Laser-Zielgeräte für Bögen und Armbrüste - legal oder illegal?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 5.018 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2014 um 19:04) ist von Guntram.

  • Anfang der Neunziger Jahre wurden Laser-Zielgeräte in Deutschland verboten und damals wurde dieses Verbot so ausgelegt, das schon der Besitz des Gerätes ohne Anwendung verboten war.

    Heute legen die Gerichte das Verbot von vielen Geräten ja anders aus: Erst wenn man eine montierbare Taschenlampe auch an einer Schusswaffe montiert, ist das illegal.

    Auch Laserzielgeräte werden immer wieder angeboten.

    Nun wäre das ja eigentlich an Blasrohren und Bögen legal, weil damit nicht im rechtlichen Sinne geschossen wird.

    Bei Luftgewehren und sogar Softair hingegen greift das Verbot.

    Mit einer Armbrust wird meines Wissens auch nicht im juristischen Sinne geschossen - damit müsste das Benutzen eines Lasers auch legal sein.

    Macht das Jemand in der Praxis?

    Bringt es etwas?

    Am Bogen könnte ich mir das hilfreich vorstellen, an der Armbrust nicht wirklich.

    Bin gespannt auf Erfahrungen!

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Nun wäre das ja eigentlich an Blasrohren und Bögen legal, weil damit nicht im rechtlichen Sinne geschossen wird.


    Nicht so ganz.
    Mit einem Blasrohr wird geschossen.
    Es wird aber keine Energie gespeichert und sie sind deswegen vom WaffG ausgenommen.
    Bögen werden gar nicht vom WaffG erfasst.

    Armbrüste sind anderseits den Schusswaffen gleich gestellt, von daher darf dort, meiner Meinung nach, kein Laser montiert.


    Joachim

    Edit :

    Erst wenn man eine montierbare Taschenlampe auch an einer Schusswaffe montiert, ist das illegal.


    In dem Urteil ging es um eine Lampe die als Jagdlampe beworben wurde und eine Universalmontage dabei hatte. Die Universalmontage die ich kenne werden an Fahrradlenker oder Stative befestigt. Es war also keine Waffenmontage dabei.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von Pupsnase (9. Juni 2014 um 16:22)

  • Was soll ein Laser an einer Armbrust bringen außer Ärger mit dem Gesetz?Denn alleine wenn er zur Montage an einer Waffe geeignet wäre dürfte man ihn nicht haben!Willst Du dann einen Laser mit Strich oder Mehrfachabsehen Linie nehmen um die ballistische Kurve sichtbar zu machen? :bash:
    Obwohl,man könnte denn in Ländern wo es erlaubt wäre auch 4-20 Laser in unterschiedlichen Farben für unterschiedliche Entfernungen anbringen! :thumbdown:

    Das einzige was Sinn macht ist eine aufschraubbare Laserspitze um um ein neues Glas einzurichten auf die Einstellung des Vorgängerglases,aber alles andere ist ...

    Einmal editiert, zuletzt von Raziel (9. Juni 2014 um 17:48) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ja und nein.

    Grundsätzlich geht der "Trend" in den letzten Jahre dazu, bei "missbrauchsfähigem" Material den Missbrauch nicht generell zu unterstellen.

    Inzwischen sind sogar Nachtsichtvorsatz-Geräte legal zu erwerben, obwohl das Gesetz diese AUSDRÜCKLICH ! benennt und verbietet.

    Argument des BKA - diese konkreten Modelle seien für die Verwendung mit Spektiv / Fernglas usw. bestimmt.

    Der Laser am Blasrohr ist ein altes Thema; schon in den Neunzigern brachten das die im Dunstkreis von "Norbert the Caveman" auf.

    Wenn man auf eine Entfernung schiesst, macht es schon Spass.

    Die Sache mit der AB werde ich gelegentlich mal durch Anruf beim BKA klären; die waren immer sehr nett. Grundsätzlich vermute ich allerdings auch, dass eine Schusswaffeneigenschaft durch die gesetzliche Vorgabe unterstellt wird.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Haben wir das (Laser / Lampe / Armbrust / Bogen) Thema nicht gerade hier lang und breit diskutiert ? Und uns dabei wie immer die Köpfe eingeschlagen....... :D

  • Super Link!

    Allerdings, wie schon gesagt, hat sich die Auslegung des BKA seither in vielen Fällen geändert.

    Und der Ur-Beitrag von Uli E. ist inzwischen schon fast 10 Jahre alt.

    Zu beachten ist auch, dass ALL 4 SHOOTERS - und die Seite gehört ja dem VS Medien Verlag - gerade vor ein paar Tagen einen Artikel über das Laserpointer Thema veröffentlicht hat, wenn dieser auch ziemlich ... sagen wir mal "unbedarft" ....... war.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Inzwischen sind sogar Nachtsichtvorsatz-Geräte legal zu erwerben, obwohl das Gesetz diese AUSDRÜCKLICH ! benennt und verbietet.

    Argument des BKA - diese konkreten Modelle seien für die Verwendung mit Spektiv / Fernglas usw. bestimmt.


