Von deinen 2 Auswahlmöglichkeiten ist nach der Waffenverwaltungsvorschrift keins richtig.
Für freie Waffen und Munition werden dort feste, verschlossene, Behältnisse gefordert.
Will man Waffe und Munition zusammen aufbewahren muss es entweder eine Tresor mit Widerstandsgrad 0 sein oder ein B-Schrank mit einem festen, verschlossenem Innenfach.
Damit sollte eigentlich klar sein das getrennt i.d.R. getrennte Schränke bedeutet und nur im genau bestimmten Ausnahme Fall eine gemeinsame Lagerung erlaubt ist.
Ist zwar etwas beknackt die Regelung, aber wie gesagt ob man sich dran hält darf ja jeder selbst entscheiden.
Joachim