Rechtliche Situation beim Führen einer SSW

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 13.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2014 um 16:17) ist von holzworm.

  • Von Schleierfahndung hast du auch noch nicht gehört? Google kann dir da helfen. Nur weil es einer nicht kennt, heißt es nicht, das es das nicht gibt.
    Das mit dem Hausrecht habe ich weiter vorne ja auch so geschrieben.

    Wenn einer die SSW legal führt müssen die anderen das schon akzeptieren, sonst könnte ja auch sofort einer kommen und die Polizei rufen, weil jemand in ein Kfz steigt und seiner Meinung nach zu jung oder was weiß ich was ist.

    Wenn jemand den Aufwand auf sich nimmt, für eine bestimmte Sache eine amtliche Genehmigung zu erhalten, darf er das Angestrebte auch durchführen, sei es der KWS, der normale Waffenschein, Jagdschein, Angelschein, Führerschein oder was auch immer. Ob das dann irgendeinem Wichtigtuer passt oder nicht ist dabei völlig egal, solange sich der Erlaubnisinhaber im Rahmen der Gesetze bewegt.

    Aber wie gesagt, Möchtegernweltverbesserer wird es immer geben, auch unter den LWB.

    Auch muss nicht jeder die Schnauze halten nur weil einem anderen seine Meinung nicht gefällt.

    Außerdem wird wohl keiner in eine Bank/ Geschäft oder was auch immer gehen und sagen: "Ich habe eine Pistole dabei!", im Auto lassen geht auch nur wenn man damit unterwegs ist, was ist denn mit den Öffi's?

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Das hat nix mit "Möchtegernweltverbesserer unter den LWB" zu tun sondern mit "Hirn besitzen und benutzen". Wenn einem bekannt ist das die Hausordnung das Führen von Waffen untersagt dann tut man das dort nicht. Ganz einfach. Wer keine andere Möglichkeit hat und das Ding deshalb verdeckt trägt... Wo kein Kläger da bekanntlich kein Richter.

    Womit ich ein Problem habe sind ein paar Kindsköpfe die ein Witzpapier (den KWS, hab' ich selber, braucht mir keiner was von erzählen) beantragt haben und nun meinen sie könnten Tun und Lassen was sie wollen. Für mich sind solche Leute keine "LWB" oder sonstwas, sondern einfach nur Rektalöffnungen. Mein Haus, mein Recht (deshalb Hausrecht), meine Regeln. Da hat sich keiner mit einer jederzeit widerrufbaren Erlaubnis (! wohlgemerkt, kein "Recht") darüber hinwegzusetzen. Das Recht habe ich auch mit meinen WBK'en und mit meinem Jagdschein nicht.

    Die Erlaubnis zu Führen meinen Jagdschein bezüglich betrifft mein Revier bzw. den Weg dorthin und ist klar definiert und umrissen. Ebenfalls das ich auf befriedetem Gelände nicht schiessen darf und mir der Inhaber des Hausrechtes das Führen der Waffe dort untersagen kann. Es gibt Rechtsverhältnisse (Notstand) die klar umreissen in welchen Fall ich mich darüber hinwegsetzen kann und darf. Das betrifft aber nicht das rumschleppen der Gasplempe im Bereich des Hausrechtes Dritter.

    Wer dahinter Duckmäusertum oder vorauseilenden Gehorsam vermutet läuft wahrscheinlich nicht ganz rund. Es ist für mich selbstverständlich das man das Recht anderer achtet. Wer das nicht tut muss mit ablehnender Haltung des Gegenübers rechnen. Sicher dem legalen Waffenbesitz extrem zuträglich...

    PS: Nur weil du einen Führerschein hast, hast du keinerlei Recht auf meinem Hof rumzufahren... Einfache Sache.

  • Ich beleidige keinen, ich sage meine Meinung. Wenn du keine Argumente mehr hast musst du anderen Beleidung vorwerfen?

