Walther P22 - Fragen zum Umgang bzw. zur Handlichkeit

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.432 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2014 um 17:57) ist von Tiju.

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit einiger Zeit in meiner Anstellung auch für den Fuhrpark der Firma zuständig und bin in dieser Funktion sehr oft mit neuen Fahrzeugen von Volvo und auch mit Bestandsfahrzeugen in mir unbekannten Städten unterwegs und auch regelmäßig zu Messen als Fahrer eingeteilt. Die meisten Fahrten muss ich leider nachts erledigen. Nachdem ich nun schon von Kollegen, die den selben Job haben, auf der letzten Messe gehört habe, dass Sie desöfteren von Passanten angehalten wurden und diese versuchten den Fahrer aus dem Auto zu holen, würde ich mich gern absichern. Mein Chef stimmt dem zu und übernimmt auch die Kosten. Meine Frage an euch, da ich seit der Bundeswehrzeit nichts mehr mit Schusswaffen zu tun hatte, wie sieht es denn mit der Walther P22 aus, kann man diese auch in einem Auto gut handhaben bzw. kann man diese auch nicht sofort sichtbar mit einem Schulterholster tragen oder sollte man generell die Finger von der Waffe lassen?

    Danke im Voraus für eure Antworten.

    Grüße
    Birk

  • Tach


    Nun wie schnell du sie im Anschlag hast, gerade im Auto, hängt davon ab wie du sie holsterst.
    Ob du dich und das Firmeneigentum effizient verteidigen kannst, ist ne andere Geschichte...
    Die Waffe ist ok, jedoch empfehle ich einen Schulterholster UN die Waffe auch im sitzen schnell bereit zu haben.


    Lg D.

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • Hallo und herzlich Willkommen, :^)

    im Grunde spricht nichts gegen eine Walther P22 oder P22Q.
    Was aber absolute Grundvorraussetzung für dein Vorhaben ist, ist ein kleiner Waffenschein.
    Ohne diesen darfst du keine Schreckschusswaffe ausserhalb des befriedeten Besitztums führen.

    Diesen musst du beim jeweiligen Landratsamt, Gemeinde oder Polizeidienststelle beantragen.

    Die Kosten hierfür belaufen sich auch 50 - 100 Euro. Bearbeitungszeit im Schnitt zwischen 2 und 6 Wochen.


    VG, Vanessa :^)

  • Wie Vanessa schon schrieb, führen außerhalb des eigenen Geländes (z.b. in der Öffentlich / im Auto) bedarf einen "kleinen Waffenschein".
    Wenn es aber echt so "heikel" und so eine wertvolle Fracht ist, werden sich die Leute nicht groß davon irritieren lassen, da wäre in eine Sicherheitsfirma besser investiert. ;^)

  • Vorweg sei gleich gesagt ich halte nich so viel von SV mit Schreckschusswaffen.
    Also ich weiß nicht, sich mit einer Schreckschuss im Fahrzeug verteidigen? Erstens der Knall , man kann ja je nach Situation nicht mit ausgestrecktem Arm schießen und natürlich bekommt man in einem geschlossen Fahrzeug den mehr Schalldruck ab als auf freien Gelände. Wenn du nur etwas suchst um dich in einem Fahrzeug zu verteidigen bist du mit einer SSW nicht so gut beraten. An deiner Stelle würde ich mir eine HW88 führen und ein Pfefferspray/Gel Griffbereit ins Auto legen. Wirst du im Auto Angeriffen kannst du dich recht Risikolos mit dem Pfefferspay verteidigen, Locken/ziehen sie dich aus dem Auto kannst du immer noch die SSW einsetzten.
    Wenn du Gas und Pfeffer Muniton verwenden willst, ist die Gefahr sehr hoch das du dir den Fahrzeug "kontaminierst" und dann eine Flucht mit Auto sehr sehr schwer wird. Wenn dann würde ich zuerst ein paar Flash Kartuschen ins Magazin laden - eventuell lässt der Angreifer da schon ab.