    Um genau diese Bestimmung geht es. Es sind im Gesetz nur Geräte verboten, die für Schusswaffen bestimmt sind. Sind die selben Geräte nicht für Schusswaffen, sondern für Ferngläser bestimmt sind sie erlaubt.

    Aus dem selben Grund ist eine Taschenlampe kein Zielscheinwerfer, obwohl man sie dafür verwenden könnte.

  • or ein paar Tagen einen Artikel über das Laserpointer Thema veröffentlicht hat


    Hast Du mal einen Link ?
    Ich finde es dort leider nicht und bin so neugierig.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Na dann brauchst du keine Pfeile mehr, du schießt mit Laserstrahlen ^^

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Aber wenn sowas verboten ist, frage ich mich immer sry wegen OT warum man sowas erwerben darf ?.

    Man findet zb. auf der Deutschen Umarex/Walther Seite mehre Laser Montagen und sogar einen Laser komplett der für die Montage am Red dot bzw ZF gedacht ist.

    Wie kann man das verstehen ? Kaufen ja/Besitzen nein ?

    lg

    Eidt: Zb. Der http://www.umarex.de/de/airguns/zubehoer/laser/2.1104.html

  • Nö, in Deutschland darfst Du sowas nicht haben.
    Umarex ist ein Internationales Unternehmen, die Basteln nicht für jedes Land eine eigene Webseite.
    Im deutschsprachigen ( Österreich ) Raum sind Laser ja erlaubt.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Danke, ich werde es mir mal in ruhe durchlesen.
    Ich denke aber solche Artikel entstehen weil ja nicht in allen Länder, in denen die Zeitschriften vertrieben werden, unsere Lampen und Laser-Verbote gelten.
    Noch nicht muss man wohl sagen, die EU wird es schon umkrempeln.
    Dann haben alle in der EU die gleichen, blöden, Regeln.

    Jaochim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • lol, genau Andreas.

    Zur Frage:
    Verboten sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen die ein Ziel beleuchten können.
    Armbrüste sind tragbare Gegenstände, die den Schusswaffen gleichgestellt sind.

    Das bedeutet, dass man eine Armbrust schon mal nicht mit Laser oder Taschenlampe versehen darf.

    Wenn man nun einen Laserpointer an ein Blasrohr mit Hilfe von Tape klebt, dürfte das nicht verboten sein, sofern man nicht einen Laserpointer mit einer für Schusswaffen geeigneter Montage versieht. Das wäre mindestens dann grenzwertig, wenn das Konstrukt ohne große Änderung an einer Schusswaffe passen würde.

  • Ihr Lieben.
    Eigentlich interessiere ich mich nur für Sachen im Bezug auf Armbrüste, die auch einen Sinn ergeben. Einen Laser könnte ich eh nur für eine Distanz montieren, denn wie wir alle wissen saust unser Bolzen ja in Bogenform. Gut, vielleicht besteht die Möglichkeit eine neigbare Montage mit Rastern anzubringen.

    Dann wiederum würde das sich nur eignen für Nutzungen bei Dämmerung oder in der Dunkelheit. Da verbietet sich der Gebrauch des Gerätes aus Sicherheitsgründen sowieso - für mich jedenfalls. Dort wo wir Distanzdarten könnte ich das Schussfeld und die Umgebung nicht einsehen.

    Außerdem ist Pfeilesuchen schon bei Tageslicht eine häufig erfolglose Geschichte, geschweige denn bei Dunkelheit.

    Fazit:

    Überflüssig, brauche ich auf garkeinen Fall. Ob verboten oder nicht ist somit für mich belanglos.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Einen Laser könnte ich eh nur für eine Distanz montieren, denn wie wir alle wissen saust unser Bolzen ja in Bogenform.


    Genau so ist es. Ein Laser ist nur als Zielhilfe für Deutschüsse auf kurzer Distanz geeignet und steigert die Drohwirkung einer Schusswaffe erheblich. Der Laser ist ein typisches Beispiel für eine Sache, die nur durch das Verbot interessant geworden ist. Praktisch hat sie für den Freizeitschützen einen sehr begrenzten Nutzen und für Sportschützen und Jäger gar keinen.
    Zwar halte ich ein Verbot für überflüssig, weil das Schießen ohnehin schon stark reglementiert ist und der wirkliche Ganove sich das Teil über die Nachbarländer leicht besorgen könnte. Aber was man so aus den Medien und dessen Fotos entnimmt, habe ich bislang bei Schusswaffen noch keine montierten Laser gesehen, die für Verbrechen benutzt wurden. Aber Aufregung um dieses Verbot lohnt auch nicht.

  • Der Laser ist ein typisches Beispiel für eine Sache, die nur durch das Verbot interessant geworden ist.


    Ein Verbot ist für mich teilweise nachvollziehbar. Wenn ich lese, dass geistige Tiefflieger damit Piloten oder Fahrzeugführer blenden. Außerdem sollte man nicht außer Acht lassen, dass er die Netzhaut der Augen schädigen kann. Ich habe übrigens auch einen fest verbaut. Wo? Na an meiner Stichsäge vom Aldi ;^) !

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
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