • Mit gelber WBK braucht sich ein Sportschütze keine Langwaffe genehmigen lassen, sofern es kein Halbautomat ist. Er kauft diese unter Vorlage der WBK einfach. Ob er die dann dort benutzen darf, muss er mit dem Standbesitzer klären, aber das hat erst mal nichts mit dem Erwerb zu tun.


    Ja, das ist mir klar, das weis ich doch. Bewilligt war dann wohl die falsche Wortwahl, ich meinte "eintragen in die WBK" Was ist wenn bei der Anmeldung der Waffe der SB sagt, die trage ich dir nicht ein, weil Bla Bla Bla u.s.w. ...


    Nein, nein. Es geht um den Erhalt wertvollen Kulturgutes, welcher dann auch in die richtigen Hände und Verwahrung muss 8)

    AAAAAAchSooooooooo ist das :D

  • Ich und einige andere haben ja bereits die Möglichkeiten genannt.

    Es obliegt nun dem TE eine für sich passende genehmigte Sportordnung zu finden.

    Keine Ahnung wie das auf den unterschiedlichen Behörden gehandhabt wird, aber ich werde beim Abstempeln des Eintrags nicht explizit nach der Disziplin gefragt, wenn ich auch immer eine benennen kann.

  • Na beim LG können schon Fragen kommen.
    Ich wurde damals auch schräg angeschaut und gefragt ob mir da wirklich sicher bin mit dem eintragen eines LGs.
    Da ich mit sowas gerechnet hatte, war auch gleich ein Ausdruck der FT Sport Ordnung zur Hand :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Dafür gibt es dann ja beim FT Klasse 1 und Klasse 2, sowie auch noch HFT (notfalls auch in zwei Klassen), das macht dann schon mal zwei Puster und zwei Preller :)

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  • Au man,ja das stimmt.
    Oje, das wird teuer, und dann auch noch eine neuer Tresor um die alle unterzubringen.
    Wenn man dann noch Luftgewehr Silhouette dazu nimmt lohnt sich schon das mauern einer Waffenkammer.

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