    Als Waffe ist die P22(Q) sicher nicht verkehrt. Sicher, kleiner und leichter wäre der HW 88, eigentlich die ultimative Führwaffe.

  • Sicher, dass die Fahrten, bei denen DESÖFTEREN Passanten eine Kaperung versuchten, nicht in Sao Paulo stattgefunden haben? ;^)


    Wie auch immer - eine SSW im Fahrzeug abzufeuern halte ich für sehr problematisch. Du könntest durch - wie schon hier gesagt - den Schuss dich eher selbst verletzen ... Trommelfell und so.

    Mein Tipp: Zentralverriegelung ... du sitzt in einer der effektivsten Waffen überhaupt: Über eine Tonne, angetrieben von durchschnittlich mehr als 100 PS ...

  • Hallo,

    danke für eure Antworten. Der kleine Waffenschein wurde schon beantragt, um die Waffe führen zu dürfen. Das man eine Schusswaffe in einem Fahrzeug natürlich nicht einfach abfeuern kann bzw. sollte, gerade wenn man Gaspatronen verwendet, ist mir schon klar. Ich denke auch mehr an die Flash-Kartuschen und setze auch noch auf den gesunden Menschenverstand, der eigentlich jedem sagen sollte, ich bin mal weg, wenn da eine Waffe zu sehen ist. Natürlich soll die Waffe hauptsächlich im Auto mitgeführt werden, aber auch beim Messeaufbau bzw. beim Verladen der Ware. Der Rat mit der Sicherheitsfirma ist natürlich auch sinnvoll und wurde auch schon auf unseren Baustellen umgesetzt, da dort bisher immer öfter geklaut wurde. Ich selbst, war vor meiner jetzigen Anstellung in einer Sicherheitsfirma beschäftigt und habe daher in diesem Bereich auch Erfahrung. Alle Fahrzeuge der Flotte, welche natürlich von vielen verschiedenen Mitarbeitern gefahren werden, sind auch mit Pfefferspray ausgerüstet, welches nach logischem Menschenverstand die erste Wahl sein sollte und auch ist. Es gibt mit mir noch zwei weitere Kollegen, welche nun über die Firma einen kleinen Waffenschein und eine Schreckschusswaffe erhalten, da wir auch auf Messen die Stand- bzw. Fahrzeugüberwachung machen in der Nacht machen. Die einzige Frage, die gerade noch zu klären ist, eigentlich dürfen solche Waffen ja auch mit dem kleinen Waffenschein nicht auf solchen Veranstaltungen geführt werden, wie ist das denn aber in der Nacht, wenn die Veranstaltung bis zum nächsten Tag beendet oder unterbrochen wurde und die so zu sagen, die Tore für Besucher geschlossen sind? Hat jemand damit vielleicht schon Erfahrungen gemacht? Wir haben hierzu von unserem Fachbereich des Präsidiums noch keine Antwort erhalten.

    Danke & Grüße
    Birk

  • Ich meine, wenn ihr "Sicherheitsaufgaben" ausführt als "Sicherheitsfirma" in dem Falle, dürft ihr sogar gar keine Schreckschusswaffe mehr führen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber meine hier diesbezüglich mal was gefunden zu haben..

  • Wenn ihr die Erlaubnis des Veranstalters (Geländeeigentümers) habt, und es keine öffentliche Veranstaltung ist sollte das klar gehen. sicher bin ich allerdings nicht.

  • Das man eine Schusswaffe in einem Fahrzeug natürlich nicht einfach abfeuern kann bzw. sollte, gerade wenn man Gaspatronen verwendet, ist mir schon klar. Ich denke auch mehr an die Flash-Kartuschen und setze auch noch auf den gesunden Menschenverstand, der eigentlich jedem sagen sollte, ich bin mal weg, wenn da eine Waffe zu sehen ist.

