Sorry wenn ich den alten Thread wieder befülle, jedoch trat ein Schützenkollege mit einer ähnlichen Frage entsprechend
FloppyK´s letztem Post an mich heran.
Wenn ein Sportschütze eine Jagdwaffe wie z.B. einen Drilling vererbt bekommt, hat er eine Chance
dafür auch eine Munitionserwerbsberechtigung zu bekommen?
Bei einer BDF oder einem Repetierer sehe ich ja sportliche Verwendungszwecke, aber bei einem
Drilling sehe ich da eher schwarz.
Zweite Frage war, ob sich ein Sportschütze welcher sich in der Jagdausbildung befindet, Jagdwaffen
zu Schulungs- und Übungszwecken ausleihen darf (Gerade einen Drilling oder einen 2" Revolver) welche
sportlich keinje Relevanz haben (Zumind. der 2" Revolver)??
Gruß
Oli