das würde mich auch interessieren ist es verboten oder nicht ?
Gefälsche Abmahnungs E-Mails von Urmann und Collegen
-
Gsmith -
10. Dezember 2013 um 17:06
Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 8.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Das Problem ist doch Youtub , Myvideo usw usw , was ist damit ? Darf man da nun gucken oder eben nicht ? RedTub ist auch nur ne Anlehnung an Youtub.
Und da wird es m.E. lustig.Youtube ist Google und die sind mächtig, sehr mächtig.
Denen dürfte manche(s) deutsche Recht(sauffassung) schon jetzt nicht gefallen, ich sage nur Gema und so.
Wusstet ihr, dass man über Youtube Filme bzw. ihre Downloads kaufen kann?
Natürlich nicht in Deutschland, aber wir sind ein großer Markt.Wenn ein krimineller IP-Abgreifer nun Material bei YT hochlädt, dann über einen Honeypot dorthin unsichtbar verlinkt und danach diejenigen abmahnt, die dem Link zwangsgefolgt sind, dann muss er sich mit dem ganz großen rumschlagen.
Ob das jemand riskiert?Ich glaube nein.
Stefan
ps: Du plenkst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Plenk -
Deswegen frage ich mich ob U&C damit durchkommt, wenn sie den Prozess verlieren, müssen sie dann auch für die Prozess- und Anwaltskosten der vermeintlich Abgemahnten aufkommen ? Dann wär U&C ziemlich dumm , eine Massenabmahnung zu riskieren.
-
Ich werfe einfach mal unkommentiert folgendes Interview mit der Zeit in den Raum. Lesen und wundern. Denke, dass wird einige Fragen klären.
-
Dokument nicht gefunden
Die von Ihnen eingegebene Internetadresse verweist auf keinen aktuellen Inhalt von ZEIT ONLINE.Ich glaube nicht daß sich irgendein Abgemahnter sorgen machen müßte wenn er einfach nicht bezahlt. Eine Klage seitens der Abmahnkanzlei ist mehr als unwahrscheinlich. Dazu müßten sie nämlich unter anderem im Detail offenlegen was sie da eigentlich getrieben haben. Dann halte ich es für unmöglich nachzuweisen ob das Video tatsächlich temporär gespeichert wurde, dazu hätte der betroffene Rechner beschlagnahmt werden müssen, um ausgewertet zu werden. Bis dahin ist es lediglich eine Unterstellung, schließlich kann man nicht wissen wie empfängerseitig mit den Videodaten verfahren wird. Dann fehlt das öffentliche Zugänglichmachen des "Downloaders", es fand keine unerlaubte Aufführung, Sendung, Verbreitung statt. Dazu könnte man dann zb das Wort "Geringfügigkeit" assoziieren.
Und als ob das noch nicht reicht deuten die Indizien darauf hin, daß der Rechteinhaber die Internetuser wissentlich und willentlich auf seine Werke umgeleitet hat. Er hätte ja auch auf eine leere Seite umleiten können... wenn er das wirklich gewollt hätte. Das könnte man jetzt ohne große Phantasie auch als ein zielgerichtetes Anbieten verstehen.Wenn es eines gibt, was man relativ sicher vermeiden wird, dann ist es ein Prozess, denn in diesem sähe man zunächst wohl alt aus und darüber hinaus ist eine eigene Verfolgung wegen u.U gewerbsmäßiger Internetkriminalität gar nicht so furchtbar abwegig. Das ist dann übrigens nicht mehr geringfügig. Hätte man gewußt was das für Wellen schlagen wird, auch in den Mainstream Medien, und das nun auch öffentliche Stellen unangenehme Fragen stellen, dann hätte man sich diesen Stunt sicher gespart.
-
treffend beschrieben Lt. Columbo! Stellt sich mir allerdings die Frage: wozu solch ein Aufwand seitens der Abmahnbetreiber? Hatte da jemand Langeweile? Gruss Ronny
-
Link aktualisiert
Nein, das was ich in diesem Interview interessant fande war folgendes: Wenn ein Stream angeschaut wird, werdern beim puffern Daten auf dem Rechner gespeichert. DAS reicht offenbar aus.
Hoffe der Link geht jetzt, einfach mal nachlesen.
-
DAS kann eben nicht ausreichen , würde das ein Gericht anerkennen , würde er das Todesurteil für Youtub , Clipfisch , MyVideo , Vimeo ,und vielen anderen Streaming Seiten aussprechen , das wird kein Richter der Welt machen. Was meinst was das für ein Haufen Klagen geben würde ? Und ein Großteil der Bevölkerung wäre damit sicher auch nicht einverstanden.
-
Und ein Großteil der Bevölkerung wäre damit sicher auch nicht einverstanden.
Als ob das bei uns trägen Deutschen ein Hinderungsgrund wäre. 90% sind doch viel zu bequem um gegen irgendetwas auf die Straße zu gehen.DAS kann eben nicht ausreichen , würde das ein Gericht anerkennen , würde er das Todesurteil für Youtub , Clipfisch , MyVideo , Vimeo ,und vielen anderen Streaming Seiten aussprechen , das wird kein Richter der Welt machen.
Wie die Situation im Moment zeigt, scheint das ja doch auszureichen. Und in DE werden doch jetzt schon reihenweise Videos gesperrt, immer mit dem Hinweis auf das Urheberrecht. Ganz ehrlich, zumindest für Schland halte ich dieses Szenario für gar nicht so abwägig.
