Von der Wohnung in den Garten schiessen

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.938 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2014 um 16:46) ist von Helmut - ein Bär.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir ein Luftgewehr zugelegt und habe mal eine Frage:

    Ich habe zwar einen Garten von ca. 50 qm, darf aber laut Polizei nicht darin schiessen, was mir auch völlig klar ist.

    Nun habe ich mir aus 4 Holzpallisaden, die ich aus dem Garten noch übrig hatte, eine Überdachung, so eine Art Haus gebaut. Diese habe ich nun komplett vor die Terrassentür geschoben, so dass die Kugel theoretisch nicht in den Garten kann. Der hintere Teil ist so verstärkt, das da auch keine Kugel in den Garten gelangen kann.

    Ich habe nun von der Küche aus ca. 11 m bis zur Zielscheibe.

    Nun meine eigentliche Frage: darf ich trotzdem von der Küche bis zur Zielscheibe schiessen ohne das die Nachbarn mir was können?

    So gesehen kann die Kugel bzw. der Diabolo das Grundstück nicht verlassen. Nur die zwei Meter wo ich die Ünerdachung stehen habe. Diese ist aber nach allen Seiten dicht, so dass Nichts passieren kann.

    Ich hoffe, ich hab es einigermaßen gut erklärt.

    mein Luftgwehr ist ein Diana Panther 21 mit einem Zielfernrohr von Walther 4x32 wenn es von Bedeutung ist.

  • Sprech einfach mal mit deinen Nachbarn und lade sie zur Besichtigungen
    ein . Manchmal geht es ganz einfach!

    ... mit dem Alter kommt die Reife ! (oder auch nicht ):Rock-Opi :bash:

  • Würde ich ja gerne machen. Nur das Problem ist, das auf der linken Seite ca. 4 Mehrfamilienhäuser sind mit ca. 40 Wohnungen. Sind zwar durch Garagen getrennt. Also ca. 10 bis 15 m zwischen Garten und den Nachbarn. Rechts ist alles frei.

  • ... nö glaub ich jetzt nicht, eher 1-2m Abstand vom Haus aber er meint damit, dass wen die Kugeln keine Haken schlagen er nur das "Häuschen" treffen kann ...

  • Wenn du - auch theoretisch - nicht ins Freie schießen
    kannst ist alles ok. Aber auf Besuch musst du sich wohl
    trotzdem einrichten - ein *lieber* Nachbar reicht.
    Da auch Polizisten sich nur sehr selten mit dem Waffen-
    Gesetz auskennen ist es sicher kein Fehler das ein paar
    relevante Texte ausgedruckt bereit liegen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (19. Februar 2014 um 10:57)

  • Hallo,

    wenn die Kugel nicht raus kann, ist alles okay.
    Es kommt übrigens auch auf das Auftreten an.
    In meiner alten Wohnung hatte ich nur 10m wenn ich aus dem Kellerflur in meinen Keller Geschossen habe(8Familien).
    Ich hab halt so vor der Tür gestanden das keiner rein konnte wenn ich schieße. Und weil ich das Gewehr natürlich nicht im Keller gelassen hab, bin ich ab und zu auch mal im Treppenhaus auf Nachbarn gestoßen. Beschwert hat sich nie jemand. Trotz geschulterter Plempe. :D
    Wenn dich keiner deiner Nachbarn sieht, gibts wohl auch keine Probleme.
    Ein Luftgewehr klingt ja auch nicht nach echten Schüssen.

    Gruß Schützling

  • Sprech einfach mal mit deinen Nachbarn und lade sie zur Besichtigungen
    ein . ...

    Wenn das tatsächlich die Ausmaße eines Wintergartens angenommen hat würde ich bei den Einladungen zur Besichtigung das Bauamt außen vorlassen. ;^)

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • War das nicht mal so das man mit freien LG´s ect. im Garten schießen kann jedoch darf die Kugel das Gelände nicht verlassen ?
    Mit einem guten Geschossfang ist das doch überhaupt kein Problem.

  • War das nicht mal so das man mit freien LG´s ect. im Garten schießen kann jedoch darf die Kugel das Gelände nicht verlassen ?
    Mit einem guten Geschossfang ist das doch überhaupt kein Problem.

    Darf unter keinen Umständen das Diabolo das eigene Grundstück verlassen so heißt es ;^) ,also auch nicht wenn sich unbeabsichtigt ein schuss lösen würde und aus einem F Gewehr fliegt ein Dia 180m weit!

