Anfang der Neunziger Jahre wurden Laser-Zielgeräte in Deutschland verboten und damals wurde dieses Verbot so ausgelegt, das schon der Besitz des Gerätes ohne Anwendung verboten war.
Heute legen die Gerichte das Verbot von vielen Geräten ja anders aus: Erst wenn man eine montierbare Taschenlampe auch an einer Schusswaffe montiert, ist das illegal.
Auch Laserzielgeräte werden immer wieder angeboten.
Nun wäre das ja eigentlich an Blasrohren und Bögen legal, weil damit nicht im rechtlichen Sinne geschossen wird.
Bei Luftgewehren und sogar Softair hingegen greift das Verbot.
Mit einer Armbrust wird meines Wissens auch nicht im juristischen Sinne geschossen - damit müsste das Benutzen eines Lasers auch legal sein.
Macht das Jemand in der Praxis?
Bringt es etwas?
Am Bogen könnte ich mir das hilfreich vorstellen, an der Armbrust nicht wirklich.
Bin gespannt auf Erfahrungen!