    Mit dem KWS erwirbst du kein Recht dich über anderer Leute Recht hinweg zu setzen, das ist ein Fakt den hier ein paar Leute nicht akzeptieren wollen. Ich selber halte gar nichts von dem Ding. Ein Pfefferspray das mit Sicherheit (meine technische Überzeugung, keinesfalls von mir belegt) effektiver ist benötigt gar keiner Erlaubnis. Hier hat man ganz klar der Waffenphobie nachgegeben und blinden Aktionismus gezeigt.

    Das hat aber nichts damit zu tun das ich es nicht gut heiße wenn man auf Rambo macht und glaubt für ein paar Euro das "Recht" erwirbt anderen mit ihrem Verhalten auf den Keks zu gehen. Es gibt einen ganz klaren Unterschied zwischen Duckmäusertum und ganz normalen, gesellschaftlich als korrekt angesehen Verhalten. Man sollte sich im Vorfeld überlegen was seine Aktionen bewirken, gerade unter dem Deckmantel irgendwas für die Legalwaffenbesitzer oder dem Waffenbesitz zuträgliches zu tun. Unabhängig davon das der KWS keinem ein Recht einräumt das Recht Dritter zu verletzen. Ich bin ganz sicher nicht gegen das Führen von Schreckschusswaffen, wenn ich davon auch nicht viel halte. Aber das Wie macht den Unterschied.

    Plumpe Aussagen wie "Ich hab' den Schein, also darf ich das" sind einfach verkehrt, nichts anderes. Was Polizeibedienstete darüber hinaus tun oder nicht, ob das rechtens ist oder nicht, das interessiert mich gelinde gesagt nicht, den mich betrifft es in diesem speziellen Fall nicht und ich kann deshalb keine fundierte Aussage dazu treffen. Da gibts aber sicher den einen oder anderen im Forum der es könnte, aber sicher Müde ist immer den selben Käse zu widerlegen. Das den Staatsdienern, zur Ausübung ihrer beruflichen Pflichten, andere Möglichkeiten gegeben sind als Otto Normal, das sollte jedem ein Stück weit einleuchten. Weshalb jemand der eine "Schleierfahnung" durchführt, mit seiner Dienstwaffe am Gürtel, ohne sich als Polizist klar erkennbar auszuweisen, in die Bank treibt um dort für Verwirrung zu stiften erschliesst sich mir auch nach einer Runde Google nicht.

    Genauso ist "Ja was soll man machen wenn...." das Problem jedes Einzelnen. Wer eine Schreckschusswaffe führen möchte muss sich im Vorfeld darüber Gedanken machen ob er noch mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren darf (Beförderungsbedingungen und AGB, in den Fahrzeugen hat der Betreiber das Hausrecht!). Das ist eben so.

  • Andersdenkende sind für dich "Rektalöffnungen" oder " laufen nicht ganz rund", wie konnte ich nur denken dass du beleidigend wirst?
    Wo doch deine Meinung anscheinend die einzig richtige ist. Mir gehen die Argumente nicht aus aber gebetsmühlenartig immer alles zu wiederholen was du nicht verstanden hast, macht keinen Sinn, wieso hängst du dich am Hausrecht so auf, da sind wir sowieso alle der gleichen Meinung.
    Wenn ich dich mit meinem Beitrag überfordert habe, tut es mir leid, entschuldige.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Wenn du Sätze im Zusammenhang nicht lesen und verstehen kannst kann das kaum mein Problem sein.

    Was hat das nun alles mit Weltverbesserern unter den LWB zu tun? Und wenn wir uns zum Hausrecht einig sind, wie und warum glaubst du gibt dir der KWS das Recht sich darüber hinweg zu setzen? Was hat das mit dem Polizist zu tun der mit seiner Dienstwaffe (angeblich) in die Bank geht?

    Nix.

    Wer eine SSW führen möchte muss sich vorher überlegen was er tut. Da nützt alles argumentieren nichts. Und wenn jemand die Plempe in seiner Hütte nicht haben will ist ihm das herzlich egal wo man die so lange hinpackt.

