Bauvorhaben:Unterirdischer Schießtunnel.

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 16.520 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juni 2014 um 09:46) ist von Long Range.

  • Na ja, was soll ich machen? Den letzten Absatz meines letzten Posts noch mal zitieren? Ich hab mit dem Gesetzeskram auch nicht angefangen, ich habe nur geschrieben wie ich das interpretiere.

    Ich kann halt an nem an der Wand aufgehängten Kugelfang kein "besonders herrichten" erkennen. Wände und Beleuchtung sind keine besondere Ausstattung eines Kellers oder Wohnraumes. Der Kugelfang kann auch Zierrat sein. Wer will kann ja die Zielscheibe direkt auf den Putz malen und draufrohren.

    Bei ner 25m Bahn im Garten gibts ein bischen mehr Aufriss als nen Fischerdübel in die Wand zu kloppen und einen Blechkasten dran aufzuhängen :) Ich find den Gesetzeskram und den erhobenen Zeigefinger auch nicht besonders toll. Mich würde das Ergebnis interessieren und mit Sicherheit würde ich mir sowas auch gerne live angucken. Ich habe schon öfter von Leuten gelesen die sogar nen GK-Pistolenstand im Keller haben. Machbar isses also.

    Meine Posts sollen keinesfalls negativ klingen ;)

    PS: Ich kann nicht mal mein Pulver in meinem Hobbyraum lagern, weils als Garage genehmigt ist. Soviel zur Paragraphenreiterei :D

  • Einfach machen! § hier und § da...

    Ist eine Notfluchtanlage wenns brennt im Keller falls jemand genau wissen will.

    Bilder will ich aber aber von jedem Arbeitsschritt sehen ;)

    LG kallerz

    “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
     - Gustav Heinemann

    "Deutschland - Land der begrenzten Möglichkeiten"

  • Ich finde die Sache auch Interessant und finde es toll wenn jemand solche Möglichkeiten hat.
    Was ein jeder aus den Dingen und Hinweisen macht ist ja, Gott sein dank, immer noch seine Sache.
    Ich wollte auch nicht für böses Blut sorgen, sondern nur auf die Frage Antworten ob das auch für Private Anlagen gilt.
    Wobei ich jetzt auch gar nicht weiß ob das eventuell auch " nur " eine Ordnungswidrigkeit wäre.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Warum bei 25 Metern aufhören? 50 wären doch viel besser.

    Der Rohrdurchmesser von 80 cm sollten auch noch eine ballistische Kurve bis 90 Meter problemlos zulassen. Wenn der Nachbar aber einen Gartenteich aushebt und dabei den Betontunnel findet wird es lustig. :whistling:

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Man muss einen anerkannten Schießstandsachverständigen für sein Gutachten bezahlen und die normalen Antragskosten beim Amt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • naja^^ also wenn ich den Aufwand betreiben würde, wäre es mir das wert.
    Wäre schade, wenn dann irgendjemand dem Threadstarter einen Strich durch die Rechnung macht.
    Wäre es theoretisch möglich, selbiges Bauvorhaben auch für GK durchzuführen, also auch mir Röhren etc. und einer Absaugung? Ich denke, der Mehraufwand würde sich in Grenzen halten...

  • Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit wird noch überprüft und eine Versicherung über mindestens 1 Mio. für Personen und Sachschäden.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ....Überhaupt ist es für Aussenstehende nicht ersichtlich dass ich überhaupt über diesen Kellerraum verfüge, von daher beläuft sich die Anzahl derer die Kenntnis davon haben auf vielleicht 5 Personen......

    Na ja, jetzt sind es ein paar mehr, leider....

    Und man sollte nicht außer acht lassen das es für die entsprechenden Behörden kein Aufwand ist wahre Identitäten zu ermitteln.
    Und ebenfalls dürfte klar sein das es außer den Behörden auch andere gibt die ihre eigenen Interessen verfolgen und an so einer Lösung nicht interessiert sind....

    Ich halte das insgesamt für eine ausgezeichnete Idee, die auch meinen Gedanken entgegen kommt - nämlich dann schießen zu können wann mir es paßt, ohne von irgend jemanden abhängig zu sein.
    Ich würde das an deiner Stelle wie Du es geplant hast durchziehen, und fertig...

    Und ich denke Du hast Vielen mit dem Thread hier einen Anstoß gegeben über ähnliche Lösungen nachzudenken....

    Dafür mein Dank.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    2 Mal editiert, zuletzt von Zündnadel (7. Januar 2014 um 22:55) aus folgendem Grund: Satzfehler

  • einfach einen keller ausbauen....um 25m und dann einen kleinen "kartoffelkellerraum" hin....

    mein gott! leutz.... was is n das für ein gesch**s?
    was darf der herr nun machen, und was nicht?
    des is niemals eine schiessstätte.
    sonst wären steinschleudern meines wissens nicht im wald erlaubt und auch sowas nicht im garten:

    schiessen über 7,5J im garten
    mir ist seit 5 jahren aktivität hier im forum kein gesetzt bekannt, wo sowas verbietet!!!!

    ES GEHT.....
    und hier baut grad kein"Troll" seine vollautomatische pcp......hier will jemand in RUHE Hobbyschiessen....helft ihm!!!!

  • und jetztein doppel post.....

    îch würde eher frage..... wilst du nur scheiben lochen?
    es gibt noch viele andere schöne arten LG zu schiessen.
    benchrest, field target...etc.....
    reicht das loch dann?
    oder eher ein gang mit 25m länge?

    mir ist persönlich bei so einer anlage auch, dass ich versuche, alla videoaufnahmen machen kann
    oder pellets testen, oder chrony aufstellen.... wennn ich sowas baue, sollte ich schon gerüstet sein.
    sience, not fiction......