    Auch so ist es nicht wirklich eine gute Idee,außer du willst nachher einen Gehörschaden haben.

    Auch würde ich mich nicht drauf verlassen auf den gesunden Menschenverstand ;^) ,denn einer der sich auch nur ein wenig mit auskennt lacht sich einen!
    Ich finde die eine Sendung von Domian leider nicht mehr,es ging darum das eine Frau vor dem Haus auf der Wiese lag ,ihr Mann mit einer Waffe in der Hand auf sie 2-3 mal gefeuert hat,ein anderer Mann kam vorbei und dachte das dieser Mann sie doch wohl nicht mehr alle hat mit einer Schreckschusswaffe auf die Frau zu schiessen,er ist also hin gerannt und er hat das mitbekommen und auf ihn geschossen,dabei hat er gesehen das die Frau Blutet ohne ende und da hat er Angst bekommen und ist weg gelaufen bis er irgenwann zusammengebrochen ist,denn er wurde auch angeschossen.

    Soviel zum Thema SSW und gesunder Menschenverstand.
    Das einzige was diese Dinger einem vermitteln können ist ein gutes gefühl zu haben,ein sicheres was sie aber nicht halten können ,weil wie man sieht das kann noch nicht mal eine 9mm außer man Trifft Punkte wo ein anderer gleich zusammenbricht.

    Vielleicht eher mal in die Richtung schauen Verteidigungsgerät:Jet Protector JPX wobei es da auch schon zu verwechslungen kommen kann!


    Ich hab nämlich auch mal einen Bericht gelesen,ein Sicherheitsmann war auf dem Weg nachhause,wurde angehalten und Kontrolliert,naja er hat sich dann erstmal auf dem Boden wiedergefunden bis er den Beamten dann erklären konnte was das überhaupt ist...........

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (13. Februar 2014 um 13:42)

  • medo hat Recht: wenn ihr zugleich ein Sicherheits-/Bewachungsgewerbe am laufen habt, ist das Führen von SSW eine Ordnungswidrigkeit, zudem kann der Versicherungsschutz auf dem Spiel stehen.

    Dass der KWS über die Firma lief, beziehe ich auf die Bezahlung; denn Fremde können den eigentlich nicht für Dich beantragen.

    Wenn die Veranstaltung beendet ist, dann liegt keine Veranstaltung mehr vor; letztlich ist sie nachts ja auch nicht mehr öffentlich. Die spezifische Gefahr, die durch das Verbot verhindert werden soll, kann sich nicht mehr realisieren. Also m.E. unproblematisch.

    Ein Sache sollte man aber noch berücksichtigen:
    Die Verteidigung wird in jedem Fall bei der Polizei in der Akte landen und dann zur Staatsanwaltschaft wandern. Dieser entscheidet dann, ob die Voraussetzungen der Notwehr vorlagen und ergreift weitere Maßnahmen (insb. Einstellung oder Anklage). Das gezielte Führen der Waffe zum Einsatz gegen Menschen bei der Objektbewachung ist zwar keine Straftat (wurde hier auch schon diskutiert), jedoch hat es natürlich einen negativen Beigeschmack. Daher sollte sich ganz besonders mit den Voraussetzungen der Notwehr befasst werden.

  • Also ganz klar, der KWS wurde durch uns selbst beantragt und die Firma übernimmt die Kosten. Wir sind kein Sicherheitsunternehmen. Zwei Kollegen und ich haben dieses Angebot von unserem Chef nur erhalten, da wir halt die sogenannte "Objektüberwachung" nachts machen, da von dem Veranstalter keine Bewachung gestellt wird. Die Waffe soll auch wie schon geschrieben nicht das erste Mittel sein, sie dient lediglich unserer Sicherheit im wirklichen Ernstfall. Wobei ich sagen muss, dass ich den Link von Christian 1984 zum Jet Protector JPX sehr interessant finde. Wie gesagt, hatte ich seit meiner Bundeswehrzeit, nein ich war nicht nur 9 Monate zum Grundwehrdienst da, nicht mehr viel mit Schusswaffen im Allgemeinen zu tun und kenne nur von einem Bekannten die P22 daher die Frage hier. Ich denke, dass ich auch lieber in die Richtung des Jet Protector gehen werde, da dieser mit Sicherheit zum Selbstschutz im wirklichen Ernstfall völlig ausreicht.