  • Guten Morgen Zusammen :)

    Auch wenn ich weder das Bedürfnis noch Notwendikeit besitze, eine Schreckschußwaffe zu führen, möchte ich doch meine Sichtweise, welche nur meine persönliche ist, dazu äussern.
    Ich habe auch schon öfters in meinem Leben gesagt..."das darf ich...also kann ich es auch tun"...und sicherlich hatte ich dabei Recht...aber hat es mir letztendlich viel gebracht ?
    Es ist doch letztendlich so, auch wenns keiner mehr hören mag, Waffen in der Öffentlichkeit...ein no go der überwiegenden Bevölkerung.
    Den KWS würde ich weniger als mein Recht...vielmehr als Dankeschön unseres Staates ansehen. Frei nach dem Motto...einen kleinen Finger lassen wir "Ihnen" (uns).
    Und nun sind wir alle doch Menschen...selbst
    Politiker..und es ist mehr wie nur menschlich, dass jeder Mensch den Weg des geringsten Widerstand gehen möchte...und es ist auch kein Geheimnis, dass Verbote leichter auszusprechen sind, wie verbotene Dinge zu erlauben.
    Denke die Erfahrung hat auch jeder als Kind mit seinen Eltern machen dürfen...also ich mehr wie genug :)
    Und so ist es heute noch immer.... Beispiel...ich ging auf eine Schule, da durfte man auf dem Schulhof rauchen..alles kein Problem...dann gab es Regentage..die Raucher wollten trotzdem nicht auf Ihre Zigarette verzichten...schlau wie sie waren...ins Schulgebäude gestellt und den Arm mit der Zigarette im Freien gehalten...wurde daran gezogen..kurz den Kopf aus dem Gebäude und gut war. Natürlich wurde das schnell von den Lehrern erkannt und es führte zu unzähligen Diskussionen..die Zigarette wäre ja im Freien...von daher..wären "Sie" im Recht und das wäre erlaubt.
    Nun ratet mal, wie die Geschichte ausgegangen ist, nachdem zig Schüler deshalb beim Schulleiter waren..und dann auch wieder die Lehrer beim Schulleiter...??!!
    Richtig...dem Schulleiter wurde das ständige "Geplänkel" zu doof und hatte es dann mit folgenden Worten verboten:" Wenn die Schüler mit "Freiheiten" nicht umgehen können und meinen, diese bis zur letzten Nuance ausnutzen zu müssen, entzieht er uns die Diskussionsgrundlage, indem es gänzlich verboten wird...Punkt".
    Und so war es dann auch...ab diesem Tag, keine Diskussion mehr über Rauchen im Schulhof.
    Und jetzt nennen wir den Schulleiter mal "Legislative"...stellt Euch vor, Ihr seit diese "Person"...und nun würde man Euch ständig mit Diskussionen belästigen..Heute einer mit der SSW in der Bank...Gestern im Schwimmbad...Morgen im REWE und Aldi...da einer in der Bahn...dort einer in der Kneipe...vielleicht waren diese auch alle im Recht...stand es nicht explizit in der Hausordnung..war der Gesetzestext schwammig...??!! Egal..die logische Konsequenz wäre...dann wird es halt generell verboten...dann gibts auch keine Unstimmigkeiten mehr...
    Ich sag Euch ehrlich..ich würde es genauso machen....und wenn Ihr ehrlich seid, die meisten von Euch auch....
    Deshalb denke ich, niemand muss auf sein Recht vezichten..aber setzt dieses bitte mit gesundem Menschenverstand durch...dann haben wir alle evtl. noch länger Spaß, an den kleinen Zugeständnissen, die wir derzeit noch vom Staat bekommen.
    Ich hoffe, Ihr habt das nun richtig verstanden und keiner fühlt sich angegriffen, beleidigt oder sonstiges...es ist nur meine Sichtweise und habe Befürchtung, dass dass das andere ähnlich sehen könnten ;)
    Lasst Euch den Spaß nicht verderben..aber geht mit Maß und Ziel daran, auf unsere Rechte zu beharren.
    Grüße und einen schönen Tag allen, Kai :)

  • Wenn du Sätze im Zusammenhang nicht lesen und verstehen kannst kann das kaum mein Problem sein.