    .....
    machen alle, normales hobby


    WAHNSIIINNNS Typ... der das plant. respect!

  • Vom Gesetz her wäre es in der reinen Schießanlagen Ausführung nunmal eine Schießstätte. Wie schon geschrieben, der Unterschied wird nicht darin bestimmt ob er Privat oder Öffentlich genutzt wird. Der Unterschied ist, ob örtlich fesr nur für diesen zweck oder ob nur verrübergehend, also nicht fest eingerichtet und abgegrenzt. Denke diese Info ist wichtig für ihn, ich weiss nicht was es für drakonische Strafen auf sich zieht wenn das bei der Waffenbehörde bekannt wird, allerdings sollte man auf sowas achten wenn man WBK Inhaber ist. Ich finde die Idee super was er da vor hat und würde es auch gerne sehen, aber denke mal es ist besser wenn dinge die in seinem Keller passieren, auch in seinem Keller bleiben. ;^)

    M

  • Naja, die Anlage kann behördlich geschlossen werden. Möglicherweise kann das Bauamt da auch noch ein Wörtchen mitreden.
    Viel schlimmer könnte das für den Betreiber werden, wenn jemand anders verletzt wird. Das dürfte dann weite Kreise ziehen. Wie bzw. wie ein ungenehmigter Betrieb einer genehmigungspflichtigen Schießstätte nach dem Waffenrecht zu beurteilen wäre, habe ich nicht geschaut. Aber da es kein Gesetz ohne Strafandrohung gibt, wird sich da sicher was finden lassen.
    BTW: Ungeachtet dieser Möglichleiten wäre es um diesen hohen Aufwand und Kosten schade, wenn der Betrieb eingestellt werden müsste.

    Wie auch immer. Ich wollte dem TS nur auf mögliche Probleme hinweisen. Soll er selbst entscheiden, wie er weiter verfahren wird.

    PS: Möglicherweise kann man doch eine Ausnahme basteln, wenn es in Richtung Erprobung Schusswaffen geht. Solange so ein Schießstand nicht öffentlich ist, gibt es gewisse Ausnahmemöglochkeiten.

  • Guten Abend zusammen.

    Zunächst möchte ich festhalten, dass ich vollstes Verständniss habe, dass zu meinem Vorhaben unterschiedliche Meinungen und Ansichten vertreten werden.
    Auch eine eher skeptische Sichtweise kann ich durchaus nachvollziehen. Zumeist bin auch ich der Meinung dass Regeln und Gesetze nunmal sind wie sie sind, einem sicherlich teilweise überzogen vorkommen ja , aber wenn jeder selbst entscheiden würde wann Regelwerke und Gesetze sinnvoll sind wo fängt man an und wo hört man auf. Zumindest gelten diese Hürden ja für alle (hoffentlich) und sie sind halt Teil unserer Ordnung und Sicherheit.
    Mir ist auch klar, dass mein bis dato so unbekannter Keller und mein Vorhaben nunmehr ein bisschen weniger unbekannt geworden sind.
    Mein Naturell lässt es nun jedoch nicht mehr zu in dieser Sache einen Rückzieher zu machen, denn wenn ich mir einmal was in den Kopf gesetzt habe dann ist ein Zurück keine Option mehr.
    Zumal ich jetz schon so viel Spaß inne Backen hab was sowohl die Durchführung als auch auf die Nutzung des Vorhabens betrifft, dass ich es einfach machen muss.
    Und sollte der schlimmste Fall eintreten und ein Rückbau wäre unumgänglich dann ist das für mich auch nicht das Ende aller Tage.
    Die Schachtringe kann ich für andere Zwecke einsetzen (Sickerschächte, Kontrollschächte, etc.), das Loch wird wieder verschlossen und das Leben geht weiter.
    Nach (sehr) kurzer Überlegung habe ich mich entschlossen, auch an meinem Vorhaben die einzelnen Arbeitsabläufe durch Bilder zu dokumentieren und hier einzustellen, festzuhalten.
    Ist jetz ja sowieso egal.
    Vielleicht besteht ja die Möglichkeit dass diejenigen, welche meinem Vorhaben eher skeptisch gegenüber stehen mal ein Auge zudrücken oder falls nötig, einfach wegschauen.
    Ich bin jedenfalls guter Dinge und wird schon werden.

    In diesem Sinne, einen schönen Abend noch.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Stefan K.

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    Mit freundlichen Grüßen.

    Stefan K.

  • Ich werde das mit Begeisterung hier mitverfolgen, zugegebenermaßen mit ein wenig Neid und Wehmut eine vergleichbare Aktion zur Zeit selber nicht durchführen zu können...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Ich werde das mit Begeisterung hier mitverfolgen, zugegebenermaßen mit ein wenig Neid und Wehmut eine vergleichbare Aktion zur Zeit selber nicht durchführen zu können...

    Kein Problem, gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.
    Sämtliche Arbeiten werden von uns selbstverständlich Fach- und Zeitgerecht ausgeführt.

    :n23:*lol*

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    Mit freundlichen Grüßen.

    Stefan K.

  • Kein Problem, gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.
    Sämtliche Arbeiten werden von uns selbstverständlich Fach- und Zeitgerecht ausgeführt.

    :n23: *lol*

    *lol* Ich schätze gesunden Geschäftssinn.

    Aber gerade im Selbermachen liegt ja der Reiz, und da muß ich leider aus Zeitgründen im Moment passen.
    Die Zeit dafür wird aber mit Sicherheit kommen....

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