Na ja, was soll ich machen? Den letzten Absatz meines letzten Posts noch mal zitieren? Ich hab mit dem Gesetzeskram auch nicht angefangen, ich habe nur geschrieben wie ich das interpretiere.
Ich kann halt an nem an der Wand aufgehängten Kugelfang kein "besonders herrichten" erkennen. Wände und Beleuchtung sind keine besondere Ausstattung eines Kellers oder Wohnraumes. Der Kugelfang kann auch Zierrat sein. Wer will kann ja die Zielscheibe direkt auf den Putz malen und draufrohren.
Bei ner 25m Bahn im Garten gibts ein bischen mehr Aufriss als nen Fischerdübel in die Wand zu kloppen und einen Blechkasten dran aufzuhängen Ich find den Gesetzeskram und den erhobenen Zeigefinger auch nicht besonders toll. Mich würde das Ergebnis interessieren und mit Sicherheit würde ich mir sowas auch gerne live angucken. Ich habe schon öfter von Leuten gelesen die sogar nen GK-Pistolenstand im Keller haben. Machbar isses also.
Meine Posts sollen keinesfalls negativ klingen
PS: Ich kann nicht mal mein Pulver in meinem Hobbyraum lagern, weils als Garage genehmigt ist. Soviel zur Paragraphenreiterei