    Was hat das nun alles mit Weltverbesserern unter den LWB zu tun? Und wenn wir uns zum Hausrecht einig sind, wie und warum glaubst du gibt dir der KWS das Recht sich darüber hinweg zu setzen? Was hat das mit dem Polizist zu tun der mit seiner Dienstwaffe (angeblich) in die Bank geht?

    Nix.

    Wer eine SSW führen möchte muss sich vorher überlegen was er tut. Da nützt alles argumentieren nichts. Und wenn jemand die Plempe in seiner Hütte nicht haben will ist ihm das herzlich egal wo man die so lange hinpackt.


    Der einzige der Probleme mit dem Lesen hat bist du, das fängt schon mit dem Titelthema an, "rechtliche Möglichkeiten", ob es sinnvoll ist oder nicht ist ein ganz anderes Thema, dann als nächstes hinwegsetzen über das Hausrecht, da musst du den Beitrag nochmal lesen oder dir vorlesen und erklären lassen, ich habe geschrieben:" im Rahmen der Gesetze", keiner will mit " mit seinem Auto auf deinem Hof rumfahren", es ging um öffentliche Straßen, das war nur ein Vergleich, weil es zum Führen eines Kfz auch einer Erlaubnis bedarf, so zieht es sich durch das ganze Thema.

    Und nochmal extra für dich, der Polizist ist nur ein Beispiel.

    Man sollte die Beiträge lesen und verstehen bevor man in die Tasten haut. Wie gesagt, es tut mir sehr leid wenn ich dich überfordert habe.
    Es ging nur darum was man machen kann und darf und nicht ob es sinnvoll ist, inwieweit jeder seine Rechte wahrnimmt oder darauf verzichtet ist seine eigene Sache, im Gegensatz dazu wenn jemand meint andere in ihren Rechten einschränken zu müssen, nach dem Motto :" der trägt eine Waffe, das ist bestimmt ein Verbrecher, da muss man doch die Polizei rufen."

    Langsam lesen, damit du auch verstehst was ich meine.

    Wie gesagt die Sinnhaftigkeit seines Handelns muss jeder selbst entscheiden aber rein rechtlich gesehen kann jeder das was er darf auch machen.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Du textest immer weiter rum mit "jeder kann was er darf auch machen" und erzählst MIR ich würde deine Texte nicht richtig lesen?

    Ich zitiere mal einen deiner Sätze:

    Zitat

    Woher will denn der Bankangestellte wissen, ob er einen beruflichen Waffenträger ( Sicherheitsmann, Polizist in Zivil, etc.) oder einen Privatmann vor sich hat? Ihr glaubt wirklich, das jeder Bankangestellte in der Lage ist eine SSW von einer scharfen zu unterscheiden, obwohl er evtl. nur einen kleinen Teil der Waffe sieht? :rolleyes:
    Soll der rechtmäßige Waffenträger seine Waffe vor der Bank einem Passanten zur Aufbewahrung geben? Völlig lächerlich!

    Was ist daran völlig lächerlich? Wenn der Inhaber des Hausrechtes keine Waffen duldet dann ist das so. Was du mit deiner Plempe machst um da reinzukommen interessiert den nicht die Bohne. Das ist DEIN Problem, und nicht seins.

    Wenn wir schon bei

    Zitat

    Es ging nur darum was man machen kann und darf


    sind dann brauchst du nicht deine Auffassung von Recht über anderer Leute Recht stellen oder mit hahnebüchenen Fragen ("soll er die Waffe einem Passanten zur Aufbewahrung geben?") versuchen zu argumentieren. Wer Waffen führt hat damit zu rechnen im Rechtebereich anderer auf Probleme zu stoßen. Der KWS berechtigt den Inhaber Gas, Reizstoff und Schreckschusswaffen zu führen. Wo dies möglich und erlaubt ist, darum hat der Inhaber sich selber zu kümmen.

    Das und nichts anderes habe ich geschrieben. Meine Meinung zu Leuten die sich darüber hinweg setzen habe ich bereits genannt, was du sofort auf dich bezogen hast. Was daran "Weltverbesserer unter den LWB" sind oder sein sollen weiß ich immer noch nicht. Wer sich als Legalwaffenbesitzer an geltendes Recht hält und das Recht Anderer respektiert muss sich doch dafür nicht diffamieren lassen!