    Da braucht man schon mal einen 400X400m großen Garten ;^)

  • Darf unter keinen Umständen das Diabolo das eigene Grundstück verlassen so heißt es

    Wo steht das?


    Gruß Udo

    PS: Man braucht keinen Schiessstand zu Hause der den Schiessstandrichtlinien entspricht.

    PPS: Wenn aber Ärger mit den Nachbarn droht, ist es von Vorteil. Denn kontrolliert wird man dann mit Sicherheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (19. Februar 2014 um 21:10)

  • Wo steht das


    Es ist eine Interpretation des WaffG. Man kann das auch anders
    interpretieren, so steht es nicht wörtlich geschrieben.
    Aber wer will das als Betroffener mit einem Staatsanwalt diskutieren?
    Das ist einfach die sichere Seite.

    PS: Ärger mit Nachbarn ist beim Thema Waffen und 40 Parteien im
    Mietshaus nebenan überaus wahrscheinlich.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ihr Lieben.
    Man stelle sich vor, einer der Nachbarn ruft die Polizei. Die sind dann verärgert, weil sie hinfahren und sich darum kümmern müssen. Sie werden auf jeden Fall sicher stellen, dass der Beschuss ein Ende hat wegen der Befürchtung, dass vielleicht 30 Minuten später der nächste anruft und das ganze Spiel von vorne los geht.
    Bei mir hier auf dem Land ist das noch anders, Dir würde ich empfehlen: Sicht- und Schallschutz. Ein geeigneter Kugelfang ist wohl selbstredend, denn den sollte jeder haben.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich würde da Udo zustimmen. Dafür sorgen, dass man so wenig wie möglich sieht und hört. Also schalli und nen gedämpften kugelfang. Dazu vielleicht noch ne Plane als Sichtschutz. Dann noch mal Paragraf 12 Absatz 4 ausdrucken und bereit legen. Da es erlaubt ist, wenn das Geschoss das umfriedete Grundstück auf keinen Fall verlassen kann , finde ich sollte man auch sein Recht wahrnehmen und dem Hobby ohne schlechtes Gewissen fröhnen.
    WaffG §12
    "(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, "
    Gruß Jason

  • Richtig zitiert.
    Der wichtige Punkt ist "...nicht verlassen können". Daher reicht ein recht frei aufgehängter Kugelfang an der Hecke mit der Beteuerung niemals daneben zu schießen nicht aus. Auch dann nicht, wenn man Meisterschütze ist und aller Wahrscheinlichkeit den Kugelfang auch immer treffen wird. Es sind auch versehentliche Fehlschüsse mit zu berücksichtigen, auch steil in die Luft abgegebene. Daher ist die manchmal genannte Forderung, dass man vom Schützenstand keinen freien Himmel sehen darf, gar nicht so verkehrt, zumindest wenn man nicht über einen Garten mit der Größe über den Gefahrenbereich eines LG-Geschosses hat.
    Dieser Absatz im § 12 gestattet unter Auflagen das Schießen auf eigenem Besitztum. Damit ist aber nicht zwingend der Garten gemeint, wie viele annehmen. Es zielt mehr auf das Schießen im Keller oder Dachboden, weil dort die Gefahr naturgemäß geringer ist, Fremde zu schädigen. Zumindest ist dort die Gefahr des Verlassenes eines Geschosses einfacher zu garantieren, als im freien Garten mit üblichen Grundstücksgrößen, die ja auch umfriedet sein müssen.

    Das mit den Nachbarn fragen halte ich grundsätzlich für eine schlechte Idee, erst Recht nicht, wenn dort eine ganze Gruppe anzutreffen ist. Mit Sicherheit ist da jemand dabei, der beim Wort Waffe oder Schießen sofort ein lautes "Nein" ausstoßen wird, bevor er das Anliegen verstanden hat. Zudem verlangt der § 12 keine Zustimmung der angrenzenden Nachbarn.
    Aber man sollte sich bei der Problematik schon sicher sein, dass sein Schießen auch den Auflagen im Gesetz vollumfänglich entspricht. Denn das jemand die Polizei anruft, ist ja denkbar und nicht ausgeschlossen.

  • Konfuzius sagt:

    "Wer viel fragt, geht viel fehl."