-
Er schrieb "kein Richter der Welt" - wir leben in Deutschland, das scheint in mancher Hinsicht ein eigenständiger Planet im Sonnensystem zu sein, der zufällig auf der gleichen Umlaufbahn liegt wie die Erde.
-
würde das ein Gericht anerkennen , würde er das Todesurteil für Youtub , Clipfisch , MyVideo , Vimeo ,und vielen anderen Streaming Seiten aussprechen , das wird kein Richter der Welt machen
Öh doch die Richter leben in ihrer eigenen Welt, die meisten haben doch gar keine Zeit sich wirklich mit der Materie zu beschäftigen. Deswegen Willkommen in der Digitalen Steinzeit besonders wenn die Richter dann noch den schwarezen Peter an die Politiker schieben.
-
das wird kein Richter der Welt machen.
klar, weil die dann auch keine Filmchen mehr können
-
bei t-online steht, dass es sich hier um alte Bekannte handelt, genauso schmuddelig wie die Filmchen auf Redtube
-
-
Also, ich hab´ mir nun nicht alles durchgelesen und auch mit RedTube nix am Hut.
Aber mal ´ne ernstgemeinte Frage:
Wer bitteschön reagiert (immer noch) auf Emails?Alles, was ich nicht kenne (Absender), wird ungelesen gelöscht. BASTA!
Wenn etwas wirklich ernst sein könnte, kommt das per Post.
Niemand ist verpflichtet, seine Emails zu lesen - und erst Recht nicht, zu antworten/reagieren!Aber leider muß ich auch sagen, daß sämtliche Warnhinweise wohl berechtigt sind.
Wie mein "Whatsapp"-Thread. Es gibt anscheinend genug Leute, die sich sofort einnässen bei so´nem Quark - sonst hätte ich das gar nicht erwähnt.mfg
Sascha -
Wenn ein krimineller IP-Abgreifer nun Material bei YT hochlädt, dann über einen Honeypot dorthin unsichtbar verlinkt und danach diejenigen abmahnt, die dem Link zwangsgefolgt sind, dann muss er sich mit dem ganz großen rumschlagen.
Ob das jemand riskiert?Die riskieren noch viel mehr, mit den ganz großen legen diese Abmahner sich grad an - und die haben weltweite Verbindungen, auch in die Ukraine, Russland, Mexiko...... und die werden sich nicht ihr Geschäft von ein paar kleinen Anwälten zerstören lassen, für die selbst die Summe aus den Abmahnungen Peanuts wären.....
Redtube ist Manwin, Manwin ist Thylmann, und das ist ein Wolf:
http://www.welt.de/politik/deutsc…t-die-Welt.html
Übrigens, wer eine Abmahnung bekommen hat:
"Ich widerspreche aus rechtlichen Gründen Ihrer Abmahnung und werde auch keine Unterlassungserklärung abgeben"
Das Ganze per Einschreiben und Fax vorab und gut ist.
Gerichtsstand ist nämlich die Adresse des Abgemahnten und dann würden die aus dem Reisen nicht mehr rauskommen.
-
Achja......
http://www.zeit.de/digital/intern…tsanwalt-betrug
Ich würd mir an Stelle der Abmahnanwälte für den Urlaub nach Weihnachten schon mal ne Tube Vaseline kaufen.
Die Seife lässt dann ein Mithäftling fallen
-
Achja......
http://www.zeit.de/digital/intern…tsanwalt-betrug
Ich würd mir an Stelle der Abmahnanwälte für den Urlaub nach Weihnachten schon mal ne Tube Vaseline kaufen.
Die Seife lässt dann ein Mithäftling fallen
Sehr gut! Ich empfinde gerade so ein wohliges Gefühl der Genugtuung . Gerade rechtzeitig zu Weihnachten... Man mag von Pornos halten was man will. Es gibt gute, weniger gute und verwerfliche. Aber zu solchen Abmahn-Gangstern habe ich eine eindeutige Meinung...
-
der Ärmste ... klick
er wollte ja nur die Pornoindustrie vor finanziellem Schaden bewahren .... wahrscheinlich hat er es nur erhöht, weil keiner mehr guckt
-
Aber mal ´ne ernstgemeinte Frage:
Wer bitteschön reagiert (immer noch) auf Emails?Alles, was ich nicht kenne (Absender), wird ungelesen gelöscht. BASTA!
Wenn etwas wirklich ernst sein könnte, kommt das per Post.
Niemand ist verpflichtet, seine Emails zu lesen - und erst Recht nicht, zu antworten/reagieren!ZitatDurchaus nicht unüblich, dies wissen wir aus unserer Beratungspraxis, ist es, Abmahnungen sowohl per Post wie auch per Email zu versenden. Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Hamburg (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O142/09) einmal näher beschäftigt. Hier war eine Abmahnung per Email versandt worden.
...
Da es nach den grundsätzlichen Ausführungen ja darauf ankommt, dass die Email in der Mailbox liegt, gilt sie auch dann als zugegangen, wenn eine Firewall ihre schützenden Hände über diese Abmahnung hält und sie nicht herausrückt. Auch wenn eine Firewall eine Email zurückhält, wird sie nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg üblicher Weise innerhalb von ein oder zwei Arbeitstagen zur Kenntnis genommen. Es bietet sich somit an, regelmäßig zu schauen, was hinter der Firewall oder dem Spamfilter so aufgelaufen ist. -