  • Sollte mich der Hausbesitzer unerlaubterweise mit verdeckter Waffe im Haus erwischen kann er mich erstmal nur des Hauses verweisen - nicht mehr und nicht weniger. Liegt auch daran das in Deutschland in den Hausordnungen eher selten was von Waffen steht. Sollte er mich dann rauswerfen und ich halte mich dran liegt dort nichts vor was einen Anwalt oder Polizisten auch nur im entferntesten zu interessieren hat. Sollte ich der Aufforderung das Gebäude zu verlassen nicht nachkommen sieht die Sache allerdings anders aus und es wird strafrechtlich relevant. Dann kann mir auch die Polizei ans Bein pinkeln....

    Sollte ich draußen zwischen dem "Hunde verboten" und "Essen verboten" kein Klebeschild mit einer durchgestrichenen Waffe entdecken so gehe ich im ersten Moment davon aus das ich dort legal und mit entsprechender Erlaubnis auch Führen darf. Die Besitzer sind nicht verpflichtet das Hausrecht öffentlich auszuhängen also bin ich auch nicht verpflichtet meine verdeckte Waffe an die große Glocke zu hängen. Ich bin auf dem Heimweg sicher und der Ladenbesitzer oder Budenbesitzer bekommt nichts mit und wir sind beide Glücklich.

    Warum sollte ich mich noch stärker einschränken als wie es das Gesetz eh schon vorschreibt?

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • Natürlich nicht immer sinnvoll. Wer sich mit der Materie beschäftigt kann (muß nicht) ein Gespür dafür entwickeln.
    Es gab auch schon Forumsmitglieder die in ein Gerichtsgebäude mit Messer und SSW hinein wollten und sich tierisch darüber aufgeregt haben, dass man ihnen die "Spielzeuge" abgenommen hat.

    Grüße - Bernhard

  • Noch vor 15 Jahren hätte kein Schwein über so ein Thema diskutiert. Wenn ihr führt dann ordentlich verdeckt und gut is...
    Stell ihr euch tatsächlich vor dass euch ein Tankstellen -oder Ladenbesitzer fragt: "Haben Sie ne SSW? Dann dürfen Sie nicht rein!" Ziemlich realitätsfern, meint ihr nicht?
    Andere Orte wie Kneipe, Bank, Behörden etc- ist auch ziemlich sinnfrei dort SSW zu führen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Diskussionspunkt und Frage des Themenerstellers war ja auch lediglich, wie die rechtliche Situation ist.

    Und die ist nunmal so:
    Verdeckt führen: Immer erlaubt (außer bei öffentlichen Veranstaltungen etc.). Das Hausrecht (entsprechende Schilder) führen nicht dazu, dass man einen Hausfriedensbruch begeht.
    Offen führen: Grundsätzlich nach einigen KWS erlaubt; man trägt aber das hohe Risiko, die Einsatzkosten bezahlen zu müssen, wenn umsorgte Bürger das SEK rufen ;-). Trägt man sie offen und betritt z.B. trotz Verbotsschild eine Lokalität, macht man sich wegen Hausfriedensbruch strafbar (schriftlicher Strafantrag binnen 3 Monate nötig).

  • Andere Orte wie Kneipe, Bank, Behörden etc- ist auch ziemlich sinnfrei dort SSW zu führen.


    Bei Behörden wird man aber z.T. tatsächlich gefragt, ob man eine Schusswaffe trägt. ^^

    In der Kneipe ist es sinnlos, wenn man vorhat dort Alkohol zu trinken - denn Waffen und Alkohol sind bekanntlich keine gute Kombination.

    In der Bank finde ich es aber äußerst sinnvoll eine SSW zu führen. Wobei "in" der Bank nur deswegen notwendig ist, weil man sie nicht am Eingang abgeben kann. Gerade wenn man eine Bank verlässt ist man das Ziel von Räubern. Oder Taschendieben (so einem Bekannten von mir vor kurzem passiert).

    Dort (oder irgendwo) eine Waffe offen zu führen (auch wenn man's dürfte) kann sehr negative Reaktionen der Umwelt zur Folge haben.