    Durch die frühere Tätigkeit wie auch durch die Armeezeit kenne ich auch die Voraussetzungen zum Thema Notwehr.

    Dane für eure Antworten

  • Zitat

    Es gibt mit mir noch zwei weitere Kollegen, welche nun über die Firma einen kleinen Waffenschein und eine Schreckschusswaffe erhalten, da wir auch auf Messen die Stand- bzw. Fahrzeugüberwachung machen in der Nacht machen. Die einzige Frage, die gerade noch zu klären ist, eigentlich dürfen solche Waffen ja auch mit dem kleinen Waffenschein nicht auf solchen Veranstaltungen geführt werden

    Was ist das denn nun genau für ein Gewerbe, oder was genau für eine Tätigkeit ist es, die du da ausführst?

    Eine Sicherheitsfirma kann ich mir nicht vorstellen, da dein Chef dir (und deinen Kollegen) so einen Unfug mit den SSWs gar nicht gestatten würde.
    Und auch bei jeder anderen Tätigkeit und Gewerbe wäre es ziemlich merkwürdig, wenn die Mitarbeiter mit Waffen rumlaufen würden.

    Aber letztendlich geht es ja nur um das Grundthema der "Handlichkeit" einer SSW, die du in einem Auto zur SV benutzen möchtest (was ich persönlich für sinnlos halte).
    Wenn dem so ist, kann ich Walther P22 nichts sagen, aber ich kann dir sagen, dass du mit einem kleinen Revolver besser bedient wärst in so einer Lage.

  • Wenn, dann nimm lieber die P22Q. Oder falls dein Chef mehr springen lässt, kannst du auch die PK380 in Erwägung ziehen. Für beide gibt es schöne Leder bzw teilweise auch Quick-Defense Holster. Wenn du aus dem Auto heraus schießen musst wär mir persönlich Flash/StopBlitz lieber, beim beobachten von Warenverladung eher Pfeffer. Bei ner Pistole könntest du ja eh ach 2 Magazine mit dir führen und ggf wechseln, je nach dem wo du bist an dem Abend. Wichtig ist, dass du vorher testest ob die Waffe mit der Munition gut läuft.

  • Die einzige Frage, die gerade noch zu klären ist, eigentlich dürfen solche Waffen ja auch mit dem kleinen Waffenschein nicht auf solchen Veranstaltungen geführt werden, wie ist das denn aber in der Nacht, wenn die Veranstaltung bis zum nächsten Tag beendet oder unterbrochen wurde und die so zu sagen, die Tore für Besucher geschlossen sind?


    Dann dürfte es in dem Moment keine öffentliche Veranstaltung, bezogen auf das Waffengesetz sein.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Übrigens müsst ihr das Hausrecht noch beachten.
    Will der Veranstalter keine Waffen auf seinem Gelände sind die Überlegungen eh Unsinn.
    Es kann zwar keine Strafe verhängt werden, aber ein Hausverbot wäre sicher Schmerzhaft.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo

    Zitat

    Nachdem ich nun schon von Kollegen, die den selben Job haben, auf der
    letzten Messe gehört habe, dass Sie desöfteren von Passanten angehalten
    wurden und diese versuchten den Fahrer aus dem Auto zu holen, würde ich
    mich gern absichern.