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Das Thema hat sicher viel damit zu tun wie das Verhältnis zu den Nachbarn ist und wo man schießt.

    In dem Dorf wo meine Frau ihr Häuschen hat schießen wir seit vielen Jahren im Sommer im Garten.
    Und wenn der Nachbar zur Linken oder zur Rechten neben unserem Grundstück Lust hat mitzuschießen kommt er rüber, und es entwickelt sich ein kleiner Wettkampf.
    Oft wird dabei gegrillt, zwischendurch geschossen und manchmal kommen auch Leute aus anderen Bereichen des Dorfes vorbei um mitzumachen.
    Waffenrechtliche Themen bleiben da vollkommen außen vor.

    Sicher ein Idealfall, über den ich auch immer wieder dankbar bin.

    Edit:
    Das spiegelt sozusagen die Zeit der fünfziger und sechziger Jahre, wo überall in Deutschland in den Gärten mit Luftdruckwaffen geschossen wurde und das auch als vollkommen normal empfunden wurde.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (20. Februar 2014 um 14:32)

  • Von Zulieferbetrieben wird in der Industrie heutzutage eine Null-Fehler-Quote gefordert. Die unwirtschaftlichste Methode, dies zu gewährleisten, ist meist die 100%-Kontrolle, denn zu dem teils enormen Prüfaufwand kommen noch die Verluste durch den aussortierten Ausschuss.

    Wesentlich effektiver ist i.d.R. die Fehlervermeidung. Bis zu einem gewissen Grad kann man mögliche Fehler konstruktiv von vornherein ausschließen. Da, wo manuelle Arbeitsschritte konstruktiv unvermeidbar sind, teilt man diese in möglichst kleine überschaubare Schritte auf. Für alle manuellen Tätigkeiten gibt es eindeutig formulierte, ggf. grafisch ergänzte Arbeitsanweisungen, die direkt am Arbeitsplatz unübersehbar angebracht sind. Und es wird nur solches Personal für diese Arbeiten eingesetzt, von dem man sicher gehen kann, dass es die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt, diese Anweisungen strikt einhalten zu können.

    Was ich damit sagen will, ist Folgendes:

    Der Gesetzgeber verlangt sinngemäß, dass beim Schießen kein Geschoss den eigenen Bereich verlassen kann, und dass dieser Bereich "umfriedet" ist, so dass ihn kein Unbeteiligter betreten wird.

    Sofern kein entsprechend großes umfriedetes Grundstück verfügbar ist, ist die einfachste Methode, um dies zu erreichen sicherlich, in einem ge- und möglichst noch verschlossenen Raum zu schießen, den ein Geschoss nicht verlassen kann.

    Ich kann aber auch durch eine geeignete Arbeits- bzw. Schießanweisung sicher stellen, dass Niemand von einem Geschoss getroffen werden kann!

    Diese könnte zum Beispiel beinhalten, dass nur mit Waffen geschossen werden darf, aus denen sich ohne Betätigung des Abzugs kein Schuss lösen kann (Thema Fallsicherung). Weiterhin könnte sie beinhalten, dass der Abzug erst und nur dann berührt werden darf, wenn die Waffe auf einen Bereich gerichtet ist, in dem es ausgeschlossen ist, dass Jemand zu Schaden kommt. Dieser Bereich wäre so zu definieren, dass er auch einen Raumwinkel erfasst (z.B. 30°), der auch mögliche unbeabsichtigte Abweichungen von der gewünschten Flugbahn beinhaltet. Auch könnte die Anweisung beinhalten, dass sich Niemand im Schießbereich aufhalten darf, der sich in einem Zustand befindet, der an der Einhaltung der Anweisung Zweifel aufkommen lässt (z.B. alkoholisiert).

    Eine solche Anweisung sollte dann stets am Schießplatz verfügbar sein und, um sicher zu gehen, von jedem Schützen durch Unterschrift anerkannt werden.

    Mir ist klar, dass ein solches Vorgehen kein Garant für eine Schießerlaubnis sein wird, aber ich denke, dass damit zumindest ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Waffen glaubwürdig nachgewiesen werden kann.

    Und nein, ich habe hier bei mir keine solche Anweisung. Ich befinde mich allerdings in der glücklichen Lage, dass die nächsten Nachbarn und öffentlichen Wege im wahrsten Sinne des Wortes weit vom Schuss sind.