    Kann - ich könnte mir vorstellen, dass in 99% der Fälle, in denen jemand eine Waffe offen führt und sich ganz selbstverständlich und natürlich gibt, niemand in Panik verfallen wird.

    Aber das eine Prozent läuft eben auch da draußen rum, also: Sein lassen.

  • Hier nur ganz kurz zum Führen einer SSW, z.B. in Zügen: Egal ob mit oder ohne KWS, die DB AG, um hier nur mal einen Beförderer zu nennen, schließt das Führen von Schußwaffen bei Privatpersonen gemäß ihren Beförderungsbedingungen grundsätzlich aus! Es ist auch nicht korrekt, hier in einem Forum zu behaupten, dies würde bei Nichtbeachtung keinerlei strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In den Fällen eines solchen Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen, die auch das Hausrecht beinhalten, könnte es nämlich u.U. sein, daß der Beförderer deswegen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellt... :!: Ich schreibe extra "unter Umständen", d.h. es muß nicht sein, kann aber und selbstverständlich wird im Normalfall auch kein Hahn danach krähen, denn zu 99% wird die SSW verdeckt geführt und niemanden interessiert es weiter. Aber für den dümmsten, anzunehmenden Fall sollte man schon vorher wissen, was auf einen zukommen könnte. Deshalb ist es immer besser, sich an die Beförderungsbedingungen und somit auch an das Hausrecht zu halten!

    5 Mal editiert, zuletzt von Derringer (10. Oktober 2014 um 22:05)

  • Um das ganze mal ein wenig zusmmen zu fassen:

    -verdecktes tragen ist nur pflicht, wenn es auch im KWS vermerkt ist-abhängig vom Bundesland
    -offenes tragen kann zu problemen führen, ist also nicht empfehlenswert, auch wenn es durch den KWS gestattet ist

    Für diejenigen, die alles richtig machen wollen um Probleme zu vermeiden
    -auf Hausrecht sollte Acht genommen werden, wenn es nicht anders geht eben auf das führen (in der bank z.B.) verzichten, oder eben verdeckt und unsichtbar führen/das ganze nicht an die große glocke hängen oder zumindest zeitweise auf den Transport im Rocksack umsteigen-also im auto aus dem holster in den Rucksack. und den dann mit vorhängeschloss/zip ties zu
    -Selbiges gilt auch für Bus und Bahn
    -bei verdecktem/unsichtbarem führen wird keiner was sagen weil vermutlich keiner was merkt, aber das Risiko besteht

    -verdecktes Führen empfielt sich wenn überhaupt am ehesten

  • Wozu KWS ist doch die Frage?

    Um Mal eine Lanze für diesen Wisch zubrechen, In bestimmten Berufen muß man seine Zuverlässigkeit beweisen, so durch den Besitz kann man das schon mal im Vorfeld machen. Ein Tipp den ich von verschiedenen Personalcheffs bei Sicherheitsfirmen bestätigt bekam. Ansonsten ist er Sinnlos. Ich sehe es so als eine Spende an meinen Wohnort. Den wenn ich mich an die Gesetze halte darf ich gar keine SSW dort mitführen wo sie eigentlich von Nutzen wäre.

    Solange wir aber SSW frei verkaufen und kaufen dürfen Egon und Ähnliches ohne das dabei eine Echte Kontrolle stattfindet ist das ganze eine Lachnummer.

  • Hier nur ganz kurz zum Führen einer SSW, z.B. in Zügen: Egal ob mit oder ohne KWS, die DB AG, um hier nur mal einen Beförderer zu nennen, schließt das Führen von Schußwaffen bei Privatpersonen gemäß ihren Beförderungsbedingungen grundsätzlich aus!

    Beispiel aus dem GVH (http://www.gvh.de/bef_bedingung.html wo man auch mit S-Bahnen, betrieben von DB Regio fahren kann):

    §3 Von der Befoerderung ausgeschlossene Personen
    Abs. 1 Punkt 3: Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum fuehren von Waffen berechtigt sind,...

    Das heisst fuer mich: Mit KWS duerfte man eine SSW fuehren.