    Wie jemand schrieb, würde ich das Auto nach dem Losfahren komplett verriegeln (mache ich auch wenn ich irgendwo anhalten muss und dort komische Gestalten am Rand stehn).
    Zum Thema Passanten... niemand zwingt dich doch Tante Google für Passanten zu spielen und den was zu erklären, geschweige denn anhzuhalten oder gar das Fenster komplett zu öffnen. Wenn du doch gerne den Passanten helfen möchtest, denn wäre es am besten Auto verriegelt und Fenster nur nen kleinen Spalt etwa 10cm öffnen. Reicht zum Reden für die für dicke arme oder komplette Oberkörper definitiv zu klein.... Zur Not hoch mit dem Fenster :whistling:

    Grüße Heiko


  • Was soll uns das sagen, dieser Bericht? Man kann nicht die Wirkung von Projektilwaffen und Reizstoffwaffen vergleichen. Ansonsten könnte man auch argumentieren, eine Pistole stoppt keinen Bären, daher kannst du auch kein Pfeffer gegen Bären einsetzen. Kann man aber. Und zu der "9 mm": nur weil mal was nicht so wirkt wie im Fernsehen (bumm, Ziel fliegt 2 Meter zurück und ist erledigt), braucht man nicht gleich alles verallgemeinern. Kennst du z.B. Stacy Lim? Eine Polizistin aus Los Angeles, der aus kurzer Entfernung mit einem .357 Magnum Revolver in die Brust geschossen wurde, mit Verletzung des Herzens. Sie lief den Angreifern (Jugendgang) nach, schoß den Schützen nieder, ging zu ihrem Wagen zurück und brach nach einiger Zeit zusammen, überlebte knapp die Operation und war nach 8 Monaten wieder dienstfähig. Soll man jetzt die Patrone .357 Magnum abschaffen?

    Zum Knalltrauma: viele Berichte von Schießereien zeigen, daß der Schußknall im Streß des Ernstfalls vom Gehirn irgendwie ausgeblendet wird. D.h. das Abfeuern z.B. eines .357 Magnum (ist recht laut) in einem Fahrstuhl tut den Ohren in der Regel gar nichts, wenn man sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet. Gaskartuschen sind laut, aber nicht lauter als entsprechende scharfe Patronen.

    Zum JPX: ich führe auch einen, vor allem wegen der geringen Windanfälligkeit, aber gegen diese Dinger sprechen gewichtige Argumente. Vor allem ist es damit sehr schwer, im Ernstfall etwas zu treffen. Leider hat die Firma (für Behörden; und aus Werbegründen für ein ahnungsloses Publikum?) eine Patrone entwickelt, die einen gebündelten Strahl mit kleinem Streukreis bis zu 6 oder 7 Meter weit schießt. Das ist genau das, was ein Zivilist absolut nicht gebrauchen kann. Er will ein sich bewegendes sehr kleines Ziel (Gesicht!) auf höchstens 2 bis 3 Meter treffen, während er sich selbst (hoffentlich ständig) bewegt und das alles, ohne mit dem Gerät besonders vertraut zu sein. Ohne daß Kollegen mit einer 9 mm Luger daneben stehen, um im Versagensfall auszuhelfen. Ich bin sicher, daß hier so gut wie jeder im Forum mit dem JPX danebensemmelt, wenn man ihn nicht auf allerkürzeste Entfernung einsetzte (ich schließe mich da natürlich ein). Wenn das Teil vierschüssig wäre, halb so groß und es eine anständige Patrone mit feinsten Strahlen und einer Abdeckung von doppelter Gesichtsgröße auf 3 Metern gäbe, wäre der JPX das beste Reizstoffgerät auf dem Markt. So ist er ein halbgares Nischenprodukt, was höchstens zusätzlich zu einem guten Nebelspray oder einer Gaswaffe in bestimmten Fällen benutzt werden kann. Zum Training empfiehlt es sich, einen kleinen Teller schräg hoch zu werfen und ihn, während man sich selbst seitlich bewegt, zu treffen. Klappt das verläßlich, verfehlt man im Streß des Ernstfalls sicher nur in der Hälfte der Fälle.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (17. Februar 2014 um 18:03)